Auto privat gekauft, getäuscht wurden

Hallo zusammen.
Ich habe mir kürzlich einen Skoda Fabia gekauft.
Der private verkäufer versicherte mir (auch per Whats app) das dr Zahnriemen bei 145000km ende 2016 gewechselt wurde. (Jetzt hat der gute 150000km runter. )Rechnung wollte er mir nach kommen lassen. Was aber nicht geschah. Ich bekam nir eine Rechnung das der keilrippenriemen gewechselt wurde was ja mit dem Zahnriemen nichts zu tun hat. Nun antwortet der Verkäufe nicht mehr.
Wie schaut es rechtlich aus? Lohnt sich eine klage? Wenn er mir versichert das der zahnriemen gewechselt wurde dem aber nicht so ist kann ich dem verkäufer dies in Rechnung stellen?

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Da muss man wirklich Angst haben, dass man nicht an derart lästige und penetrante Käufer gerät, wenn man sein Auto verkaufen will. Dann schon fast lieber zu WKDA und sich dort bescheissen lassen, aber wenigstens danach keinen Ärger mehr...

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Nein hehe sonst würde ich ja kaum sagen es geht bei so einfachen Sachen durchaus auch ohne RA - das wäre dann wie wenn ein Friseur sagen würde das was ich kann kann auich jeder daheim mit einem Topf und einer Schere - und das auch zutreffen würde 😁 😁

Ich bin lediglich ein etwas grösserer Vermieter und so 4-5 Fälle im Jahr machen bei mir ~ 5% der jährlich beendeten Mietverhältnisse aus - 95% sind problemlos.

Wie gesagt ich habe nicht wie Kester mir unterstellt gesagt man gewinnt einfach - ich habe gesagt 80% enden nach meiner Erfahrung im Vergleich es gibt also selten den grossen Gewinner und den grossen Verlierer. Wenn die Situation festgefahren ist muss man das halt durch einen Dritten klären lassen - unstrittges wie Mietverzug und Co natürlich aussen solche Forderungen trete ich eh dann irgendwann ab.

Ich wollte eben nur der TE sagen es ist meiner Erfahrung nach nicht so schwer (eher sogar leicht) auch ohne RA in einen einfachen Zivilprozess zu gehen - wenn man meint das sei nun sinnvoll. Ob man das in einem konkreten Fall macht oder nicht ist doch was anderes, das muss doch derjenige dann selber entscheiden.

Es geht hier doch nicht darum Entscheidungen für andere zu treffen - sondern nur Möglichkeiten aufzuzeigen, die es prinzipiell gibt.

Zitat:

@sweety258 schrieb am 8. Juni 2018 um 12:37:54 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 8. Juni 2018 um 11:52:27 Uhr:


Kann man machen, sollte man aber nicht. Für Menschen mit einer RS-Versicherung hält sich das wirtschaftliche Risiko in engen Grenzen.

Und würdest du dich besser fühlen, wenn du andere über'n Tisch ziehst?

Nein ich würde mich keinesfalls besser fühlen weil ich kein A.loch Mensch bin.

Das Haubtproblem bei solchen Aktionen ist: Deine "Aktion" gleicht nicht die Sache aus die Du erlebt hast.

Zwischen "bBödheit des Anderen ausnutzen" und "arglistiger Täuscheung" besteht ein gewaltiger unterscheid. Nicht umsonst wird sogar bei Schwerverbrechen zwischen fahrlässiger Tötung, Totschlag und Mord unterscheiden. Tod ist das Opfer bei allen dreien.

Und wie Du oben selber geschrieben hast: DU hast nicht genau genug ins Bordbuch geschaut. DU hast nicht alles nachgeprüft
Den Merke: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe bzw. Schaden.

Zitat:

@DanielWb schrieb am 8. Juni 2018 um 19:35:22 Uhr:


......

Ich bin lediglich ein etwas grösserer Vermieter und so 4-5 Fälle im Jahr machen bei mir ~ 5% der jährlich beendeten Mietverhältnisse aus - 95% sind problemlos.

......

Ah, ok!
Das erklärt es.
Nichts für ungut.

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