Auto nach Tschechien verkaufen
Hallo,
ich möchte ein Fahrzeug verkaufen, jetzt hat sich ein Käfer gemeldet, der aus Tschechien ist. Er arbeitet in Deutschland im bayrischen Wald und wohnt aber kurz hinter der Grenze in Tschechien.
Kann ich ihm das Fahrzeug angemeldet überlassen (natürlich mit genauer Dokumentation im Kaufvertrag)? Er will es am Tag nach dem Kauf abmelden. Geht Abmelden im EU-Ausland überhaupt?
Gruß
caiowa
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@dseverse schrieb am 26. Juli 2016 um 19:33:48 Uhr:
Hier wird aber verdammt viel Unwissenheit behandelt. Natürlich kann man ein Auto auch angemeldet verkaufen. Der Käufer bestätigt den Zeitpunkt der Übernahme, ab diesem Moment hat man mit dem Wagen nicht mehr viel zu tun. Man meldet anschließend der Zulassungsstelle und der Versicherung das er verkauft wurde und wer der neue Besitzer ist. Abgesehen davon, bekommt man ja das Geld vorher und nicht erst bei Ab-/Anmeldung also warum so viel misstrauen?Und natürlich kann man ein Fahrzeug welches in D zugelassen ist, in einem anderen Land anmelden. Habe selbst meinen alten 206 nach Kroatien gefahren, in Kroatien angemeldet und ihn dann hier abgemeldet.
WAS machst du denn, wenn der Käufer das Fahrzeug aber kriminell benutzt und NICHT abmeldet?????? Da kommst du trotz deines schönes Kaufvertrages in große Probleme.. denn eine Zwangsstillegung ist langwierig und die Steuer zahlst DU weiter. Bis es erstmal zwangsweise abgemeldet wird, vergehen oftmals Monate und so lange BIST DU auch für ALLES verantwortlich (zunächst) was mit dem Fahrzeug angestellt wird. Abmelden und gut ist es... gesundes Misstrauen gehört einfach zum heutigen Leben dazu.. wieso nciht.. es hilft Probleme zu vermeiden und ist somit vernünftig.
Mensch mensch. wie gutgläubig doch viele Menschen sind.. aber genau auf solche haben es kriminelle Subjekte abgesehen.. mit mir wäre DAS unmöglich da ich weiss was Probleme bereiten könnte.. Die Abmeldung des Fahrzeuges VOR dem Verkauf ist doch wohl nicht zuviel verlangt oder? ... Du bist doch als Verkäufer nicht verantwortlich dafür, WIE der Käufer das FAhrzeug weiterbewegt, dafür gibt es viele Möglichkeiten.
Danke
77 Antworten
Zitat:
@routeb3 schrieb am 26. Juli 2016 um 11:00:12 Uhr:
Blauäugig oder nicht, die Versicherung geht auf den Käufer über -> klick[...]
Mit dem Verkauf des Fahrzeuges tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten des in diesem Zeitpunkt bestehenden Versicherungsvertrages des Verkäufers ein (§ 95 Abs. 1 VVG in Verbindung mit den AKB des Versicherungsvertrages). Die für das Kraftfahrzeug bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung geht also kraft Gesetzes auf den Käufer über.
[...]Da steht Interessantes drin, für den Fall, daß der Käufer trotz Erklärung im Kaufvertrag nicht umgehend ummeldet.
............
1x Danke für den Link! 🙂
Man lernt immer wieder dazu!😎
Allerdings gibt es viele Stolpersteine zu beachten, wie aus dem Link hervorgeht.
Alleine schon mögliche Unannehmlichkeiten und Kosequenzen im Falle einer OW oder gar einer Straftat oder wenn nicht umgemeldet wird!
--Nein Danke!!
Deshalb auch meine Devise: Lieber auf Nummer sicher und das Auto selbst abmelden.
Ein Überführungskennzeichen kostet, wenn ich mich nicht irre, genauso viel wie das 5-Tages-Kennzeichen. Und man könnte damit 1 Monat ohne Anmeldung rumfahren. Vielleicht weiß das der Käufer nicht. So was wäre für ihn sicher attraktiv 🙂 kannst es ja mit 20 € bezuschussen und er wäre einverstanden 😁
Zitat:
@routeb3 schrieb am 26. Juli 2016 um 11:00:12 Uhr:
Blauäugig oder nicht, die Versicherung geht auf den Käufer über -> klick[...]
Mit dem Verkauf des Fahrzeuges tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten des in diesem Zeitpunkt bestehenden Versicherungsvertrages des Verkäufers ein (§ 95 Abs. 1 VVG in Verbindung mit den AKB des Versicherungsvertrages). Die für das Kraftfahrzeug bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung geht also kraft Gesetzes auf den Käufer über.
[...]Da steht Interessantes drin, für den Fall, daß der Käufer trotz Erklärung im Kaufvertrag nicht umgehend ummeldet.
Wichtig dafür ist halt, daß man einen wasserdichten Standard-Kaufvertrag mit zugehöriger Veräußerungsmitteilung für die Zulassungsstelle und(!) den Versicherer ausfüllt und abschickt.Meine letzen beiden Verkäufe gingen angemeldet problemlos über die Bühne (einmal Inzahlungnahme beim Händler, einmal privat abgeholt von einem Käufer).
Bei einem "windigen Portugiesen" oder wie hier bei jemanden der direkt nach Tschechien exportieren will, hätte ich das aber auch niemals so gemacht.
Der Link ist sehr interessant 🙂
Wenn man den Wagen abgemeldet verkauft braucht man kein Paragraph 😉
Wenn ich das Auto verkaufe will ich ihn nicht mehr sehen danach,und was er damit macht,ob er geblitzt wird,falsch parkt oder unfall baut,mir sowas von egal 😉
Es gab doch vor kurzem einen Bericht über die Verpflichtungen bei verkauften Autos. Wenn der Käufer das Auto im Wald abstellt (gilt für Ordnungshüter als Entsorgung), wird man als Vorbesitzer mit in die Haftung gezogen 😁
Verrückte Dinge gibt's 🙂
Ähnliche Themen
Auch wenn ich, wie erwähnt, bisher keine schlechten Erfahrungen mit angemeldeten Verkauf gemacht hatte, wird mein nächster Verkauf wohl auch eher abgemeldet über die Bühne gehen.
Daher würde es mich interessieren (auch wenn es schon leicht vom Thema abdriftet), wie hattet ihr das gehandhabt, wenn ihr das Auto abgemeldet verkauft habt?
Auto angemeldet lassen für Probefahrt (und legal weiter öffentlich parken dürfen) und erst nach Verkauf abmelden?
Für die Anmeldung braucht der Käufer ja auch die Papiere die der Verkäufer vorher zum Abmelden braucht.
Also nach dem Abmelden Dokumente per Post schicken (Einschreiben mit Rückschein? Müsste man auch wieder zur Post dackeln...), damit Käufer am Heimatort anmelden kann und nochmal kommen kann zur Abholung mir den neuen Nummernschildern?
Oder habt ihr gesagt, nix Post, hole die Papiere gefälligst selbst bei mir ab, ist ja schließlich nun Dein Auto ... 🙂
Dann müsste ich als Verkäufer ja 3-mal einen Termin mit dem Käufer ausmachen.
Zitat:
@routeb3 schrieb am 26. Juli 2016 um 12:55:45 Uhr:
Auch wenn ich, wie erwähnt, bisher keine schlechten Erfahrungen mit angemeldeten Verkauf gemacht hatte, wird mein nächster Verkauf wohl auch eher abgemeldet über die Bühne gehen.
Daher würde es mich interessieren (auch wenn es schon leicht vom Thema abdriftet), wie hattet ihr das gehandhabt, wenn ihr das Auto abgemeldet verkauft habt?Auto angemeldet lassen für Probefahrt (und legal weiter öffentlich parken dürfen) und erst nach Verkauf abmelden?
Für die Anmeldung braucht der Käufer ja auch die Papiere die der Verkäufer vorher zum Abmelden braucht.
Also nach dem Abmelden Dokumente per Post schicken (Einschreiben mit Rückschein? Müsste man auch wieder zur Post dackeln...), damit Käufer am Heimatort anmelden kann und nochmal kommen kann zur Abholung mir den neuen Nummernschildern?
Oder habt ihr gesagt, nix Post, hole die Papiere gefälligst selbst bei mir ab, ist ja schließlich nun Dein Auto ... 🙂
Dann müsste ich als Verkäufer ja 3-mal einen Termin mit dem Käufer ausmachen.
Also bei mir lief so ab 🙂
Der Käufer kam sah machte ne Probefahrt (vorher ausweis kontrolliert)mit mir zusammen 😉
Und wenn wir uns nach der Probefahrt mit dem preis geeinigt haben war es so das ich ihn abgemeldet habe.Machte den Kaufvertrag fertig.
Also bei war es so das der Käufer das Geld auf mein Konto überwies.Paar tage später kam der Käufer mit Kennzeichen (überführungskennzeichen)
Er unterschrieb den Kaufvertrag,montierte die Kennzeichen und das wars,wie gesagt ich habe es so und werde es auch in zukunft immer so weiter machen 🙂
Und 1x war es so das ich den wagen abgemeldet hatte und der Käufer kam,und wir sind dann gemeinsam zur zulassungstelle gefahren da er alleine gekommen ist.Er meldete das auto an und sind noch einen Trinken gegangen,wo er sich bedankt hat das ich ihn zur zulassungstelle gefahren habe 🙂
@George 73
War das "Überführungskennzeichen" beim ersten Beispiel ein rotes Händlernummernschild?
Denn das "normale" Kurzeitkennzeichen bekommt man meines Wissens ja nur mit Papieren die Du ja noch für die Abmeldung brauchtest (und von per Post schicken hattets Du nichts geschrieben).
Bei einer An/Ummeldung im gleichen Zulassungsbezirk (wie offenbar bei Dir beim zweiten Verkauf) ist es ja vergleichsweise einfach.
Unsere Zulassungsstelle hat aber lausige Öffnungszeiten. 3-mal nur Vormittags 4,5 Stunden und nur einmal bis 18:00 Uhr.
Zum Glück haben die bei uns mittlerweile einige Aufgaben an die Bürgerbüros ausgelagert (sogenannte Delegationsgemeinden...).
Da könnte ich dann 4-mal die Woche von 8:00 bis 18:00 und sogar Samstags für 3 Stunden eine Ummeldung innerhalb unseres Zulassungsbezirk machen mit dem Käufer.
Problematisch wird's halt, wenn er aus einem anderen Zulassungsbezirk kommt. Da reicht es nicht, zusammen auf die Zulassungsstelle zu gehen. Ich könnte zwar abmelden, aber er kann es nicht bei meiner Zulassungsstelle für seinen Zulassungsbezirk anmelden.
Das heißt also für entferntere Interessenten (anderer Zulassungsbezirk) ist der Ablauf mit "abgemeldet" wohl nicht so toll.
Ich meinte das Zollkennzeichen mit der roten Ecke 🙂
Seit letztem Jahr bekommt man das Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV auch nicht mehr. Aber ich meine, die Bestimmungen für das Zollkennzeichen waren nicht so hart.
Und rotes Kennzeichen bekommt man als Nicht-Händler eh nicht 🙂
Zitat:
@George 73 schrieb am 26. Juli 2016 um 13:11:46 Uhr:
Also bei mir lief so ab 🙂
Der Käufer kam sah machte ne Probefahrt (vorher ausweis kontrolliert)mit mir zusammen 😉
Und wenn wir uns nach der Probefahrt mit dem preis geeinigt haben war es so das ich ihn abgemeldet habe.Machte den Kaufvertrag fertig.
Also bei war es so das der Käufer das Geld auf mein Konto überwies.Paar tage später kam der Käufer mit Kennzeichen (überführungskennzeichen)
Er unterschrieb den Kaufvertrag,montierte die Kennzeichen und das wars,wie gesagt ich habe es so und werde es auch in zukunft immer so weiter machen 🙂
Und 1x war es so das ich den wagen abgemeldet hatte und der Käufer kam,und wir sind dann gemeinsam zur zulassungstelle gefahren da er alleine gekommen ist.Er meldete das auto an und sind noch einen Trinken gegangen,wo er sich bedankt hat das ich ihn zur zulassungstelle gefahren habe 🙂
Wo stelle ich das Auto zwischen der Abmeldung und dem Eintreffen des Verkäufers ab, wenn ich kein eigenes Grundstück habe?
Zitat:
@routeb3 schrieb am 26. Juli 2016 um 13:30:46 Uhr:
@George 73
War das "Überführungskennzeichen" beim ersten Beispiel ein rotes Händlernummernschild?
Denn das "normale" Kurzeitkennzeichen bekommt man meines Wissens ja nur mit Papieren die Du ja noch für die Abmeldung brauchtest (und von per Post schicken hattets Du nichts geschrieben).
Es war das rote,hab es falsch geschrieben,und das war in den 90er und der jenige arbeitete damals in einem Autohaus,und er hatte dieses rot oder Pink schein dabei wo wir die Fahrgestellnummer nachgetragen haben 😉
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 26. Juli 2016 um 17:07:43 Uhr:
Zitat:
@George 73 schrieb am 26. Juli 2016 um 13:11:46 Uhr:
Also bei mir lief so ab 🙂
Der Käufer kam sah machte ne Probefahrt (vorher ausweis kontrolliert)mit mir zusammen 😉
Und wenn wir uns nach der Probefahrt mit dem preis geeinigt haben war es so das ich ihn abgemeldet habe.Machte den Kaufvertrag fertig.
Also bei war es so das der Käufer das Geld auf mein Konto überwies.Paar tage später kam der Käufer mit Kennzeichen (überführungskennzeichen)
Er unterschrieb den Kaufvertrag,montierte die Kennzeichen und das wars,wie gesagt ich habe es so und werde es auch in zukunft immer so weiter machen 🙂
Und 1x war es so das ich den wagen abgemeldet hatte und der Käufer kam,und wir sind dann gemeinsam zur zulassungstelle gefahren da er alleine gekommen ist.Er meldete das auto an und sind noch einen Trinken gegangen,wo er sich bedankt hat das ich ihn zur zulassungstelle gefahren habe 🙂Wo stelle ich das Auto zwischen der Abmeldung und dem Eintreffen des Verkäufers ab, wenn ich kein eigenes Grundstück habe?
Also ich hatte damals keine Garage,und deshalb habe ich es so gemacht das ich ihn abgemeldet habe,aber den Wagen in einer Einkaufstiefgarage gestellt habe damals bei mir um die Ecke.Und als ich ihn abgemeldet hatte habe ich die Kennzeichen wieder drauf gemacht und wieder nach hause gefahren und wieder bei mir abgestellt,weil so fiel er nicht auf das er abgemeldet war,es seidenn man geht nah dran und sieht die plaketten fehlen.Weil ohne Kennzeichen fällt richtig auf,und das wollte ich vermeiden 😉
NIEMALS ein zugelassenes Auto auch in Deutschland NICHT einem Käufer übergeben. Bei Fahrten ins Ausland zweimal nicht, da müsst ihr viel misstrauischer sein, denn was der Mensch im Schilde führt, weisst du erst, wenn du die Probleme hast und das FAhrzeug zwangsstillgelegt werden muss.
Du kriegst die größten Probleme, wenn der Typ nur ein zugelassenes Fahrzeug sucht um damit seelenruhig Straftaten zu begehen bzw. das FAhrzeug für Einbrüche etc nutzt. DANN gerätst erstmal du in Erklärungsnot und wirst als Tatverdächtiger angesehen. Ein zugelassenes Fahrzeug, egal welches, gibt man NIEMALS aus der Hand.. wenn dann NUR abgemeldet. Somit hast du keinerlei Problem.
Gutmütigkeit hin oder her.. im Autoverkauf sollte man extrem misstrauisch sein.. DANKE
Benötigt der Tscheche ein Überführungskennzeichen?
In Deutschland darf man auf direktem! Wege zur Zulassungsstelle ohne Kennzeichen nur mit "Doppelkarte" fahren.
Hier wird aber verdammt viel Unwissenheit behandelt. Natürlich kann man ein Auto auch angemeldet verkaufen. Der Käufer bestätigt den Zeitpunkt der Übernahme, ab diesem Moment hat man mit dem Wagen nicht mehr viel zu tun. Man meldet anschließend der Zulassungsstelle und der Versicherung das er verkauft wurde und wer der neue Besitzer ist. Abgesehen davon, bekommt man ja das Geld vorher und nicht erst bei Ab-/Anmeldung also warum so viel misstrauen?
Und natürlich kann man ein Fahrzeug welches in D zugelassen ist, in einem anderen Land anmelden. Habe selbst meinen alten 206 nach Kroatien gefahren, in Kroatien angemeldet und ihn dann hier abgemeldet.
Zitat:
@Dixie1865 schrieb am 26. Juli 2016 um 18:23:22 Uhr:
NIEMALS ein zugelassenes Auto auch in Deutschland NICHT einem Käufer übergeben. Bei Fahrten ins Ausland zweimal nicht, da müsst ihr viel misstrauischer sein, denn was der Mensch im Schilde führt, weisst du erst, wenn du die Probleme hast und das FAhrzeug zwangsstillgelegt werden muss.Du kriegst die größten Probleme, wenn der Typ nur ein zugelassenes Fahrzeug sucht um damit seelenruhig Straftaten zu begehen bzw. das FAhrzeug für Einbrüche etc nutzt. DANN gerätst erstmal du in Erklärungsnot und wirst als Tatverdächtiger angesehen. Ein zugelassenes Fahrzeug, egal welches, gibt man NIEMALS aus der Hand.. wenn dann NUR abgemeldet. Somit hast du keinerlei Problem.
Gutmütigkeit hin oder her.. im Autoverkauf sollte man extrem misstrauisch sein.. DANKE
Sehe und handhabe ich genau so !!
Klar kann man es auch zugelassen verkaufen.... . Aber nicht mit mir 😛 😁