1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Auto mit ausländischem Kennzeichen

Auto mit ausländischem Kennzeichen

Hallo zusammen,

Ich bin Italiener und wohne in Bayern.
Meine Eltern besuchen mich regelmäßig. Sie möchten jetzt ein Auto (mit IT Kennzeichen) bei mir lassen und fahren wenn sie da sind. Ich werde auch vielleicht manchmal das Auto nutzen. Ist es erlaubt? Ich meine, darf ich das Auto italienischem Kennzeichen fahren? Wie lange?

Danke

82 Antworten

Hallo, Motor_talking,

da ich nicht mehr aktiv mit diesem Thema zu tun habe, folgendes ohne Gewähr:

M. W. wäre eine Steuer in Deutschland z. B. dann fällig, wenn der ausländische Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz, z. B. aus familiären Gründen, weiter in seinem Heimatland hat, sich aber aus beruflichen Gründen längere Zeit in Deutschland aufhält und seinen PKW nicht in Deutschland zulassen möchte.

Des Weiteren wäre es möglich, wenn z. B. der Sohnemann in Deutschland wohnt und, aus welchen Gründen auch immer, mal für ein paar Monate das im Ausland zugelassene Fahrzeug des Vaters nutzen möchte.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@MarcoGTH schrieb am 25. Juli 2021 um 06:34:50 Uhr:


Hallo zusammen,

Ich bin Italiener und wohne in Bayern.
Meine Eltern besuchen mich regelmäßig. Sie möchten jetzt ein Auto (mit IT Kennzeichen) bei mir lassen und fahren wenn sie da sind. Ich werde auch vielleicht manchmal das Auto nutzen. Ist es erlaubt? Ich meine, darf ich das Auto italienischem Kennzeichen fahren? Wie lange?

Danke

Das war vor dem europäischen Binnenmarkt extremst verboten und wurde mit absolut drakonischen Strafen belegt und ist heute immer noch verboten, wird aber nicht mehr ganz so heftig verfolgt. Am einfachsten ist es zu erklären mit dem Beispiel Dänemark: dort kostet ein Audi A4 oder eine Mercedes C Klasse leicht über 100.000,-€. Was glaubst du wohl, wie viele Dänen gerne mit einem deutschen Auto mit deutschen Nummern fahren würden? Also: KAUFEN darfst du deine Karre zollfrei in der gesamten EU, ZULASSEN musst du es aber dort, wo du wohnst.

Ich habe mich vor inzwischen über 30 Jahren mal erfrecht, mit einem deutschen Mietwagen von Frankfurt nach Wien zu fahren, weil ich keinen Flieger bekommen habe und wurde bei der Rückfahrt am Grenzübergang Suben / Passau vom Zoll heraus gefischt, weil ich bei der Einreise kein EUR1 Formular ausgefüllt hatte. Wer denkt auch an sowas, wenn man bei der Einreise durchgewunken wurde? Es folgte eine 3 stündige hochnotpeinliche Befragung und ein Finanzstrafverfahren, an dessen Ende ich für den 4 tägigen Ausflug Frankfurt-Wien-Frankfurt unfassbare 133.500,-ATS, also ca. 19.500,-DEM zahlen sollte. Das allerbeste war jedoch der letzte Satz im Strafbescheid: "gegen diesen Bescheid ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig". Erst durch die Erlassung aus Billigkeitsgründen, über zwei Jahre, nachdem ich ein Gnadengesuch (sic!) an das Finanzministerium geschrieben hatte, fand dieser Spuk, der etliche hoch und höchst bezahlte Beamte (m/f/d) bis zu einem Sektionschef beschäftigt haben dürfte, ein für mich glückliches Ende.

Daher MERKE: die Möglichkeit dauerhaft mit fremden Nummern im eigenen Land (=wo man wohnt) herum zu gurken, sind definitiv begrenzt. Und wer keine Ausrede hat, wird erschossen... 😉

Ein ehemaliger Arbeitskollege wohnt seit einigen Jahren in Frankreich, hat aber noch einen Wohnsitz in Deutschland wo alle Autos drauf gemeldet waren.
Nach einiger Zeit kam ein nettes Schreiben er sollte tunlichst seine Fahrzeuge Ummelden.
Ganz offiziell von der in Frankreich zuständigen Stelle.

Wie die darauf kamen!?
Er wurde wohl ein paar mal in Frankreich kontrolliert. Die Polizei sage nie etwas dazu, hat es aber wohl gemeldet das er ein deutsches Fahrzeug fährt, seinen Hauptaufenthaltsort aber in Frankreich hat.

Ich war eine Zeit lang projektbezogen sehr lange im Ausland unterwegs und hatte mein Auto in dieser meinem Kumpel gegeben. Einfach bei der Versicherung andere Fahrer angemeldet und gut wars. Dies hätte man also nicht tun dürfen, wenn der Däne / Österreicher oder sonstwas gewesen wäre?

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 30. Juli 2021 um 20:52:15 Uhr:


Ich war eine Zeit lang projektbezogen sehr lange im Ausland unterwegs und hatte mein Auto in dieser meinem Kumpel gegeben. Einfach bei der Versicherung andere Fahrer angemeldet und gut wars. Dies hätte man also nicht tun dürfen, wenn der Däne / Österreicher oder sonstwas gewesen wäre?

Wenn das Fahrzeug sowie dein Kumpel in Deutschland waren ist das alles kein Problem.

Ja waren wir, ich meinte ja rein hypothetisch, wenn der Herr bspw. Däne gewesen wäre. Also sein Auto über eine Grenze hinweg verleihen.

Wenn der Däne in Deutschland wohnt, ist alles gut. Wenn er in Dänemark wohnt und nur in Deutschland mit deinem deutschen Auto rumfährt auch.
Wenn er in Dänemark wohnt und zB nach Italien fährt, m.W. zumindest Grauzone, aber vermutlich ohne Konsequenzen.
Wenn er als in Dänemark wohnender Däne mit deinem Auto nach Dänemark gefahren wäre - dann kann es ernste Probleme geben. Allerdings m.W. nur für ihn und nicht für dich.

Ich darf mich als in CH wohnhafter Deutscher auch nicht mit einem deutschen Auto in CH erwischen lassen.

Hallo, ich habe ein ausländisches Fahrzeug gekauft und habe zwei Fragen, die wohl recht gut in diesen Thread passen:

Darf überhaupt ich ein im NICHT-EU Ausland angemeldetes Fahrzeug in Deutschland fahren?

Die grüne Versicherungskarte ist gerade abgelaufen.
Ich möchte den zukünftigen Oldtimer für die 21er und 23er Abnahme fertig machen und dazu das fahrbereite Fahrzeug noch wenige Wochen zu Werkstätten, zum Lackierer, zum Aufbereiter usw. fahren, es ist wie gesagt noch angemeldet und Kennzeichen sind dran.

Eine EVB-Nummer gilt ja erst ab dem Tag der Zulassung, kann diese Nummer evtl. auch sofort Gültigkeit erlangen ?

Gruß, Lars

Meines Wissens darfst du das nicht. In einer Kontrolle kommt ganz schnell das Thema Steuerhinterziehung auf.

Mein Sohn hat ein Fahrzeug mir Schweizer Kennzeichen. Ich habe eine schriftliche Anfrage an den Zoll gestellt, ob ich das Auto fahren darf. Die Antwort war, dass ich das Auto fahren darf, wenn er mit im Fahrzeug sitzt.

Die eVB gilt nicht für ein noch zugelassenes Fahrzeug. Die grüne Versicherungskarte hat mit Beidem nichts zu tun.

Zitat:

@MarcoGTH schrieb am 25. Juli 2021 um 06:34:50 Uhr:


Hallo zusammen,

Ich bin Italiener und wohne in Bayern.
Meine Eltern besuchen mich regelmäßig. Sie möchten jetzt ein Auto (mit IT Kennzeichen) bei mir lassen und fahren wenn sie da sind. Ich werde auch vielleicht manchmal das Auto nutzen. Ist es erlaubt? Ich meine, darf ich das Auto italienischem Kennzeichen fahren? Wie lange?

Danke

Inzwischen ein Jahr. Früher waren das noch 3 Monate.

Sinn ergibt das Vorhaben sowieso nicht, da Steuern und Versicherung in Italien teurer sind als in Deutschland.
Tip: melde den Wagen auf dich in Deutschland an und deine Eltern fahren ihn, wenn sie bei dir sind.

Zitat:

@Kugar schrieb am 14. April 2023 um 08:21:13 Uhr:


Inzwischen ein Jahr. Früher waren das noch 3 Monate.

Sinn ergibt das Vorhaben sowieso nicht, da Steuern und Versicherung in Italien teurer sind als in Deutschland.
Tip: melde den Wagen auf dich in Deutschland an und deine Eltern fahren ihn, wenn sie bei dir sind.

Das Jahr gilt aber ab Wohnsitzwechsel und nicht ab PKW einfuehrung. Oder irre ich mich da? Wohnt er also schon ein Jahr in Deutschland, dann darf er das Fahrzeug nicht fahren.
Ich halte das auch fuer sinnvoller das man ein Fahrzeug in Deutschland anmeldet welches die Eltern dann nutzen koennen und er sowieso.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 13. April 2023 um 09:00:30 Uhr:


Mein Sohn hat ein Fahrzeug mir Schweizer Kennzeichen. Ich habe eine schriftliche Anfrage an den Zoll gestellt, ob ich das Auto fahren darf. Die Antwort war, dass ich das Auto fahren darf, wenn er mit im Fahrzeug sitzt.

Die eVB gilt nicht für ein noch zugelassenes Fahrzeug. Die grüne Versicherungskarte hat mit Beidem nichts zu tun.

Ich habe also keine Chance das angemeldete Fahrzeug zu den Werkstätten zu fahren und muss jedesmal einen Trailer organisieren?
:-(

Zitat:

@Larsavant schrieb am 14. April 2023 um 09:00:13 Uhr:



Zitat:

@remarque4711 schrieb am 13. April 2023 um 09:00:30 Uhr:


Mein Sohn hat ein Fahrzeug mir Schweizer Kennzeichen. Ich habe eine schriftliche Anfrage an den Zoll gestellt, ob ich das Auto fahren darf. Die Antwort war, dass ich das Auto fahren darf, wenn er mit im Fahrzeug sitzt.

Die eVB gilt nicht für ein noch zugelassenes Fahrzeug. Die grüne Versicherungskarte hat mit Beidem nichts zu tun.

Ich habe also keine Chance das angemeldete Fahrzeug zu den Werkstätten zu fahren und muss jedesmal einen Trailer organisieren?
:-(

Die Schweiz ist nicht in der EU.
Als EU-Bürger ein Schweizer Auto zu fahren, ist nciht so ganz "Ohne".

Als Italiener kann man aber in Deutschland ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug fahren.

Und, wie gesagt, das ist sogar in Bezug auf die fixen Kosten günstiger.

Deine Antwort
Ähnliche Themen