Austausch Lenkgetriebe VW Golf 4 - Gewährleistung?

VW Golf 4 (1J)

Hallo zusammen,

ich habe bei meinem Golf 4 Baujahr 09/2002 (aktueller KM-Stand: 178000) das Lenkgetriebe im August vergangenen Jahres bei einer Werkstatt wechseln lassen. Nun ist dieses aber wieder kaputt.

Rechnung über den Austausch des Lenkgetriebes usw. ist vorhanden und ich habe die Werkstatt um Reklamation gebeten, da es gerade mal 9 Monate alt ist und seitdem ca. 15000 KM gefahren worden sind.

Leider hat die Werkstatt den Inhaber gewechselt.
Ist dieser dennoch verpflichtet das Lenkgetriebe auf eigene Kosten auszuwechseln?
Es fällt doch weiterhin unter die Gewährleistung, da das Lenkgetriebe ja kein Verschleißteil ist oder?
Die erste "Ausrede" war, dass eventuell die Rechnung seitens der Werkstatt nicht wieder gefunden wird (Beschaffung Lenkgetriebe vom Hersteller), meine Rechnungen liegen aber vor und ich habe sie ihnen auch zur Verfügung gestellt (in Fotokopie) - diese wurden wohl anscheinend auch verschlampt (buchhalterisch anscheinend nicht gerade ein Vorzeige-Unternehmen).

Wie stehe ich rechtlich da, für den Fall, dass die Werkstatt nicht auf eigene Kosten das Lenkgetriebe tauscht und auch die Kosten des Einbaus nicht übernimmt oder übernehmen will? Muss ein Sachverständiger bzw. Gutachter konsultiert werden und welche Kosten würden da auf mich zukommen?
Aktuell steht das Auto auf dem Gelände der Werkstatt und ich warte nun auf das Feedback seitens des neuen Inhabers.

Ich freue mich über eine Rückmeldung!

Viele Grüße!

16 Antworten

Hallo zusammen,

ich brauche bitte schnellstens Eure Hilfe!

Habe den Wagen zur Werkstatt (die auch das Lenkgetriebe gewechselt hatte) gebracht, dort steht er jetzt seit 3 Wochen.

Auf dem Lenkgetriebe ist ja bereits Garantie.

Der Werkstattmeister hat bereits das Lenkgetriebe eingeschickt und das neue wurde heute geliefert.

Soeben habe ich den Anruf von Werkstatt erhalten, dass sich WASSER (?!) im Servobehälter befindet.
Sie wollten das Lenkgetriebe ausbauen und die Manschetten usw. haben sich komplett mit Wasser gefüllt und es fängt langsam zu rosten.

Aussage vom Werkstattmeister: Es ist Eigenverschulden und der Hersteller wird die Garantie nicht durchführen.

Ich schwöre bei allem was mir heilig ist, dass ich lediglich Servoöl nachgefüllt habe, so dass ich von zuhause bis zur Werkstatt fahren kann. Wasser ist da NIEMALS reingefüllt worden...

Zum Hintergrund: Da ich eine gewisse Sicherheit haben wollte, dass es sich wirklich um das Lenkgetriebe handelt, welches defekt ist, habe ich zu einer Werkstatt (dieser sitzt gegenüber von mir) gebracht, die sich das angeschaut haben und mir sagten, dass es ein reiner Lenkgetriebeschaden ist und Simmering ab ist und deswegen das Öl rausläuft...

Der Werkstattmeister (welches das Lenkgetriebe vor ca. 9 Monaten) gewechselt hat, will jetzt 384 € für das Lenkgetriebe zzgl. Einbau von ca. 70-100 €

Kann es sein, dass die Werkstatt (welche mir gegenüber sitzt) dort hat Wasser durchlaufen lassen um zu prüfen, ob das Lenkgetriebe defekt ist ?!

Die Beweispflicht liegt ja nun bei mir aber wie zur Hölle soll ich beweisen, dass dort KEIN Wasser reingekippt wurde!!!!??

Bitte um Hilfe! Vielen lieben Dank!

Das sinnvollste Vorgehen für Deine Gesundheit in Deiner verzwickten Situation wäre jetzt alles Vorangegangene abzuhaken, niemandem versuchen die Schuld zu geben, die 500€ für die Reparatur zu zahlen und sich am Golf erfreuen.

Künftig niemals bei einem bereits laufendem "Verfahren" andere Werkstätten hinzuziehen, die reinpfuschen können und eine Werkstatt suchen der Du vertraust - alternativ alles selbst reparieren.

Wasser ist wohl durch den fehlenden(?) Simmering reingekommen, oder ist tatsächlich relevant viel Wasser im Servobehälter?

B0NES

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