Auto vom Händler gekauft, Gewährleistung in Anspruch nehmen
Hallo Gemeinde
Ich habe meiner Frau im Juni ein Peugeot 208 (bj.2012) von einen Händler gekauft.
Wir hatten von anfang an ein klappern an der Vorderachse, uns wurde gesagt es wäre nichts und alles wäre Normal und gut. Zwischenzeitlich war mal ein Sensor kaputt der getauscht wurde. Da habe ich nochmal darauf hingewiesen das sie bitte nochmal nach dem klappern gucken möchten, wieder die Aussage alles ok mit dem Auto.
Wie sich jeder jetzt vorstellen kann war es natürlich nicht ok, meine Frau war heute in einer Werkstatt und hat es mal kontrollieren lassen. Querlenker, koppelstangen etc. Sind fertig und müssen gewechselt.
Habe jetzt schon im Autohaus angerufen und der Chef ist erst am Montag zu sprechen, der Mitarbeiter hat aber schon sowas in der Richtung gesagt das dass ja nicht sein kann das jetzt alles kaputt ist und das wir uns wahrscheinlich mit an den Kosten beteiligen müssen.
Ich warte jetzt mal auf Montag ab was mir da der Chef erzählt.
Da ich ja noch in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung bin dachte ich das die anstandslos reparieren müssen und auf mich keine Kosten zukommen.
Was sagt ihr dazu, muss ich mich mit an den kosten beteiligen oder nicht? Rechtsschutz ist vorhanden falls ich die benötigen sollte.
Beste Antwort im Thema
Auf keinen Fall. Der Händler muss in den ersten 6 Monaten alle Mängel beseitigen, besonders da ihr ja von Anfang an auf das klappern hingewiesen habt. Er hätte dem nachgehen müssen.
83 Antworten
Zitat:
@nogel schrieb am 11. September 2020 um 22:30:40 Uhr:
Laß dich auf nix ein, die Werkstatt soll alles komplett zahlen.
Das ist Geschmacksache. Der TE hat kein Recht auf Neuteile.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 11. September 2020 um 21:57:59 Uhr:
Da die Werkstatt aber schon Bereitschaft signalisiert hat, könnte die Werkstatt den Arbeitslohn stellen und du die Teile. Prinzipiell könnte sonst die Werkstatt dir auch irgendwelche gebrauchten Altteile einbauen, Hauptsache das Klappern ist weg. Aber das willst du sicherlich auch nicht.
So würde ich bei mechanischen Teilen auch vorgehen. Bei der Preisverhandlung würde ich ggf den Aufpreis zwischen Gebrauchtteil und Neuteil zahlen. Je nachdem, wie lange ich den Wagen fahren will.
Aber erst mal fragen, welche Teile der Händler verbauen will. Bietet er von sich aus Neuteile an, hat sich die Diskussion erledigt.
Also habe gestern nach einer Email an den Händler mit einen Kostenvoranschlag aus meiner Werkstatt, heute eine Antwort bekommen. Ich beteilige mich mit 30% an den Neuteilen oder sie bauen Gebrauchte von Ebay/Seit ein und übernehmen alles zu 100%.
Ich werde mal bei meiner Rechtsschutz anrufen und fragen was ich nun machen soll. Die 30% tragen oder den Händler auffordern alles selber zu zahlen, natürlich mit Neuteilen! Gebraucht ist keine Lösung.
@fehlzündung Das klappern ist uns bei der Probefahrt nicht aufgefallen, erst ein paar Tage danach.
Zitat:
@spowling schrieb am 12. September 2020 um 08:16:02 Uhr:
Die 30% tragen oder den Händler auffordern alles selber zu zahlen, natürlich mit Neuteilen! Gebraucht ist keine Lösung.
Du kannst den Händler gerne auffordern alles auf eigene Kosten mit Neuteilen zu machen.
Ich würde es als Händler dankend ablehnen und meinen Azubi zum nächsten Schrottplatz schicken.
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Zitat:
@spowling schrieb am 12. September 2020 um 08:16:02 Uhr:
Also habe gestern nach einer Email an den Händler mit einen Kostenvoranschlag aus meiner Werkstatt, heute eine Antwort bekommen. Ich beteilige mich mit 30% an den Neuteilen oder sie bauen Gebrauchte von Ebay/Seit ein und übernehmen alles zu 100%.Ich werde mal bei meiner Rechtsschutz anrufen und fragen was ich nun machen soll. Die 30% tragen oder den Händler auffordern alles selber zu zahlen, natürlich mit Neuteilen! Gebraucht ist keine Lösung.
Ich denke mal, mit diesem Angebot kann man leben.
Mir erschliesst sich aber nicht, warum hier Gebrauchtteile abgelehnt werden. Die müssen nicht automatisch minderwertig sein.
Es war doch ein Gebrauchtwagen. Du kannst also sicher sein, dass hier das eine oder andere Verschleissteil sowieso mal ersetzt werden muss. Nur mit dem Unterschied, dass du dann die vollen Kosten trägst und kein Händler einen Teil übernimmt.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 12. September 2020 um 08:45:42 Uhr:
Zitat:
@spowling schrieb am 12. September 2020 um 08:16:02 Uhr:
Also habe gestern nach einer Email an den Händler mit einen Kostenvoranschlag aus meiner Werkstatt, heute eine Antwort bekommen. Ich beteilige mich mit 30% an den Neuteilen oder sie bauen Gebrauchte von Ebay/Seit ein und übernehmen alles zu 100%.Ich werde mal bei meiner Rechtsschutz anrufen und fragen was ich nun machen soll. Die 30% tragen oder den Händler auffordern alles selber zu zahlen, natürlich mit Neuteilen! Gebraucht ist keine Lösung.
Ich denke mal, mit diesem Angebot kann man leben.
Mir erschliesst sich aber nicht, warum hier Gebrauchtteile abgelehnt werden. Die müssen nicht automatisch minderwertig sein.
Es war doch ein Gebrauchtwagen. Du kannst also sicher sein, dass hier das eine oder andere Verschleissteil sowieso mal ersetzt werden muss. Nur mit dem Unterschied, dass du dann die vollen Kosten trägst und kein Händler einen Teil übernimmt.
Das ist logisch das bei einen Auto irgendwann immer irgendwann mal eine Reparatur ansteht. Ich muss aber keine gebrauchten Fahrwerksteile verbauen. Gerade dort sollte man keine halben Sachen machen. Wenn es blöd läuft ist nach 2000km das verbaute Teil wieder fertig. Muss ja nicht sein.
Zitat:
@spowling schrieb am 12. September 2020 um 08:16:02 Uhr:
Also habe gestern nach einer Email an den Händler mit einen Kostenvoranschlag aus meiner Werkstatt, heute eine Antwort bekommen. Ich beteilige mich mit 30% an den Neuteilen oder sie bauen Gebrauchte von Ebay/Seit ein und übernehmen alles zu 100%.
Ich werde mal bei meiner Rechtsschutz anrufen und fragen was ich nun machen soll. Die 30% tragen oder den Händler auffordern alles selber zu zahlen, natürlich mit Neuteilen! Gebraucht ist keine Lösung.
Die Rechtsschutz wird das selbe sagen, wie wir hier. Kein anspruch auf Neuteile, bei einem Gebraucht wagen. Aber fragen würde ich dennoch, kostet ja nix.
Wenn die Gebrauchtteile 30% von den Neuteilen kosten, würde ich vielleicht auf das Angebot eingehen. Wie hoch ist denn der Preis, den du zuzahlen müsstest?
Zitat:
@zille1976 schrieb am 12. September 2020 um 08:36:27 Uhr:
Zitat:
@spowling schrieb am 12. September 2020 um 08:16:02 Uhr:
Die 30% tragen oder den Händler auffordern alles selber zu zahlen, natürlich mit Neuteilen! Gebraucht ist keine Lösung.Du kannst den Händler gerne auffordern alles auf eigene Kosten mit Neuteilen zu machen.
Ich würde es als Händler dankend ablehnen und meinen Azubi zum nächsten Schrottplatz schicken.
Das ist fern jeder Lebenswirklichkeit. Wenn es um ein paar Koppelstängchen etc. geht, kommt kein Mensch auf die Idee, die erst irgendwo gebrauch rauszupopeln, mit verrosteten/abreißenden Schrauben usw. Sowas wird neu gemacht und kostet viel weniger als die Arbeitszeit selbst eines Azubis.
Und deshalb ist es auch Quatsch, sich an irgendwelchen Kosten zu beteiligen, der Verkäufer hat das komplett auf seine Rechnung in Ordnung zu bringen, und wird dafür aus obigem Grund auch Neuteile verwenden.
Zu beseitigende Mängel über Gewährleistungsansprüche obliegen dem Händler,wie er die beseitigt ebenfalls.
Welche Teile er dafür verwendet ist auch seine Sache solange der Mangel dadurch beseitigt wird.
Natürlich darf er dafür auch Gebrauchtteile verwenden die in einem einwandfreien Zustand sind
und ihre Aufgabe zweckdienlich erfüllen.
Bei einem nahezu neuen Wagen mit geringer Laufleistung hat man Anspruch auf Neuteile solange es keine vergleichbaren Gebrauchteile gibt.
Er geht hier nur den einfachen Weg und übernimmt die Kosten der Reparatur um sich selbst nicht drum kümmern zu müssen.
Ich würde mir also überlegen welche Summe die 30% ausmachen und welchen Mehrwert ich davon hätte.
Manchmal sind gebrauchte Originalteile auch besser als billige Neuteile.
Zitat:
der Verkäufer hat das komplett auf seine Rechnung in Ordnung zu bringen, und wird dafür aus obigem Grund auch Neuteile verwenden.
Nicht "hat das" sondern "kann das". Das entscheidet weder der TE noch du, sondern einzig und allein der Händler.
Deine persönliche oder berufliche Meinung tut da nichts zur Sache.
Zitat:
@nogel schrieb am 12. September 2020 um 11:19:02 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 12. September 2020 um 08:36:27 Uhr:
Du kannst den Händler gerne auffordern alles auf eigene Kosten mit Neuteilen zu machen.
Ich würde es als Händler dankend ablehnen und meinen Azubi zum nächsten Schrottplatz schicken.
....
Und deshalb ist es auch Quatsch, sich an irgendwelchen Kosten zu beteiligen, der Verkäufer hat das komplett auf seine Rechnung in Ordnung zu bringen, und wird dafür aus obigem Grund auch Neuteile verwenden.
Dieser Irrglauben ist leider weit verbreitet und hält sich immer wieder hartnäckig. Nach dem Motto, in den den ersten 6 Monaten muss der Händler alles wieder kostenlos instandsetzen, egal wie alt die Kiste ist.
Bei Verschleißteilen muss der Händler gar nix auf eigene Kosten in Ordnung bringen. Und was nach 10 Jahren alles Verschleiß ist, wird dir dann schon der Richter erzählen. Der Vorschlag vom Händler ist meiner Meinung nach fair und ich würde ihn annehmen. Und wir reden hier wohl nicht über Unsummen.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 12. September 2020 um 13:02:24 Uhr:
Dieser Irrglauben ist leider weit verbreitet und hält sich immer wieder hartnäckig. Nach dem Motto, in den den ersten 6 Monaten muss der Händler alles wieder kostenlos instandsetzen, egal wie alt die Kiste ist.Bei Verschleißteilen muss der Händler gar nix auf eigene Kosten in Ordnung bringen. Und was nach 10 Jahren alles Verschleiß ist, wird dir dann schon der Richter erzählen. Der Vorschlag vom Händler ist meiner Meinung nach fair und ich würde ihn annehmen. Und wir reden hier wohl nicht über Unsummen.
Dann werde ich dich gerne mal von deinem Irrglauben erlösen:
Verschleißteile sind Reifen, Bremsbeläge, Wischergummis etc.
Wenn die Vorderachse wegen ausgeschlagener Koppelstangen klappert oder gar ein Traggelenk ausgeschlagen ist (sicherheitrelevant), und das Klappern sogar unmittelbar nach dem Kauf aufgetreten ist, dann ist das kein Verschleiß, sondern ein Mangel, den der verkäufer nachzubessern hat.
Und das weiß auch jeder Richter.
Da ich davon keine Ahnung, was der Händler nun leisten muss werde ich mich mal mit meiner Rechtsschutz in Verbindung setzen, mal sehen was die dazu sagen. Aber das Angebot von 30% hört sich für mich erst mal gut an. Bin ja froh das er mir überhaupt entgegen kommt und wohl auch gewillt ist die sache auf einen normalen weg zu klären.
Ich danke euch allen für euer Feedback zur Sachlage, ich melde mich wieder wenn ich mit der Rechtsschutz telefoniert habe.
Zitat:
@nogel schrieb am 12. September 2020 um 13:11:18 Uhr:
Wenn die Vorderachse wegen ausgeschlagener Koppelstangen klappert oder gar ein Traggelenk ausgeschlagen ist (sicherheitrelevant), und das Klappern sogar unmittelbar nach dem Kauf aufgetreten ist, dann ist das kein Verschleiß, sondern ein Mangel, den der verkäufer nachzubessern hat.Und das weiß auch jeder Richter.
Nur 3 von 15 Schäden an Achse und Fahrwerk wurden von Richtern in Deutschland als Mangel bewertet.
Beispiel:
"Ausgeschlagene Spurstangenköpfe, ausgeschlagenes Traggelenk, rissige Gelenkwellenmanschette"
wurde als Verschleiß eingestuft (nach 87.000km, 8 Jahrer alter Audi).
Die Chance, dass beim TE überhaupt ein Mangel vorliegt, ist gering. Und die Beweislast, dass ein Mangel vorliegt liegt beim TE
Uff.
Wir reden hier um ein 8 Jahre altes Fahrzeug.
Die Querlenker mit Koppelstangen usw. Liegen bei 150€ in Qualitätsteilen.