Auto vom Händler gekauft, Gewährleistung in Anspruch nehmen
Hallo Gemeinde
Ich habe meiner Frau im Juni ein Peugeot 208 (bj.2012) von einen Händler gekauft.
Wir hatten von anfang an ein klappern an der Vorderachse, uns wurde gesagt es wäre nichts und alles wäre Normal und gut. Zwischenzeitlich war mal ein Sensor kaputt der getauscht wurde. Da habe ich nochmal darauf hingewiesen das sie bitte nochmal nach dem klappern gucken möchten, wieder die Aussage alles ok mit dem Auto.
Wie sich jeder jetzt vorstellen kann war es natürlich nicht ok, meine Frau war heute in einer Werkstatt und hat es mal kontrollieren lassen. Querlenker, koppelstangen etc. Sind fertig und müssen gewechselt.
Habe jetzt schon im Autohaus angerufen und der Chef ist erst am Montag zu sprechen, der Mitarbeiter hat aber schon sowas in der Richtung gesagt das dass ja nicht sein kann das jetzt alles kaputt ist und das wir uns wahrscheinlich mit an den Kosten beteiligen müssen.
Ich warte jetzt mal auf Montag ab was mir da der Chef erzählt.
Da ich ja noch in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung bin dachte ich das die anstandslos reparieren müssen und auf mich keine Kosten zukommen.
Was sagt ihr dazu, muss ich mich mit an den kosten beteiligen oder nicht? Rechtsschutz ist vorhanden falls ich die benötigen sollte.
Beste Antwort im Thema
Auf keinen Fall. Der Händler muss in den ersten 6 Monaten alle Mängel beseitigen, besonders da ihr ja von Anfang an auf das klappern hingewiesen habt. Er hätte dem nachgehen müssen.
83 Antworten
Nochmals die Frage:
Von welchem Hersteller wird der Händler Neuteile verbauen? Es gibt billige Teile, die neu schlechter als gute gebrauchte sind und teils eine Gefahr darstellen können.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 12. September 2020 um 13:50:11 Uhr:
Nochmals die Frage:
Von welchem Hersteller wird der Händler Neuteile verbauen?
Hast du den Eingangspost überhaupt gelesen?
"Ich warte jetzt mal auf Montag ab was mir da der Chef erzählt."
Es ist ja noch nicht mal klar ob der Händler überhaupt was einbaut.
@Schubbie
Es gibt keine Neuteile die schlechter sind als Peugeot Renault Citroen Achsteile. 😉
Doch, gibt es.
Die Ersatzteile besagter Marken sind meiner Kenntnis gar nicht so schlecht.
Ich habe schon Mal Stoßdämpfer eingebaut, woraufhin mir der TÜV fast das Auto stillgelegt hätte, da es den Anschein machte, dass die Kolbenstange hin und her wackelt. "Zum Glück" hat sich herausgestellt, dass die vom Durchmesser etwas geringer als die originalen waren und somit im Federbein etwas Spiel hatten.
Ein Spurstangenkopf war nach kurzer Zeit ausgeschlagen, aber nicht am Kugelkopf. Als ich den demontiert habe, war kaum noch Gewinde dran.
Seit dem achte ich darauf, dass ich nur noch Marke kaufe.
Darum halt auch die Frage, was verbaut werden soll. Wenn der Händler es möglichst billig reparieren will, dann ist der Verbau solcher Teile wohl nicht ausgeschlossen.
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Zitat:
@zille1976 schrieb am 12. September 2020 um 13:38:01 Uhr:
Nur 3 von 15 Schäden an Achse und Fahrwerk wurden von Richtern in Deutschland als Mangel bewertet.
Die Chance, dass beim TE überhaupt ein Mangel vorliegt, ist gering.
Haha, das ist drollig; und du selbst weißt es besser:
Der TE müßte nur das Auto zum TÜV fahren, und sofort würde er erfahren, was ein Mangel ist:
sowohl ausgeschlagene Koppelstangen, Querlenker-Lagerungen und erst recht Traggelenke sind mindestens erhebliche (wenn nicht gefährliche) Mängel. Die Plakette darf keinesfalls zugeteilt werden.
Damit ist das geklärt. Und da der/die Mängel nicht nach vielen Monaten und/oder zehntausenden Kilometern aufgetreten sind, sondern unmittelbar nach dem Kauf, sind sie vom Verkäufer zu beheben. Ende.
Und was auch jeder weiß: die Beweislast in den ersten 6 Monaten liegt beim Verkäufer.
Zitat:
@nogel schrieb am 12. Sep. 2020 um 15:46:21 Uhr:
Haha, das ist drollig; und du selbst weißt es besser:Der TE müßte nur das Auto zum TÜV fahren, und sofort würde er erfahren, was ein Mangel ist:
sowohl ausgeschlagene Koppelstangen, Querlenker-Lagerungen und erst recht Traggelenke sind mindestens erhebliche (wenn nicht gefährliche) Mängel. Die Plakette darf keinesfalls zugeteilt werden.
Ich glaube du hast das falsch verstanden, oder was auch immer.
Hier geht es nicht um Mangel gem. StVZO.
Hier geht es darum, ob es ein Sachmangel ist, welcher unter die Gewährleistung fällt.
Und da entscheiden die Gerichte, wie schon geschrieben, dass es zwar Mängel gem. StVZO sind, aber aufgrund der Tatsache daß es eben Verschleißteile sind, aber nicht unter Gewährleistung fällt.
Ich kenne die verlinkte Liste, aber das hat nichts mit dem Thema zu tun. Auch ein Mangel der (zuvor) durch Verschleiß entstanden war, ist ein Gewährleistungsfall.
Und alles weitere hatte ich oben mehrfach erläutert.
Zitat:
@nogel schrieb am 12. September 2020 um 18:03:43 Uhr:
Ich kenne die verlinkte Liste, aber das hat nichts mit dem Thema zu tun. Auch ein Mangel der (zuvor) durch Verschleiß entstanden war, ist ein Gewährleistungsfall.Und alles weitere hatte ich oben mehrfach erläutert.
Geil, dann kann ich in den ersten 6 Monaten neue Bremsen, Kupplung, Stossdämpfer ja sogar neue Leuchtmittel vom Verkäufer instandsetzen lassen.
😉
Es kommt bei der Frage, ob ein Sachmangel oder nur "Verschleiß" vorliegt, also auch immer darauf an, was ein Durchschnittskäufer in der konkreten Situation von der Sache erwarten durfte. Hier sind dann die genauen Umstände im jeweiligen Fall zu berücksichtigen, so zum Beispiel auch der Kaufpreis. Zitat Verbraucherzentrale
Und genau das ist der Knackpunkt, das Auto ist eben schon alt. Was hat der gekostet, 5000€?
Zitat:
@nogel schrieb am 12. September 2020 um 15:46:21 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 12. September 2020 um 13:38:01 Uhr:
Nur 3 von 15 Schäden an Achse und Fahrwerk wurden von Richtern in Deutschland als Mangel bewertetDie Chance, dass beim TE überhaupt ein Mangel vorliegt, ist gering.
Haha, das ist drollig; und du selbst weißt es besser:
Der TE müßte nur das Auto zum TÜV fahren, und sofort würde er erfahren, was ein Mangel ist:
sowohl ausgeschlagene Koppelstangen, Querlenker-Lagerungen und erst recht Traggelenke sind mindestens erhebliche (wenn nicht gefährliche) Mängel. Die Plakette darf keinesfalls zugeteilt werden.
Damit ist das geklärt. Und da der/die Mängel nicht nach vielen Monaten und/oder zehntausenden Kilometern aufgetreten sind, sondern unmittelbar nach dem Kauf, sind sie vom Verkäufer zu beheben. Ende.
Und was auch jeder weiß: die Beweislast in den ersten 6 Monaten liegt beim Verkäufer.
Du bekommst hier auch alles durcheinander...
Was hat die Zuteilung der TÜV-Plakette mit der Sachmängelhaftung zu tun😕
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 12. September 2020 um 20:51:48 Uhr:
Zitat:
@nogel schrieb am 12. September 2020 um 15:46:21 Uhr:
Haha, das ist drollig; und du selbst weißt es besser:
Der TE müßte nur das Auto zum TÜV fahren, und sofort würde er erfahren, was ein Mangel ist:
sowohl ausgeschlagene Koppelstangen, Querlenker-Lagerungen und erst recht Traggelenke sind mindestens erhebliche (wenn nicht gefährliche) Mängel. Die Plakette darf keinesfalls zugeteilt werden.
Damit ist das geklärt. Und da der/die Mängel nicht nach vielen Monaten und/oder zehntausenden Kilometern aufgetreten sind, sondern unmittelbar nach dem Kauf, sind sie vom Verkäufer zu beheben. Ende.
Und was auch jeder weiß: die Beweislast in den ersten 6 Monaten liegt beim Verkäufer.
Du bekommst hier auch alles durcheinander...
Was hat die Zuteilung der TÜV-Plakette mit der Sachmängelhaftung zu tun😕
Du überfliegst nur das geschriebene, oder du liest nicht alle Posts. Stimmts?
Es hat jemand angezweifelt, daß die Gewährleistung überhaupt zum Tragen kommt, weil gar kein Mangel vorliegt.
Und ich sage, wenn bei einem Auto Koppelstangen/Querlenker/Traggelenke ausgeschlagen sind, sodaß es damit nicht verkehrssicher ist und keine Plakette bekommen würde, dann ist hiermit der Beweis erbracht, daß Mängel vorliegen.
Und da das bereits bei/kurz nach der Übergabe aufgefallen und beanstandet wurde, lagen diese Mängel beim Verkauf bereits vor und stellen somit den Gewährleistungsfall dar.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 12. September 2020 um 19:49:55 Uhr:
Zitat:
@nogel schrieb am 12. September 2020 um 18:03:43 Uhr:
Ich kenne die verlinkte Liste, aber das hat nichts mit dem Thema zu tun. Auch ein Mangel der (zuvor) durch Verschleiß entstanden war, ist ein Gewährleistungsfall.Und alles weitere hatte ich oben mehrfach erläutert.
Geil, dann kann ich in den ersten 6 Monaten neue Bremsen, Kupplung, Stossdämpfer ja sogar neue Leuchtmittel vom Verkäufer instandsetzen lassen.
Auch du liest nicht sorgfältig. Wenn ich schreibe ZUVOR, dann heißt das "vor dem Verkauf". Was soll also deine Antwort? Außerdem hatte ich weiter oben geschrieben, was Verschleißteile sind.
Mir persönlich wäre es peinlich wegen 100-200 Euro Komplettpreis der Reparatur (von denen der TE ja auch nurnoch 30% zahlen muss!) Mit irgendwelchen Anwälten oder Versicherungen rumzudiskutieren. Bei einer 8 Jahre alten Kiste muss halt mal ab und zu etwas gemacht werden, die SB der Rechtschutz dürfte ja höher ausfallen als die 30% Prozent Kostenbeteiligung ??
Es sei denn der TE kann sich einfache Reparaturen an einem Auto nicht leisten, in diesem Fall wird das Auto auch ohne Reparaturen zu teuer werden.??
@nogel
Da ich nicht der Einzige bin der das so verstanden hat, liegt es wohl eher an deiner Art der Schreibweise.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 12. September 2020 um 21:47:16 Uhr:
@nogel
Da ich nicht der Einzige bin der das so verstanden hat, liegt es wohl eher an deiner Art der Schreibweise.
Vermutlich.
Zitat:
@nogel schrieb am 12. September 2020 um 21:10:10 Uhr:
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 12. September 2020 um 20:51:48 Uhr:
Du bekommst hier auch alles durcheinander...
Was hat die Zuteilung der TÜV-Plakette mit der Sachmängelhaftung zu tun😕...
Und ich sage, wenn bei einem Auto Koppelstangen/Querlenker/Traggelenke ausgeschlagen sind, sodaß es damit nicht verkehrssicher ist und keine Plakette bekommen würde, dann ist hiermit der Beweis erbracht, daß Mängel vorliegen.
Und da das bereits bei/kurz nach der Übergabe aufgefallen und beanstandet wurde, lagen diese Mängel beim Verkauf bereits vor und stellen somit den Gewährleistungsfall dar.
Nach deiner Argumentation würden Bremsbeläge, die kurz nach dem Kauf verschlissen sind, zur Verweigerung der TÜV-Plakette führen. Somit stellen sie einen Mangel dar und wären ein Gewährleistungsfall? Wir reden hier von einem 8 Jahre alten Auto, falls du dies nicht gelesen hast.
Das ist nicht dein Ernst, oder....