Auto privat gekauft, getäuscht wurden
Hallo zusammen.
Ich habe mir kürzlich einen Skoda Fabia gekauft.
Der private verkäufer versicherte mir (auch per Whats app) das dr Zahnriemen bei 145000km ende 2016 gewechselt wurde. (Jetzt hat der gute 150000km runter. )Rechnung wollte er mir nach kommen lassen. Was aber nicht geschah. Ich bekam nir eine Rechnung das der keilrippenriemen gewechselt wurde was ja mit dem Zahnriemen nichts zu tun hat. Nun antwortet der Verkäufe nicht mehr.
Wie schaut es rechtlich aus? Lohnt sich eine klage? Wenn er mir versichert das der zahnriemen gewechselt wurde dem aber nicht so ist kann ich dem verkäufer dies in Rechnung stellen?
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Da muss man wirklich Angst haben, dass man nicht an derart lästige und penetrante Käufer gerät, wenn man sein Auto verkaufen will. Dann schon fast lieber zu WKDA und sich dort bescheissen lassen, aber wenigstens danach keinen Ärger mehr...
77 Antworten
Zitat:
@PeterBH schrieb am 6. Juni 2018 um 21:38:07 Uhr:
...der bei 90.000 km, danach alle 30.000 km geprüft und bei Bedarf gewechselt werden soll.
Das habe ich auch schon rausbekommen das es keinen festen intervall gibt. Erste Sichtung bei 90.000 und dann alle 30.000km.
Bin dem Autoverkäufer heute nochmal auf den keks gegangen und habe ihn erreicht.
Er sagte der Zahnriemen wurden nicht gewechselt nur eine Sichtung und der meister meinte das der noch gut ist. Nächste Sichtung wäre jetzt wieder nach 30.000km sprich wenn er 170.00km runter hst.. dem braten traue ich nicht
Ich habe mir den riemen aber heute mal angeschaut, verkleidung ab (was simple war 🙂 ) für mein befinden sieht der, was ich sehen konnte noch gut aus. Aber ich denke sowas kann man nicht sehen oder?
Zu dee Van geschichte, habe es vergessen zu ändern ich fuhr vorher ein c max.
Naja werde den wohl demnächst machen wenn derkleine endlich zugelassen ist. Bloß kein Auto in Berlin anmelden katastrophe hoch 12. 🙁
Zitat:
@sweety258 schrieb am 6. Juni 2018 um 21:47:32 Uhr:
Ich habe mir den riemen aber heute mal angeschaut, verkleidung ab (was simple war 🙂 ) für mein befinden sieht der, was ich sehen konnte noch gut aus. Aber ich denke sowas kann man nicht sehen oder?Zu dee Van geschichte, habe es vergessen zu ändern ich fuhr vorher ein c max.
Naja werde den wohl demnächst machen wenn derkleine endlich zugelassen ist. Bloß kein Auto in Berlin anmelden katastrophe hoch 12. 🙁
Zum Glück wohne ich nicht in Berlin. 😎
Die Riemen sehen oft von außen noch gut aus, aber die Innenseite kann schon anders aussehen.
Dann sag dem Typen doch mal, dass der Wechsel x € kostet und mit wie viel er sich denn angesichts seiner falschen Zusicherung daran beteiligen möchte. Schließlich hast du den Wagen nur gekauft, weil der Zahnriemen nebst Wasserpumpe frisch gewechselt sein sollte und du daher in absehbarer Zeit keine Rep.-Kosten hättest befürchten müssen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 6. Juni 2018 um 21:55:48 Uhr:
Dann sag dem Typen doch mal, dass der Wechsel x € kostet und mit wie viel er sich denn angesichts seiner falschen Zusicherung daran beteiligen möchte. Schließlich hast du den Wagen nur gekauft, weil der Zahnriemen nebst Wasserpumpe frisch gewechselt sein sollte und du daher in absehbarer Zeit keine Rep.-Kosten hättest befürchten müssen.
Das interessierte Ihn herzlich wenig. Er hatte die Aussage nur weitergegeben wie es sein bruder ihm sagte. Dieser dachte sas alles gewechselt wurde.
Das problem ist ich habe keine Rechtschutz ( habe jetzt eine abgeschlossen ich weiss zu spät, besser spät als nie) und ein anwalt möchte für eine erstberatung geld weil ich wissen wollte wie die aussichten für mich stehen. Dann wechsle ich das teil leider lieber auf meine . ODER KÖNNTE ICH DAS GANZE AUCH OHNE ANWALT DURCHZIEHEN??
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Hör doch jetzt mit diesem Unsinn auf.
Wenn Du ne günstige Werkstatt kennst, dann ist das mit Material für 250 € gemacht. Wozu wegen der paar Kröten aufregen?
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 6. Juni 2018 um 22:16:34 Uhr:
Hör doch jetzt mit diesem Unsinn auf.Wenn Du ne günstige Werkstatt kennst, dann ist das mit Material für 250 € gemacht. Wozu wegen der paar Kröten aufregen?
Es geht nicht unbefingt um die kröten es geht mir ums prinzip. Man kann nicht einfach wss sagen was gar nicht stimmt. Wenn ich das gewusst hätte dann hätte ich den wagen nicht gekauft bzw weiter runtergehandelt.
Das geht völlig problemlos ohne Anwalt vor Gericht in solchen Zivilangelegenheiten - wenn man da sich etwas über die Gesetzeslage informiert ist das völlig ausreichend und in vielen Fällen keinesfalls ein grosser Nachteil.
Es geht bei solchen kleineren Zivilgeschichten ja keineswegs um den Fall des Jahrtausends oder um irgendwelche Rechtsspitzfindigkeiten oder tolle "Ideen" die ein Rechtsanwalt herzaubern könnte - beide Parteien begründen ihre Sicht legen evtl Unterlagen vor und fertig.
Und (gefühlte) 80% dieser Verfahren enden sowieso mit einem Vergleich - egal ob mit RA oder ohne.
Zitat:
@DanielWb schrieb am 6. Juni 2018 um 22:23:44 Uhr:
Das geht völlig problemlos ohne Anwalt vor Gericht in Zivilangelegenheiten - wenn man da sich etwas über die Gesetzeslage informiert ist das völlig ausreichend und in vielen Fällen keinesfalls ein grosser Nachteil.Es geht bei solchen kleineren Zivilgeschichten ja keineswegs um den Fall des Jahrtausends oder um irgendwelche Rechtsspitzfindigkeiten oder tolle "Ideen" die ein Rechtsanwalt herzaubern könnte - beide Parteien begründen ihre Sicht legen evtl Unterlagen vor und fertig.
Und (gefühlte) 80% dieser Verfahren enden sowieso mit einem Vergleich - egal ob mit RA oder ohne.
Klingt ganz gut.. dann werde ich mich mal schlau machen. Danke für die Info
Gehen geht's schon, machen würde ich es ohne ausreichende Kenntnisse aber nicht. 250,- € Kosten einklagen bedeuten zunächst 105,- € Gerichtskosten mit der Klageerhebung einzuzahlen und wenn man verliert (ist bei Gericht immer möglich) und der Gegner hat einen Anwalt, kommen noch mal rund 160,- € dazu.
Gibt es einen Vergleich (125,- €), trägt üblicherweise jeder seine Kosten selbst und die Gerichtskosten (sind dann nur noch 35,- €) werden geteilt.
Nur gibt es so viele Formalien zu beachten, ohne entsprechende Kenntnisse würde ich keine Klage erheben wollen. Und als Klägerin musst du beweisen, dass er diese Zusicherung gemacht hat. Und nicht etwa eingeschränkt "ich glaube, mein Bruder meint oä."
Das ist nicht der Fall - zumindest kann ich das für BaWü sagen, hier ist eine Klageeinreichung ohne RA beim Amtsgericht bei solchen einfachen Zivilsachen sehr einfach und überhaupt nicht kompliziert.
Der Aufwand den Sachverhalt für einen RA sauber aufzubereiten - oder direkt selber einzureichen - ist jedenfalls meiner Erfahrung nach minimal - und nur an sehr geringe Formalien gebunden.
Den Sachverhalt ausführlich objektiv schildern - evtl Belege die man hat soweit möglich bereits als Kopie beilegen - und das 3 oder 4 komplett kopieren und heften - und ab geht's 😁
In der Regel wird dann sowie durch das Gericht eine vermutlich sogar kostenlose Schlichtung empfohlen werden in der man die Stärke seiner Position dann abwägen kann, wenn es da noch Unklarheiten gibt.
Sweety kann sich einfach mal evtl einen halben Tag oder so Zeit nehmen und einfach in ein oder zwei ähnlich gelagerte einfache Verhandlungen gehen als Beobachterin - über z.B. zivilrechtliche Ansprüche aus Mietverhältnissen wird doch täglich in jeder grösseren Stadt mehrfach verhandelt - um zu sehen ob sie sich das zutraut - ich denke, sie wird durchaus positiv überrascht sein wie einfach das doch am Ende ist.
Moin,
Und wie gesagt - hier wird der Irrtum ziemlich gut ziehen. Du hast die Zusicherung nur auf tönernden Füssen - bestenfalls ne 50/50 Chance damit durchzukommen. Hier verlässt du dich nur noch auf den Faktor Glück. Glück ist in Sachen Recht ein mieser Verbündeter.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe. Die Theorie sagt zwar, das du Recht hast - die Praxis kommt in solchen Fällen aber nicht immer zu diesem Ergebnis. Hier zu klagen ist - um es auf ein Wort zu reduzieren - dumm. Die Wahrscheinlichkeit zu verlieren ist viel zu Hoch. Aber offenbar passt das nicht zu gewünschten Ergebnis und wird deshalb ignoriert ...
LG Kester
Zitat:
@sweety258 schrieb am 6. Juni 2018 um 22:20:24 Uhr:
...es geht mir ums prinzip...
Und da solltest du konsequent bleiben...dieser "Als-Privatverkäufer-kann-mir-keiner-was-Mentalität", wie sie hier auch einige Diskutanten offenbaren, gehört meinem Dafürhalten nach Einhalt geboten. Dein Verkäufer hat Eigenschaften zugesichert, die erwiesen Unwahr sind. Sein Problem. Die Ausrede mit dem Bruder und der Kommunikationspanne ist lahm, aber eben nicht dein Problem.
Wie von anderen Membern bereits geschrieben, ist eine Klageerhebung keine unüberwindliche Hürde und relativ einfach bewerkstelligt. Das Kostenrisiko aus dieser Verfahrensweise trifft übrigens nicht nur dich, sondern auch deinen Verkäufer und auch er wird sorgfältig abwägen, ob es nicht besser ist bei einem derart geringen Streitwert deine meiner Meinung nach berechtigte Forderung zu begleichen.
Die Kosten des Zahnriemenwechsels inklusive Wasserpumpe wirst du meiner Einschätzung nach aber nur anteilig geltend machen können. Das Fahrzeug wurde nicht mit _neuem_Zahriemen und _neuer_Wasserpumpe verkauft.
Wie du bereits richtig geschrieben hast, geht es ums Prinzip. Die Frage, die nur du dir beantworten kannst, ist: Wieviel ist dir dieses Prinzip wert?
Lohnen wird es sich vermutlich nicht...
Wenn der Verkäufer eine Eigenschaft, die für den Kaufentschluss des Käufers maßgebliche Bedeutung hat, ins Blaue hinein zusichert, also ohne sichere Kenntnis des Sachverhaltes, dann handelt der Verkäufer arglistig.
Denn er hat den Anschein erweckt, seine Angaben seien vertrauenswürdig.
Hätte er den Zahnriemenwechsel mit dem Zusatz " meines Wissens" oder dgl. zugesichert, läge Arglist nicht vor .
O.
Zusatz:
Eine Einschränkung der Zusicherung ist zwar gemacht worden, aber erst nach Abschluss des Kaufvertrages und ist somit für den Kaufvertrag nicht relevant.
Da muss man wirklich Angst haben, dass man nicht an derart lästige und penetrante Käufer gerät, wenn man sein Auto verkaufen will. Dann schon fast lieber zu WKDA und sich dort bescheissen lassen, aber wenigstens danach keinen Ärger mehr...
Eines weis ich, meine Kisten gehen in die Presse oder gebe sie dem Pawel mit,
solche Kindergartenspiele tue ich mir nicht an.
Der hat, der tut, er hätte, ich will, pla pla pla.
Es muß sich echt niemand wundern warum der großteil der Altwagen
ins Ausland geht, oder beim Libanesischen Familienclan auf den Kiesplatz steht.
Bei letzteren hätte ich arge zweifel das da besagte schlaue Käufer
solchen Ringelpiez veranstalten.
An die TE kann ich nur sagen bitte verklage ihn, den es geht
dir ja ums prinzip (siehe Kindergarten).
Den Nutzen vs. Risiko/Aufwand des ganzen Theaters stehen in überhaupt
gar keinen, auch nur ansatzweise vertretbaren verhältnis.
Ansonsten kann ich dir nur noch mal meinen Post von der ersten
Seite ans Herz legen.
PS:
Eine Rechtschutzversicherung nützt dir in solchen Fällen auch recht wenig.
a:
brauchst du eine Deckungszusage (sehr zweifelhaft in einen solchen Fall)
b:
bei notorischen Streithammeln fliegt man ruck zuck wieder
raus aus der Versicherung.
Man sollte sich deshalb auch bei RSV gut überlegen, ob man wegen solchen
Bagatellen und nix anderes ist das, ein Fass aufmacht oder diese
für wirkliche Streitfälle brauchen könnte wo es um wesentlich mehr geht.