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auto fahren mit "gebrochenem bein"

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 3. März 2012 um 10:09

hi leute,

habe mir am 17. Januar den rechten oberschenkel gebrochen. das is nun über 6 wochen her, ich kann wieder laufen (humple noch etwas) und ich hab nurnoch selten schmerzen.

ich habe meinen arzt gefragt ob ich wieder fahren darf und er antwortete mit "mh joa ich würd noch etwas warten..."

das is ja nun wirklich keine konkrete aussage aber ich konnte auch nicht mehr aus ihm herausquetschen.

ich fühle mich in der lage zu fahren aber wie ist es mit der polizei und den versicherungen?

darf ich offiziell fahren oder kann ich strafe/punkte bekommen?

zahlt die versicherung im falle eines unfalls den ich verschulde? (vollkasko)

kriege ich im falle eines unfalls den ich nicht verschulde deswegen vielleicht eine mitschuld?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von customstyle3

naja ich humpel noch etwas und hab abends noch hin und wieder schmerzen aber ich belaste das bein zu 100% und laufe außer treppen auch alles ohne krücken

ich kann die bremse mit voller kraft durchdrücken und hab gefühl fürs gaspedal

aber wenn ne versicherung was finden kann um nicht zu zahlen dann findet sies und das is mein problem

wann kann ich fahren ohne dass die versicherung die geringste chance hat aufgrund meines oberschenkels irgendwelche zahlungen im schadensfall zu verweigern?

reicht es wenn ich nicht mehr krank geschrieben bin oder soll ichs mir vom arzt schriftlich geben lassen dass ich wieder fahren darf oder wie wird das normal gehandhabt?

Hallo Customstyle3,

an Deiner Stelle würde ich es nicht auf eigene Beurteilung ankommen lassen. Klug wäre es, den Arzt nach einem Attest zu fragen. Und wenn der Onkel Doktor meint, Du solltest noch ein bisschen warten, dann warte besser noch ein bisschen.

Weiterhin gute Besserung.

MfG

Hans

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'n Abend Mehrzehdes.

Du bist kein Arzt. :D

Außerdem linkt Dein zweiter Link nicht.

MfG

Hans

am 3. März 2012 um 20:38

doch, der geht.

Zitat:

Original geschrieben von mehrzehdes

doch, der geht.

der jeht ich werd verrückt der jeht

klick

Zitat:

Original geschrieben von mehrzehdes

doch, der geht.

Ich habe gerade die Chronik meines Browsers geprüft. Der zweite Link sah anfangs anders aus. Das hatte meinem Browser irgendwie nicht geschmeckt.

Wie auch immer; es gibt klare Richtlinien bezüglich der Fahrtauglichkeit. Was sollte einen Arzt also davon abhalten, in einem Gutachten oder Attest die Fahrtauglichkeit zu bestätigen wenn sie vorliegt? Im Falle der Fahruntüchtigkeit tun es Ärzte doch auch immer wieder.

MfG

Hans

 

ist ein arzt anwesend?

Zitat:

Original geschrieben von Ich_Version_1.0

 

Wie auch immer; es gibt klare Richtlinien bezüglich der Fahrtauglichkeit. Was sollte einen Arzt also davon abhalten, in einem Gutachten oder Attest die Fahrtauglichkeit zu bestätigen wenn sie vorliegt? Im Falle der Fahruntüchtigkeit tun es Ärzte doch auch immer wieder.

MfG

Hans

Schon wieder Theorie. Ein medizinischer Befund ist nicht Ergebnis einer mathematischen Gleichung. Daher kann man eben schwer mit Sicherheit die Fahrtauglichkeit feststellen.

Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass der TE seine OP erst vor sechs Wochen hatte. Nach dieser kurzen Zeit kann eine derartige Verletzung nicht so gut ausgeheilt sein, dass er zweifelsfrei fahrtüchtig ist. Er selbst schrieb, dass er noch humpelt.

er selbst schreibt garnichts mehr dazu, wahrscheinlich fährt er schon.

Zitat:

Original geschrieben von cyprinus_bau

er selbst schreibt garnichts mehr dazu, wahrscheinlich fährt er schon.

Er fährt gerade zum Arzt und zeigt diesem die Richtlinien, nach denen ihm ein Attest ausgestellt werden muss, dass er fahren darf.

Zitat:

Original geschrieben von Holgernilsson

...

Schon wieder Theorie. Ein medizinischer Befund ist nicht Ergebnis einer mathematischen Gleichung. Daher kann man eben schwer mit Sicherheit die Fahrtauglichkeit feststellen.

...

Meine Güte Holger, genau genommen gibt es keinen Menschen der wirklich fahrtauglich wäre. Theoretisch müsste man allen Autofahrern die Fahrerlaubnis entziehen. Der Mensch ist fehlbar. Medizinisch wie mental. Er ist ein absolute Fehlkonstruktion. Zumindest was den Straßenverkehr anbelangt.

Spaß beiseite. Es geht in einem Attest nicht darum zu bescheinigen, dass der Fahrer garantiert keinen Unfall baut. Es geht lediglich darum, ob er aus medizinischer Sicht zum Führen eines Fahrzeuges geeignet ist. Ob er aufgrund seines Traumas nun ein Jahr oder länger 144 ms später bremst, spielt dabei weniger eine Rolle. Es gibt ja auch gesunde Leute mit langer Leitung. Es geht lediglich darum dass er überhaupt fähig ist mit voller Kraft zu bremsen.

Zitat:

Original geschrieben von Holgernilsson

...

Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass der TE seine OP erst vor sechs Wochen hatte. Nach dieser kurzen Zeit kann eine derartige Verletzung nicht so gut ausgeheilt sein, dass er zweifelsfrei fahrtüchtig ist. Er selbst schrieb, dass er noch humpelt.

Das ist mir bekannt. Weshalb ich ihm auch riet, auf den Rat seines Arztes zu hören. Nicht auf seine Mutter, nicht auf seine Nachbarin, nicht auf den Freundlichen und nicht auf Herrn Kaiser von der Hamburg-Mannheimer. Nur ein Arzt kann die Fahrtauglichkeit feststellen. Und wenn nötig attestieren.

MfG

Hans

Zitat:

Original geschrieben von cyprinus_bau

er selbst schreibt garnichts mehr dazu, wahrscheinlich fährt er schon.

:D

was wieder los is! Hammer!

hab ne Träne im Auge!

Hoffentlich teilt uns der TE noch mit, wie er sich nun entschieden hat.

Hans, merkst Du eigentich, dass wir uns im Grunde genommen in einem wesentlichen Punkt gar nicht widersprechen?

Wir sind beide der Meinung, dass ein Arzt die Fahrtauglichkeit attestieren kann.

Ich versuche die ganze Zeit darauf hinzuweisen, dass speziell im Fall des TE es sehr unwahrscheinlich ist, dass es einen Arzt gibt, der dieses Attest ausstellt. In meiner Familie gibt es sehr viele Ärzte und daher weiß ich, welche Haftungsrisiken ein Arzt hat.

Vielleicht wollen wir aber auch beide nur recht behalten, weil wir Dickköpfe sind. In diesem Sinne: Du hast recht und ich nicht, dann brauchen wir uns nicht weiter darüber auszutauschen.

Nein, nein, Holger. Du hast recht. :D

MfG

Hans

Zitat:

Original geschrieben von Ich_Version_1.0

Nein, nein, Holger. Du hast recht. :D

MfG

Hans

Dann lass uns doch jetzt darüber streiten, wer recht hat.

Zitat:

Original geschrieben von Holgernilsson

Zitat:

Original geschrieben von Ich_Version_1.0

Nein, nein, Holger. Du hast recht. :D

MfG

Hans

Dann lass uns doch jetzt darüber streiten, wer recht hat.

Ok, fang an. Wie üblich. :D

MfG

Hans

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