Autokauf rechtsfrage
Hallo ich habe mir vor ca. Drei wochen einen bmw e90 320xd bj.12.2011 mit 108000km
Hat eine vollausstattung doch nun zum problem bzw.frage ich bin am samstag mit meine frau auf der autobahn unterwegs gewesen plötzlich ging mir die motor kontrollleuchte an und ich hatte keine leistung da ich die europlus garantie von bmw habe hab ich die pannen hielfe von bmw angerufen der mechaniker schaute sich den fehlerspeicher an und es wurde festgestellt das der turbo und der agr ventil defekt sei und beim starten komisch anging darauf hin war ich ein bischen unruhig und schaute im facebook nach wer der vorbesitzer war und siehe da es war eine fahrschule und mir wurde nichts gesagt das das fahrzeug in einer fahrschule genutzt wurde und im kaufvertrag steht auch nichts kann ich was da machen bzw.schadensersatzt fordern vom bmw händler kennt sich damit jemand aus ich bin für jede hielfe dankbar. Ach ja falls die frage kommt woher ich weiss das mein auto von der fahrschule genutzt wurde im facebook steht mein auto bzw.sein altes total mit der fahrschule werbung beklebt.
Vielen dank im voraus
Beste Antwort im Thema
Ich weigere mich einfach auf Texte zu antworten, bei denen der TE zwar um Rat bittet, aber noch nicht mal in der Lage ist einen einzigen Punkt zu setzen. Da bekommt man beim Lesen Augenkrebs.
46 Antworten
Hi Cro,ob er das sagen muß weiß ich nicht,in meinen Vertrag steht nichts davon 😉
Ich weiß z.b. wenn man sein altes auto abgibt und ein neues kauft das man ein ankaufvertrag abschliesst,und da steht drinnnen wie das auto genutzt worden ist,ob es unfallfrei ist ob ein chiptuning vorhanden ist,der erste tacho usw.
Aber ne frage,was hat es denn mit deinen defekt zu tun?
Bring ihn zum 🙂 lass es reparieren und gut ist 😉
Zitat:
Original geschrieben von George 73
Aber ne frage,was hat es denn mit deinen defekt zu tun?
Bring ihn zum 🙂 lass es reparieren und gut ist 😉
Ich finde es macht schon ein Unterschied ob man ein oder zwei private Vorbesitzer hatte oder gleich ein paar hundert Fahranfänger die das Auto das ein oder andere mal gequält haben. Die Frage ist jetzt, hat der TE beim Autokauf es einfach vergessen zu fragen, wer der Vorbesitzer war oder hat der Autoverkäufer falsche Aussagen gemacht?
Zitat:
Original geschrieben von MegaTaubeNuss
Ich finde es macht schon ein Unterschied ob man ein oder zwei private Vorbesitzer hatte oder gleich ein paar hundert Fahranfänger die das Auto das ein oder andere mal gequält haben. Die Frage ist jetzt, hat der TE beim Autokauf es einfach vergessen zu fragen, wer der Vorbesitzer war oder hat der Autoverkäufer falsche Aussagen gemacht?Zitat:
Original geschrieben von George 73
Aber ne frage,was hat es denn mit deinen defekt zu tun?
Bring ihn zum 🙂 lass es reparieren und gut ist 😉
Hy danke für die schnellen antworten ich habe mir den fahrzeugbrief vorm kauf angeschaut und da war eine privat person eingetragen ich hatte mir anfangs nichts dabei gedacht aber jetzt am samstag als ich stehen geblieben bin und der nette mechaniker mein auto sich angeschaut hat und mir sagte 2 jahre altes auto mit 108000km wurde ich bischen stuzig klar es ist eigentlich nicht viel km aber so wie du das sagst das ihn ein paar hundert fahranfänger gefahren haben kotzt mich ein bischen an ich hätte ihn nicht für den kaufpreis gekauft.
@martin_a1976 da war keine zweite pedalerie eingebaut sonst hätte ich das ja sofort gemerkt
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Also rein rechtlich ist und bleibt es so, dass die Tatsache der nicht angegebenen Nutzung als Fahrschulfahrzeug einen wertmindernden Faktor darstellt. Die Frage wäre nun, ob der Verkäufer (der Händler) davon wusste oder nicht.
Wusste er davon, liegt zweifelsfrei eine arglistige Täuschung vor. Ein Sachmangel an sich kann hier nicht in Ansatz gebracht werden, demnach auch keine Nachbesserung. Wie auch...? Ein Fahrschulauto bleibt ein Fahrschulauto, so wie ein Unfallfahrzeug ein Unfallfahrzeug bleibt.
Die arglistige Täuschung bedingt jedoch die Möglichkeit einer Kaufpreisminderung in Höhe des Minderwertes oder die Anfechtung des Kaufvertrages als solches.
Aber: Man muss es eben auch beweisen können! Wenn der Vorbesitzer gegenüber dem Händler Falschangaben gemacht hat, so wird es eine mühselige Geschichte und die Chancen sehen eher mau aus. Nur wenn der Händler zweifelsfrei erkennen musste, dass es sich um einen Fahrschulwagen handelt (also vielleicht Pedalerie selbst ausgebaut und die Aufkleber entfernt hat), wird man das auch nachweisen können. Im Zweifelsfall einfach mal beim Vorbesitzer anklingeln. name und Telefonbuch bewirken oft wahre Wunder... 🙂
Bei mir und dem CLK war es so, dass ich die Kopie des italienischen Fahrzeugbriefs im Kofferraum gefunden habe und der Händler eine Komplettabnahme hat machen lassen um diesen Umstand und den der unzähligen Vorbesitzer zu verschleiern. Da gab es natürlich keinen Weg raus aus der Geschichte und die Sach- wie Rechtslage war soweit klar und eindeutig....
Die Frage ist halt, ob es sich tatsächlich um das gleiche Fahrzeug handelt. In der Regel ist im Fahrzeugbrief dann nämlich keine Privatperson, sondern die Fahrschule selbst eingetragen. Die Zweitpedalerie kann man zwar entfernen, ebenso die Aufkleber, ein paar Spuren dürfte man aber dennoch finden...
* * * * *
Zum Mangel selbst, es handelt sich hier in erster Linie mal um einen Gewährleistungsfall und wenn der TE nicht auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben will, sollte er diesen auch genauso behandeln. Und sei es in Form der Differenz vom schaden zur Regulierung, die auf Grund der Kilometer sicher eingeschränkt sein wird...
Zudem ist vielleicht das Auto vom Fahrschulbesitzer privat genutzt worden.
Werbung war nur drauf, aber wurde als Fahrschulauto nicht genutzt.
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
In der Regel ist im Fahrzeugbrief dann nämlich keine Privatperson, sondern die Fahrschule selbst eingetragen. Die Zweitpedalerie kann man zwar entfernen, ebenso die Aufkleber, ein paar Spuren dürfte man aber dennoch finden...
Wenn die Fahrschule keine juristische Person sondern der Rechtsform nach eine Personengesellschaft ist, dann wird der (echte) Fahrzeughalter auch im Brief bzw. der Zulassungsbescheinigung eingetragen, das ist dann der Inhaber der Fahrschule.
Bei allen weiteren Punkten stimme ich Dir zu, gegen eine gewerbliche Nutzung im Rahmen eines Fahrschulbetriebes hätte ich auch Bedenken, da ich von einem erhöhten Verschleiß ausgehen würde.
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Also rein rechtlich ist und bleibt es so, dass die Tatsache der nicht angegebenen Nutzung als Fahrschulfahrzeug einen wertmindernden Faktor darstellt. Die Frage wäre nun, ob der Verkäufer (der Händler) davon wusste oder nicht.Wusste er davon, liegt zweifelsfrei eine arglistige Täuschung vor. Ein Sachmangel an sich kann hier nicht in Ansatz gebracht werden, demnach auch keine Nachbesserung. Wie auch...? Ein Fahrschulauto bleibt ein Fahrschulauto, so wie ein Unfallfahrzeug ein Unfallfahrzeug bleibt.
Die arglistige Täuschung bedingt jedoch die Möglichkeit einer Kaufpreisminderung in Höhe des Minderwertes oder die Anfechtung des Kaufvertrages als solches.
Aber: Man muss es eben auch beweisen können! Wenn der Vorbesitzer gegenüber dem Händler Falschangaben gemacht hat, so wird es eine mühselige Geschichte und die Chancen sehen eher mau aus. Nur wenn der Händler zweifelsfrei erkennen musste, dass es sich um einen Fahrschulwagen handelt (also vielleicht Pedalerie selbst ausgebaut und die Aufkleber entfernt hat), wird man das auch nachweisen können. Im Zweifelsfall einfach mal beim Vorbesitzer anklingeln. name und Telefonbuch bewirken oft wahre Wunder... 🙂
Bei mir und dem CLK war es so, dass ich die Kopie des italienischen Fahrzeugbriefs im Kofferraum gefunden habe und der Händler eine Komplettabnahme hat machen lassen um diesen Umstand und den der unzähligen Vorbesitzer zu verschleiern. Da gab es natürlich keinen Weg raus aus der Geschichte und die Sach- wie Rechtslage war soweit klar und eindeutig....
Die Frage ist halt, ob es sich tatsächlich um das gleiche Fahrzeug handelt. In der Regel ist im Fahrzeugbrief dann nämlich keine Privatperson, sondern die Fahrschule selbst eingetragen. Die Zweitpedalerie kann man zwar entfernen, ebenso die Aufkleber, ein paar Spuren dürfte man aber dennoch finden...
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Zum Mangel selbst, es handelt sich hier in erster Linie mal um einen Gewährleistungsfall und wenn der TE nicht auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben will, sollte er diesen auch genauso behandeln. Und sei es in Form der Differenz vom schaden zur Regulierung, die auf Grund der Kilometer sicher eingeschränkt sein wird...
So war grad beim bmw händler er meinte er wusste nicht das es ein fahrschulauto war und hat in die historie nachgeschaut und meinte alle "alle rechnungen gingen auf die fahrschule" jetzt weiss ich nicht was ich sagen bzw. Machen soll
Bei Fahrzeugen die einer besonderen Betriebsform unterliegen/unterlagen (Taxi, Fahrschulwagen, Mietwagen, etc.) muss vom Verkäufer darauf hingewiesen werden.
Du sagtest also der Verkäufer wusste es nicht? Der erste Punkt wäre doch jetzt mal das du die besagte Fahrschule anrufst, dich dort erkundigst ob das Auto als richtiger Fahrschulwagen benutzt wurde und an wen er diesen dann weiter verkauft hat (und falls es ein Fahrschulwagen war,was für ein Zustand, sprich mit kompletten Aufklebern und den zusätzlichen pedalen?)
So würde ich es auch handhaben. Die Fahrschule anrufen und fragen.
Was ich nicht ganz verstehe: warum bist Du Dir so sicher, daß das Fahrschulauto genau Deines ist?????
Stand bei facebook etwa drin, daß der BMW sowieso mit der Farbe sowieso an den Händler sowieso verkauft wurde????? ..... doch eher nicht, oder?
Noch ein kleiner Tip:
Bei schriftlicher Korospondenz mit Händler oder Fahrschule würde ich etwas mehr auf Groß-/Kleinschreibung achten....wirkt seriöser. 😉
Gruß Berti
(sorry habs eben gelesen, daß Du vom Namen des Vorbesitzers auf die Fahrschule gekommen bist. 🙂)
Zitat:
Original geschrieben von MegaTaubeNuss
Du sagtest also der Verkäufer wusste es nicht? Der erste Punkt wäre doch jetzt mal das du die besagte Fahrschule anrufst, dich dort erkundigst ob das Auto als richtiger Fahrschulwagen benutzt wurde und an wen er diesen dann weiter verkauft hat (und falls es ein Fahrschulwagen war,was für ein Zustand, sprich mit kompletten Aufklebern und den zusätzlichen pedalen?)
Ja die verkäuferin sagt sie wusste es nicht und dann schaut sie in die fahrzeug historie und sie da jede rechnung ging auf den namen der fahrschule und nicht auf den inhaber wo im brief drinnen steht und sie meinte das das auto ein leasing rückläufer wäre und sie das nicht wissen kann komisch.
Ja ich weiss meine gross kleinschreibung passt nicht tut mir auch leid schreibe über das iphone und bin grad total sauer.
Gruss
Was steht denn im Kaufvertrag? Wurde dir expliziet zugesichert, dass es kein Fahrschulauto oder Mietwagen ist? Wenn nein ist die Sache, zumindest beim Mietwagen, nicht so eindeutig. es gibt unterschiedliche Urteile darüber , ob Mietwagen als Mangel angesehen werden kann oder nicht.
Und der Vergleich mit abweichender Anzahl von Fahrzeughalter ist ja ne ganz andere Baustelle hier wurde dir was zugesichert, was danach nicht eingehalten wurde.