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Auto abgeschleppt und verwahrt

Themenstarteram 5. März 2005 um 18:28

Moin Leute,

hab da mal ne allgemeine Frage zum Abschleppen und verwahren von Fahrzeugen die im Halteverbot standen.

Mir klinkt da immer etwas im Ohr, dass es irgendwie ein gerichtlichen Beschluss oder so gibt, dass wenn ich mein Auto aus der Verwahrstelle habholen will und nicht zahlen kann oder will, die mir mein Auto dennoch zurück gebenn müssen und mir dann ne Rechnung über den Betrag geben müssen den ich dann Überweisen muss.......

Was ist da wahres dran... oder hab ich mich da nur verhört? Wie sieht da im allgeimeine so die Rechtslage aus, gibt es hier einen der mich aufklären kann?

Danke schon mal im voraus

PS: bitte jetzt nicht kommen, von wegen dass man sich nicht im Halteverbot hinstellen soll oder so; mach ich auch nicht :-) und ich wurde auch noch nie abgeschleppt. Will nur mal generell infos darüber haben

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15 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Lanzelott

also rein der gesetzlage zur folge dürfen die dein auto gar nicht verwahren, da sie sich damit strafbar machen würden, da du ja immernoch eigentümer deines autos bist....

Stimmt so nicht. Sonst könnte die Polizei ja niemals Sachen verwahren, da der bisherige Eigentümer bei einer Verwahrung ja immer weiterhin Eigentümer bleibt! Lies mal das PolG, da gibt es irgendwo einen speziellen § zur Verwahrung und welche Voraussetzungen gegeben sein müssen.

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