Auto mit ausländischem Kennzeichen
Hallo zusammen,
Ich bin Italiener und wohne in Bayern.
Meine Eltern besuchen mich regelmäßig. Sie möchten jetzt ein Auto (mit IT Kennzeichen) bei mir lassen und fahren wenn sie da sind. Ich werde auch vielleicht manchmal das Auto nutzen. Ist es erlaubt? Ich meine, darf ich das Auto italienischem Kennzeichen fahren? Wie lange?
Danke
82 Antworten
@Larsavant Ich habe das Schreiben des Zolls mal rausgesucht und hier reinkopiert.
Zitat:
Sehr geehrter Herr........,
die Nutzung des, in der Schweiz zugelassenen Fahrzeuges ist Ihnen als EU-Ansässiger nur im Ausnahmefall erlaubt. Geregelt ist dies im Art. 215 (1)UZK-DA:
"Natürliche Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet der Union haben, können die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben für Beförderungsmittel in Anspruch nehmen, die sie zum eigenen Gebrauch und gelegentlich auf Ersuchen des Zulassungsinhabers verwenden, sofern sich der Zulassungsinhaber zum Zeitpunkt der Verwendung im Zollgebiet der Union befindet."
Wenn sich ihr Sohn also z.B. im Urlaub innerhalb der EU bzw. zu Besuch bei Ihnen befindet können Sie dessen Fahrzeug ausnahmsweise mit schriftlicher Erlaubnis/Bestätigung nutzen.Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Fr.......
Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden
Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de
Internet: www.zoll.de
Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion
Montag–Freitag 08:00–17:00 Uhr
Demnach war meine Aussage mit dem "im Fahrzeug sitzen" nicht ganz richtig.
Schreib doch einfach selber mal eine Anfrage an den Zoll, vielleicht gibt es ja eine Lösung für Dein Problem.
Sollte dies als Rechtsberatung angesehen werden, bitte löschen.
Hmm, da siehts also sehr schlecht aus.
Hab einen Lada aus Moskau gekauft und russiche Kennzeichen fallen an einem Oldtimer ja noch mehr auf als sonst.
Nun muss ich zur Werkstatt, zum Lackierer, zur Dekra usw. jedesmal einen Hänger mit Zugfahrzeug organisieren :-(
Blos gut das mich die 250 KM von Berlin nach Hause keiner angehalten hat mit dem auffälligen Fahrzeug.
Musste schon den Wagen auf einen Russen anmelden und durfte nicht direkt vom Händler kaufen wg. der Sanktionen.
Der Kauf von Privat ist noch erlaubt.
Zitat:
@mattalf schrieb am 14. April 2023 um 08:30:13 Uhr:
Zitat:
@Kugar schrieb am 14. April 2023 um 08:21:13 Uhr:
Inzwischen ein Jahr. Früher waren das noch 3 Monate.
Sinn ergibt das Vorhaben sowieso nicht, da Steuern und Versicherung in Italien teurer sind als in Deutschland.
Tip: melde den Wagen auf dich in Deutschland an und deine Eltern fahren ihn, wenn sie bei dir sind.Das Jahr gilt aber ab Wohnsitzwechsel und nicht ab PKW einfuehrung. Oder irre ich mich da? Wohnt er also schon ein Jahr in Deutschland, dann darf er das Fahrzeug nicht fahren.
Ich halte das auch fuer sinnvoller das man ein Fahrzeug in Deutschland anmeldet welches die Eltern dann nutzen koennen und er sowieso.
Nicht ganz.
Es zählt nur der regelmäßige Standort. Ein Wohnort ist nicht vorgegeben.
Zulassungsverordnung - FZV)
§ 20 Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr im Inland
(2) In einem Drittstaat zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen ausländischen Stelle eine gültige Zulassungsbescheinigung oder ein Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr ausgestellt ist und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 14. April 2023 um 14:30:09 Uhr:
Zitat:
@mattalf schrieb am 14. April 2023 um 08:30:13 Uhr:
Das Jahr gilt aber ab Wohnsitzwechsel und nicht ab PKW einfuehrung. Oder irre ich mich da? Wohnt er also schon ein Jahr in Deutschland, dann darf er das Fahrzeug nicht fahren.
Ich halte das auch fuer sinnvoller das man ein Fahrzeug in Deutschland anmeldet welches die Eltern dann nutzen koennen und er sowieso.Nicht ganz.
Es zählt nur der regelmäßige Standort. Ein Wohnort ist nicht vorgegeben.Zulassungsverordnung - FZV)
§ 20 Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr im Inland
(2) In einem Drittstaat zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen ausländischen Stelle eine gültige Zulassungsbescheinigung oder ein Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr ausgestellt ist und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.
Das bedeutet wiederum ich darf mit meinem ausserhalb der EU angemeldeten Fahrzeug hier einige wenigen Wochen fahren wenn ich den internationalen Fahrzeugschein dabei habe?
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Ist der Wagen denn auf Dich angemeldet?
Nein, ich habe den Oldtimer von einem Nicht-EU Bürger im Nicht-EU Ausland gekauft und er wurde mir per Spedition geliefert.
Nun sind hier einige Wege zu erledigen von Werkstatt über Lackierer bis Dekra um überhaupt erstmal die 21er und 23er Abnahme zu schaffen um eine deutsche Zulassung zu beantragen.
Der Wagen ist noch im Auslkand angemeldet und trägt ausländische Kennzeichen
Und ob er tatsächlich versichert ist , weißt Du nicht.
Da du in D wohnst, ist somit der feste Standort gegeben und Du solltest den Wagen in 'D anmelden.
Ich habe eine grüne Versicherungskarte und kann den Wagen erst anmelden wenn er alle Prüfungen bestanden hat, vorher geht es leider nicht und ich wollte mir ersparen von einer Werkstatt zur nächsten und zur Abnahmestelle und zum Lackierer usw. jedesmal irgendwo einen Trailer und ein Zugfahrzeug anzumieten, da das Fahrzeug fahrbereit und angemeldet ist.