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Auftragsbestätigung - Fristen und Form

Themenstarteram 30. September 2009 um 20:50

Hallo,

hoffe Ihr könnt mir was zur Auftragsbestätigung sagen.

In welcher Form muß dem Besteller eines Neuwagens die Auftragsbestätigung zugehen?

Schriftlich per Post, oder reicht auch per PDF per Mail?

Was ist wenn diese Bestätigung erst nach 3 Wochen und 4 Tagen eintrifft. Zurückdatiert aber auf einen Termin der 14 Tage nach Bestellung liegt.

Habe ich ein Rücktrittsrecht nach Absatz 1 der Verkausfbedingungen welche auf der Rückseite der Bestellung abgedruckt ist

Der Käufer ist an die Berstellung höchstens bis drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen, gebunden.

Der Kaufvertrag ist abgeschlossen wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb der jeweilig genannten Fristen schriftlich bestätigt.

Was ist mit Sondervereinbahrungen die bei der Bestellung aufgeführt sind?

Dort gibt es unten das Feld:

Besondere Vereinbahrung mit Vorrang gegenüber nachseitigen Verkaufsbedingungen.

Was ist wenn dort Sachen eingetragen wurden (Rabatte Vergünstigungen, Extras, spezielle Abholtermine) die dann auf der Auftrtagsbestätigung nicht aufgeführt werden? Also einfach zum Nachteil des Kunden weggelassen oder abgeändert werden.

Muß man eine solche Auftragsbestätigung akzeptieren?

Danke Euch für Euer Feedback

 

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15 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Minigolfplayer

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Bestreitet der Händler den nicht fristgerechten Zugang der AB, so muss er den fristgerechten Zugang beweisen. Empfehlung: Briefumschlag mit Poststempel aufbewahren.

 

O.

Danke für die Nachricht

 

Ja die AGB waren auf dem 2. Blatt der Bestellung

Da steht das mit den 3 Wochen

 

 

Briefumschlag gab es ja gar nicht, er hat es per Mail gesendet

Am 24.9 kam diese Mail an

 

Die PDF Auftragsbestätigung die dort angehängt war ist jedoch mit 17.9 also noch fristgerecht datiert

Rückdatieren kann ja jeder !!!

 

Er sagte noch die wäre mir am 17.9. schon zugstellt worden

Das ist gelogen denn verloren geht in meinem Postfach nichts

 

Mal sehen wie es weiterläuft

 

Ich berichte

Nicht das Datum der AB ist maßgebend, sondern das Datum des Zugangs der AB, also hier am 24.9. Wenn die AB mit der Post versendet wird, wird angenommen, das spätestens zwei Tage nach Datum des Poststempels die AB zugegangen ist.

Wenn Email angeblich schon am 17.9. zugestellt wurde, so bitte den Händler, Dir diese Email nochmals zuzusenden, damit Du diesen Vorgang überprüfen kannst. Dann wird schnell klar, ob Händler oder Du Recht hast.

 

O.

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