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Sachmangel: alte Reifen und ignoranter Händler

Themenstarteram 12. September 2020 um 11:42

Kurzfassung: Auto mit zwei Reifensätzen gekauft, die Winterreifen sind 14 Jahre alt. Der Händler stellt sich am Telefon etwas quer, möchte nichts von Rechtsnormen hören. Ist das ein Sachmangel und was kann ich mir erhoffen?

Guten Tag!

Vor knapp zwei Monaten habe ich ein Gebrauchtfahrzeug "inkl. Sommer- und Winterräder" (Vertrag) bei einem Händler erworben. Die Sommerreifen waren montiert, die Winterreifen eingelagert, sodass ich mir auch auf Nachfrage kein Bild vom Zustand der Winterräder machen konnte. Zudem gab es keine Bilder von diesen im Inserat.

Naja, dann hab ich den Vertrag eben so unterschrieben und das Fahrzeug ne Woche später abgeholt. Gestern habe ich festgestellt, dass die Reifen über 14 (!) Jahre alt sind. Für mich ist das absolut nicht hinnehmbar, die Dinger sind absolut verkehrsunsicher- Erschwerend kommt hinzu, dass der Verkäufer bei Abholung (ich machte nichtsahnend ne Anmerkung zum geringen Profil) meinte, damit könne man noch locker n Winter fahren.

Den Händler hab ich eben angerufen. Dieser meinte, er prüfe das, man hätte aber sicher noch Reifen vor Ort. Ich habe entgegnet, mir wäre ne Kaufpreisminderung lieber, bevor die nächsten alten Schlappen draufkommen, darauf hieß es, man hätte auch neue Reifen. Ich erwähne noch einmal, dass mir ne Kaufpreisminderung sinnvoller erscheint, da der Händler ja auch die Transport- und Wegekosten (100km einfache Strecke) zahlen müsste. Der Händler meinte "nö, müssen wir nicht". Ich zitiere die Rechtsnorm, der Händler nur so "wollen wir jetzt ernsthaft so anfangen?". Darauf erwähne ich, dass ich das ohnehin lieber schriftlich klären würde, aber bevor ich diesen Satz zu Ende bringen kann, legt der Typ kommentarlos auf.

Habt ihr Erfahrungen mit sowas? Geht das als Sachmangel durch und auf was kann ich als Käufer hoffen?

Übrigens: die Reifen sind 2 Jahre älter als das Fahrzeug selbst und auch nicht diejenigen Reifen, die von VW mitgeliefert wurden. Hier hat also jemand vorsätzlich seine alten Reifen mitgegeben... Der Händler bekommt übrigens Post (Musterformular vom ADAC), nur will ich mir jetzt schonmal ein Bild von der Situation machen können.

Viele Grüße!

Beste Antwort im Thema

Moment. Vorsätzlich?

Reifen sind IMMER älter als das Fahrzeug, wenn es der erste Satz ist.

 

Übrigens gibt es keinen Mangel wegen des Alters am Reifen. (Insofern nicht rissig, porös o.ä.)

 

Du kaufst also ein 12 Jahre altes Auto, mit einem 2. Satz Winter dazu. Was erwartet man da?

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Moment. Vorsätzlich?

Reifen sind IMMER älter als das Fahrzeug, wenn es der erste Satz ist.

 

Übrigens gibt es keinen Mangel wegen des Alters am Reifen. (Insofern nicht rissig, porös o.ä.)

 

Du kaufst also ein 12 Jahre altes Auto, mit einem 2. Satz Winter dazu. Was erwartet man da?

Reifen haben kein MHD. Alter ist kein Mangel.

Wenn keine Eigenschaft im Kaufvertrag zugesichert wurde (alter der Reifen), kannst du da auch nichts dran ändern.

Themenstarteram 12. September 2020 um 12:05

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 12. September 2020 um 13:50:29 Uhr:

Reifen sind IMMER älter als das Fahrzeug, wenn es der erste Satz ist.

Ist mir bewusst, alles andere wäre auch komisch. Allerdings stehen sowohl in diesem Wisch von VW, den es bei Auslieferung gibt, als auch in der Auskunft von erWin andere Reifenausführungen. Einmal 215 / 205, einmal 91H / 91V. Auch halte ich die Auslieferung mit Winterreifen im Sommer für unwahrscheinlich (aber nicht ausgeschlossen). Insgesamt zweifle ich stark an, dass das Auto mit diesen Reifen ausgeliefert wurde.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 12. September 2020 um 13:50:29 Uhr:

Übrigens gibt es keinen Mangel wegen des Alters am Reifen. (Insofern nicht rissig, porös o.ä.)

Aber es gibt sehr wohl Urteile, wo Händler für daraus resultierende Unfälle haftbar gemacht wurden. Ich bin zwar kein Profi, aber für mich sehen die Reifen rissig aus.

Bei Reifen gibt es kein maximales Alter und von wegen Transportkosten... als Händler würde ich einen Teufel tun und da irgendwelche Transportkosten übernehmen.

Ich würde die Reifen mit Fristsetzung (+ danach fallen Lagerkosten in Höhe von... an) vor die Werkstatt stellen und du als Kunde kommst und holst die Dinger gefälligst ab.

Themenstarteram 12. September 2020 um 12:15

@gast356 Im Falle eines Sachmangels bzw. der Nachbesserung ist aber genau dies gesetzlich verlangbar:

"Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen" (§ 439, Abs. 2 BGB)

ähhh neeee ich habs lieber gelöscht. bevor es wer anderes macht

is glaub ich besser für mich

leute gits tssssss

 

als verkäufer würde ich dich blockieren und dir viel spaß mit meinem anwalt wünschen

Ja, ist leider so.

 

Btw.

Ein guter Winterreifen für das alte Auto kostet nen fuffi.

Zitat:

@usr209 schrieb am 12. September 2020 um 13:42:08 Uhrbevor ich diesen Satz zu Ende bringen kann, legt der Typ kommentarlos auf.

Das hätte ich an seiner Stelle auch gemacht. Kauf Dir einen neuen Satz Winterreifen und Du hast die nächsten 14 Jahre Ruhe :)

Zitat:

@usr209 schrieb am 12. September 2020 um 13:42:08 Uhr:

Den Händler hab ich eben angerufen. Dieser meinte, er prüfe das, man hätte aber sicher noch Reifen vor Ort. Ich habe entgegnet, mir wäre ne Kaufpreisminderung lieber, bevor die nächsten alten Schlappen draufkommen, darauf hieß es, man hätte auch neue Reifen. Ich erwähne noch einmal, dass mir ne Kaufpreisminderung sinnvoller erscheint, da der Händler ja auch die Transport- und Wegekosten (100km einfache Strecke) zahlen müsste. Der Händler meinte "nö, müssen wir nicht". Ich zitiere die Rechtsnorm, der Händler nur so "wollen wir jetzt ernsthaft so anfangen?". Darauf erwähne ich, dass ich das ohnehin lieber schriftlich klären würde, aber bevor ich diesen Satz zu Ende bringen kann, legt der Typ kommentarlos auf.

Er hat aufgelegt, weil du es schriftlich klären willst. Nun denn... ;)

Der Händler handelt wahrscheinlich nur mit Autos, und nicht mit Reifen. Da er 100KM weit weg ist, wird es ein günstiges Angebot gewesen sein. Jetzt einen weiteren Preisnachlass zu vordern ist in seiner Kalkulation nicht drin.

Passende Reifen hat der Händler vor Ort, und nehmen ihm Platz weg. Ein Recht auf Neuwahre hast du nicht. Als Händler könnte ich dir die Lieferkosten erstatten. Aber das muss ich nicht, weil du auf eine Nachbesserung verzichtest.

Die Idee sich passende Neureifen liefern zu lassen ist vollkommen OK. Nur müssen die zum Fahrzeug passen. Das Problem könnte die Qualität (Billigreifen) sein. Aber der Hersteller stand beim Verkauf nicht fest, weil die Reifen nicht angeguckt wurden.

Daher die Fragen, welche Summe du als Preisnachlass erhoffst, und ob du anschließend Winterreifen für dein Fahrzeug kaufst. (Überhaupt Winterreifen haben willst)

Ich handhabe das mit unseren Kunden wie folgt:

 

1. Ist der Kunde freundlich und weist mich darauf hin, dass er unzufrieden ist und fragt, ob man ihm da entgegen kommen kann, dann gucke ich, was ich machen kann.

 

2. Kommt mir der Kunde doof und kommt mit Rechtsvorschriften an, die dann vielleicht auch noch falsch sind, dann gucke ich, was ich machen muss.

 

Klingt unfair, hat aber den Hintergrund, dass ich den einen Kunden behalten will und den anderen nicht unbedingt, damit man beim nächsten Mal nicht wieder solch einen Stress hat.

 

Dem TE stand es frei das Fahrzeug zu kaufen. Vielleicht hätte der Händler dir auch einen guten Preis gemacht, was aufgrund der Entfernung aber schwierig ist.

Reifen kalkuliere ich beim Autokauf fast immer mit ein, da man nie weiß, wie gut die tatsächlich sind.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 12. September 2020 um 15:11:23 Uhr:

Klingt unfair, hat aber den Hintergrund, dass ich den einen Kunden behalten will und den anderen nicht unbedingt, damit man beim nächsten Mal nicht wieder solch einen Stress hat.

Einen Kunden behalten, der 100KM weit weg wohnt? Der kommt doch nie mehr wieder.

So isses halt, wenn man sich bei ner alten schlurre dann wegen sowas wie reifen aufspielt.

 

Der Händler hat dir doch eine Lösung angeboten. Warum nimmst du die nicht an?

Wie alt ist das Fahrzeug überhaupt? Und wie teuer war es?

Für uns sind 100km keine Seltenheit, handeln aber nicht mit Autos. Mein Kumpel arbeitet in einer 60km entfernten Werkstatt. Wenn, dann geht unser Auto nirgends anders hin.

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