@camper0711 schrieb am 23. November 2018 um 21:24:20 Uhr:
Zitat:
oder Ex-Boyfriend ...
Ex-Boyfriend...da zur Ehescheidung Anwaltspflicht besteht und die Fragestellung der TE hier nicht aufgekommen wäre, sondern vor Ort mit dem Anwalt besprochen...logische Schlußfolgerung...ganz easy...