Auffahrunfall (nicht verschuldet) - Gegnerische Versicherung will Vergleichsgutachten ?!?
Guten Tag!
Ich hatte vor ca. 3 Wochen einen Auffahrunfall (mir ist jemand am Stauende reingefahren). Nachdem die Polizei den Unfall aufgenommen hat und beide Unfallparteien (Ich und der Unfallverursacher) den Unfallhergang identisch geschildert hatten (eindeutige Lage also), bin ich am nächsten Tag nach Rücksprache mit der gegnerischen Versicherung (wollte auf Nummer Sicher gehen dass die das Gutachten zahlen) zum Unfallgutachter (GTÜ) gefahren und habe ein Gutachten anfertigen lassen. Dann passierte lange Zeit nichts, und erst auf Nachfrage bei der gegn. Versicherung teilte meine Ansprechpartnerin mir mit, dass der Unfallgegner "sich nicht vorstellen könne, dass alle aufgeführten Schäden durch den Unfall passiert sind und wir daher ein Vergleichsgutachten machen lassen wollen". Zum Hintergrund: Auf den Bildern ist eindeutig zu erkennen, dass die Heckschürze geplatzt ist. Im Gutachten ist außerdem der Träger der Stoßstange aufgeführt, und zwar sei dieser verbeult und muss auch getauscht werden. Andere Karosserieteile (Kofferraumklappe etc) sind nicht aufgeführt.
Wie soll ich auf diese Forderung jetzt reagieren?? Ist ja klar dass ein Gutachter der gegnerischen Versicherung mir das ganze auf 2mark50 runterrechnet, obwohl ein Blinder mit Krückstock sieht dass die Stoßstange auf jeden Fall getauscht werden muss...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von BMW Best
Ja klar ist es wie ich gesagt haben. Die Versicherung kann sogar sagen das sie den ersten Gutachter nicht zahl. Weil sie ihn nicht in auftrag gegeben hat. Umd ein Haftpflicht schaden ist genauso zuhand haben wie ein kosko schaden.
Falsch.
28 Antworten
O1li,
Schwierig zusagen. Hast du das Gutachten auf eigene faust gemacht. Ist nicht gut wenn du es nicht mit der generischen Versicherung abgeklärt hast.Die gegener Versicherung hat das recht von ihrem Gutachter untersuchen zu lassen. Das er Natürlich vielleicht versucht das die versicherung besser weg kommt wie mit deinem Gutachten. Ist doch klar. Woe alt ist dein auto?
Zitat:
Original geschrieben von BMW Best
Schwierig zusagen. Hast du das Gutachten auf eigene faust gemacht. Ist nicht gut wenn du es nicht mit der generischen Versicherung abgeklärt hast.
Es gibt nichts mit der gegnerischen Versicherung abzuklären, wenn es ein Haftpflichtschaden ist.
Wenn es kein offensichtlicher Bagatellschaden ist, dann hat er das Recht auf seinen Gutachter.
Die gegnerische Versicherung darf natürlich trotzdem den Schaden anzweifeln.
Falls die das bei mir machen würde, würde ich genau jetzt zum Anwalt gehen und wenn der gegnerische Gutachter kommt, dann wird auch meiner mit dabei sein.
Prinzipiell hast du als Geschädigter (bei eindeutiger Schuldfrage) das Recht deine Ansprüche selbst ermitteln zu lassen und geltend zu machen. Einen Gutachter der Versicherung mußt du nicht so ohne weiteres akzeptieren. Außerdem hast hast du in solchem Fall auch Anspruch auf einen Anwalt, was bei Unstimmigkeiten mit der Versicherung u.U. auch sinnvoll ist. Dieser kann dich dann zu der weiteren Vorgehensweise beraten.
Ich würde aber vorher noch einen anderern Weg gehen, nämlich den zu deinem Gutachter.
Was meint der denn dazu.
Hatte das Fahrzeug evtl. Vorschäden im Bereich der jetzt auch betroffen ist.
Ja klar ist es wie ich gesagt haben. Die Versicherung kann sogar sagen das sie den ersten Gutachter nicht zahl. Weil sie ihn nicht in auftrag gegeben hat. Umd ein Haftpflicht schaden ist genauso zuhand haben wie ein kosko schaden.
Klar ist das der wo hinten ins auto rauscht immer schult ist.
Ähnliche Themen
Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, dann ab zum RAW.
Natürlich muß bei Beauftragung eines RAW die generische Vers. die Kosten eines RAW übernehmen, kommt es aber zur gerichtlichen Verhandlung und diese wird verloren, besteht ein Kostenrisiko.
Zitat:
Original geschrieben von BMW Best
Ja klar ist es wie ich gesagt haben. Die Versicherung kann sogar sagen das sie den ersten Gutachter nicht zahl. Weil sie ihn nicht in auftrag gegeben hat. Umd ein Haftpflicht schaden ist genauso zuhand haben wie ein kosko schaden.
Falsch.
Falsch. Bei Fremdschäden hat man das Recht auf einen eigen gewählten Sachverständigen und bei Kaskoschäden eben nicht, da musst du den der Versicherung erst mal akzeptieren (Ausnahme sind Rechtsstreitigkeiten mit vom Gericht bestellten Gutachter).
Bei Fremdschäden hat die Versicherung aber jederzeit das Recht einen eigenen Sachverständigen zu entsenden. Zahlen muss sie aber beide und schließlich hast du es ja vorher auch mit denen so abgeklärt. Hier liegt das jetzt nur an der Aussage des Schädigers, er zweifelt ja die Höhe des Schadens an, die Versicherung reagiert jetzt entsprechend.
Ich rate dir den Rat eine RA´s einzuholen.
Zitat:
Original geschrieben von BMW Best
Ja klar ist es wie ich gesagt haben. Die Versicherung kann sogar sagen das sie den ersten Gutachter nicht zahl. Weil sie ihn nicht in auftrag gegeben hat. Umd ein Haftpflicht schaden ist genauso zuhand haben wie ein kosko schaden.
Klar ist das der wo hinten ins auto rauscht immer schult ist.
Zitat:
Original geschrieben von BMW Best
Die Versicherung kann sogar sagen das sie den ersten Gutachter nicht zahl. Weil sie ihn nicht in auftrag gegeben hat.
Zitat:
Umd ein Haftpflicht schaden ist genauso zuhand haben wie ein kosko schaden.
Zitat:
Klar ist das der wo hinten ins auto rauscht immer schult ist.
Drei Wurf, und dreimal daneben geworfen.
Leider sind alle drei der von dir getätigten Aussagen falsch.
Ist nicht böse gemeint, aber ich an deiner Stelle würde lieber in einem anderen Forum posten.
Sicherlich gibts auch Themen, in denen du zumindest etwas Grundwissen hast.
Gruß
Matsches
(einer der wo auch nicht immer alles weiss)
Vielen Dank für die zahlreichen schnellen Antworten!!
Also ich bin nicht auf eigene Faust direkt zum Gutachter, sondern habe am Tag nach dem Unfall die gegnerische Versicherung angerufen und denen halt erstmal den ganzen Sachverhalt mitgeteilt und die gute Frau meinte dann dass ich erst einmal einen Kostenvoranschlag beim Vertragshändler einholen solle und falls mehr als nur die Stoßstange beschädigt sei solle ich einen Gutachter aufsuchen. Als ich dann beim Händler anrief und ihm dies schilderte lachte er nur, verfluchte die Versicherungen als "Mafia-ähnliche Strukturen" und meinte dass die bei Unfällen allgemein sofort ein Gutachten machen.
Dann wurde dieses am Tag drauf gemacht, als Beschädigungen wurden Stoßstange und Träger aufgeführt und naja den Rest kennt ihr ja.
Eine RSW habe ich leider nicht, aber aus Corsadiesels Post verstehe ich dass die gegn. Versicherung zunächst die Beratung&Anwesenheit bezahlen muss?? Kann mir jemand einen guten Anwalt für solche Fälle im Raum Leverkusen/Köln/Wuppertal/Solingen/Remscheid empfehlen??
Hallo, lass sie doch ein 2 Gutachten machen, bei mir hat auch die Versicherung das 1. Gutachten angezweifelt und wollte ein 2 Gutachten. Dann war das 2 Gutachten sogar 300,00 mehr.
+ zusätzliche Gutachterkosten von 350,00 Euro.
Hat sich so richtig gelohnt für die Versicherung
Grüße
Klaus
@BMW Best:
Entweder bist du völlig ahnungslos, schreibst mit Absicht falsche Dinge ins Forum oder du bist in England aufgewachsen, dann wären deine Antworten nicht ganz so falsch...
Was ist es denn? 😛
Okay.
So war heute beim Anwalt (Danke KSV für den Tipp 🙂 ) und der meinte dass das ein eindeutiger Fall sei und hat der Versicherung eine Frist bis zum 12.3. gesetzt und ferner um eine Stellungnahme gebeten, wie sie darauf kämen, dass ein Vergleichsgutachten "ihr gutes Recht" seie. Ich hoffe mal dass das ganze damit jetzt gegessen ist ^^
Mit dem RA habe ich zwar auch gesagt und auch was für Rechte du und die Versicherung hat/haben aber mir dankt ja niemand.😛 Macht ja nichts! Halbwahrheiten sind ja wesentlich beliebter🙄
Und wenn das dein RA bzgl. Vergleichsgutachten so gesagt hat, sorry, aber dann hat der mal gar keinen Plan. Natürlich hat die Versicherung ein Recht auf ein eigenes Gutachten!!! Wenn die das dann als Grundlage abrechnen wollen hast du aber das Recht dies abzulehnen und dein Eigenes heranzuziehen. Unter Umständen landet dies dann aber vor Gericht.