Auto mit ausländischem Kennzeichen
Hallo zusammen,
Ich bin Italiener und wohne in Bayern.
Meine Eltern besuchen mich regelmäßig. Sie möchten jetzt ein Auto (mit IT Kennzeichen) bei mir lassen und fahren wenn sie da sind. Ich werde auch vielleicht manchmal das Auto nutzen. Ist es erlaubt? Ich meine, darf ich das Auto italienischem Kennzeichen fahren? Wie lange?
Danke
82 Antworten
Zitat:
@windelexpress schrieb am 26. Juli 2021 um 11:28:23 Uhr:
Der Fall des TE ist doch ganz einfach.
Das Fahrzeug soll dauerhaft in D bleiben,damit man hier was zum fahren hat. Wenn die Eltern in IT sind,möchte der TE das Fahrzeug nutzen.
Ergo ist der dauerhafte Standort in D begründet und das Fahrzeug in D zuzulassen, zu versichern und zu versteuern.Solange es keinem aufstößt, kann es gut gehen, aber wenn das Fzg durch Owi's öä auffällt,wird auch die Behörde aufmerksam und entsprechende Maßnahmen einleiten.
Wie kann ein Italiener mit ständigem Sitz in Italien das Auto in Deutschland zulassen? Bitte um Handlungsanleitung.
Der TE schrobte er wohnt in D. Dann wird er sich auch dort mit HW angemeldet haben.
Sein Ausweis mit Meldebescheinigung reicht,um ein Fahrzeug in D anzumelden(leider)
Hat er keinen HW in D, nix Anmeldung, außer auf einen in D gemeldeten Empfangsbevollmächtigten.
Obwohl ich denke,dass es dem TE genau um die nicht zulässige Variante geht.
Er möchte das in Italien angemeldete Fahrzeug nutzen, die Nutzung durch die zu Besuch kommenden Eltern,soll dies nur Legitimieren.
Tut es aber nicht,da der dauerhafte Standort D ist.
Ob es auffällt und Konsequenzen hat, ist eine andere Baustelle
§ 46 Zuständigkeiten
(2) Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetz, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers oder Betroffenen, bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle. Besteht im Inland kein Wohnsitz, kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsbevollmächtigter zuständig. Örtlich zuständige Behörde im Sinne des § 25 ist die Behörde, die das Kennzeichen zugeteilt hat, es sei denn, dass im Falle des § 13 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 die für den neuen Wohnsitz oder neuen Sitz zuständige Behörde die Zulassungsbescheinigung Teil I bereits nach § 13 Absatz 3 Satz 4 berichtigt hat. Anträge können mit Zustimmung der örtlich zuständigen Verwaltungsbehörde von einer gleichgeordneten auswärtigen Behörde, mit Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden oder der von ihnen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen auch in einem anderen Land, behandelt und erledigt werden. Verlangt die Verkehrssicherheit ein sofortiges Eingreifen, so kann an Stelle der örtlich zuständigen Behörde jede ihr gleichgeordnete Behörde mit derselben Wirkung Maßnahmen auf Grund dieser Verordnung vorläufig treffen.
Und leider wird damit viel Unfug getrieben
Noch mal.
Das Auto ist auf italienische Mudda zugelassen. italienische Mudda ist Italienerin und/oder wohnt in Italien.
Italienische Mudda will das Auto in Deutschland stehenlassen.
1. Wo steht, dass italienische Mudda das Âuto nicht in Deutschland abstellen darf so lange sie will?
vvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvv
2. Wie kann italienische Mudda das Auto in Deutschland anmelden? Kriegt sie einen vom Staat gestellten Vormund, auf den sie das Auto anmelden kann?
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3, Wo steht, dass Sohnemann von italienische Mudda das Auto nicht fahren darf?
Dass Sohnemann mit Wohnsitz in Deutschland keinen italienischen Wagen auf sich angemeldet fahren darf, ist klar. Das braucht man hier nicht zu erläutern.
Nochmal.
Lies doch einfach ein bissel anstatt mir was von Deiner Mudda zu schreiben.
Der dauerhafte Standort des Kfz begründet die Steuerpflicht und Zulassungspflicht. Da interessiert der Halter erst mal nicht.
FZV und KraftStG reichen dafür als Lektüre.
Die italienische Mudda will das fzg doch gar nicht in D zulassen.
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Die Paragraphen sind mir zu kompliziert. Das Thema kann mich auch betreffen, nur nicht italienisch, sondern ungarisch.
Was genau muss eine ausländische Privatperson tun, um sein Auto in Deutschland dauerhaft abzustellen?
Ich, als Schwiegersohn, will das Auto weder haben, noch verantworten. Wenn mir danach ist, möchte ich es aber fahren. Wenn mir nicht danach ist, steht es sich die Reifen platt. Was muss also Schwiegermutter hierfür KONKRET tun?
Zitat:
@xis schrieb am 26. Juli 2021 um 13:47:10 Uhr:
1. Wo steht, dass italienische das Âuto nicht in Deutschland abstellen darf so lange sie will?
3, Wo steht, dass Sohnemann von italienische Mudda das Auto nicht fahren darf?
Steht in EU Richtlinie 83/182/EWG und in den jeweiligen nationalen Gesetzen und Verordnungen, die diese Richtlinie im jeweiligen Land umsetzen.
Zitat:
@xis schrieb am 26. Juli 2021 um 14:01:52 Uhr:
Die Paragraphen sind mir zu kompliziert. Das Thema kann mich auch betreffen, nur nicht italienisch, sondern ungarisch.Was genau muss eine ausländische Privatperson tun, um sein Auto in Deutschland dauerhaft abzustellen?
Ich, als Schwiegersohn, will das Auto weder haben, noch verantworten. Wenn mir danach ist, möchte ich es aber fahren. Wenn mir nicht danach ist, steht es sich die Reifen platt. Was muss also Schwiegermutter hierfür KONKRET tun?
Ein im Ausland zugelassenes KFZ darf in D nicht dauerhaft abgestellt werden.
Ist der Standort eines Fahrzeuges dauerhaft in D begründet, ist es hier anzumelden.
Du scheinst nicht nur die Paragraphen nicht lesen zu wolllen, sondern die Beiträge hier im Thread auch nicht.
Genau das, was Du vor hast ist gesetzeskonform nicht möglich.
Wenn Du in D ein Fahrzeug als Backup stehen haben möchtest, musst Du dies hier auch anmelden.
Hallo, MarcoGTH,
Zitat:
@MarcoGTH schrieb am 25. Juli 2021 um 06:34:50 Uhr:
Hallo zusammen,Ich bin Italiener und wohne in Bayern.
Meine Eltern besuchen mich regelmäßig. Sie möchten jetzt ein Auto (mit IT Kennzeichen) bei mir lassen und fahren wenn sie da sind. Ich werde auch vielleicht manchmal das Auto nutzen. Ist es erlaubt? Ich meine, darf ich das Auto italienischem Kennzeichen fahren? Wie lange?Danke
wenn Du ganz sicher gehen willst, wendest Du Dich an das für Dich zuständige Zollamt (siehst Du z. B. auf der Steuermitteilung für Deinen eigenen PKW) und klärst mit denen ab, ob es möglich ist, das Auto hier mit italienischer Zulassung zu versteuern.
Sollte das funktionieren, einfach eine Kopie des Schreibens und eine Kopie der Steuererklärung mitführen, um bei Kontrollen keine Probleme zu bekommen.
Viele Grüße,
Uhu110
Ist natürlich möglich. § 1 Abs 1 Nr 2 KraftStG
Nur glaub ich, dass dies nicht das Ansinnen des TE ist, weil er gleichzeitig in Italien nicht von der Steuer befreit wird. Wenn die da sowas haben sollten.
Handelt es sich hier um den Hummer H1 mit 6,5 Liter Dieselmotor und 1.777€ jährliche Steuer oder über welchen Betrag wird hier versucht zu tricksen?
Kann doch einfach so sein, dass der TE nicht tricksen will, sondern seine Eltern möchten ihm ein einfach nur eines ihrer Autos zur Verfügung stellen, das sowieso schon vorhanden und in Italien angemeldet ist. Und sporadisch wollen sie es auch weiter selbst nutzen.
Dem Wagen deutsche Papiere, Versicherung und TÜV zu verpassen wäre natürlich möglich, aber viel Behördenaufwand. Ums Geld muss es gar nicht gehen.
Wenn es nicht um's Geld geht, einfach auf sich in D anmelden.
Dann kann er täglich mit Rumgurken und wenn die Eltern da sind, fahren sie mit.
Natürlich nur,wenn bei der Versicherung weitere Fahrer angegeben wurden
Und warum gibt es nicht längst eine europäische Zulassung? Klar, Geht nicht, Faxgeräte, Neuland und so.
Bring den Vorschlag doch mal nach Brüssel.
Aber vielleicht erst mal schriftlich, sonst
Ganz einfach weil wir in Deutschland wohnen. Und deutsche Ausweise haben, deutsche Staatsangehörigkeit, deutsche Versicherung, deutsche Steuern usw.
Wozu europäische Zulassung?
Btw.
Wann beginnt und endet denn eigentlich die Dauer der 12 Monate?