Auto nach Tschechien verkaufen

BMW 3er E91

Hallo,

ich möchte ein Fahrzeug verkaufen, jetzt hat sich ein Käfer gemeldet, der aus Tschechien ist. Er arbeitet in Deutschland im bayrischen Wald und wohnt aber kurz hinter der Grenze in Tschechien.

Kann ich ihm das Fahrzeug angemeldet überlassen (natürlich mit genauer Dokumentation im Kaufvertrag)? Er will es am Tag nach dem Kauf abmelden. Geht Abmelden im EU-Ausland überhaupt?

Gruß
caiowa

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Zitat:

@dseverse schrieb am 26. Juli 2016 um 19:33:48 Uhr:


Hier wird aber verdammt viel Unwissenheit behandelt. Natürlich kann man ein Auto auch angemeldet verkaufen. Der Käufer bestätigt den Zeitpunkt der Übernahme, ab diesem Moment hat man mit dem Wagen nicht mehr viel zu tun. Man meldet anschließend der Zulassungsstelle und der Versicherung das er verkauft wurde und wer der neue Besitzer ist. Abgesehen davon, bekommt man ja das Geld vorher und nicht erst bei Ab-/Anmeldung also warum so viel misstrauen?

Und natürlich kann man ein Fahrzeug welches in D zugelassen ist, in einem anderen Land anmelden. Habe selbst meinen alten 206 nach Kroatien gefahren, in Kroatien angemeldet und ihn dann hier abgemeldet.

WAS machst du denn, wenn der Käufer das Fahrzeug aber kriminell benutzt und NICHT abmeldet?????? Da kommst du trotz deines schönes Kaufvertrages in große Probleme.. denn eine Zwangsstillegung ist langwierig und die Steuer zahlst DU weiter. Bis es erstmal zwangsweise abgemeldet wird, vergehen oftmals Monate und so lange BIST DU auch für ALLES verantwortlich (zunächst) was mit dem Fahrzeug angestellt wird. Abmelden und gut ist es... gesundes Misstrauen gehört einfach zum heutigen Leben dazu.. wieso nciht.. es hilft Probleme zu vermeiden und ist somit vernünftig.

Mensch mensch. wie gutgläubig doch viele Menschen sind.. aber genau auf solche haben es kriminelle Subjekte abgesehen.. mit mir wäre DAS unmöglich da ich weiss was Probleme bereiten könnte.. Die Abmeldung des Fahrzeuges VOR dem Verkauf ist doch wohl nicht zuviel verlangt oder? ... Du bist doch als Verkäufer nicht verantwortlich dafür, WIE der Käufer das FAhrzeug weiterbewegt, dafür gibt es viele Möglichkeiten.

Danke

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Zitat:

@FlashbackFM schrieb am 31. Juli 2016 um 22:10:43 Uhr:


Dafür, dass es nicht illegal ist, spricht ja auch, dass ich kein fertig geprägtes Kennzeichen bekommen habe, sondern ganz normal eine EVB. Die hat die nette Dame auf der Zulassungsstelle eingegeben und hat sich dann eben gewundert, dass das nur drei Tage geht...

Musste sie sich dann bei ihrer Amtsleitung rückversichern, ob das Kennzeichen ausgestellt werden darf oder?

Vertraust du auf ebay vertriebenen Kfz.-Haftpflichtversicherungen ... hmm ich wäre das skeptisch. Solange nichts passiert ist das ja gut.. aber WENN, mal sehen, ob die so einfach zahlen wie eine bekannte große Versicherung.

Nein, sie hat sich nicht von ihrem Platz wegbewegt und auch nicht telefoniert. Dass es nur drei Tage sind, hat sie bemerkt, nachdem sie die EVB geprüft hat.

Ganz ehrlich; so arg viele Gedanken hab ich mir darüber nicht gemacht. Ich wollte einfach eine günstige Möglichkeit, mein Auto von Ulm nach München zu bekommen. Meine damalige Versicherung wollte mir nur ein KZK für 5 Tage geben und dafür dann fast das dreifache einstreichen...

Aber du hast schon recht, man sollte es tatsächlich etwas skeptischer betrachten.

Zitat:

@FlashbackFM schrieb am 31. Juli 2016 um 22:40:25 Uhr:


Nein, sie hat sich nicht von ihrem Platz wegbewegt und auch nicht telefoniert. Dass es nur drei Tage sind, hat sie bemerkt, nachdem sie die EVB geprüft hat.

Ganz ehrlich; so arg viele Gedanken hab ich mir darüber nicht gemacht. Ich wollte einfach eine günstige Möglichkeit, mein Auto von Ulm nach München zu bekommen. Meine damalige Versicherung wollte mir nur ein KZK für 5 Tage geben und dafür dann fast das dreifache einstreichen...

Aber du hast schon recht, man sollte es tatsächlich etwas skeptischer betrachten.

Ist ja alles gutgegangen und du hast diese Versicherung nicht in Anspruch nehmen müssen..... also von demher.. hast du ja alles richtig gemacht🙂

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