Austausch/Neulackierung Motorhaube akzeptieren?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

hi leute,

morgen will sich ein außendienstler mein montagsauto angucken. da die motorhaube beim letzten werkstattbesuch beschädigt wurde (beule), hier meine frage:

muß ich einem austausch oder gar einer neulackierung der motorhaube zustimmen???

aus meiner sicht habe ich dann ja ein quasi ein unfallauto...

10 Antworten

Re: Austausch/Neulackierung Motorhaube akzeptieren?

Zitat:

Original geschrieben von a3 racer


aus meiner sicht habe ich dann ja ein quasi ein unfallauto...

Das sehe ich nicht so.

Ein unfallauto hast du meiner meinung nach erst, wenn an deinem auto blechteile gewechselt werden die nicht ohne weiters zu entfernen sind sprich seitenwand hinten oder dach bzw. längsträger, da diese eingeschweißt sind.

Alle anderen teile wie motorhaube, türaußenhäute oder heckklappe kann mann "schnell mal" austauschen ohne hinterher noch was zu sehen.

Wie gesagt das ist meine meinung.

Gruss
Maik

Denke auch, dass du kein Unfallauto haben wirst. Die Werstatt korrigiert dann ja nur ihren Fehler. Eine neue Haube ist doch nichts besonderes. Könnte ja auch durch Steinschläge passieren..

ok, dann werde ich mal schauen, was der typ aus WOB dazu sagt. immerhin steht noch die jaulende klima (wurde schon komplett getauscht) und 2 weitere kleinigkeiten (türgummis und türverkleidung) im raum.

Also ne neue Motorhaube würde ich mit Kusshand nehmen ... bei meiner sieht man schon überall erste Steinschläge ....

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Hi,

ich würde mal nachfragen bzgl. der Lackierung der Motorhaube. Baut der Händler einen Rohling ein und lackiert selber oder bekommst Du eine original Lackierte Haube aus dem Werk? Meines Wissens wird der Lack ab Werk mit einer höheren Temperatur getrocknet und ist dadurch wesentlich widerstandsfähiger. Halt uns mal auf dem laufenden bzgl. der Klima. Ich hab meinen u.a. wegen der Klima jetzt auch in der Werkstatt. Was unternehmam die bzgl. der jaulenden Klima?

Grüße

auch im werk kann mal ein werkzeug die haube zerbeulen und muss ausgetauscht oder lackiert werden... die haube wird dann auch von hand lackiert und nicht maschinell...
von daher solltest du keine nachteile haben... um absolut sicher zu gehen und den verdacht einer arglistigen täuschung bei einem evt. wiederverkauf zu verhindern, solltest du dir nen nachweis vom händler geben lassen, dass ein missglückter reparaturversuch behoben wurde...

vom vertrag zurücktreten kannst du bei sonem schaden nicht... ist noch im bereich des erträglichen...
aber nachteile dürftest du nicht haben...
und wie gesagt: keiner von uns weiß wie oft unser fahrzeug im werk lackiert wurde oder wem mal im werk die tür ausgetauscht oder ausgebeult wurde...

und zu unfall fahrzeug oder nicht...
das spielt absolut keine rolle ob was geschweisst wurde oder nicht... sobald ein pkw in einem unfall verwickelt ist, ist es grundsätzlich ein unfallauto... von einem unfall spricht man ab einem wert von etwa 50 euro... also sebst wenn ein fahrradfahrer die tür eingebeult hat, ist es ein unfallauto...
wenn allerdings virlleicht nur mal ein spiegel abgefahren wurde, wird es von der rechtsprechung nicht als unfallauto angesehen...

aber konkrete maßstäbe hat die rechtsprechung nicht gesetzt, wann ein unfallauto gegeben ist und wann nicht...
um jedem missverständnis entgegenzuwirken, sollte man nen käufer über sämtlich gemachten dinger an der karrosserie informieren... das spart ne menge ärger...

Zitat:

Original geschrieben von bugatti1712


und wie gesagt: keiner von uns weiß wie oft unser fahrzeug im werk lackiert wurde oder wem mal im werk die tür ausgetauscht oder ausgebeult wurde...

Es geschehen noch Zeichen und Wunder...

Meine Erfahrungen gehen nämlich dahin, dass Neuwagenkäufer alles Sch**ßegal ist und beim Gebrauchtwagen zählt jedes winzige Kratzerlein von der Waschstraße um den Wert zu mindern.

ok leute, danke für die antworten.

ioch bin schon gespannt wie´n flitzebogen und werde euch dann morgen nachmittag über das ergebnis informieren.
auch bzgl. der jaulenden klima....

Re: Austausch/Neulackierung Motorhaube akzeptieren?

Zitat:

Original geschrieben von a3 racer


hi leute,

morgen will sich ein außendienstler mein montagsauto angucken. da die motorhaube beim letzten werkstattbesuch beschädigt wurde (beule), hier meine frage:

muß ich einem austausch oder gar einer neulackierung der motorhaube zustimmen???

aus meiner sicht habe ich dann ja ein quasi ein unfallauto...

Der etwas antiquierte Begriff "Unfallwagen" wird in den Bewertungsrichtlinien BWR2000 vom +vffs, dem Fachverband der freiberuflichen Fahrzeug-Sachverständigen exakt definiert: "Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primärtragende Fahrzeugstruktur erfolgte".

Daraus geht unmissverständlich hervor: Fahrzeuge moderner Bauart, welche Deformationselemente vor den primär tragenden Teilen haben, sind kaum von diesem Begriff betroffen. Eine Ausnahme sind sehr teure Fahrzeuge bei welchen sich rein wirtschaftlich gesehen auch Instandsetzungen lohnen, welche einige zehntausend Euro kosten. Wird ein solches Fahrzeug perfekt instand gestellt, ist es qualitativ und technisch einem unbeschädigten gleichzustellen, der Schaden muss jedoch unbedingt deklariert werden.


Als Bagatellschaden werden geringfügige Deformationen, kleinere Karosserie- oder Lackschäden bezeichnet. Ein Fahrzeug mit erlittenem Bagatellschaden ist nicht mehr unfallfrei, gilt jedoch nicht als Unfallwagen.

Demzufolge ist es äußerst gefährlich, den Begriff "Garantiert unfallfrei" zu verwenden. Wohl zigtausend Automobilsten dürften aufgrund der ausgestellten Kaufverträge auf Umtausch des Fahrzeuges oder Rückvergütung eines Teils des Kaufpreises klagen. Die richtige Bezeichnung lautet deshalb: "Garantiert kein Unfallfahrzeug".

Der weitaus größte Teil des Schadenvolumens fällt in die Kategorie Bagatellschäden. Dabei kann ein sogenannter Bagatellschaden auch mal über 10'000.-- Euro kosten. Nicht die Schadenhöhe, sondern die Art der Beschädigung ist Grundlage einer korrekten Definition. Bei perfekter Instandstellung mit Originalersatzteilen und nach Anweisung des Fahrzeugherstellers durch einen kompetenten Reparaturbetrieb besteht nach der Instandstellung eines Bagatellschadens keinerlei technische oder optische Beeinträchtigung. In bestimmten Fällen kann jedoch trotzdem bei der Haftpflichtversicherung eine Entschädigung eines so genannten Minderwertes geltend gemacht werden.

Treten in Zusammenhang mit einer Instandstellung Probleme auf, handelt es sich in den meisten Fällen um mangelhaft ausgeführte Arbeiten. Gerade bei sehr komplexen Schäden mit hohem Schadenvolumen wird immer wieder Pfusch festgestellt. Hochpreisige Automobile werden bei Strukturschäden oft eingetauscht. Je billiger dann die Reparatur ausgeführt wird, umso mehr Profit liegt für den Händler drin. Deshalb wird oft gerichtet, was ersetzt werden sollte. Eine "garantierte Unfallfreiheit" zu verlangen, ist deshalb nicht sinnvoll. Der Käufer sollte sich jedoch bestätigen lassen, dass das Fahrzeug keine Beschädigungen in primär tragenden Teilen hatte oder diese fachmännisch in Stand gestellt wurden. Vom Reparaturbetrieb ist auf jeden Fall eine Schaden- und Reparaturdokumentation zu verlangen.

Lackieren ist ok, baer nicht vor dem Winter !

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