Auto privat gekauft, getäuscht wurden
Hallo zusammen.
Ich habe mir kürzlich einen Skoda Fabia gekauft.
Der private verkäufer versicherte mir (auch per Whats app) das dr Zahnriemen bei 145000km ende 2016 gewechselt wurde. (Jetzt hat der gute 150000km runter. )Rechnung wollte er mir nach kommen lassen. Was aber nicht geschah. Ich bekam nir eine Rechnung das der keilrippenriemen gewechselt wurde was ja mit dem Zahnriemen nichts zu tun hat. Nun antwortet der Verkäufe nicht mehr.
Wie schaut es rechtlich aus? Lohnt sich eine klage? Wenn er mir versichert das der zahnriemen gewechselt wurde dem aber nicht so ist kann ich dem verkäufer dies in Rechnung stellen?
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Da muss man wirklich Angst haben, dass man nicht an derart lästige und penetrante Käufer gerät, wenn man sein Auto verkaufen will. Dann schon fast lieber zu WKDA und sich dort bescheissen lassen, aber wenigstens danach keinen Ärger mehr...
77 Antworten
Nein, dass ein kleiner Formfehler fatale Folgen haben kann. Hat nichts mit Faulheit oder Intelligenz zu tun, Fehler machen wir alle. Und wer die Formvorschriften nicht kennt, macht halt eher einen Fehler.
Na klar, im Termin braucht man meistens auch nur auf die vorherigen Schriftsätze Bezug nehmen. Diese Termine sind so interessant, dass der Zuhörersaal überfüllt ist.
Ich kenne hier nur das sehr beharrliche Ignorieren mehrfacher Aufforderungen das zu einem Versäumnisurteil führt solange man sich an die 2 Regeln hält alles! mind in 3 facher Kopie an das Gericht und immer mit Aktenzeichen.
Welche kleinen Formfehler sollen das denn sein, die so fatale Folgen haben, bitte mal konkret werden, wir können dann ja in der ZPO nachsehen? Würde mich sehr wundern dass das in BaWü so kompeltt anders sein soll als woanders ich kenne hier zwar nur 3 aber das ist bei allen gleich.
Ich schreibe immer relativ formlos an das Gericht (bis auf Aktenzeichen und Kopien) - und auch sämtliche Schreiben der Gegenseite bzw von Anwälten sind immer formlos - jeder stellt halt seine Seite dar weshalb er eine Forderung hat bzw zurückweist. bzw nimmt zu Einlassungen der Gegenseite Stellung.
Zitat:
@DanielWb schrieb am 7. Juni 2018 um 22:04:59 Uhr:
Ich kenne hier nur das sehr beharrliche Ignorieren mehrfacher Aufforderungen das zu einem Versäumnisurteil führt solange man sich an die 2 Regeln hält alles! mind in 3 facher Kopie an das Gericht und immer mit Aktenzeichen.Welche kleinen Formfehler sollen das denn sein, die so fatale Folgen haben, bitte mal konkret werden, wir können dann ja in der ZPO nachsehen? Würde mich sehr wundern dass das in BaWü so kompeltt anders sein soll als woanders ich kenne hier zwar nur 3 aber das ist bei allen gleich.
Ich schreibe immer relativ formlos an das Gericht (bis auf Aktenzeichen und Kopien) - und auch sämtliche Schreiben der Gegenseite bzw von Anwälten sind immer formlos - jeder stellt halt seine Seite dar weshalb er eine Forderung hat bzw zurückweist. bzw nimmt zu Einlassungen der Gegenseite Stellung.
Immer? Wie oft bist du denn vorm Kardi?
Klagst du oder bist du Beklagter?
Gruß,
der_Nordmann
Morgen,
Daniel - wichtig ist in jeder Diskussion zu versuchen, das Argument zu verstehen. Ansonsten lass mich dir gratulieren, dass eine Formulierung außerhalb des Zusammenhangs nicht ausreichend wissenschaftlich formuliert ist. Allerdings schreibe ich hier auch keine wissenschaftlichen Beiträge ...
Noch einmal - es geht hier kein Stück darum, wer theoretisch im Recht ist. Dies ist - sofern die Darstellung korrekt ist - relativ klar. Es geht darum, wie es praktisch umsetzbar ist. Es interessiert nicht, was der Beklagte THEORETISCH darf oder nicht (wie vorab schon von mir erwähnt), sondern wie sein erwartungsgemäßes Verhalten ist. Theoretisch wäre der Beklagte ideal und somit völlig ehrlich (alternativ vollkommen dumm). Das ist in der Realität aber nicht zu erwarten. Denn in der Realität gilt nun einmal WAHRHEIT ist das, was belegt werden kann, Unwahrheit, das was widerlegt werden kann.
Dazu kommt die Unkenntnis des Vertrages und seiner mehr oder weniger wirksamen Klauseln.
Du bewegst dich weiterhin in der Sphäre der puren Theorie, in der mutmaßlich nichts schiefgehen kann. Aber das ist nicht die Praxis. In der Praxis muss die/der TE fair spielen, der Beilagte kann solange er sich nicht völlig dumm benimmt nach Gusto unfair spielen. Hinzu kommt, der/die TE muss ggf. Die kompliziertere Täuschung durchbekommen, für den Beklagten reicht es aus als nicht Fachmann in den Irrtum zu kommen. Das ist wesentlich einfacher.
Von aller Theorie abgekoppelt - die Chancen sind bestenfalls 50/50 - mutmaßlich schlechter. Das wäre so, als würde man nem Zocker Geld geben, damit er es aufs Konto einzahlt - kann gutgehen, muss es aber nicht.
Und das ist der entscheidende Faktor - mag weniger Interessant sein, wenn man eine RS Versicherung hat - aber ohne geht es allein um das finanzielle zusätzliche Risiko. Und da das gegeben ist muss man sich das sehr gut überlegen.
Also - da du zum Klagen rätst - finanzierst du die/den TE vor? Lässt dir das Geld nur zurückgeben, wenn sie/er gewonnen hat? Das ist die schlussendlich entscheidende Frage/Antwort. Unabhängig vom reinen Sachverhalt ist das hier nämlich reine Spieltheorie ...
LG Kester
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Zitat:
@Mad_Max77 schrieb am 7. Juni 2018 um 19:22:55 Uhr:
Zitat:
@Schrottkarrn schrieb am 7. Juni 2018 um 17:59:53 Uhr:
Oha... einen feuchten Wunschtraum nach einem neuen Zahnriemen mit dem “Recht als Käufer durchzusetzten“ zu umschreiben ... eine äußerst tiefblickende Geisteshaltung...
Offensichtlich gibt es immer mehr eher lästige derartige Zeitgenossen. Wahrscheinlich lässt sich sowas bei uns sogar auch noch als “Recht“ durchsetzen...
Mich bestätigt das nur immer mehr in meiner Zurückhaltung, nochmal ein Auto an Privat zu verkaufen. Dann akzeptiere ich lieber einen Tausender weniger und hab meine Ruhe.Wieso "feuchter Wunschtraum"? Wenn der neue Zahnriemen zugesichert wurde? Dann würde ich auch drauf bestehen. Ist doch nicht meine Schuld, wenn der Verkäufer zu blöd dazu ist um einen Keilriemen von einem Zahnriemen zu unterscheiden. Dann sollen sie lieber gar nichts sagen, anstatt falsche Angaben zu machen.
Wie man so ein Verhalten auch noch in Schutz nehmen kann, ist mir unbegreiflich.
Wahrscheinlich lässt du dich gerne täuschen und zahlst am Ende die Rechnung... 🙄
So einen hämischen und dümmlichen Kommentar hätte man sich natürlich auch verkneifen können...
Allerdings zeigt das durchaus den Grundtenor der ganzen Sache.
Hier im sog. Kaufberatungs-Thread liest man immer öfter Fragen zur "Nachkaufberatung" im Sinne von "Wie kann ich den PRIVATEN! Verkäufer am besten NACHTRÄGLICH noch abziehen und möglichst noch Geld rauspressen". Und damit meine ich NICHT berechtigte Forderungen bei offensichtlichen Betrügereien sondern "mir ist im Nachhinein noch etwas eingefallen, was ich noch gerne gehabt hätte".
Da das scheinbar immer mehr in Mode kommt und scheinbar sogar gerichtlich durchsetzbar ist, wird sich jeder Otto Normalverkäufer in Zukunft zweimal überlegen, ob er sein Auto noch an einen Privatmann verkauft. Der so heiß geliebte Privatverkäufermarkt wird immer dünner, weil jede Angst hat was falsch zu machen, dafür machen dubiose Firmen wie "Wir kaufen dein Auto" gute Geschäfte.
Wenn man dem Ali vom Kiesplatz mit irgendwelchen Forderungen kommt, wird er dich auslachen und vom Hof jagen. Selbst wenn der verklagt wird und verliert, wird ihm das relativ egal sein, weil das vorher bereits im Verkaufspreis mit einkalkuliert ist. Dem Otto Normalverbraucher wird es aber wahrscheinlich ziemlich an die Nieren gehen, wenn er auf einmal eine Klage am Hals hat, nur weil er sein Auto verkaufen wollte.
Mich habt ihr auf jeden fall bekehrt - vielen Dank dafür!
Zitat:
@DanielWb schrieb am 7. Juni 2018 um 22:04:59 Uhr:
Ich kenne hier nur das sehr beharrliche Ignorieren mehrfacher Aufforderungen das zu einem Versäumnisurteil führt solange man sich an die 2 Regeln hält alles! mind in 3 facher Kopie an das Gericht und immer mit Aktenzeichen.Welche kleinen Formfehler sollen das denn sein, die so fatale Folgen haben, bitte mal konkret werden, wir können dann ja in der ZPO nachsehen? Würde mich sehr wundern dass das in BaWü so kompeltt anders sein soll als woanders ich kenne hier zwar nur 3 aber das ist bei allen gleich.
Ich schreibe immer relativ formlos an das Gericht (bis auf Aktenzeichen und Kopien) - und auch sämtliche Schreiben der Gegenseite bzw von Anwälten sind immer formlos - jeder stellt halt seine Seite dar weshalb er eine Forderung hat bzw zurückweist. bzw nimmt zu Einlassungen der Gegenseite Stellung.
Ein Formfehler ist doch schon genannt - fehlende Absenderangabe und fehlende Unterschrift auf dem Einspruchsschreiben. Wäre keinen Anwalt so passiert, selbst ohne dessen Unterschrift wäre es ein wirksamer Einspruch gewesen.
Dann musst du deinen Sichtweise nicht nur vortragen, sondern ggfls. unter Beweis stellen.
Ich hab schon Verfahren gehabt, die von Anwälten in den Sand gesetzt wurden, einfach weil der Beweisantrag fehlte. Einfaches Bestreiten mit Nichtwissen (ging um Arbeitsstunden auf dem Bau) hat gereicht, um dem Beklagten rund 44.000,- DM zu ersparen.
Kann natürlich alles ohne Anwalt erfolgen. Aber empfehlenswert?
Einen Weisheitszahn kann ich schließlich auch ohne Facharzt für Kieferorthopädie von einem "normalen" Zahnarzt ziehen lassen. Aber den Unterschied hab ich überdeutlich gespürt.
Ich sehe schon als Privatverkäufer kann man sich so einiges erlauben. Der Verkäufer sagte das alle Rechnung in der Mappe sind inkl. Serviceheft. Ich kurz reingeschaut (leider zu naiv, was auf den ersten blick wie ein serviceheft aussah war nur ne broschüre) Zuhause die mappe durchgeschaut. Ja jede Rechnung ist da drin aber nicht die vom ZR und das Serviceheft ist auch nicht da. Aber das Auto ist ja scheckheftgepflegt. Ich den Typ kontaktiert er kümmert sich drum. Gute 14 tage habe ich hinterher gebettelt und mit anwalt gedroht und am nächsten tag kam die versprochene Rechnung ja mit dem keilrippenriemen wohl möglich dachte der typ das ich KR und Zr nicht unterscheiden kann. Dann wieder kontakt aufgenommen keine reaktion. Und dann hiess es sein bruder hätte gedacht bla bla. Beim Riemen wurde eine Sichtkontrolle gemacht und für gut befunden. Und das weiß der Meister nach über ein Jahr..weil er angeblich mit ihm gesprochen hat. Mensch hat der Meister ein Gedächtnis. Darum wird nämlich auch das Serviceheft weg sein weil ein Wechsel da dokumentiert wird oder ein aufkleber kommt in den Motorraum.. Was solls. Wenn ich den Wagen weiter verkaufe gebe ich auch was an was der Wagen garnicht hat bzw garnicht gemacht wurde. Ich wusste es nicht besser denn ich dachte das wäre so.
Ich habe meinen alten wagen kurz vorher auch verkauft und keinerlei Probleme gehabt. Weil ich einfach ehrlich war. Aber Ehrlichkeit wird in der heutigen Gesellschaft einfach zu klein geschrieben.
Ich werde den ZR tauschen lassen und gut ist. Aber nun bin ich schlauer. Man kann jemanden was Versichern auch wenn es nicht stimmt kann ja nicht belangt werden weil ich es nicht besser wusste.
Thema erledigt.
Zitat:
@sweety258 schrieb am 8. Juni 2018 um 11:25:07 Uhr:
Ich sehe schon als Privatverkäufer kann man sich so einiges erlauben. Der Verkäufer sagte das ...
das Problem ist einfach:
bla bla bla hilft (weder beim Händler noch bei einem Privatverkäufer) weiter - entscheidend ist, was im Kaufvertrag steht!!!
und "Wartungsstau" wie z.B. ein überfälliger ZR ist kein Mangel, sondern Verschleiß
außer das Auto wurde explizit als "durchgängig scheckheftgepflegt" verkauft - mit entsprechender Zusicherung dieser Eigenschaft im Kaufvertrag - bzw. zumindest die Neuheit des ZR wird im Kaufvertrag zugesichert!
PS:
Dir ist schon klar, wo der Begriff "Roßtäuscher" her kommt?
nur dass halt die Pferde seit +/- 60 Jahren zu mehreren Dutzend in Blechdosen verpackt gehandelt werden 😉
Macht euch keine allzu großen Sorgen wegen dem Zahnriemen.
Neben deinen privaten Ärgernissen möchte ich dir folgende Info mitgeben: ich habe diese Woche an unserem Golf 4 (BJ: 2003!) das erste mal nach 15 Jahren den Zahnriemen wechseln lassen. Für 500€ inkl. Wasserpumpe. Das passt.
Und das bei km-Stand 175.000 🙂
Kann man machen, sollte man aber nicht. Für Menschen mit einer RS-Versicherung hält sich das wirtschaftliche Risiko in engen Grenzen.
Und würdest du dich besser fühlen, wenn du andere über'n Tisch ziehst?
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 8. Juni 2018 um 05:17:39 Uhr:
Zitat:
@DanielWb schrieb am 7. Juni 2018 um 22:04:59 Uhr:
Ich kenne hier nur das sehr beharrliche Ignorieren mehrfacher Aufforderungen das zu einem Versäumnisurteil führt solange man sich an die 2 Regeln hält alles! mind in 3 facher Kopie an das Gericht und immer mit Aktenzeichen.Welche kleinen Formfehler sollen das denn sein, die so fatale Folgen haben, bitte mal konkret werden, wir können dann ja in der ZPO nachsehen? Würde mich sehr wundern dass das in BaWü so kompeltt anders sein soll als woanders ich kenne hier zwar nur 3 aber das ist bei allen gleich.
Ich schreibe immer relativ formlos an das Gericht (bis auf Aktenzeichen und Kopien) - und auch sämtliche Schreiben der Gegenseite bzw von Anwälten sind immer formlos - jeder stellt halt seine Seite dar weshalb er eine Forderung hat bzw zurückweist. bzw nimmt zu Einlassungen der Gegenseite Stellung.
Immer? Wie oft bist du denn vorm Kardi?
Klagst du oder bist du Beklagter?Gruß,
der_Nordmann
Da ist natürlich unterschiedlich wie oft aber so grob im Jahr 4-5x im Durchschnitt. Mal mehr mal weniger. Nun sowohl als Kläger als auch als Beklagter - was aber woie gesagt bei einem Zoivilprozess keinen nennenswerten Unterschied macht, als Beklagter ist man nur derjenige der als zweiter schreibt.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 8. Juni 2018 um 11:52:27 Uhr:
Kann man machen, sollte man aber nicht. Für Menschen mit einer RS-Versicherung hält sich das wirtschaftliche Risiko in engen Grenzen.Und würdest du dich besser fühlen, wenn du andere über'n Tisch ziehst?
Nein ich würde mich keinesfalls besser fühlen weil ich kein A.loch Mensch bin.
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 8. Juni 2018 um 06:37:42 Uhr:
Morgen,Daniel - wichtig ist in jeder Diskussion zu versuchen, das Argument zu verstehen. Ansonsten lass mich dir gratulieren, dass eine Formulierung außerhalb des Zusammenhangs nicht ausreichend wissenschaftlich formuliert ist. Allerdings schreibe ich hier auch keine wissenschaftlichen Beiträge ...
Noch einmal - es geht hier kein Stück darum, wer theoretisch im Recht ist. Dies ist - sofern die Darstellung korrekt ist - relativ klar. Es geht darum, wie es praktisch umsetzbar ist. Es interessiert nicht, was der Beklagte THEORETISCH darf oder nicht (wie vorab schon von mir erwähnt), sondern wie sein erwartungsgemäßes Verhalten ist. Theoretisch wäre der Beklagte ideal und somit völlig ehrlich (alternativ vollkommen dumm). Das ist in der Realität aber nicht zu erwarten. Denn in der Realität gilt nun einmal WAHRHEIT ist das, was belegt werden kann, Unwahrheit, das was widerlegt werden kann.
Dazu kommt die Unkenntnis des Vertrages und seiner mehr oder weniger wirksamen Klauseln.
Du bewegst dich weiterhin in der Sphäre der puren Theorie, in der mutmaßlich nichts schiefgehen kann. Aber das ist nicht die Praxis. In der Praxis muss die/der TE fair spielen, der Beilagte kann solange er sich nicht völlig dumm benimmt nach Gusto unfair spielen. Hinzu kommt, der/die TE muss ggf. Die kompliziertere Täuschung durchbekommen, für den Beklagten reicht es aus als nicht Fachmann in den Irrtum zu kommen. Das ist wesentlich einfacher.
Von aller Theorie abgekoppelt - die Chancen sind bestenfalls 50/50 - mutmaßlich schlechter. Das wäre so, als würde man nem Zocker Geld geben, damit er es aufs Konto einzahlt - kann gutgehen, muss es aber nicht.
Und das ist der entscheidende Faktor - mag weniger Interessant sein, wenn man eine RS Versicherung hat - aber ohne geht es allein um das finanzielle zusätzliche Risiko. Und da das gegeben ist muss man sich das sehr gut überlegen.
Also - da du zum Klagen rätst - finanzierst du die/den TE vor? Lässt dir das Geld nur zurückgeben, wenn sie/er gewonnen hat? Das ist die schlussendlich entscheidende Frage/Antwort. Unabhängig vom reinen Sachverhalt ist das hier nämlich reine Spieltheorie ...
LG Kester
Da einzige was ich zu einem möglichen generellen Ausgang von Zivilverfahren geschrieben habe ist, dass nach meiner Erfahrung Zivilprozesse zu 80% im Vergleich enden egal ob mit oder ohne RA -und ein Vergleich heisst natürlich auch der Gegener kann mal mit 90% Gewinn nach Haus gehen
Da Du nun mehrfach wiederholst hat ich hätte behauptet man könne doch nur gewinnen denke ich ist nun auch dann der Zeitpunkt gekomnmen, Dich höflich zu bitten einfach Deine aus der Luft gegriffenene Unterstellungen zu unterlassen - denn mit Lügnern zu diskutieren ist einfach nervig.
Ich habe der TE nur die Möglichkeit gezeigt, dass man auch ohne RA klagen kann und meiner Meinung nach die Erfolgsquote nicht schlechter oder besser ist mit oder ohne RA, dass man abwägen muss zwischen dem Risiko der Verlierens und der Chance des Gewinnens - und dass es auch mehr gibt als finanzielle Aspekte.
Da man zum konketen Fall eh keine sinnvollen Aussagen machen kann habe ich 2x(!) bereits angeregt man kann ja den Fall um die Chancen etwas besser einschätzen zu können, den vorab in einem Juraforum anonymisiert darlegen.
Und auch das zeigt natürlich auch wieder ich garantiere keinesfalls einen Gewinn wie der Herr Münchhausen äh Kester (sorry ungewollter Synonymvorschlag des Tablets 😁) - unterstellt, sondern genau das Gegenteil rege auch da einfach an, sich mit den Erfolgsschancen des konkreten Sachverhalts vorher auseinanderzusetzen.
Der Einwurf, dass man sich aus finanziellen Erwägungen doch besser widerspruchslos über den Tisch lassen muss und evtl sogar betrügen* lassen muss (erst mal unabhängig der faktischen Lage) ist sicher nachzuvollziehen aber keiner kennt hier die finanzielle Situation des anderen - einfach vorauszusetzen, dass diese "extrem angespannt" sei, ist natürlich Unsinn.
*Betrügen hier umgangssprachlich und nicht strafrechtlich.
Zitat:
@DanielWb schrieb am 8. Juni 2018 um 12:31:51 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 8. Juni 2018 um 05:17:39 Uhr:
Immer? Wie oft bist du denn vorm Kardi?
Klagst du oder bist du Beklagter?Gruß,
der_NordmannDa ist natürlich unterschiedlich wie oft aber so grob im Jahr 4-5x im Durchschnitt. Mal mehr mal weniger. Nun sowohl als Kläger als auch als Beklagter - was aber woie gesagt bei einem Zoivilprozess keinen nennenswerten Unterschied macht, als Beklagter ist man nur derjenige der als zweiter schreibt.
😕 4 bis 5 mal im Jahr? 😕
Und das im Durchschnitt?
Was oder Wer muss man sein, um so oft im Jahr Belange gerichtlich Klären zu lassen? Oder bist du Rechtsanwalt?
Gruß,
der_Nordmann