Auto mit ausländischem Kennzeichen

Hallo zusammen,

Ich bin Italiener und wohne in Bayern.
Meine Eltern besuchen mich regelmäßig. Sie möchten jetzt ein Auto (mit IT Kennzeichen) bei mir lassen und fahren wenn sie da sind. Ich werde auch vielleicht manchmal das Auto nutzen. Ist es erlaubt? Ich meine, darf ich das Auto italienischem Kennzeichen fahren? Wie lange?

Danke

82 Antworten

"Wozu europäische Zulassung?"
Weil das ganze Kirchturmsgetue einfach unpraktisch und voll bürgerfeindlich ist. Daß ich wenn ich von München nach Stuttgart umziehe auf die Zulassungsstelle muß oder von München nach Salzburg zum TÜV. In der heutigen Zeit???
Eine europäische Nummer fürs ganze Autoleben und eine Datenbank, das genügt doch.

Und?

Hallo, Windelexpress,

Zitat:

@windelexpress schrieb am 26. Juli 2021 um 17:16:58 Uhr:


Nur glaub ich, dass dies nicht das Ansinnen des TE ist, weil er gleichzeitig in Italien nicht von der Steuer befreit wird. Wenn die da sowas haben sollten.

das ist aber m. W. die einzig legale Möglichkeit, wie der TE den PKW selber nutzen kann, ohne das Fahrzeug hier in Deutschland zuzulassen.

Bei den Eltern ist es anders: Wohnen die weiter in Italien und bringen den PKW dann zwischendurch mal wieder dorthin zurück, um den danach wieder nach Deutschland zu fahren, können sie das Spielchen jahrelang legal durchführen, da sie ja hier keinen festen Wohnsitz haben.

Viele Grüße,

Uhu110

Marco hat geschrieben "Sie möchten jetzt ein Auto (mit IT Kennzeichen) bei mir lassen und fahren wenn sie da sind"

Für mich ist eindeutig geplant,das Kfz dauerhaft hier in D stehen zu lassen. Von zwischendurch mit nach IT fahren..war nicht die Rede.
Somit steuerpflichtig in D.
Dürfte günstiger sein, das kfz gleich in D anzumelden

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Vielen Dank an alle. Kurz gesagt: es ist nicht erlaubt.
Ja, das Auto wird hier in Deutschland dauerhaft stehen. Kein Reise nach Italien.
Ich werde das Auto in Italien lassen, viel einfacher :-)

Anmeldung in D wäre aber auch kein Problem

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 26. Juli 2021 um 19:34:15 Uhr:


Und warum gibt es nicht längst eine europäische Zulassung? Klar, Geht nicht, Faxgeräte, Neuland und so.

Weil es die Steuerhoheit betrifft. Selbst in der EU hat jedes Land die Gestaltung des Steuersystems noch in der eigenen Hand. Da rührt so schnell niemand dran.

In D versteuert man ein Auto für ein paar Euro, in den Niederlanden und Österreich ist das schnell das 5-fache. Andere Länder (auch NL, AT, dann DK und auch FR) nehmen enorme Zulassungssteuern für Neuwagen (schnell mal 50% des Nettorpreises), die man bei einer europäischen Zulassung vereinheitlichen müsste. Oder alle Autos hätten wundersamerweise die Zulassung im Land der niedrigsten Steuern.

Hallo, Windelexpress,

Zitat:

@windelexpress schrieb am 26. Juli 2021 um 20:05:02 Uhr:


Für mich ist eindeutig geplant,das Kfz dauerhaft hier in D stehen zu lassen. Von zwischendurch mit nach IT fahren..war nicht die Rede.

steuerpflichtig wäre der PKW in Deutschland so oder so, weil der TE ja mit dem Fahrzeug fahren möchte.

Lediglich die Ummeldung auf deutsche Kennzeichen hätte man sich vielleicht sparen können, wenn der PKW von den Eltern ab und ab zurück nach Italien verbracht und dann erneut nach Deutschland gefahren würde.

Über Sinn oder Unsinn dieser Maßnahme könnte man streiten, aber das hat sich ja jetzt offensichtlich so oder so erledigt, da das Fahrzeug in Italien bleibt.

Viele Grüße,

Uhu110

Noch mal unterwegs im Auto über das Thema nachgedacht....

Steuerpflicht und Steuerhinterziehung ist eigentlich ein ziemlicher Unsinn in den meisten Fällen. Also von der Logik her.

1. Angenommen, es ist ein Akku-Fahrzeug. Null Steuerpflicht, für die ersten 10 Jahre nach Zulassung. Wo wäre die "Straftat"?

2. Angenommen, das Auto ist drastisch höher versteuert als in D, z.B. belgisches Kennzeichen. Von "Hinterziehung" kann da auch keine rede sein.

3. Angenommen, das Auto ist ein typischer, italienischer Benziner, z.B. ein Fiat 500 Benziner. KFZ-Steuer 20 EUR.

Und jetzt die Schlussannahme: ich überweise einfach mal die 20 EUR ans Finanzamt, sollen die doch damit machen was sie wollen. Eine Straftat ist damit ausgeschlossen. Bleibt noch was genau als rechtliche Handhabe?

Wenn das Finanzamt das Geld nicht will, ist das das seine Sache, man kann es nach jedem Rücklauf neu überweisen (aus Renitenz). Es gibt keinen einzigen SACHLICHEN Grund, ein Fahrzeug nicht abzustellen oder zu fahren, wo man möchte, wenn man die fälligen Steuern brav bezahlt.

Ebenso kann man das Fahrzeug auch alle halbe Jahre ein mal über die Grenze bringen. Es ist ja nicht gesagt, dass es Italien sein muss - die nächstbeste Grenze tut's auch. Man kann ja eine ohnehin fällige Service-Leistung (mit Dokumentation der Fahrgestellnummer) durchführen lassen.

Und-Und-und...

Zu der oben zitierten Richtlinie: die kann nicht bindend sein, das muss nationales Recht sein. Die einzige, 1:1 bindende EU-Richtlinie ist die Maschinenrichtlinie.

Ich würde das Fahrzeug nicht in Italien lassen, sondern nach einem weg suchen, es hier zu behalten. Da es sich wohl nicht um die größte Maserati- oder Ferrariversion handeln dürfte, denke ich, dass auch eine Zulassung in Deutschland sinnvoll wäre, wenn alle Stricke reißen.

Zitat:

@xis schrieb am 28. Juli 2021 um 13:36:50 Uhr:


Noch mal unterwegs im Auto über das Thema nachgedacht....

Steuerpflicht und Steuerhinterziehung ist eigentlich ein ziemlicher Unsinn in den meisten Fällen. Also von der Logik her.

1. Angenommen, es ist ein Akku-Fahrzeug. Null Steuerpflicht, für die ersten 10 Jahre nach Zulassung. Wo wäre die "Straftat"?

2. Angenommen, das Auto ist drastisch höher versteuert als in D, z.B. belgisches Kennzeichen. Von "Hinterziehung" kann da auch keine rede sein.

3. Angenommen, das Auto ist ein typischer, italienischer Benziner, z.B. ein Fiat 500 Benziner. KFZ-Steuer 20 EUR.

Statt im Auto über das Thema nachzudenken, empfehle ich, im Zug das KraftStG zu lesen.

zu1) Ausländische Fahrzeuge werden unabhängig von der Antriebsart mit 1,53€/Tag besteuert, also auch E-Fahrzeuge.

zu 2) Es geht um die nicht gezahlte Steuer in Deutschland. Da ist es egal in welcher Höhe Steuern anderswo gezahlt wurden.

zu 3) siehe Antwort zu 1)

LOL - zu 1: Klage wegen Diskriminierung wäre wohl zu 100% erfolgreich. na - egal - jetzt wird's zu OT - ich wollte nur meine Gedanken mal äußern. Ungerecht ist es.

Hallo, xis,

Zitat:

@xis schrieb am 28. Juli 2021 um 13:36:50 Uhr:


Und jetzt die Schlussannahme: ich überweise einfach mal die 20 EUR ans Finanzamt, sollen die doch damit machen was sie wollen. Eine Straftat ist damit ausgeschlossen. Bleibt noch was genau als rechtliche Handhabe?

falscher Ansatz.

Das Finanzamt ist schon lange nicht mehr für die KFZ - Steuer zuständig, sondern der Zoll, und auch dort funktioniert es nicht einfach so, dass man mal so eben 20 Euro überweist und sagt "nun macht mal schön".

Es muss alles seinen geregelten Gang gehen, sprich Steuernummer, festgesetzter Betrag, ordnungsgemäße Buchung der Steuersumme usw., denn sonst wird es genauso gewertet, als habe man nichts überwiesen.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 28. Juli 2021 um 14:13:14 Uhr:



Statt im Auto über das Thema nachzudenken, empfehle ich, im Zug das KraftStG zu lesen.

zu1) Ausländische Fahrzeuge werden unabhängig von der Antriebsart mit 1,53€/Tag besteuert, also auch E-Fahrzeuge.
....

Im KraftStG lese ich in § 3:

Zitat:

(3) Für ausländische Fahrzeuge beträgt die Steuer für jeden ganz oder teilweise im Inland zugebrachten Kalendertag
1.
bei Zwei- und Dreiradkraftfahrzeugen (ausgenommen Zugmaschinen) sowie bei Personenkraftwagen 0,51 EUR,

2.
bei allen anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von

a) nicht mehr als 7 500 kg 1,53 EUR,
b) mehr als 7 500 kg und nicht mehr als 15 000 kg 4,60 EUR,
c) mehr als 15 000 kg 6,14 EUR,

3.
bei Kraftfahrzeuganhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von
a) nicht mehr als 7 500 kg 1,02 EUR,
b) mehr als 7 500 kg und nicht mehr als 15 000 kg 2,05 EUR,
c) mehr als 15 000 kg 3,07 EUR.

Für diese Fahrzeuge ist der Nachweis des zulässigen Gesamtgewichts, sofern sich dieses nicht aus dem Zulassungsschein ergibt, durch eine amtliche Bescheinigung zu erbringen. Die Bescheinigung muss die Identität und das zulässige Gesamtgewicht eindeutig nachweisen; sie ist in deutscher Sprache abzufassen.

Grüße vom Ostelch

Jo, dann hab ich wohl beim schnellen überfliegen des Gesetzestextes übersehen, das Abschnitt 1 nicht nur für Bikes und Trikes gilt, sondern auch für PKW, und habe dann PKW den KFZ bis 7,5 t zugeordnet.

Also für ausländische PKW gilt 0,51 €/Tag. Ändert nichts an der Tatsache, dass auch für ausländische E-Fahrzeuge Steuern fällig werden.

Unter welchen Umständen muss denn ein ausländisches Fahrzeug diese deutsche Steuer bezahlen und darf gleichzeitig seine ausländische Zulassung behalten?

Und wer darf so ein Fahrzeug dann regelmäßig nutzen und wo muss dieser Nutzer sich überwiegend aufhalten und welche Nationalität muss er haben und...?

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