Auto privat gekauft, getäuscht wurden

Hallo zusammen.
Ich habe mir kürzlich einen Skoda Fabia gekauft.
Der private verkäufer versicherte mir (auch per Whats app) das dr Zahnriemen bei 145000km ende 2016 gewechselt wurde. (Jetzt hat der gute 150000km runter. )Rechnung wollte er mir nach kommen lassen. Was aber nicht geschah. Ich bekam nir eine Rechnung das der keilrippenriemen gewechselt wurde was ja mit dem Zahnriemen nichts zu tun hat. Nun antwortet der Verkäufe nicht mehr.
Wie schaut es rechtlich aus? Lohnt sich eine klage? Wenn er mir versichert das der zahnriemen gewechselt wurde dem aber nicht so ist kann ich dem verkäufer dies in Rechnung stellen?

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Da muss man wirklich Angst haben, dass man nicht an derart lästige und penetrante Käufer gerät, wenn man sein Auto verkaufen will. Dann schon fast lieber zu WKDA und sich dort bescheissen lassen, aber wenigstens danach keinen Ärger mehr...

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Merkwürdig, ich habe mehrere Autos und mehrere Motorräder an privat verkauft und das jetzige Motorrad von privat gekauft.
Keiner der Käufer hat anschließend irgendwas zu kritisieren gehabt und auch ich bin mit dem Kauf immer noch super zufrieden.

Und dafür gibt es einen sehr einfachen Grund: Einfach nichts dazu lügen und alle bekannten Schwachstellen erwähnen. Zusagen in den schriftlichen Kaufvertrag aufnehmen.

Wer sich an diese einfachen Regeln nicht hält, befürchtet natürlich zu Recht, später mit dem Käufer Ärger zu bekommen.

Moin,

Jeder der hier zur Klage rät hat einen gewichtigen Vorteil - ER trägt das Risiko nicht. Und zwar das finanzielle. Wenn man KLAGT dann sollte man stets die besseren Chancen als der BEKLAGTE haben. Schon bei 50/50 reichen Sympathie und Glück für den Beklagten aus und der VOLLE Schaden geht zu Lasten des Klägers.

Zwischen sich getäuscht fühlen und dies RECHTSSTAATLICH sicher zu beweisen liegen nunmal deutliche Unterschiede.

Das ist das typische Spiel von Theorie und Praxis. In der Klausur an der Uni, in der Wikipedia ist das hierbein typischer Fall. Das Problem - die einfachen Fälle sind nicht unbedingt zu übertragen.

Fazit - wer steuert Geld bei? Wer geht persönlich mit ins Risiko? Ohne Konsequenzen zu sagen - das ist richtig mag prinzipiell korrekt sein, aber ohne Risiko sagt sich sowas grundsätzlich leicht.

LG Kester

Das mag stimmen, an dem Punkt wirst Du aber verzweifeln.

Ich kaufe ja von Berufswegen Autos und das fast ausschließlich von Privat. Du willst nicht wissen, was sich da teilweise für interessante Mängel in manchen Fahrzeugen verstecken und ich bin mir in vielen Fällen sicher, dass der letzte Besitzer davon gewusst hat.

Bis auf einen eindeutigen Fall (Rechnung mit Hinweisen) habe ich nichts davon ernsthaft verfolgt, weil es nichts bringt!

Ein privater Otto Normal muss halt keinen Unterschied zwischen den verschiedenen Riemen kennen. Das wird Dir jeder Richter hier in diesem Rechststaat erklären und deshalb lohnt die Aufregung nicht.

Mal andersherum, der ZR wäre 2016 gewechselt wurden, es hat irgendeiner nicht alle Rollen gewechselt (Die sind nämlich beim 1.4 16V das eigentliche Übel), wäre Dir das lieber? Dann hast Du nämlich mit Brechen der Rolle, dem von jetzt auf gleich herunterspringenden Riemen einen Motorschaden.

Dann lass ich doch lieber alles aktuell selber mit Markenteilen in Ordnung bringen und hab meine Ruhe.

Zitat:

@sweety258 schrieb am 6. Juni 2018 um 22:20:24 Uhr:



Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 6. Juni 2018 um 22:16:34 Uhr:


Hör doch jetzt mit diesem Unsinn auf.

Wenn Du ne günstige Werkstatt kennst, dann ist das mit Material für 250 € gemacht. Wozu wegen der paar Kröten aufregen?

Es geht nicht unbefingt um die kröten es geht mir ums prinzip. Man kann nicht einfach wss sagen was gar nicht stimmt. Wenn ich das gewusst hätte dann hätte ich den wagen nicht gekauft bzw weiter runtergehandelt.

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 7. Juni 2018 um 10:15:48 Uhr:


Moin,

Jeder der hier zur Klage rät hat einen gewichtigen Vorteil - ER trägt das Risiko nicht. Und zwar das finanzielle. Wenn man KLAGT dann sollte man stets die besseren Chancen als der BEKLAGTE haben. Schon bei 50/50 reichen Sympathie und Glück für den Beklagten aus und der VOLLE Schaden geht zu Lasten des Klägers.

Zwischen sich getäuscht fühlen und dies RECHTSSTAATLICH sicher zu beweisen liegen nunmal deutliche Unterschiede.

Das ist das typische Spiel von Theorie und Praxis. In der Klausur an der Uni, in der Wikipedia ist das hierbein typischer Fall. Das Problem - die einfachen Fälle sind nicht unbedingt zu übertragen.

Fazit - wer steuert Geld bei? Wer geht persönlich mit ins Risiko? Ohne Konsequenzen zu sagen - das ist richtig mag prinzipiell korrekt sein, aber ohne Risiko sagt sich sowas grundsätzlich leicht.

LG Kester

Hier muss man einfach sagen da muss man der Threaderstellerin einfach die geistigen Fähigkeiten zutrauen das Risiko selbst abschätzen zu können - ich habe nur gesagt ich mache fast alle einfachen Zivilsachen inzwischen selber, wenn es die Zeit zulässt, und habe keine schlechtere Quote als mit RA und das Verfahren in BaWü ist auf der AG Ebene einfach genug. Die Möglichkeit besteht und ist - finde ich - auch recht einfach nutzbar.

Du wirst ihr doch auch nichts dafür zahlen, dass ihr ein möglicher Ausgleichs ihres Schadens zugesprochen werden könnte und sie dann darauf verzichtet? oder etwa doch?

Genauo kann man - wenn ich mal Deine Aussage recyceln darf 😁 😁 - auch sagen, wer selber nicht Geschädigter ist tut sich leicht damit anderen zu raten freiwillig auf die Chance für den Ausgleich des Schadens zu verzichten. Er muss den Schaden ja nicht tragen.

Das Leben ist nunmnal Risiko sobald man irgendwas macht - das muss man immer selber abschätzen können, ich denke wenn die Threaderstellerin hier in der Aussicht ihre persönlichen Falls unsicher ist wird sie doch sowieso ihren Fall vorab anonymisiert in eines der Juraforen einstellen, bevor sie irgendwas konkret unternimmt.

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Zitat:

@sweety258 schrieb am 6. Juni 2018 um 21:47:32 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. Juni 2018 um 21:38:07 Uhr:


...der bei 90.000 km, danach alle 30.000 km geprüft und bei Bedarf gewechselt werden soll.

Das habe ich auch schon rausbekommen das es keinen festen intervall gibt. Erste Sichtung bei 90.000 und dann alle 30.000km.
Bin dem Autoverkäufer heute nochmal auf den keks gegangen und habe ihn erreicht.
Er sagte der Zahnriemen wurden nicht gewechselt nur eine Sichtung und der meister meinte das der noch gut ist. Nächste Sichtung wäre jetzt wieder nach 30.000km sprich wenn er 170.00km runter hst.. dem braten traue ich nicht
Ich habe mir den riemen aber heute mal angeschaut, verkleidung ab (was simple war 🙂 ) für mein befinden sieht der, was ich sehen konnte noch gut aus. Aber ich denke sowas kann man nicht sehen oder?

Zu dee Van geschichte, habe es vergessen zu ändern ich fuhr vorher ein c max.

Naja werde den wohl demnächst machen wenn derkleine endlich zugelassen ist. Bloß kein Auto in Berlin anmelden katastrophe hoch 12. 🙁

Ich habe meinen Mazda 929 25 Jahre mit dem ersten Zahnriemen gefahren. Allerdings hatte er nach 25 Jahren erst 130000 km. Den Riemen immer schön kontrolliert und gut. So ein Riemen kann ewig halten.

Moin,

Nein - lies meine vollständige Argumentation. Ich bewerte hier schon die Chancen des Falles und nicht pauschal. Es geht auch nicht um schwer oder leicht - es geht einfach um eine Risikoabschätzung. Das Risiko HIER zu verlieren ist zu hoch. Der Verkäufer hat ZUVIELE Schlupflöcher durch die er rauskommen kann. Und nur weil du selbst nicht mit einem Anwalt operierst, schließt das nicht aus, dass der Verkäufer das nicht macht und es schließt auch nicht aus, dass der RICHTIG gut ist und dir dann die Hosen auszieht.

Sich juristisch wehren ist immer eine Möglichkeit - aber ich klage doch nicht, wenn ich nur Anscheinsbeweise habe und tatsächlich nichts real beweisbares in der Hand habe. Und eine WhatsApp Nachricht ist kein handfester Beweis, weil es auch da viel zu viele Ausreden gibt - denn beachte, während du als Klagender die Wahrheit sagen musst, darf der Beklagte soviel Lügen wie er will (solange man ihm das nicht beweisen kann). Der muss doch nur sagen, hab ich gar nicht geschrieben, war mein Bruder, mein Sohn usw. Schon wird es richtig schwer.

Deshalb - kann man machen, aber nur wenn man Spaß an ungewissen Abenteuern hat. Hier wird - weil diese Angabe im Kaufvertrag fehlt - mit ziemlich ungleichen Waffen gekämpft. Und wenn es um Geld geht, dann würde ich mich nicht auf Fairness des Beklagten verlassen. Und DAS ist der Knackpunkt - nicht das man theoretisch wie ideell Recht hätte, hier muss man nüchtern/pragmatisch denken. Ich werf doch schlechtem Geld nicht noch potentiell gutes hinterher...

Zitat:

@Schrottkarrn schrieb am 7. Juni 2018 um 07:40:38 Uhr:


Da muss man wirklich Angst haben, dass man nicht an derart lästige und penetrante Käufer gerät, wenn man sein Auto verkaufen will.

Oha...seine Rechte als Käufer durchzusetzen disqualifiziert diesen also als "lästig" und "penetrant"...eine äußerst tiefblickende Geisteshaltung....

Das Lügen - wozu auch schon das Zurückhalten von relevanten Fakten zählt - hat im Zivilprozess im Gegensatz zum Strafprozess sowohl für den Kläger als auch den Beklagten die gleichen Folgen.

Einfach mal bitte §138 ZPO hierzu lesen.

Jemand der nicht erwischt wird kann natürlich alles folgenlos machen - selbst ein Kind ermordern - auch der Kläger kann - wenn er nicht erwischt wird - folgenlos lügen.

Nunja aber ich denke Du wirst doch wohl auch einsehen dass jemand er nicht mal die Grundlagen der ZPO kennt (das schliesse ich einfach daraus, dass Du doch offensichtlich dem Beklagten Lügensonderrechte wie in einem Strafprozess zugestehen willst) wohl eher kaum geeingnet ist für Fernratschläge - ich bin es auch nicht - weshalb ich der Threaderstellerin auch angeregt habe ihren Fall anonymisiert in einem Juraforum vorzustellen, da suicger dirt dann auch etwas zielgerichtetere Nachfragen kommen.

Ob sich jemand folgenlos übervorteilen oder evtl sogar betrügen lässt oder nicht ist ist letztendlich immer - neben natürlich finanziellen Aspekten - eine individuelle Entscheidung, das hängt halt entscheidend dann auch davon ab wieviel Opfermentalität in einem steckt.

Zitat:

@LittleBigJoe schrieb am 7. Juni 2018 um 16:40:50 Uhr:



Zitat:

@Schrottkarrn schrieb am 7. Juni 2018 um 07:40:38 Uhr:


Da muss man wirklich Angst haben, dass man nicht an derart lästige und penetrante Käufer gerät, wenn man sein Auto verkaufen will.

Oha...seine Rechte als Käufer durchzusetzen disqualifiziert diesen also als "lästig" und "penetrant"...eine äußerst tiefblickende Geisteshaltung....

Oha... einen feuchten Wunschtraum nach einem neuen Zahnriemen mit dem “Recht als Käufer durchzusetzten“ zu umschreiben ... eine äußerst tiefblickende Geisteshaltung...
Offensichtlich gibt es immer mehr eher lästige derartige Zeitgenossen. Wahrscheinlich lässt sich sowas bei uns sogar auch noch als “Recht“ durchsetzen...
Mich bestätigt das nur immer mehr in meiner Zurückhaltung, nochmal ein Auto an Privat zu verkaufen. Dann akzeptiere ich lieber einen Tausender weniger und hab meine Ruhe.

Zitat:

@Schrottkarrn schrieb am 7. Juni 2018 um 17:59:53 Uhr:



Zitat:

@LittleBigJoe schrieb am 7. Juni 2018 um 16:40:50 Uhr:


Oha...seine Rechte als Käufer durchzusetzen disqualifiziert diesen also als "lästig" und "penetrant"...eine äußerst tiefblickende Geisteshaltung....

Oha... einen feuchten Wunschtraum nach einem neuen Zahnriemen mit dem “Recht als Käufer durchzusetzten“ zu umschreiben ... eine äußerst tiefblickende Geisteshaltung...
Offensichtlich gibt es immer mehr eher lästige derartige Zeitgenossen. Wahrscheinlich lässt sich sowas bei uns sogar auch noch als “Recht“ durchsetzen...
Mich bestätigt das nur immer mehr in meiner Zurückhaltung, nochmal ein Auto an Privat zu verkaufen. Dann akzeptiere ich lieber einen Tausender weniger und hab meine Ruhe.

Wieso "feuchter Wunschtraum"? Wenn der neue Zahnriemen zugesichert wurde? Dann würde ich auch drauf bestehen. Ist doch nicht meine Schuld, wenn der Verkäufer zu blöd dazu ist um einen Keilriemen von einem Zahnriemen zu unterscheiden. Dann sollen sie lieber gar nichts sagen, anstatt falsche Angaben zu machen.
Wie man so ein Verhalten auch noch in Schutz nehmen kann, ist mir unbegreiflich.
Wahrscheinlich lässt du dich gerne täuschen und zahlst am Ende die Rechnung... 🙄

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 7. Juni 2018 um 16:23:10 Uhr:



Zitat:

@sweety258 schrieb am 6. Juni 2018 um 21:47:32 Uhr:


Das habe ich auch schon rausbekommen das es keinen festen intervall gibt. Erste Sichtung bei 90.000 und dann alle 30.000km.
Bin dem Autoverkäufer heute nochmal auf den keks gegangen und habe ihn erreicht.
Er sagte der Zahnriemen wurden nicht gewechselt nur eine Sichtung und der meister meinte das der noch gut ist. Nächste Sichtung wäre jetzt wieder nach 30.000km sprich wenn er 170.00km runter hst.. dem braten traue ich nicht
Ich habe mir den riemen aber heute mal angeschaut, verkleidung ab (was simple war 🙂 ) für mein befinden sieht der, was ich sehen konnte noch gut aus. Aber ich denke sowas kann man nicht sehen oder?

Zu dee Van geschichte, habe es vergessen zu ändern ich fuhr vorher ein c max.

Naja werde den wohl demnächst machen wenn derkleine endlich zugelassen ist. Bloß kein Auto in Berlin anmelden katastrophe hoch 12. 🙁

Ich habe meinen Mazda 929 25 Jahre mit dem ersten Zahnriemen gefahren. Allerdings hatte er nach 25 Jahren erst 130000 km. Den Riemen immer schön kontrolliert und gut. So ein Riemen kann ewig halten.

Genau, KANN ist das Zauberwort. Und wenn er das nicht tut?

Zitat:

@Mad_Max77 schrieb am 7. Juni 2018 um 19:24:08 Uhr:


Ich habe meinen Mazda 929 25 Jahre mit dem ersten Zahnriemen gefahren. Allerdings hatte er nach 25 Jahren erst 130000 km. Den Riemen immer schön kontrolliert und gut. So ein Riemen kann ewig halten.

Genau, KANN ist das Zauberwort. Und wenn er das nicht tut?

da ist evtl. ein feiner Unterschied:

die meisten Mazda (Benziner) sind meines Wissens Freiläufer

d.h. wenn der ZR gerissen wäre, wäre das Auto liegen geblieben, aber einfach wieder in Gang zu setzen

bei vielen Autos führt ein ZR-Riss aber schnell mal zum wirtschaftlichen Totalschaden 😉
(und in diesem Fall wechselt man eher prophylaktisch)

Zitat:

@DanielWb schrieb am 6. Juni 2018 um 22:41:36 Uhr:


Das ist nicht der Fall - zumindest kann ich das für BaWü sagen, hier ist eine Klageeinreichung ohne RA beim Amtsgericht bei solchen einfachen Zivilsachen sehr einfach und überhaupt nicht kompliziert.

Der Aufwand den Sachverhalt für einen RA sauber aufzubereiten - oder direkt selber einzureichen - ist jedenfalls meiner Erfahrung nach minimal - und nur an sehr geringe Formalien gebunden.

Den Sachverhalt ausführlich objektiv schildern - evtl Belege die man hat soweit möglich bereits als Kopie beilegen - und das 3 oder 4 komplett kopieren und heften - und ab geht's 😁

In der Regel wird dann sowie durch das Gericht eine vermutlich sogar kostenlose Schlichtung empfohlen werden in der man die Stärke seiner Position dann abwägen kann, wenn es da noch Unklarheiten gibt.

Sweety kann sich einfach mal evtl einen halben Tag oder so Zeit nehmen und einfach in ein oder zwei ähnlich gelagerte einfache Verhandlungen gehen als Beobachterin - über z.B. zivilrechtliche Ansprüche aus Mietverhältnissen wird doch täglich in jeder grösseren Stadt mehrfach verhandelt - um zu sehen ob sie sich das zutraut - ich denke, sie wird durchaus positiv überrascht sein wie einfach das doch am Ende ist.

Das es geht, ist klar. Hatte mal so einen Kandidaten auf der Gegenseite, der hat wegen irgendwelcher Versäumnisse dann auf Anraten des Richters keinen Antrag gestellt und ein klageabweisendes Versäumnisurteil kassiert. Dagegen konnte und hat er dann Einspruch eingelegt. Diesmal war er klüger, hat das alles von einem Anwalt machen lassen (der aber zuvor als Notar schon tätig war), so schön auf Blankobriefpapier. Und da er zugleich faul war, hat er das dann einfach so ans Gericht weiter geleitet. Nach Ablauf der zwei Wochen hab ich nur kurz erwidert, dass mangels Unterschrift und Absenderangabe kein wirksamer Einspruch vorlag und schon hatte ich das Verfahren endgültig gewonnen.

Was soll denn die Teilnahme an Zivilverfahren als Beobachter bringen? Fast alles wird vor dem Termin schriftlich mitgeteilt.

Das Kostenrisiko hab ich oben ausgerechnet, die weitere Entscheidung liegt allein beim TE. Ich selbst würde vermutlich nur dann eine Klage erheben, wenn mich der Verkäufer richtig genervt und verar… hätte. So was hatte ich kürzlich mit dem Verkäufer einer neuen Waschmaschine. Sein Anwalt konnte rund 200 km zum Gerichtstermin anreisen und dort wurde dann ein Vergleich geschlossen. Hätte ich schriftlich machen können, aber etwas Spaß muss sein.

Er kann auch lange vor einem Wechselintervall davonfliegen, bei diesen 1.4 16V-Motoren sind Spannrollen teilweise schon bei 60 Tkm gebrochen. Kann.............

Zitat:

@Mad_Max77 schrieb am 7. Juni 2018 um 19:24:08 Uhr:



Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 7. Juni 2018 um 16:23:10 Uhr:


Ich habe meinen Mazda 929 25 Jahre mit dem ersten Zahnriemen gefahren. Allerdings hatte er nach 25 Jahren erst 130000 km. Den Riemen immer schön kontrolliert und gut. So ein Riemen kann ewig halten.

Genau, KANN ist das Zauberwort. Und wenn er das nicht tut?

Zitat:

@PeterBH
Das es geht, ist klar. Hatte mal so einen Kandidaten auf der Gegenseite, der hat wegen irgendwelcher Versäumnisse dann auf Anraten des Richters keinen Antrag gestellt und ein klageabweisendes Versäumnisurteil kassiert. Dagegen konnte und hat er dann Einspruch eingelegt. Diesmal war er klüger, hat das alles von einem Anwalt machen lassen (der aber zuvor als Notar schon tätig war), so schön auf Blankobriefpapier. Und da er zugleich faul war, hat er das dann einfach so ans Gericht weiter geleitet. Nach Ablauf der zwei Wochen hab ich nur kurz erwidert, dass mangels Unterschrift und Absenderangabe kein wirksamer Einspruch vorlag und schon hatte ich das Verfahren endgültig gewonnen.

Was soll die Geschichte denn sagen, dass faule und/oder wenig intelligente Menschen es wie überall auch vor Gericht schwer haben? Das ist doch nichts Besonderes und denke auch nichts Überraschendes.

Meinst Du etwa die Threaderstellerin gehört auch dazu, so dass die in Gefahr ist, deswegen zu unterliegen? Oder wieso meinst Du denn, das sei von Bedeutung?

Wer lesen und schreiben kann, sich ein wenig zu Sachverhalten informieren kann und die Uhr bzw. einen Kalender ablesen kann und nicht superfaul ist wenn eine Antwort mit Terminsetzung erbeten wird, der hat im Prinzip alles was man braucht um auch Fristen einzuhalten 😁

Zitat:

Was soll denn die Teilnahme an Zivilverfahren als Beobachter bringen? Fast alles wird vor dem Termin schriftlich mitgeteilt.

Da zitier ich mich einfach selber " um zu sehen ob sie sich das zutraut - ich denke, sie wird durchaus positiv überrascht sein wie einfach das doch am Ende ist."..... was ist denn daran nicht zu verstehen? Sorry ich weiss jetzt ehrlich nicht, wie ich das noch einfacher fomulieren könnte? Da ist natürlich abhängig davon, ob schon Gerichts bzw Verhandlungserfahrung da ist oder nicht.

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