Auto privat gekauft, getäuscht wurden

Hallo zusammen.
Ich habe mir kürzlich einen Skoda Fabia gekauft.
Der private verkäufer versicherte mir (auch per Whats app) das dr Zahnriemen bei 145000km ende 2016 gewechselt wurde. (Jetzt hat der gute 150000km runter. )Rechnung wollte er mir nach kommen lassen. Was aber nicht geschah. Ich bekam nir eine Rechnung das der keilrippenriemen gewechselt wurde was ja mit dem Zahnriemen nichts zu tun hat. Nun antwortet der Verkäufe nicht mehr.
Wie schaut es rechtlich aus? Lohnt sich eine klage? Wenn er mir versichert das der zahnriemen gewechselt wurde dem aber nicht so ist kann ich dem verkäufer dies in Rechnung stellen?

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Da muss man wirklich Angst haben, dass man nicht an derart lästige und penetrante Käufer gerät, wenn man sein Auto verkaufen will. Dann schon fast lieber zu WKDA und sich dort bescheissen lassen, aber wenigstens danach keinen Ärger mehr...

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Moin,

Doch - könntest Du. Es ist auch nicht grundsätzlich lächerlich. Macht man eine Zusicherung, dann gilt diese. Es sei denn - der Verkäufer wusste es nicht besser und es lag ein Irrtum vor - dass dieser in deinem Fall leicht begangen werden kann, wird der Irrtum eben wahrscheinlich. Dieser ist mal einfacher und mal schwerer zu definieren und ein Anspruch ist entsprechend schwerer oder leichter durchzusetzen. Da du in deiner Situation der Fachmann bist - wird es für dich entsprechend schwerer einen solchen Anspruch durchzusetzen. Das ist alles.

LG Kester

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. Juni 2018 um 19:47:22 Uhr:



Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 5. Juni 2018 um 19:42:37 Uhr:


Lächerlich, dem privaten Verkäufer kannst Du rein gar nichts.

Dann könnte ich jetzt bei nem Dutzend C-Corsa das ESP einklagen, weil die das in der Anzeige stehen haben. Gab es nie, die sehen nur die EPS-Lampe im Cockpit (Electric Power Stearing)

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. Juni 2018 um 19:47:22 Uhr:



Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 5. Juni 2018 um 19:42:37 Uhr:

Lustig, als privater Verkäufer kann ich also deiner Meinung nach alles mögliche als Ausstattung angeben?

Genau so sehe ich das auch. Dann heisst es ja alle die Privat verkaufen können bescheissen. Wozu gibt es Gesetze.
Und eine Whats app nachricht ist so einfach nicht zu fälschen denn es ist ja seine Nr.

Dann verkaufe ich den Wagen wieder mit luxuriöser Ausstattung etc. Ich kann ja betrügen da ich privat verkaufe. Passiert mir nichts. Kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen.

Verkauf ihn an vwpassat99 - alle anderen könnten ja anderer Meinung sein - idealerweise als neuwertigen Phaeton.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. Juni 2018 um 19:47:22 Uhr:



Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 5. Juni 2018 um 19:42:37 Uhr:


Lächerlich, dem privaten Verkäufer kannst Du rein gar nichts.

Dann könnte ich jetzt bei nem Dutzend C-Corsa das ESP einklagen, weil die das in der Anzeige stehen haben. Gab es nie, die sehen nur die EPS-Lampe im Cockpit (Electric Power Stearing)

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. Juni 2018 um 19:47:22 Uhr:



Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 5. Juni 2018 um 19:42:37 Uhr:

Lustig, als privater Verkäufer kann ich also deiner Meinung nach alles mögliche als Ausstattung angeben?

Der Privatverkäufer muß ja keine Ahnung haben und kann sich damit fast immer rausreden. Sie ESP beim Cortsa oder den Unterschied zwischen Zahnund Keilriemen. usw. Viele kennen den Unterschied zwischen Rädern udn Reifen nicht...

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Dann sollte ein Privatverkäufer aber besser schweigen. Wenn er einen bestimmten Zustand zusichert, haftet er dafür. Mit "hatte keine Ahnung" kommt er nicht weit. Ist letztlich aber immer eine Frage, ob man die Zusicherung beweisen und als solche verstehen musste. Zahnriemenwechsel z.B. ist für einen Motor lebenswichtig, erklärt mir der Verkäufer, den zum km-Stand x und Datum y gemacht zu haben, muss ich mich darauf verlassen können.

Übrigens werden aktuell über 300 Corsa C mit ESP bei mobile.de angeboten - auch von Händlern. Ob die sich alle geirrt haben?

Zitat:

@StephanRE schrieb am 5. Juni 2018 um 20:13:33 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. Juni 2018 um 19:47:22 Uhr:

Zitat:

@StephanRE schrieb am 5. Juni 2018 um 20:13:33 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. Juni 2018 um 19:47:22 Uhr:


Lustig, als privater Verkäufer kann ich also deiner Meinung nach alles mögliche als Ausstattung angeben?

Der Privatverkäufer muß ja keine Ahnung haben und kann sich damit fast immer rausreden. Sie ESP beim Cortsa oder den Unterschied zwischen Zahnund Keilriemen. usw. Viele kennen den Unterschied zwischen Rädern udn Reifen nicht...

Der wusste wovon er redet. Ich habe eine wasserpumpe nie erwähnt und er schrieb aber davon.
Hier mal sein text.

Der zahnriemenwechsel und Wasserpumpen Wechsel hat Ende 2016 bei einem Kilometerstand von ca 145000 km stattgefunden. Das hat mir mein Bruder, der Vorbesitzer, bestätigt. Wenn Sie etwas Geduld haben kümmere ich mich schon um die Papiere dazu, notfalls über die Werkstatt in wo die Reparatur stattgefunden hat
Dauraufhin erhielt ich heute nach ewigen beteln die rechnung mit dem keilriemen.

Es gab keinen Corsa C mit ESP, ich mach mir die Mühe aber jetzt nicht, mir die Inserate anzuschauen. Das ist schon von Berufswegen tagsüber gruselig genug.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. Juni 2018 um 20:18:16 Uhr:


Dann sollte ein Privatverkäufer aber besser schweigen. Wenn er einen bestimmten Zustand zusichert, haftet er dafür. Mit "hatte keine Ahnung" kommt er nicht weit. Ist letztlich aber immer eine Frage, ob man die Zusicherung beweisen und als solche verstehen musste. Zahnriemenwechsel z.B. ist für einen Motor lebenswichtig, erklärt mir der Verkäufer, den zum km-Stand x und Datum y gemacht zu haben, muss ich mich darauf verlassen können.

Übrigens werden aktuell über 300 Corsa C mit ESP bei mobile.de angeboten - auch von Händlern. Ob die sich alle geirrt haben?

@PeterBH

Ich schätze deine Beiträge, aber hier liegst du vollkommen falsch:
Im Corsa C gab es ESP - ab 2004 optional.

Weil du es einfach nicht glauben willst, hier, auf Seite 5, ESP optional bestellbar
https://www.opel-infos.de/infomaterial/19_13_2005-10-04_1.pdf

@Fahrspaz
Danke, den Nachweis hab ich bisher vergeblich gesucht. Die These, im Corsa C hätte es nie ESP gegeben, stammt übrigens nicht von mir, sondern von vwpassat99. Siehe zwei Beiträge zuvor.

Ok, dann war das wohl zu Zeiten des B-Corsa. Ich hatte trotzdem noch keinen C mit ESP.

Danke für den Hinweis!

Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 5. Juni 2018 um 20:53:56 Uhr:


@PeterBH

Ich schätze deine Beiträge, aber hier liegst du vollkommen falsch:
Im Corsa C gab es ESP - ab 2004 optional.

Weil du es einfach nicht glauben willst, hier, auf Seite 5, ESP optional bestellbar
https://www.opel-infos.de/infomaterial/19_13_2005-10-04_1.pdf

Die Zeit vergeht einfach schneller, als man glaubt.

Moin,

Sweety - das ist aber eben kein Beweis für eine Täuschung deinerseits. Es kann eben ein Irrtum vorliegen. Sich vernünftig zu artikulieren ist kein Beleg dafür, sich grandios auszukennen. Das interpretierst du grad da rein. Und das ist der entscheidende Punkt - es ist nicht entscheidend WAS du verstehst, sondern was garantiert durchsetzbar ist. Das kann sehr unterschiedlich sein. Im Prinzip Recht zu haben ist das eine, aber auch Recht zu bekommen ist was anderes. Der Verkäufer muss dem Richter nur glaubwürdig klarmachen, dass für ihn der Rippenriemen und der Zahnriemen das gleiche waren, schon ist es keine Täuschung mehr, sondern Irrtum. Oder er hat grad zwei Autos verkauft und bei dem anderen wurde der Zahnriemen gewechselt und er ist in der Unterhaltung eben durcheinander gekommen. Und da kommt dann die Qualität der Zusicherung ins Spiel - steht es im Kaufvertrag dann ist es sehr einfach für dich, das durchzusetzen - es ist klar wer das gemacht hat und da kommt der Punkt ins Spiel - man muss Irrtum soweit wie möglich auszuschließen - hier kann sich der Verkäufer kaum wehren. Bei allem anderen können und passieren regelmäßig Fehler, dass ist gar nicht so abwegig.

Und - kläre doch erstmal ob dein Auto überhaupt einen Zahnriemen hat. Beim Fabia gibt es einige Motoren, die eben keinen Zahnriemen haben.

@all - ja, als Privatverkäufer sollte man so wenige Zusicherungen wie möglich machen, da man als Privatverkäufer ohne umfangreiches Wissen über Zusicherungen sehr viele Fehler machen kann über die ich mir durch die Hintertür viele Probleme einhandeln kann. Bis zu einem gewissen Grad kommt man mit ich hatte zu wenig Ahnung, das ist Umgangssprache usw. Raus - aber nicht aus allem und dann ist der Ärger groß.

LG Kester

Nur weil die Rechnung nicht rüber kommt, muß das noch lange nicht heißen, das der Zahnriemen nicht gewechselt wurde.
Ich bewahr auch nicht alle Rechnungen auf.
Erst mal chekken welcher Motor. Und wenn mit Zahnriemen, von ner Werkstatt den Zustand prüfen lassen.
Eine fähige Werkstatt kann schon zwischen reinen 2 Jahre und nur 5tkm gelaufenen und einem 10Jahre alten Zahnriemen unterscheiden.

Gruß,
der_Nordmann

Laut dieser Seite
http://www.autosmotor.de/skoda-fabia-zahnriemen-oder-steuerkette-28202
hat der 1,4 16V einen Zahnriemen ohne festes Wechselintervall.
Zumindest ist diese Variante im Profil der Dame angegeben.

@ sweety258,
der Fabia ist ein Kleinwagen, kein Van. 😉

...der bei 90.000 km, danach alle 30.000 km geprüft und bei Bedarf gewechselt werden soll.

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