autohaus will auto einbehalten?!?!

Opel Astra F

hallo,
ich hab ne frage bezüglich der vorgehensweisen eines autohauses. der tüv meines astras ist fällig, hab den zu einem autohaus gebracht, um zu checken was für einen neuen stempel zu machen wäre. nun hat die werkstatt eine nicht unerhebliche liste von mängeln entdeckt, die mich sehr stutzig macht. bin selber aus der kfz-branche und kann das halbwegs einschätzen...
die reparaturen würden sich jedenfalls auf ca. 1800.- euro belaufen. der wagen sei lt. aussage des autohauses nicht mehr fahrtüchtig und sie könnte nicht verantworten mich so weiterfahren zu lassen.
(anm. der wagen ist 100%ig scheckheftgepflegt und hat kaum mängel, das 'schlimmste' ist die handbremse hinten die nicht zieht).
ist das nicht totaler humbug? natürlich haben die eine verantwortung, keine schrottreifen autos auf die strasse zu lassen, aber das kommt doch betrug gleich - nach dem motto: entweder sie lassen das bei uns machen oder sie kriegen den schlüssel nicht ("..denn wir können das ja nicht verantworten...wenn sie nen unfall bauen und so... *augenzwinker*).
weiss wer rat??

17 Antworten

Alter haste n Lexikon gefressen oder wieso laberste so geschwollen ?
 
1. Ich werde mit ssS geschrieben
2. Halt mich aus deinen Beiträgen raus, die taugen eh nichts
3. Versuch nicht, Intelligenz durch Fremdworte vorzutäuschen, sowas kommt uncool ;)
 
 
So ... nochmal zum Themenstarter
 
Mach es, wie MagirusDeutz es dir beschrieben hat ... Hol die Polizei und dann ist gut. Vertraum mir, er kennt sich da auf jeden Fall aus und weiß wie weit die Polizei gehen kann und was sie alles erreichen :)
 
 
MfG BassSuchti

Sorry, das ich ich hier einmische, aber kein Autohaus kann ein Fahrzeug auf Grund gravierener Mängel festhalten oder beschlagnahmen.
Es kann lediglich eine Empfehlung usw. ausgesprochen werden.
Einzig hierfür allein ist nur ein staatlich geprüfter Sachverständiger zuständig, der wiederum aber auch nur eine Weiterfahrt und eine sofortige Stillegung veranlassen kann. Eine Herausgabe des Fahrzeugs ist natürlich gegeben.
Sollte aber dieses Autohaus schon irgendwie in irgendeiner Form an dem Fahrzeug tätig geworden sein, so hat dieses natürlich einen Anspruch auf die Einhaltung der Erfüllung des Auftrages. Sollte keiner Deinerseits erfolgt sein, so ist es natürlich in Deinem Mitwirken diesen zu bestreiten und durchzusetzen.
Von den gesammelten Aussagen, "Agenten", "Kumpel", usw. nimm lieber Abstand.
Verlange, wenn Du nichts weiter in Aufrag gegeben hast die Herausgabe Deines Fahrzeugs, um des Friedens Willen, gib an das Fahzeug wird abgeschleppt. Sollte dennoch eine Herausgabe nur auf Grund der nicht erfüllten Verkehrstauglichkeit scheitern. was ich nicht im entferntesten annehmen kann, rufst Du in Gegewart des zu bearbeitenden Sachbearbeiters die Polizei und berufst Dich auf Dein Besitzrecht/Eigentumsrecht. Sollte kein weiteres Zurückhaltungsrecht in Form einer Rep.Rg. o.ä. zu Grunde liegen, so ist die Herausgabe des Fahrzeugs eine Zuwiederhandlung des Besitzstandrechtes.
Alles andere, von wegen Leihwagen usw. bringt nichts. Im Zivilrecht wirst Du damit nichts werden, ausser der Dir entstehenden Kosten oder einem unendlich langen Weg zur Erlangung der Kostenauslage.
 
Viel Erfolg
 

Besser hätte ich es nicht sagen können :D Genau so ist es!

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