Automatikgetriebe schaltet unsauber nach Getriebeupdate

VW Phaeton 3D

Guten Tag liebe Phaeton Community,

mein Vater besitzt einen VW Phaeton 3.0 TDI aus 2009 und er seit kurzem ein folgendes Problem.
Wenn der Wagen mal paar Tage stand und dann den Wagen fahren will bleibt der Wagen im ersten Gang "stecken" und im Bordcomputer sind dann die Gänge verschwunden, als wo normal D1 steht, steht da nix mehr. Es hilft auch nicht wenn man in N schaltet oder manuell schalten will, man muss den Motor neu starten. Und was auch passiert nach längerem fahren so 60 km und man in der Stadt ist und an der Ampel steht und dann los fahren will dreht er richtig hoch bis 2-3.000 Umdrehungen und fährt langsam los, bis zum 3 Gang prügelt der den Gang rein und hab den 4 wieder alles normal. Was könnte das sein? Ein Getriebeölwechsel hat leider keine Abhilfe geschafft. KM Stand 260.000 noch nie Probleme gemacht, der hatte erst ein Update bekommen auf das Getriebe von VW wegen abgasmanipulation seit dem war es bemerkbar. Das Auto stand auch paar Tage bei VW konnten aber den Fehler komischerweise nicht reproduzieren.

97 Antworten

Nach dem Update?

Hast Du denn auch das Update machen lassen und danach Probleme festgestellt?

LG
Udo

Zitat:

@Nuvo519 schrieb am 13. März 2023 um 13:31:48 Uhr:



Zitat:

@zottel125 schrieb am 13. März 2023 um 13:27:27 Uhr:


Du kannst dich in 2 -3 Wochen bei uns melden. Das Problem mit dem Getriebe ist kein Einzefall.
Wir haben bald die möglichkeit den Datenstand wieder herzustellen.

Das werde ich auf jedenfall machen, danke Zottel!

Okay, kann man so machen, aber der richtige Weg ist das meiner Meinung nach nicht.
Das Update wurde in der VW-Werkstatt verbockt, also hat diese oder eine andere VW-Werkstatt das zu heilen.

LG
Udo

Udo du hast recht aber leider sind VW bei vielem die Hände gebunden. Die werden es nicht mehr rückgängig machen können. Das ist wie ein KM Stand es geht nur hoch aber nicht runter, jedenfalls nicht mit umwegen.

Es ist leider eine nervige Geschichte.

Dieses Update funktioniert nicht bei den meisten Autos die über 200.000 km haben. Da ist der allgemeine verchleiß zu Hoch für höhere drücke etc. Nur fast niemand beschäftigt sich mit der Problematik.

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Hallo mein Freund,

die sollen es ja nicht rückgängig, sondern richtig machen.

So ein Update kann ja mal hängen, das Ganze läuft über eine externe Internetverbindung, deren Stabilität durchaus nicht durchgehend gegeben sein kann.

Und wenn ich mir vor Augen halte, dass bei den älteren 3.0 TDI Kilometerstände jenseits der 200.000 eher die Regel als die Ausnahme sind, müssten die Updates ja reihenweise nicht funktioniert haben.

Wenn VW davon Kenntnis erlangt hätte, müssten die sich damit beschäftigen, denn dann wäre das Update nicht nur wertlos, sondern sogar schädlich.

Ich werde das mal in diesem Thread nachfragen:
https://www.motor-talk.de/.../...rvicemassnahme-34-k5-01-t7114796.html

LG
Udo

Wie sieht das denn rechtlich aus?! Das Update hat ja einen Berechtigten Grund wenn es sogar übers KBA läuft. Nur rein theoretisch betrachtet würde dann ja wieder die Betriebserlaubnis erlöschen oder?!

Das sehe ich so. Ein fehlerhaftes Update hätte den Grund für den Rückruf ja nicht behoben.

Ist nur blöd, wenn das Update im Serviceheft als durchgeführt dokumentiert und auch so an das KBA gemeldet wurde.
Deshalb bin ich ja ausdrücklich auch der Meinung, dass nicht so hinzunehmen, sondern auf jeden Fall VW zu kontaktieren. Die müssen das wissen, um Abhilfe schaffen zu können.

LG
Udo

VW hat mit Sicherheit dafür zu sorgen, dass das Update ordnungsgemäß aufgespielt wird und dass es einwandfrei funktionieren muss. Wenn es nicht einwandfrei funktioniert müssen die nachbessern. Jedoch denke ich gibt es unendliche Diskusionen mit der Werkstatt, ob das Getriebe auch wirklich zu 100% vorher funktioniert hat und ob auch das Update wirklich schuld an der aktuellen Situation hat. Ob es da eine Nachweispflicht von dir oder dem Freundlichen gibt, kann ich nicht sagen. Mit solchen rechtlichen Dingen kenne ich mich nicht aus.

Ich meinte wenn Rapacho den alten Softwarestand wiederhergestellt….dann wäre das doch fahren ohne Betriebserlaubnis…

Die Pflicht zum Update ist ja gegeben. Sprich wenn man es nicht macht, wird über kurz oder lang die Plakette abgekratzt. Wenn man die neue Software wieder gegen die Alte tauschen sollte, wäre das in dem Falle ein Erlöschen der Betriebserlaubnis.

@Rotten-Frog

Eine seriöse Werkstatt sollte einem Kunden schon glauben, wenn er das nach dem Update deutlich verschlechterte Schaltverhalten moniert.
Das hat auch nix mit einer rechtlichen Bewertung zu tun, es ist einfach eine von einer Werkstatt ernstzunehmende Beanstandung, über die es nix zu diskutieren gibt.

Denn dass der Wagen des Vaters des TE ab und an ruppig schaltet, hat die Werkstatt nach einer Probefahrt ja selbst festgestellt. Seltsam ist es auch, dass sie die Adoptionswerte, aber nur gegen Bezahlung, durchaus zurückgesetzt hätten.

LG
Udo

Zitat:

@Rotten-Frog schrieb am 13. März 2023 um 17:58:23 Uhr:


Die Pflicht zum Update ist ja gegeben. Sprich wenn man es nicht macht, wird über kurz oder lang die Plakette abgekratzt. Wenn man die neue Software wieder gegen die Alte tauschen sollte, wäre das in dem Falle ein Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Eben, aber das würde nicht auffallen.
Dem KBA gegenüber wurde das durchgeführte Update von VW ja gemeldet und steht auch so im Serviceheft.
Dass das, wie beim TE, aber Murks war und dem Getriebe geschadet hatte, fällt unter den Tisch.

Dazu kommt noch, dass der alte Softwarestand ja nicht kostenlos zu bekommen ist.
Alles Käse 😠

LG
Udo

Zitat:

@A346 schrieb am 13. März 2023 um 18:03:24 Uhr:


@Rotten-Frog

Eine seriöse Werkstatt sollte einem Kunden schon glauben, wenn er das nach dem Update deutlich verschlechterte Schaltverhalten moniert.
Das hat auch nix mit einer rechtlichen Bewertung zu tun, es ist einfach eine von einer Werkstatt ernstzunehmende Beanstandung, über die es nix zu diskutieren gibt.

Denn dass der Wagen des Vaters des TE ab und an ruppig schaltet, hat die Werkstatt nach einer Probefahrt ja selbst festgestellt. Seltsam ist es auch, dass sie die Adoptionswerte, aber nur gegen Bezahlung, zurückgesetzt hätten.

LG
Udo

Eine seriöse Werkstatt macht das mit Sicherheit. Aber man liest ja häufig von unfreundlichen Freundlichen.
Und im Falle des TEs, scheint er ja eine unseriöse Werkstatt gefunden zu haben. Wenn das schon bei der Probefahrt erkannt wurde und das Rücksetzen der Adaptationswerte in Rechnung gestellt wurde, ist das schon frech.

Und zum Rechtlichen, ich weiß nicht, ob Softwareupdate mit Reparatur gleichgestellt wird. Denn wenn bei einer Reparatur festgestellt wird, dass da etwas verkackt(entschuldige die Ausdrucksweise)wurde, hat man ein Recht auf Nachbesserung. Aber wie gesagt, bei Softwareupdate kenne ich mich nicht aus.

LG René

Ein überwachter Rückruf dürfte sogar mehr als eine Reparatur darstellen. Egal ob Software oder ein Bauteil.

LG
Udo

Zitat:

@A346 schrieb am 13. März 2023 um 18:15:07 Uhr:



Zitat:

@Rotten-Frog schrieb am 13. März 2023 um 17:58:23 Uhr:


Die Pflicht zum Update ist ja gegeben. Sprich wenn man es nicht macht, wird über kurz oder lang die Plakette abgekratzt. Wenn man die neue Software wieder gegen die Alte tauschen sollte, wäre das in dem Falle ein Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Eben, aber das würde nicht auffallen.
Dem KBA gegenüber wurde das durchgeführte Update von VW ja gemeldet und steht auch so im Serviceheft.
Dass das, wie beim TE, aber Murks war und dem Getriebe geschadet hatte, fällt unter den Tisch.

Dazu kommt noch, dass der alte Softwarestand ja nicht kostenlos zu bekommen ist.
Alles Käse 😠

LG
Udo

Ja schon blöd sowas. Vor allem der Zwang dazu.
Was jemand nach dem Update macht, mag jedem sich selber überlassen sein, ich wollte nicht den Tip geben. Wollte nur unterstreichen bzw bestätigen, dass es in dem Falle eines Wiederherstellens der alten Software, ein Erlöschen der BE riskiert wird.
Wir sind ja zum Glück vernünftig und anständig und verleiten niemanden zu etwas Illegalen, ganz im Gegenteil, wir verweisen auf bzw bestätigen die Illegalität. 🙂

LG René

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