ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Schadensverursacher - KVA übertrieben, was tun?

Schadensverursacher - KVA übertrieben, was tun?

Themenstarteram 12. Januar 2008 um 13:50

Guten Tag,

kurz und knapp: Ich habe am Dienstagabend einen kleinen roten Citroen C1 beim Zurücksetzen leicht gerammt.

Hab' bescheid gegeben, Telefonnummern ausgetauscht, mir die Schramme angeguckt, die meiner Meinung nach recht klein ist. Ich bin mit dem rechten hinteren Eck meines Autos mit geringer Geschwindigkeit reingefahren, habe also punktuell Energie übertragen, der Lackschaden beschränkt sich dann natürlich auf ein paar cm Lack, der bis zur Grundlackierung geht [weißes Pulver neben der Schramme].

Gut, nächsten Tag ruft die nette Frau an: 350€ Schaden.

Mit Versicherung geredet: Das lohnt sich bei uns nicht, das die Versicherung zahlen zu lassen [Grenze bei uns bei 950€]

Donnerstag die Frau angerufen, sie solle uns den Kostenvoranschlag [KVA] schicken. Sie erstmal ein wenig sauer, weil sie uns am Donnerstag nicht erreicht hat [man muss ja auch mal Arbeiten/Schule] und hat angeblich schon Anzeige erstattet, stellt sich später als Lüge heraus. Jedenfalls kooperiert sich nicht mehr, hat dann einfach aufgelegt.

Nach ein paar Stunden rumtelefonieren, hab ich dann herausgefunden, bei welcher Werkstatt sie war. Da wären ja so viele Kratzer drin und die wären auch soo tief, dass man die gesamte Stoßstange demontieren müsste und neu lackieren. Man merkt schon an meiner Formulierung, dass ich das nicht glaube. Von Spot- oder Smart-Repair hatte der Typ angeblich noch nie gehört und der Lackierer würde da so richtig ans Geld gehen.

Schaden dann am Freitag der Versicherung gemeldet. Die Unterlagen lagen ja schon ab Mittwoch bereit und ich könnte das dann der Versichung später bezahlen, ohne bei den Beiträgen zu steigen. Die würden sich jetzt darum kümmern, allerdings, und das regt mich recht heftig auf: Der Kostenvoranschlag hat sich von 350€ mündlich um 130€ auf schriftliche 480€ erhöht. Und das, obwohl wahrscheinlich eine Spot-Reperatur (<200€) möglich ist.

Ich gehe jetzt davon aus, dass sie mit der Werkstatt ausgemacht hat, den KVA so hoch wie möglich zu stellen, damit sie sich das möglichst gewinnbringen auszahlen lassen kann. Das traue ich der lieben Frau auch zu.

Ich fühle mich, obwohl ich alles richtig und vernümpftig gemacht habe, wahrhaftig bestraft. Sozusagen wie die gemolkene Kuh.

Mit der Versicherung geredet:

Die Versicherung hätte Sachbearbeiter, die sich den Schaden und die Kosten angucken, und sich dann ggf. mit der Werkstatt in Verbindung setzen. Das wäre bei so kleinen Schäden aber eher unwahrscheinlich.

Mit der Frau lässt sich auch nicht reden, dass ich eine billigere Werkstatt aufsuchen darf [ich würde mich komplett um die Reperatur kümmern, ihr sogar die Hälfte der gesparten Kosten geben, da würde sie nichts mit zu tun haben... Aber anscheinend wittert sie jetzt Geld].

Jetzt würde ich euch gerne um eure Meinung bitten:

Sind 480€ gerechtfertigt ? [Soll ich mal die Nachbarn anrufen, ob sie mir den Gefallen tun und ein Foto von der Schramme machen, oder selber hinfahren?]

Was kann ich gegen einen übertriebenen KVA machen?

Wenn ich mal die Meinungen anderer Werkstätten einräumen würde [mit Fotos, oder wenn ich mal mit dem Lackierer zu dem Auto hinfahre], bringt das was, das Ganze der Versicherung mitzugeben, wenn die mir nen günstigere KVA machen?

Angenommen: Die Frau hasst mich, kann die noch irgendwas tuen, um die Kosten für mich noch weiter in die Höhe zu treiben?

Danke,

bis dann,

in Verzweiflung

Klebeband

Ähnliche Themen
13 Antworten

Hallo,

 

also, ohne Fotos können wir das  hier nicht beurteilen. Dieses Smart Repair geht natürlich auch nur bis zu einem bestimmten Grad.

 

Ich weis auch nicht, ob das eine gute Idee ist, ohne Einwilligung des Besitzer einfach Fotos von deren Auto zu  fertigen.

 

Sicherlich könnten wir dir hier dann eine Einschätzung zu Schadenhöhe abgeben.

 

Aber das musst du selber entscheiden.

 

Ich an deiner Stelle würde noch einmal meine Bedenken bei deiner Versicherung anmelden und diese auffordern die Sache zu prüfen und dem Vorgang einem Sachverständigen zur Prüfung vorzulegen.

 

Ob der KVA wirklich übertrieben ist, muss erst einmal bewiesen werden.

 

Sei mir bitte nicht böse und nimm es vor allen Dingen nicht Persönlich, aber du bist Laie und kannst das glaub ich nicht so richtig abschätzen, was da real für Kosten bei der Reparatur enstehen können.

 

Gruss

 

Delle

 

 

Themenstarteram 12. Januar 2008 um 14:37

Zitat:

Sei mir bitte nicht böse und nimm es vor allen Dingen nicht Persönlich, aber du bist Laie und kannst das glaub ich nicht so richtig abschätzen, was da real für Kosten bei der Reparatur enstehen können.

Jep, genau deswegen wollte ich mir einige Fotos besorgen. Dann kann ich mir eine zweite professionelle Meinung einholen.

Vielleicht geb' ich euch einfach mal die Daten aus dem KVA:

Vorbereitungszeit: 45€

Vorbringen zum Lackierer: 90€

Stoßfänger vo. aus- u. eingebaut am Fahrzeug: 60€

Stoßfänger vo. ab u. aufgerüstet

Bauteil ausgebaut: 15€

Stoßstange lackieren: 195€

+76.95€ Mwst.

=481,95€

[Am Anfang waren es noch mündliche 350€]

Zitat:

Ich weis auch nicht, ob das eine gute Idee ist, ohne Einwilligung des Besitzer einfach Fotos von deren Auto zu fertigen.

Wenn die Frau das mitbekommt, dann geht die bestimmt richtig ab. Das stimmt. Aber es muss sowieso ein Foto für die Versicherung geschossen werden.

Ich geb' auch ganz ehrlich zu, dass ich jetzt etwas recht Großes aus der ganzen Sache mache. Aber irgendwie fühle ich mich richtig, salopp gesprochen, verarscht.

Auch, wenn ich die Antwort schon kenne:

Bringt das wohl was mit der Werkstatt zu verhandeln? Auch wenn die nur 50€ weniger berechnen, dann sind das immerhin 50€ [und damit 8 Stunden Arbeit] gespart.

Hallo Klebeband,

 

die Daten aus dem KVA sind so erst einmal nicht zu beanstanden.

 

Auch die Lackierkosten finde ich nicht überzogen. Bei einer Reparaturlackierung ist das jedenfalls gerechtfertigt.

 

Du darfst hier auch nicht vergessen, dass der Geschädigte hier die freie Wahl hat, wer sein Fahrzeug besichtigt und wer es Repariert.

 

Das kannst du der Frau nicht vorschreiben.

 

Sie hätte auch zu einem Sachverständigen fahren können, der sich das ansieht und ein Gutachten -evtl. ein Kurzgutachten- erstellt. Auch das müsste du oder deine Versicherung dann bezahlen.

 

Das dürftest du, wenn dir einer einen Schaden zufügt auch alles genauso handhaben.

 

Ohne die Fotos gesehen zu haben, unterstelle ich aufgrund deiner Schilderung und der Daten aus dem KVA, dass das hier alles passt.

 

Eine abschließende Bewertung ist aber wirklich erst nach Vorlage von Lichtbildern möglich.

 

Gruss Delle

 

Themenstarteram 12. Januar 2008 um 15:03

Also komme ich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht billiger aus der Sache raus. Die liebe Frau freut sich über 405€, die sie sich wohl auszahlen lässt, von denen sie dann vielleicht 150-200€ für eine Spot-Reperatur bezahlt und dann mit schönen 205€ Rest, die meine Studiengebühren sein könnten, einmal schön Essen geht? [Unter der Annahme, dass Spot-Repair möglich ist].

Ich wünschte echt, ich hätte jemand Anderen gerammt :/

Das kann man sich nicht immer aussuchen.

 

Lass Sie das Geld nehmen und gut. Was Sie damit macht ist Ihre Sache....

 

Du solltest dir aber schriftlich geben lassen, dass damit alle Ansprüche aus dem Schadenereignis damit erledigt sind.

 

Besser ist das..... ;)

 

 

So bitter es auch ist, fikitve Abrechnung des KVA ist möglich und erlaubt.

Die Frage ist doch, hätte man wenn man selbst der Geschädigte ist, anders gehandelt?

Zitat:

Original geschrieben von Gelderland

So bitter es auch ist, fikitve Abrechnung des KVA ist möglich und erlaubt.

 

Die Frage ist doch, hätte man wenn man selbst der Geschädigte ist, anders gehandelt?

Die Vorgehensweise der Anspruchstellerin ist auch nicht zu beanstanden. Sie hat, wie schon ausgeführt die freie Wahl...

Themenstarteram 12. Januar 2008 um 15:48

Zitat:

So bitter es auch ist, fikitve Abrechnung des KVA ist möglich und erlaubt.

Die Frage ist doch, hätte man wenn man selbst der Geschädigte ist, anders gehandelt?

Möglich, erlaubt, gemacht... Trotzdem ist es ein scheiß Gefühl.

Wären die Rollen vertauscht, dann hätte ich auch etwas anders gehandelt. Bspw. hätte ich nicht 36 Stunden nach dem Geschehen großartig Terror gemacht [wie die Frau am Telefon] oder das mit der Strafanzeige gemacht. Wer sich wegen einer Schramme meldet, der ist schließlich schonmal bereit, das Ganze zu bezahlen.

Ja, wenn da jemand mit nem Ferrari reingefahren wäre, dann hätte ich auch versucht, Profit zu machen.

Wenn das ein höflicher Schüler ist, dann könnte man doch ein wenig auf ihn zukommen, anstatt den jetzt wie ne Kuh zu melken.

Aber erzählen kann man viel. Ich war noch nie in einer solchen Situation!

Gut, das ist jetzt eine moralische Frage. Meine Wertvorstellung wird da wohl anders entwickelt sein, als die der Frau... Und vielleicht bin ich 30 Jahren genauso wie sie. [Ich hoffe mal nicht]

Bis dann

Klebeband

Zitat:

Original geschrieben von Das_Klebeband

Bringt das wohl was mit der Werkstatt zu verhandeln?

die werkstatt hat für sowas meist "fixkosten"...

bzw. die gucken einfach in den pc und drucken das aus, da gibts meist nix zu verhandeln....und die werden auch sicherlich nun keinen neuen kva etc. ausdrucken, bzw. das billiger reparieren, da die dann in teufels-küche kommen könnne, wenn das der falsche in den hals bekommt.....

im übrigen bist du da mit den 481€ noch günstig dabei! wäre es ein bmw gewesen würdest du für selbiges lackieren nochmal locker 300€ mehr zahlen....

ob die schramme per smart-repair lackiert werden kann, ist erstmal unrelevant, die frau hat das recht in der fachwerkstatt die komplette stoßstange lackieren zu lassen...eine fiktive abrechnung über den kva (abzgl. der merkelsteuer) ist ebenfalls wie bereits erwähnt völlig legitim......

Gegen 500 EUR ist sicher Nichts einzuwenden.

Autofahren ist teuer, Reparaturen auch.

Außerdem steht es dem Geschädigten zu so gestellt werden wie vor.

 

Von DIr ist es ziemlich naiv, erst gegen den Willen der Frau ins Auto zufahren und Ihr anschließend Vorschriften machen zu wollen, wie Sie den Schaden zu reparieren hat.

Mein Tipp:

Zahlen und vorsichtiger fahren.

am 12. Januar 2008 um 21:54

Ich finde die 500 EUR bislang auch i.O. Zum einen darf die Unfallgegnerin Ihr Fahrzeug nunmal so reparieren lassen, wie SIE es möchte, und kann nicht zu einer Smartrepair verpflichtet werden - auch wenns billiger wäre. Zum anderen könnte Sie ja auch noch Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten für die Reparaturdauer und eine Kostenpauschale von 25 EUR geltend machen, also verzichtet sie derzeit schätzungsweise auf 200 bis 300 EUR. Da kann man noch glücklich sein.

 

Das gilt ntürlich nur, wenn es nicht schon größere Vorschäden gibt, dann wäre nämlich ein Abzug fällig, wenn überhaupt ein reparaturwürdiger Schaden festzustellen ist. Das kann aber ohne Foto hier niemand sagen. 

 

Womit wir bei der anderen Frage des TE wären, ob man das Fz. fotografieren kann: Wenn das Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt ist, kann man es bedenkenlos, auch aus der Nähe fotografieren (aber nicht anfassen!).

Steht es dagegen auf einem umzäunten Grundstück oder in einem nicht öffentlich zugänglichen Parkhaus, darf man dieses nicht betreten. Sonst macht man sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar.

Kann man das Fahrzeug, gegebenenfalls mit einem Teleobjektiv auch von außerhalb des Zaunes fotografieren, ist dies grundsätzlich unbedenklich. Dann liegt sicher keine Straftat vor, und zivilrechtlich könnte nur § 1004 BGB einschlägig sein. Da geht die Rechtsprechung aber davon aus, dass bloßes Fotografieren des Grundstückes (und des darauf befindlichen Autos) zulässig ist. Da es hier einen begründeten Anlass für die Fotos gibt und eine Wiederholungsgefahr nicht besteht, sehe ich das genauso. Nur zum Vergleich: Eine dauerhafte Videoüberwachung allerdings wäre unzulässig.  

Lass erstmal die Verschichrung regulieren und dann kannst du der Versicherung das Geld zurück zahlen und steigst mit deinen SF klassen nicht hoch.

Aber wie schon andere gesagt haben, 500€ für nen Kratzer inder Stoßstange ist eigentlich noch "günstig".

Und der Mündliche KVA ist auch nicht Aussagekräftig , nur Papier lügt nicht.

Ja, wie muß man das jetzt verstehen:

 

" Ja, wenn da jemand mit nem Ferrari reingefahren wäre, dann hätte ich auch versucht, Profit zu machen.

Wenn das ein höflicher Schüler ist, dann könnte man doch ein wenig auf ihn zukommen, anstatt den jetzt wie ne Kuh zu melken."

 

Bei passendem Gegner würde man selber Profit schlagen? Was ist das für eine Moral?

 

Der KV sieht soweit, wenn man von einer Verkratzung des Stoßfängers ausgeht, i.O. aus.

 

Du kannst froh sein, dass die Dame den Schaden nicht hat begutachten lassen, da er rein theoretisch gutachtenwürdig ist. Folgeschäden hinter diesen großflächigen Stoßfängern sind nämlich nie ganz auszuschließen.

 

Und ob die Dame fiktiv abrechnet, ist doch auch noch nicht raus. Daher nicht gleich schimpfen.

Und wenn, dann ist das ihre Entscheidung. Letztlich hat sie ja den Schaden, ob repariert oder nicht. Und wenn ihr nochmal einer reinfährt, gibt´s entweder nichts mehr oder Abzüge.

 

Haule

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Schadensverursacher - KVA übertrieben, was tun?