Auffahrunfall - heute ist es passiert - Fragen zum Gutachter

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo Freunde,
heute ist es passiert - man hat heute im Stau auf der BAB mein Hintermann auf mich draugeschoben.
(Der erste hat nicht aufgepasst, fuhr auf mein Hintermann und der auf mich). Mein Hintermann hatte
einen T4 - hinten ordentlich kaltverformt, vorne Nummernschild verbogen, bei mir kein sichtbarer Schaden
aber Spaltmasse stimmen nicht mehr und vom ersten Wagen (Peugeot 806) sprechen wir gar nicht mehr.
Polizei kam, die Schuldfrage ist eindeutig klar.

Das bei mir was kaputtgegangen ist, ist anzunehmen. Ich sag nur Sollbruchstellen am Stoßfänger, Pralldämpfer etc. Jetzt stellt sich die Frage, nehme ich mir einen halben Tag frei und fahre selbst zum Gutachter oder nehme ich mir einen Leihwagen und gebe ich mein Fahrzeug beim Freundlichen ab und der soll sich selbst einen Gutachter kommen lassen oder seinen Kostenvoranschlag selbst berechnen? Ein Leihwagen wird mir wohl zustehen, davon kann man doch ausgehen?

Am liebsten wäre mir, dass nicht passiert ist. Mein Brumm-brumm jetzt 2.5 Jahre alt und außerdem möchte
ich den armen Verursacher nicht mehr Kosten aufbürden als notwendig. Sowas rächt irgendwann der liebe Herrgott 😉

Mein Bruder meinte, ich solle zum Gutachter, den Schaden berechnen lassen. Dann von der Versicherung die Schadenssumme ohne MWST auszahlen lassen und dann vom Freundlichen reparieren lassen, weil das u.U. günstiger wird, weil der Freundliche sowieso die vollen Gutachterkosten dann kassieren würde.

Was würdet Ihr machen?

viele Grüße
Mark

Beste Antwort im Thema

Als Geschädigter hat man aber auch die Pflicht zur Schadensminimierung. So steht einem z.B. kein Leihwagen zu, wenn der Schaden innerhalb eines Tages repariert werden kann. Und genau so sollte man nicht gleich wegen jedem kleinen Schaden das größtmöglich Fass aufmachen, nur weil mans kann. Ruf einfach die gegnerische Versicherung an und geh zu deinem VW Händler den Schaden mit Abtretungserklärnug reparieren lassen und gut. Genau dafür wurden solche Mechanismen geschaffen. Wo kämen wir denn hin, wenn jeder wegen jedem kleinen Kratzer zum Anwalt rennen würde. Das ist auch eine Frage eines sozialen Miteinanders in einer Gesellschaft. Das geht es nicht immer nur darum, wie man dem anderen möglichst dolle ans Bein pissen kann oder für sich selbst den größtmöglichen Vorteil aus jeder Situation raus presst! Wenn ihr selbst mal in eine solche Situation kommt (und das kann jedem Mal passieren!), wärt ihr auch froh, wenn sich euer Gegenüber nicht wie ein Arschloch benimmt. Keine Sorge, der Unfallverursacher hat schon so genug Stress und Strafe und wird sich das eine Weile merken.

Und wenn ich sowas, wie von Timal lese, geht mir echt der Hut hoch! Solchen Betrug bezahlen wir am Ende alle gemeinsam mit unseren Beiträgen. Ebenso unnötige Rechtsanwälte und Leihwagen.

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Zitat:

Original geschrieben von MikeGTSportTSI


Am besten du suchst dir eine Werkstatt des geringsten misstrauens und unterschreibst dort eine abtretungserklärung und dann kann dir alles weitere egal sein, denn dann muss sich die Werkstatt mit der Versicherung rumärgern.

Das ist so ziemlich das falscheste, was man tun kann und lediglich im Interesse der Werkstatt, speziell, wenn die einem noch grosszügig einen Gutachter empfiehlt...kann da leider aus Erfahrung sprechen und habe beim ersten mal auch leider erst hinterher recherchiert.

Die Variante einen Anwalt auf Kosten der Verursacherversicherung zu nehmen und alles darüber abzuwickeln ist wesentlich empfehlenswerter. Das Netz ist voll von entsprechenden Erfahrungen und der Verbraucherschutz legt ebenfalls letztere Vorgehensweise nahe.

Dass Werkstätten nach dem Prinzip der Kundenbindung vorgehen ist leider im weitaus grösseren teil der Fälle Utopie, nicht nur bei Unfällen.
Alleine hier auf MT gibt es in jedem Subforum dutzende Threads, die die Kundenorientierung der vieler Händler und Werkstätten widerspiegeln...so schade und pauschal das jetzt ist.
Auf die Werkstatt würde ich mich jedenfalls kein zweiten Mal verlassen.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Und das steht noch mal wo genau?

In einem guten Dutzend entsprechender Urteile verschiedener gerichtsbarkeiten...die vericherer bauen zwar häufig auf die Naivität des Unfallgegners, aber zahlen müssen und tun sie den Anwalt dennoch.

Zitat:

Original geschrieben von Nyxo



Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Und das steht noch mal wo genau?
In einem guten Dutzend entsprechender Urteile verschiedener gerichtsbarkeiten...die vericherer bauen zwar häufig auf die Naivität des Unfallgegners, aber zahlen müssen und tun sie den Anwalt dennoch.

Wenns dazu Dutzende Urteile gibt, dann kannst du mir doch sicher auch so zwei oder drei nennen oder? Aktenzeichen würde mir reichen, dann versuche ich damit mein Glück. Weil ich find grad keins so auf die Schnelle...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von Nyxo



In einem guten Dutzend entsprechender Urteile verschiedener gerichtsbarkeiten...die vericherer bauen zwar häufig auf die Naivität des Unfallgegners, aber zahlen müssen und tun sie den Anwalt dennoch.
Wenns dazu Dutzende Urteile gibt, dann kannst du mir doch sicher auch so zwei oder drei nennen oder? Aktenzeichen würde mir reichen, dann versuche ich damit mein Glück. Weil ich find grad keins so auf die Schnelle...

eines der bekannteren ist AG Kelheim AZ 3 C 0620/01.

Es gibt auch deutlich ältere, dieses hat aber speziell auch nochmal untermauert, dass auch bei geringeren Schäden ein Anrecht besteht.

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Eine Sache stört mich hier etwas: "unbeteiligter Auspuff repariert", "der nächste Urlaub ist bezahlt", usw.
Wir jammern wohl alle über teure Versicherungsprämien, aber wenn man dann schon mal die Chance hat, dann langen wir schon mal richtig zu?

Den Beitrag mit dem Punkt "Schadensminimierung" fand ich gut. Ich ärgere mich auch grad mit einem fremdverschuldeten Unfall herum, aber ich versuche wirklich, es der gegnerischen Versicherung nur so teuer zu machen wie nötig. Suche mir eine günstige Werkstatt, akzeptiere deren Gutachten, nehme weder Leihwagen noch Anwalt. Gut, ich brauch das alles wohl nicht und die Versicherung hat zugesagt, wenns teurer wird als der knausrige Gutachter, dann zahlen sie auch mehr - die Gutachtensumme haben sie innerhalb weniger Tage bereits überwiesen. Also wenn nicht noch was grobes auftaucht, dann wurde bei mir die Sache von allen Seiten anständig abgewickelt.

Zitat:

Original geschrieben von Lord Hasi


Eine Sache stört mich hier etwas: "unbeteiligter Auspuff repariert", "der nächste Urlaub ist bezahlt", usw.
Wir jammern wohl alle über teure Versicherungsprämien, aber wenn man dann schon mal die Chance hat, dann langen wir schon mal richtig zu?

Den Beitrag mit dem Punkt "Schadensminimierung" fand ich gut. Ich ärgere mich auch grad mit einem fremdverschuldeten Unfall herum, aber ich versuche wirklich, es der gegnerischen Versicherung nur so teuer zu machen wie nötig. Suche mir eine günstige Werkstatt, akzeptiere deren Gutachten, nehme weder Leihwagen noch Anwalt. Gut, ich brauch das alles wohl nicht und die Versicherung hat zugesagt, wenns teurer wird als der knausrige Gutachter, dann zahlen sie auch mehr - die Gutachtensumme haben sie innerhalb weniger Tage bereits überwiesen. Also wenn nicht noch was grobes auftaucht, dann wurde bei mir die Sache von allen Seiten anständig abgewickelt.

Dem Aspekt der Schadensminimierung stimme ich absolut zu...aber die Erfahrung zeigt halt, dass man schnell in den Allerwertesten getreten wird, wenn man seine Rechte nicht entsprechend durchsetzt.

Anwälte, teure Gutachten etc. wären im Sinne der Schadensbegrenzung auch überflüssig und könnten meinetwegen auch gerne weggelassen werden...wenn denn Versicherungen nicht jede sich bietende Chance nutzen würden, den Schaden zu kürzen, Zahlungen hinzuziehen etc.

Aber dass Schäden nicht so hoch angesetzt werden sollten um Aufwertungen vorzunehmen oder gar artfremde Dinge wie Urlaube zu finanzieren ist in der Tat eindeutig...diese Abgreifermentalität ist wirklich zum kotzen.

Zitat:

Original geschrieben von Nyxo


eines der bekannteren ist AG Kelheim AZ 3 C 0620/01.
Es gibt auch deutlich ältere, dieses hat aber speziell auch nochmal untermauert, dass auch bei geringeren Schäden ein Anrecht besteht.

Schön und gut...ich habs gelesen, aber verlassen würde ich mich darauf ehrlich gesagt nicht besonders...das Urteil ist aus 2001 vor einem Amtsgericht, bindend für eine andere Entscheidung ist das überhaupt nicht...wobei der Grundsatz der Rechtsverfolgung wohl immer noch gelten dürfte. Naja, der TE muss für sich entscheiden, was er nun macht.

Gruß Tecci

Bringe es doch einfach ins Autohaus/Werkstatt zu VW. Den nennst du die Versicherung und Versicherungsnummer. Und dann kümmern die sich. Mietwagen bekommst auch kostenlos (ist ja von der Gegnerischen Versicherung)

Warum macht ihr es euch denn so schwierig?!

Zitat:

Original geschrieben von rene712


Bringe es doch einfach ins Autohaus/Werkstatt zu VW. Den nennst du die Versicherung und Versicherungsnummer. Und dann kümmern die sich. Mietwagen bekommst auch kostenlos (ist ja von der Gegnerischen Versicherung)

Warum macht ihr es euch denn so schwierig?!

Weil bestimmt mal jemand einen EUR oder was auch immer zu wenig bekommen hat und deshalb direkt zum Anwalt gerannt ist wie ein irrer und sich vorab noch ein Taschentuch besorgen musste um sich alle Tränen abzuwischen...

Bei so viel Pessimismus im Leben würde ich mich erhängen, wer aber keine Probleme hat macht sich halt welche, sorry...

Kanns auch net verstehen, Deutschland halt...

Kann deine Aussage auch direkt unterschreiben 😉

Zitat:

Original geschrieben von tdi-spochtpower


Hallo Freunde,
heute ist es passiert - man hat heute im Stau auf der BAB mein Hintermann auf mich draugeschoben.
(Der erste hat nicht aufgepasst, fuhr auf mein Hintermann und der auf mich). Mein Hintermann hatte
einen T4 - hinten ordentlich kaltverformt, vorne Nummernschild verbogen, bei mir kein sichtbarer Schaden
aber Spaltmasse stimmen nicht mehr und vom ersten Wagen (Peugeot 806) sprechen wir gar nicht mehr.
Polizei kam, die Schuldfrage ist eindeutig klar.

Das bei mir was kaputtgegangen ist, ist anzunehmen. Ich sag nur Sollbruchstellen am Stoßfänger, Pralldämpfer etc. Jetzt stellt sich die Frage, nehme ich mir einen halben Tag frei und fahre selbst zum Gutachter oder nehme ich mir einen Leihwagen und gebe ich mein Fahrzeug beim Freundlichen ab und der soll sich selbst einen Gutachter kommen lassen oder seinen Kostenvoranschlag selbst berechnen? Ein Leihwagen wird mir wohl zustehen, davon kann man doch ausgehen?

Am liebsten wäre mir, dass nicht passiert ist. Mein Brumm-brumm jetzt 2.5 Jahre alt und außerdem möchte
ich den armen Verursacher nicht mehr Kosten aufbürden als notwendig. Sowas rächt irgendwann der liebe Herrgott 😉

Mein Bruder meinte, ich solle zum Gutachter, den Schaden berechnen lassen. Dann von der Versicherung die Schadenssumme ohne MWST auszahlen lassen und dann vom Freundlichen reparieren lassen, weil das u.U. günstiger wird, weil der Freundliche sowieso die vollen Gutachterkosten dann kassieren würde.

Was würdet Ihr machen?

viele Grüße
Mark

Hallo Mark,

ein LKW hat meinen Golf IV (stehen an der roten Ampel) zum Mini gemacht.......(Totalschaden)

Ein guter Anwalt (Rechtsschutz sollte man heute schon haben) kann alles am besten regeln mit einem Gutachter.

Vom Unfalltag bis heute alles auf schreiben, was alles mit dem Unfall zu tun hatte, z.B. Telefonate mit dem Handy, Werkstattbesuch, Anfragen,

Arbeitsausfall, Ersatzbeschaffung usw. .

Die gegnerische Versicherung versucht mit allen Mittel die Kosten zu drücken und Dich mit einem Trinkgeld abzuspeisen.

Man hat so gar versucht, den Unfallursache (rote Ampel) zu verdrehen (auf einmal gelbes Ampellicht), um eine Mitschuld mir unter zu jubeln.

Wenn Schmerzen, auch wenn sie noch so unscheinbar sind, zum Arzt und aufschreiben lassen. Die richtigen Beschwerden kommen immer später, war bei mir auch so.

Nehme die Sache nicht auf die leichte Schulter, das dicke Ende kommt dann immer später, von der gegnerischen Versicherung.

Wegen Leihwagen unbedingt die gegenerische Versicherung vorher Fragen, was Sie bezahlen, sonst bleibst Du auf den Kosten sitzen.

Klaus

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von Nyxo


eines der bekannteren ist AG Kelheim AZ 3 C 0620/01.
Es gibt auch deutlich ältere, dieses hat aber speziell auch nochmal untermauert, dass auch bei geringeren Schäden ein Anrecht besteht.
Schön und gut...ich habs gelesen, aber verlassen würde ich mich darauf ehrlich gesagt nicht besonders...das Urteil ist aus 2001 vor einem Amtsgericht, bindend für eine andere Entscheidung ist das überhaupt nicht...wobei der Grundsatz der Rechtsverfolgung wohl immer noch gelten dürfte. Naja, der TE muss für sich entscheiden, was er nun macht.

Gruß Tecci

na wenn Du Dich nicht drauf verlassen würdest, dann bliebe halt nur noch der Anwatsverzicht (selbst Schuld) oder Dir jedesmal selbst ein Urteil zu erwirken...diese Skepsis finde ich nicht nachvollziehbar, aber sie ginge ja auch bloss zu deinen Lasten.

so ein blödsinn. das auto zum 🙂 bringen. Und um den rest kümmert der 🙂 mit der versicherung. hatte bei meinen unfall auch nicht solche probleme.

immer dieses pessimistische.

Zitat:

Original geschrieben von rene712


so ein blödsinn. das auto zum 🙂 bringen. Und um den rest kümmert der 🙂 mit der versicherung. hatte bei meinen unfall auch nicht solche probleme.

immer dieses pessimistische.

na wenn Du keine probleme hattest, dann wird das sicher immer so sein.....leider sagen Erfahrungsberichte im Netz und die Verbraucherzentralen was anderes. Was natürlich nicht zwangsläufig sein muss, aber das sollte klar sein.

Mich für meinen Teil hat diese Unerfahrenheit vor Jahren mal 200€ gekostet.

ich versteh das ganze trara mit anwalt usw. nicht! 😕
wenn du den wagen zum 🙂 bringst, kümmert der sich um die komplette schadensabwicklung, da musst du auch keinen gutachter engagieren, der kommt von der gegnerischen versicherung bzw. arbeitet als freier gutachter!

sollte die gegnerische vers. deinen schaden nicht bezahlen wollen, kannst du noch immer den rechtsanwalt einschalten!
denn in so einem fall würdest du auf den kosten sitzenbleiben!

von wegen "der freundliche muss sich mit der versicherung rumärgern und übernimmt die kosten", alles quatsch!
das is noch immer ne kfz-werkstatt und nicht Amnesty International!

Zitat:

Original geschrieben von tdi-spochtpower


Hallo Freunde,
heute ist es passiert - man hat heute im Stau auf der BAB mein Hintermann auf mich draugeschoben.
(Der erste hat nicht aufgepasst, fuhr auf mein Hintermann und der auf mich). Mein Hintermann hatte
einen T4 - hinten ordentlich kaltverformt, vorne Nummernschild verbogen, bei mir kein sichtbarer Schaden
aber Spaltmasse stimmen nicht mehr und vom ersten Wagen (Peugeot 806) sprechen wir gar nicht mehr.
Polizei kam, die Schuldfrage ist eindeutig klar.

Das bei mir was kaputtgegangen ist, ist anzunehmen. Ich sag nur Sollbruchstellen am Stoßfänger, Pralldämpfer etc. Jetzt stellt sich die Frage, nehme ich mir einen halben Tag frei und fahre selbst zum Gutachter oder nehme ich mir einen Leihwagen und gebe ich mein Fahrzeug beim Freundlichen ab und der soll sich selbst einen Gutachter kommen lassen oder seinen Kostenvoranschlag selbst berechnen? Ein Leihwagen wird mir wohl zustehen, davon kann man doch ausgehen?

Am liebsten wäre mir, dass nicht passiert ist. Mein Brumm-brumm jetzt 2.5 Jahre alt und außerdem möchte
ich den armen Verursacher nicht mehr Kosten aufbürden als notwendig. Sowas rächt irgendwann der liebe Herrgott 😉

Mein Bruder meinte, ich solle zum Gutachter, den Schaden berechnen lassen. Dann von der Versicherung die Schadenssumme ohne MWST auszahlen lassen und dann vom Freundlichen reparieren lassen, weil das u.U. günstiger wird, weil der Freundliche sowieso die vollen Gutachterkosten dann kassieren würde.

Was würdet Ihr machen?

viele Grüße
Mark

Ich würde das über die Grüne Versicherungskarte klären !

Das heisst die gegnerische Versicherung das Prozedere abwickeln lassen, allein schon wegen möglicher unvorhersehbarer versteckter Schäden am Auto !

Dieser Grössenfall ist ohnehin eigentlich ein Versicherungsthema ;-)

Kurz: melde den Schaden unverzüglich der gegnerischen Versicherung, lass ein Sachgutachten beim Freundlichen machen,
- aber merke: solche Fälle werden prinzipiell über die Versicherung geklärt, gerad erst recht wenn ohnehin Dein Hintermann ebenfalls betroffen ist, denn der wird das über die Versicherung abwickeln !

Die Versicherung vom Verursacher muss sowieso einspringen.

Grüsse

Deine Antwort
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