Auto nach Tschechien verkaufen

BMW 3er E91

Hallo,

ich möchte ein Fahrzeug verkaufen, jetzt hat sich ein Käfer gemeldet, der aus Tschechien ist. Er arbeitet in Deutschland im bayrischen Wald und wohnt aber kurz hinter der Grenze in Tschechien.

Kann ich ihm das Fahrzeug angemeldet überlassen (natürlich mit genauer Dokumentation im Kaufvertrag)? Er will es am Tag nach dem Kauf abmelden. Geht Abmelden im EU-Ausland überhaupt?

Gruß
caiowa

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@dseverse schrieb am 26. Juli 2016 um 19:33:48 Uhr:


Hier wird aber verdammt viel Unwissenheit behandelt. Natürlich kann man ein Auto auch angemeldet verkaufen. Der Käufer bestätigt den Zeitpunkt der Übernahme, ab diesem Moment hat man mit dem Wagen nicht mehr viel zu tun. Man meldet anschließend der Zulassungsstelle und der Versicherung das er verkauft wurde und wer der neue Besitzer ist. Abgesehen davon, bekommt man ja das Geld vorher und nicht erst bei Ab-/Anmeldung also warum so viel misstrauen?

Und natürlich kann man ein Fahrzeug welches in D zugelassen ist, in einem anderen Land anmelden. Habe selbst meinen alten 206 nach Kroatien gefahren, in Kroatien angemeldet und ihn dann hier abgemeldet.

WAS machst du denn, wenn der Käufer das Fahrzeug aber kriminell benutzt und NICHT abmeldet?????? Da kommst du trotz deines schönes Kaufvertrages in große Probleme.. denn eine Zwangsstillegung ist langwierig und die Steuer zahlst DU weiter. Bis es erstmal zwangsweise abgemeldet wird, vergehen oftmals Monate und so lange BIST DU auch für ALLES verantwortlich (zunächst) was mit dem Fahrzeug angestellt wird. Abmelden und gut ist es... gesundes Misstrauen gehört einfach zum heutigen Leben dazu.. wieso nciht.. es hilft Probleme zu vermeiden und ist somit vernünftig.

Mensch mensch. wie gutgläubig doch viele Menschen sind.. aber genau auf solche haben es kriminelle Subjekte abgesehen.. mit mir wäre DAS unmöglich da ich weiss was Probleme bereiten könnte.. Die Abmeldung des Fahrzeuges VOR dem Verkauf ist doch wohl nicht zuviel verlangt oder? ... Du bist doch als Verkäufer nicht verantwortlich dafür, WIE der Käufer das FAhrzeug weiterbewegt, dafür gibt es viele Möglichkeiten.

Danke

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Zitat:

@ahmettir schrieb am 27. Juli 2016 um 07:52:50 Uhr:


Und ich rate von Kurzzeitkennzeichen ab. Kostet viel und 5 Tage sind nichts. Nehmt lieber Zollkennzeichen und fahrt erstmal 1 Monat rum. Wenn euch das Auto nicht gefällt, verkauft ihr es, ohne als Besitzer eingetragen zu werden 😉

Kein Mensch kauft ein deutsches Fahrzeug auf dem ein Ausfuhrkennzeichen drauf ist.. das kannst du mir glauben🙂))) viel zu dubios alles...

Zitat:

@ahmettir schrieb am 27. Juli 2016 um 07:52:50 Uhr:


Und ich rate von Kurzzeitkennzeichen ab. Kostet viel und 5 Tage sind nichts. Nehmt lieber Zollkennzeichen und fahrt erstmal 1 Monat rum. Wenn euch das Auto nicht gefällt, verkauft ihr es, ohne als Besitzer eingetragen zu werden 😉

Sorry; einfach Unsinn!
Da geht womöglich um Kosten von 10 TEUR oder 20 TEUR oder mehr und da sollen die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen ein Problem sein?
Leute, wenn Eurer Verkauf allein davon abhängt, tut Ihr mir leid. Geht besser zu Fuß oder kauft Euch ´nen Polo.

Wieso Polo? Polo ist doch kein schlechtes Fahrzeug 🙂

Lustig, wie sich manche ereifern können, wenn man hier ne Frage stellt...

Ich hab ihm ein Kurzeitkennzeichen über 3 Tage gemacht. Und weil er so ein netter Mensch war, hab ichs ihm auch gerne bezahlt.

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Sei dankbar und froh das du hier eifrig Hilfe bekommen hast! !
😁

Was ist denn daran lustig? ?

Zitat:

@caiowa schrieb am 29. Juli 2016 um 14:56:48 Uhr:


Lustig, wie sich manche ereifern können, wenn man hier ne Frage stellt...

Ich hab ihm ein Kurzeitkennzeichen über 3 Tage gemacht. Und weil er so ein netter Mensch war, hab ichs ihm auch gerne bezahlt.

Lust finde ich, dass Leute überaupt auf die Idee kommen, weil angemdletes Auto zu verkaufen.

Zitat:

@caiowa schrieb am 29. Juli 2016 um 14:56:48 Uhr:


Ich hab ihm ein Kurzeitkennzeichen über 3 Tage gemacht.

Die Kurzzeitanmeldung ist also auf Deinen Namen ausgestellt, richtig?

Also ich finde,wir haben den TE schon sehr gute Argumente gegeben,auch für die zukunft 🙂
Ob er sie annimmt,naja steht in den sternen 😉

Manche kann man halt einfach nicht retten...

Zitat:

@routeb3 schrieb am 29. Juli 2016 um 15:24:51 Uhr:



Zitat:

@caiowa schrieb am 29. Juli 2016 um 14:56:48 Uhr:


Ich hab ihm ein Kurzeitkennzeichen über 3 Tage gemacht.

Die Kurzzeitanmeldung ist also auf Deinen Namen ausgestellt, richtig?

Wenn dann geht das nur für 5 (fünf) Tage und nicht 3. Aber das ist eine gute Lösung wenn du im Kaufvertrag den Übergabezeitpunkt genau dokumentiert hast, kannst du danach ja nachweisen, dass das Fahrzeug nicht von dir bei Verkehrsverstößen gelenkt wurde und du hast nur 5 Tage "ANGST" auszustehen, dass hoffentlich nichts ist.

Ich nehme an, die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen hat der Käufer anstandslos übernommen.. alles anderer wäre nicht normal.

Gruss

Dixie

Zitat:

@caiowa schrieb am 29. Juli 2016 um 14:56:48 Uhr:


Lustig, wie sich manche ereifern können, wenn man hier ne Frage stellt...

Ich hab ihm ein Kurzeitkennzeichen über 3 Tage gemacht. Und weil er so ein netter Mensch war, hab ichs ihm auch gerne bezahlt.

Gutmütigkeit wird es immer wieder geben im Leben!!!! naja.. mein Ding ist es nicht.

Zitat:

@Dixie1865 schrieb am 30. Juli 2016 um 16:15:30 Uhr:



Zitat:

@caiowa schrieb am 29. Juli 2016 um 14:56:48 Uhr:


Lustig, wie sich manche ereifern können, wenn man hier ne Frage stellt...

Ich hab ihm ein Kurzeitkennzeichen über 3 Tage gemacht. Und weil er so ein netter Mensch war, hab ichs ihm auch gerne bezahlt.

Gutmütigkeit wird es immer wieder geben im Leben!!!! naja.. mein Ding ist es nicht.

Gutmütigkeit hat natürlich seine grenzen,in diesem fall"NICHT und NEVER" 🙂

Man kann Kurzzeitkennzeichen für 5, 3 oder auch nur 1 Tag beantragen. Daher passt das mit den 3 Tagen auch so.

Zitat:

@Denn00 schrieb am 31. Juli 2016 um 15:35:13 Uhr:


Man kann Kurzzeitkennzeichen für 5, 3 oder auch nur 1 Tag beantragen. Daher passt das mit den 3 Tagen auch so.

Das ist nicht richtig, das Kurzzeitkennzeichen ist IMMER für 5 (fünf) Tage gültig. Eine andere Alternative gibt es nicht.

Das Kurzzeitkennzeichen wird ausschließlich für Probe- und Überführungsfahrten für ein bestimmtes, nicht zugelassenes Fahrzeug zugeteilt. Es ist für den einmaligen, kurzzeitigen Gebrauch bestimmt und maximal 5 Tage gültig.

Bitte beachten Sie dazu auch die Informationen des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Es gibt KEINE Wahlmöglichkeit bei der Ausstellung.. der Gültigkeitszeitraum beträgt immer 5 Tage auch wenn du es z. B. nur 1 Tag nutzen willst.

Wie kommst du auf die Idee dass man es 1 oder nur 3 Tage gültig machen kann.. bitte dann nenn deine Quelle.
Vermutlich meinst du die sog. Ausfuhrkennzeichen, die kann man flexibel von 9 Tagen bis zu 1 Jahr gültig haben.

Gruss

Dixie

https://...ung-kurzzeitkennzeichen.com/...zeitkennzeichen-versicherung

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