Auto nach Tschechien verkaufen

BMW 3er E91

Hallo,

ich möchte ein Fahrzeug verkaufen, jetzt hat sich ein Käfer gemeldet, der aus Tschechien ist. Er arbeitet in Deutschland im bayrischen Wald und wohnt aber kurz hinter der Grenze in Tschechien.

Kann ich ihm das Fahrzeug angemeldet überlassen (natürlich mit genauer Dokumentation im Kaufvertrag)? Er will es am Tag nach dem Kauf abmelden. Geht Abmelden im EU-Ausland überhaupt?

Gruß
caiowa

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@dseverse schrieb am 26. Juli 2016 um 19:33:48 Uhr:


Hier wird aber verdammt viel Unwissenheit behandelt. Natürlich kann man ein Auto auch angemeldet verkaufen. Der Käufer bestätigt den Zeitpunkt der Übernahme, ab diesem Moment hat man mit dem Wagen nicht mehr viel zu tun. Man meldet anschließend der Zulassungsstelle und der Versicherung das er verkauft wurde und wer der neue Besitzer ist. Abgesehen davon, bekommt man ja das Geld vorher und nicht erst bei Ab-/Anmeldung also warum so viel misstrauen?

Und natürlich kann man ein Fahrzeug welches in D zugelassen ist, in einem anderen Land anmelden. Habe selbst meinen alten 206 nach Kroatien gefahren, in Kroatien angemeldet und ihn dann hier abgemeldet.

WAS machst du denn, wenn der Käufer das Fahrzeug aber kriminell benutzt und NICHT abmeldet?????? Da kommst du trotz deines schönes Kaufvertrages in große Probleme.. denn eine Zwangsstillegung ist langwierig und die Steuer zahlst DU weiter. Bis es erstmal zwangsweise abgemeldet wird, vergehen oftmals Monate und so lange BIST DU auch für ALLES verantwortlich (zunächst) was mit dem Fahrzeug angestellt wird. Abmelden und gut ist es... gesundes Misstrauen gehört einfach zum heutigen Leben dazu.. wieso nciht.. es hilft Probleme zu vermeiden und ist somit vernünftig.

Mensch mensch. wie gutgläubig doch viele Menschen sind.. aber genau auf solche haben es kriminelle Subjekte abgesehen.. mit mir wäre DAS unmöglich da ich weiss was Probleme bereiten könnte.. Die Abmeldung des Fahrzeuges VOR dem Verkauf ist doch wohl nicht zuviel verlangt oder? ... Du bist doch als Verkäufer nicht verantwortlich dafür, WIE der Käufer das FAhrzeug weiterbewegt, dafür gibt es viele Möglichkeiten.

Danke

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Zitat:

@dseverse schrieb am 26. Juli 2016 um 19:33:48 Uhr:


Hier wird aber verdammt viel Unwissenheit behandelt. Natürlich kann man ein Auto auch angemeldet verkaufen. Der Käufer bestätigt den Zeitpunkt der Übernahme, ab diesem Moment hat man mit dem Wagen nicht mehr viel zu tun. Man meldet anschließend der Zulassungsstelle und der Versicherung das er verkauft wurde und wer der neue Besitzer ist. Abgesehen davon, bekommt man ja das Geld vorher und nicht erst bei Ab-/Anmeldung also warum so viel misstrauen?

Und natürlich kann man ein Fahrzeug welches in D zugelassen ist, in einem anderen Land anmelden. Habe selbst meinen alten 206 nach Kroatien gefahren, in Kroatien angemeldet und ihn dann hier abgemeldet.

WAS machst du denn, wenn der Käufer das Fahrzeug aber kriminell benutzt und NICHT abmeldet?????? Da kommst du trotz deines schönes Kaufvertrages in große Probleme.. denn eine Zwangsstillegung ist langwierig und die Steuer zahlst DU weiter. Bis es erstmal zwangsweise abgemeldet wird, vergehen oftmals Monate und so lange BIST DU auch für ALLES verantwortlich (zunächst) was mit dem Fahrzeug angestellt wird. Abmelden und gut ist es... gesundes Misstrauen gehört einfach zum heutigen Leben dazu.. wieso nciht.. es hilft Probleme zu vermeiden und ist somit vernünftig.

Mensch mensch. wie gutgläubig doch viele Menschen sind.. aber genau auf solche haben es kriminelle Subjekte abgesehen.. mit mir wäre DAS unmöglich da ich weiss was Probleme bereiten könnte.. Die Abmeldung des Fahrzeuges VOR dem Verkauf ist doch wohl nicht zuviel verlangt oder? ... Du bist doch als Verkäufer nicht verantwortlich dafür, WIE der Käufer das FAhrzeug weiterbewegt, dafür gibt es viele Möglichkeiten.

Danke

Zitat:

@ronmann schrieb am 26. Juli 2016 um 18:51:52 Uhr:


Benötigt der Tscheche ein Überführungskennzeichen?
In Deutschland darf man auf direktem! Wege zur Zulassungsstelle ohne Kennzeichen nur mit "Doppelkarte" fahren.

Gehe bei der Übergabe des Fahrzeuges mit dem Käufer zu deiner Kfz.-Zulassungsstelle, setzte das Fahrzeug AUSSER BETRIEB und versuche dann gleich ein Kurzzeitkennzeichen auf deinen Namen zu bekommen. Ausländer mit nicht Deutschem Wohnsitz bekommen kein Kurzzeitkennzeichen mehr nach der Verschärfung. Versicherung und Kosten übernimmt der Käufer aus CZ. Damit kann er dann nach CZ fahren und du bist lediglich 5 Tage für das Kennzeichen haftbar.

Es könnte aber auch sein, dass zwischen Außerbetriebsetzung und Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens 1 Tag liegen muss, d. h. du meldest das FAhrzeug einen Tag vor Abholung ab und kannst dann das Kurzzeitkennzeichen für den Käufer beantragen. Das finde ich eine für dich und ihn viel sichere Lösung des überführungsproblemes.

Zitat:

@caiowa schrieb am 25. Juli 2016 um 21:16:59 Uhr:


Hallo,

ich möchte ein Fahrzeug verkaufen, jetzt hat sich ein Käfer gemeldet, der aus Tschechien ist. Er arbeitet in Deutschland im bayrischen Wald und wohnt aber kurz hinter der Grenze in Tschechien.

Kann ich ihm das Fahrzeug angemeldet überlassen (natürlich mit genauer Dokumentation im Kaufvertrag)? Er will es am Tag nach dem Kauf abmelden. Geht Abmelden im EU-Ausland überhaupt?

Gruß
caiowa

Wie soll eine Abmeldung eines DEUTSCHEN FAHRZEUGES im Ausland gehen??? Die dortigen Kfz.-Zulassungsstellen haben doch keinerlei Zugang zum KBA in Flensburg geschweige denn zum ZEVIS (Zentrales Verkehrsinformationssystem).

Eine Abmeldung im Ausland ist NICHT möglich!

Weiterer Lösunsgansatz:

Wenn der Käufer nach seinen Angaben doch einen festen Wohnsitz in Deutschland hat (polizeiliche Ameldung prüfen und ggf. Meldebestätigung einsehen) dann kann er das FAhrzeug doch einfach mit dir zusammen auf der Kfz.-Zulassungsstelle auf sich und seinen deutschen Wohnsitz ummelden und du bist jeglcihe Probleme los.

Gruss

Dixie

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Wieso verkauft man das Auto überhaupt einem Tschechen? 🙂 ein Deutscher hätte mehr Geld geboten, oder etwa nicht?

Zitat:

@Dixie1865 schrieb am 26. Juli 2016 um 20:42:24 Uhr:


Wenn der Käufer nach seinen Angaben doch einen festen Wohnsitz in Deutschland hat (polizeiliche Ameldung prüfen und ggf. Meldebestätigung einsehen) dann kann er das FAhrzeug doch einfach mit dir zusammen auf der Kfz.-Zulassungsstelle auf sich und seinen deutschen Wohnsitz ummelden und du bist jeglcihe Probleme los.

Abmelden geht in jedem Zulassungsbezirk. Aber Zusammen auf der Verkäufer-Zulassungsstelle könnte der Käufer nur ein Kurzzeitkennzeichen bekommen. Er müsste also nochmal in seinem eigenen Zulassungsbezirk die richtige Zulassung vornehmen lassen.

Wird irgendwann hoffentlich mal soweit sein, daß man auf allen Zulassungsstellen für beliebige Ziel-Zulassungsbezirke nicht nur

ab

melden sondern auch

an

melden kann.

Zitat:

@routeb3 schrieb am 26. Juli 2016 um 21:09:03 Uhr:



Zitat:

@Dixie1865 schrieb am 26. Juli 2016 um 20:42:24 Uhr:


Wenn der Käufer nach seinen Angaben doch einen festen Wohnsitz in Deutschland hat (polizeiliche Ameldung prüfen und ggf. Meldebestätigung einsehen) dann kann er das FAhrzeug doch einfach mit dir zusammen auf der Kfz.-Zulassungsstelle auf sich und seinen deutschen Wohnsitz ummelden und du bist jeglcihe Probleme los.

Abmelden geht in jedem Zulassungsbezirk. Aber Zusammen auf der Verkäufer-Zulassungsstelle könnte der Käufer nur ein Kurzzeitkennzeichen bekommen. Er müsste also nochmal in seinem eigenen Zulassungsbezirk die richtige Zulassung vornehmen lassen.
Wird irgendwann hoffentlich mal soweit sein, daß man auf allen Zulassungsstellen für beliebige Ziel-Zulassungsbezirke nicht nur abmelden sondern auch anmelden kann.

Dachte der Käufer/Verkäufer wohnen im gleichen Zulassungsbezirk ok, dann wäre nur die Variante mit Kurzzeitkennzeichen bzw. Export-Kennzeichen denkbar.

Kriegt man als Ausländer kein Zoll-Kennzeichen wenn Privatkauf???
Das würde mich sehr wundern. Ich hab meinen in DE gekauft. Abgemeldet, neue HU, Zoll-Kennzeichen auf meinen Namen (Reisepass nötig), und ab ins Ausland. Und zwar zweimal genau so.
Also: Kaufvertrag, Geld, zusammen abmelden, Zullasungsstelle wegen Zoll-Kennzeichen, adio.
Ist doch nicht schwer Mann.
Das erste mal musste ich zur Zullassungstelle mit nem Taxi, das zweite mal hat der Händler das erledigt mit einer Kopie meines Passes. Mach so

Zitat:

@MariofilusVulgaris schrieb am 26. Juli 2016 um 23:03:15 Uhr:


Kriegt man als Ausländer kein Zoll-Kennzeichen wenn Privatkauf???
Das würde mich sehr wundern. Ich hab meinen in DE gekauft. Abgemeldet, neue HU, Zoll-Kennzeichen auf meinen Namen (Reisepass nötig), und ab ins Ausland. Und zwar zweimal genau so.
Also: Kaufvertrag, Geld, zusammen abmelden, Zullasungsstelle wegen Zoll-Kennzeichen, adio.
Ist doch nicht schwer Mann.
Das erste mal musste ich zur Zullassungstelle mit nem Taxi, das zweite mal hat der Händler das erledigt mit einer Kopie meines Passes. Mach so

Es geht doch um KURZZEITKENNZEICHEN keine Export-Kennzeichen hier im Thread.... aber natürlich kann der Käufer sich auch Exportkennzeichen ausstellen lassen für sein gekauftes FAhrzeug... dann ist er absolut auf der supersicheren Seite und kann getrost nach CZ zurückfahren und das Kennzeichen wird dort auch von den Behörden anerkannt.

Schon interessant, wie man hier das Verkaufen eines noch zugelassenen Fzgs ins Ausland rechtfertigt.
Das ist doch m.E. völlig unsinnig.
Es gibt doch die oben schon erwähnten legalen Lösungen, besonders den Verkäufer schützen.
1. gehts ggf. um viel Geld und
2. gehts eben auch um Rechtssicherheit, wenn der Käufer nicht so handelt wie man denkt.

Also,ich bleibe bei meinem Verkaufs Modus 🙂

Zitat:

@George 73 schrieb am 27. Juli 2016 um 00:03:36 Uhr:


Also,ich bleibe bei meinem Verkaufs Modus 🙂

Da kann ich nur vollumfänglich zustimmen.. das ist absolut professionell und schützt dich als Verkäufer komplett vor Problemen nach dem Verkauf.

Und ich rate von Kurzzeitkennzeichen ab. Kostet viel und 5 Tage sind nichts. Nehmt lieber Zollkennzeichen und fahrt erstmal 1 Monat rum. Wenn euch das Auto nicht gefällt, verkauft ihr es, ohne als Besitzer eingetragen zu werden 😉

...was wiederum die Nachvollziehbarkeit bei der Anzahl und den Vorbesitzern untergräbt 🙁 !

Jap, leider 🙂 deshalb soll das auch nur ein Insider-Tipp bleiben und darf ja nicht nach außen vordringen 😉
Man bedenke auch, dass bei Leasingfahrzeugen etliche hundert Leute das Auto gefahren sein könnten. Muss nicht sein, aber ausgeschlossen wäre es auch nicht. Letztendlich macht der Kauf eines Neuwagens nur dann Sinn, wenn man die MwSt. umgehen könnte. Leider ist das nicht sehr einfach.

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