Auffahrunfall - heute ist es passiert - Fragen zum Gutachter
Hallo Freunde,
heute ist es passiert - man hat heute im Stau auf der BAB mein Hintermann auf mich draugeschoben.
(Der erste hat nicht aufgepasst, fuhr auf mein Hintermann und der auf mich). Mein Hintermann hatte
einen T4 - hinten ordentlich kaltverformt, vorne Nummernschild verbogen, bei mir kein sichtbarer Schaden
aber Spaltmasse stimmen nicht mehr und vom ersten Wagen (Peugeot 806) sprechen wir gar nicht mehr.
Polizei kam, die Schuldfrage ist eindeutig klar.
Das bei mir was kaputtgegangen ist, ist anzunehmen. Ich sag nur Sollbruchstellen am Stoßfänger, Pralldämpfer etc. Jetzt stellt sich die Frage, nehme ich mir einen halben Tag frei und fahre selbst zum Gutachter oder nehme ich mir einen Leihwagen und gebe ich mein Fahrzeug beim Freundlichen ab und der soll sich selbst einen Gutachter kommen lassen oder seinen Kostenvoranschlag selbst berechnen? Ein Leihwagen wird mir wohl zustehen, davon kann man doch ausgehen?
Am liebsten wäre mir, dass nicht passiert ist. Mein Brumm-brumm jetzt 2.5 Jahre alt und außerdem möchte
ich den armen Verursacher nicht mehr Kosten aufbürden als notwendig. Sowas rächt irgendwann der liebe Herrgott 😉
Mein Bruder meinte, ich solle zum Gutachter, den Schaden berechnen lassen. Dann von der Versicherung die Schadenssumme ohne MWST auszahlen lassen und dann vom Freundlichen reparieren lassen, weil das u.U. günstiger wird, weil der Freundliche sowieso die vollen Gutachterkosten dann kassieren würde.
Was würdet Ihr machen?
viele Grüße
Mark
Beste Antwort im Thema
Als Geschädigter hat man aber auch die Pflicht zur Schadensminimierung. So steht einem z.B. kein Leihwagen zu, wenn der Schaden innerhalb eines Tages repariert werden kann. Und genau so sollte man nicht gleich wegen jedem kleinen Schaden das größtmöglich Fass aufmachen, nur weil mans kann. Ruf einfach die gegnerische Versicherung an und geh zu deinem VW Händler den Schaden mit Abtretungserklärnug reparieren lassen und gut. Genau dafür wurden solche Mechanismen geschaffen. Wo kämen wir denn hin, wenn jeder wegen jedem kleinen Kratzer zum Anwalt rennen würde. Das ist auch eine Frage eines sozialen Miteinanders in einer Gesellschaft. Das geht es nicht immer nur darum, wie man dem anderen möglichst dolle ans Bein pissen kann oder für sich selbst den größtmöglichen Vorteil aus jeder Situation raus presst! Wenn ihr selbst mal in eine solche Situation kommt (und das kann jedem Mal passieren!), wärt ihr auch froh, wenn sich euer Gegenüber nicht wie ein Arschloch benimmt. Keine Sorge, der Unfallverursacher hat schon so genug Stress und Strafe und wird sich das eine Weile merken.
Und wenn ich sowas, wie von Timal lese, geht mir echt der Hut hoch! Solchen Betrug bezahlen wir am Ende alle gemeinsam mit unseren Beiträgen. Ebenso unnötige Rechtsanwälte und Leihwagen.
40 Antworten
Die Schreiber/innen hier hatten wohl noch keine Erfahrung mit eigenen Crashs der besagten Güte.
Aus eigener Erfahrung, Schadensminimierungspflicht hin oder her, ist folgende Handlungsweise angezeigt:
1) Polizei
2) Anwalt
3) Schadensmeldung an gegnerische Versicherung
4) um Himmels Willen NICHT auf verlockende Angebote der gegnerischen Versicherung eingehen "wir regeln alles für Sie, müssen nur hier kurz ne Verzichtserklärung unterschreiben"
5) Gutachter über Autohaus des Vertrauens (und nicht den von der Versicherung vorgeschlagenen)
6) Reparatur im FACHBetrieb nach Wahl (und nicht von der Versicherung vorgeschlagenen)
7) je nachdem, ob man auch ein paar Tage ohne Auto auskommt, Nutzungsausfall auszahlen lassen oder Mietwagen nehmen. Achtung beim Mietwagen - wird normalerweise nur ne Nummer kleiner bezahlt! Aufpassen beim Gutachter... der stellt auch fest, ob das Unfallfahrzeug noch verkehrstauglich ist oder nicht, danach richtet sich dann die Ausfallzeit.
8) Anwalt kann/soll auch schauen, ob man entgangenen Urlaub/entgangene Arbeitszeit geltend machen kann (müsste m.E. möglich sein)
9) Arztcheck wegen Schleudertrauma etc (ganz ganz fiese Sache, Schmerzen kommen oft erst Wochen oder Monate später und dann weis' mal einen Zusammenhang nach)
Mir gings nämlich auch schon so... war der "Sandwich" bei nem Unfall. Schuldfrage laut Polizei 100% glasklar wie Wurstbrühe. Die gegnerische Versicherung hat sich dumm gestellt, weil die UnfallverursacherIN, die von hinten rein ist, Blödsinn erzählt hatte (Grund war klar, wollte Mitschuld unterschieben). Erst nachdem ich massiv wurde und mit Strafanzeige wegen versuchten Betrugs gedroht hatte, gings plötzlich ganz fix. Ergo siehe oben 2). Den Ärger und das Geschisse geb ich mir nicht mehr. Wozu gibts Fachleute! Und nicht jeder hat Zeit, stundenlang im Büro privat zu telefonieren oder zu mailen.
Und kommt jetzt nicht mit Schadensminimierungspflicht... das dachte ich auch mal und wurde eines Besseren belehrt! Am Telefon kann man so viel versprechen, auch von Seiten der Versicherung, die - wenns ans Zahlen geht - Meister im Verschleppen Verzögern Hinhalten sind...
Zu meinem Beitrag von vorher:
es geht mir nicht darum, den letzten Cent rauszuschwitzen oder sich über eine Billigreparatur noch nen Urlaub bezahlen zu lassen, sondern nur darum, wie man am Besten aus der Sache rauskommt.
Etwas bleibt nämlich immer was hängen... nur übersieht man als Laie gern mal was!
Und versuche mal, ein Unfallfahrzeug zu verkaufen (mußt ja angeben - sogen. merkantiler Minderwert)... soweit ich weiss, zahlt DAS nämlich keiner (oder ich hab mich damals verarschen lassen)...
Zitat:
Original geschrieben von 5100roma
Schuldfrage laut Polizei 100% glasklar wie Wurstbrühe.
Bloß gut, dass die Polizei mit der Klärung der Schuldfrage überhaupt nichts am Hut hat 😉 Das ist überhaupt nicht deren Aufgabe...
Gruß Tecci
@5100roma:
nur gut, dass wenigstens du ahnung hast wie sonst keiner hier! 🙄
da ich selbst eine kfz-werkstatt führe, hab ich auch täglich mit versicherungsfällen zu tun!
und nur weil du einmal schlechte erfahrungen gemacht hast, rechtfertigt sich deine vorgehensweise nicht auch bei anderen!
ist die schuldfrage klar, ist der anwalt völlig überflüssig, das kostet nur zeit, sonst nichts!
ich sag dir mal wie das bei mir im betrieb abläuft:
-kunde kommt zu mir (mit unfallbericht, daten des gegners, schadensmeldung muss gemacht werden)
-sachverständiger wird über online vers.-portale angefordert, kundenfahrzeug bleibt im betrieb (leihwagen kostenlos)
-sachverständiger schätzt den schaden vor ort, erstellt ein gutachten (schadenhöhe, fahrzeugwert- bzw. zustand)
-reparaturbeginn erfolgt mit freigabe der gegn. versicherung
-nach erfolgter reparatur unterschreibt der kunde bei der abholung die abtretungserklärung (damit die werkstatt mit der versicherung abrechnen kann)
_________________
und das wars dann schon!
der kunde selbst hat sich im prinzip um nichts zu kümmern, muss nur den wagen bringen und wieder abholen!
ist die schuldfrage jedoch unklar, bzw. fühlt sich der schadensverursacher nicht schuldig, macht keine schadensmeldung od. die gegn. versicherung will nicht bezahlen, ist es auf jeden fall ratsam, seinen anwalt in die sache miteinzubeziehen!
mir persönlich kommen aber von wöchentlich ca. 30 versicherungsfällen vielleicht einer oder keiner unter, bei dem probleme entstehen!
also, nicht nach dem unfall gleich die nerven verlieren, tod und teufel auf den gegner hetzen, sondern den einfacheren und nervenschonenden weg gehen! 😉
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Zitat:
Original geschrieben von Fox906bg
da ich selbst eine kfz-werkstatt führe, hab ich auch täglich mit versicherungsfällen zu tun!
und nur weil du einmal schlechte erfahrungen gemacht hast, rechtfertigt sich deine vorgehensweise nicht auch bei anderen!
und ob, das gebietet schon die Logik.
Um deine Argumentation mal aufzugreifen: nur weil es bei Dir funktioniert kann man das nicht verallgemeinern.
Denn Schaden kann dem Opfer nur dann entstehen, wenn es auf deinen Rat hört und dann reinfällt.
Beachtet man die von ihm beschriebene Vorgehensweise, dann kann nichts passieren, ob die Werkstatt oder die Versicherung nun abzockt oder nicht. Andersrum ist das alles andere als garantiert, da finde ich es etwas verantwortungslos, ihm entgegen der ihm zustehenden Rechte, zu raten auf einen Anwalt zu verzichten!
Zitat:
Original geschrieben von Nyxo
und ob, das gebietet schon die Logik.Um deine Argumentation mal aufzugreifen: nur weil es bei Dir funktioniert kann man das nicht verallgemeinern.
Denn Schaden kann dem Opfer nur dann entstehen, wenn es auf deinen Rat hört und dann reinfällt.
Beachtet man die von ihm beschriebene Vorgehensweise, dann kann nichts passieren, ob die Werkstatt oder die Versicherung nun abzockt oder nicht. Andersrum ist das alles andere als garantiert, da finde ich es etwas verantwortungslos, ihm entgegen der ihm zustehenden Rechte, zu raten auf einen Anwalt zu verzichten!
erstmal hab ich hier niemanden geraten, auf den anwalt zu verzichten, wenn die schuldfrage unklar ist! auch ist es keinesfalls ein nachteil, von seinen rechten gebrauch zu machen!
worauf ich jedoch hinaus will ist, dass es unnötig ist, wenn der sachverhalt klar ist und keine probleme seitens der gegn. versicherung auftreten!
und zweitens liegt es (mir zumindest) fern, irgendwelche kunden abzuzocken, was eigentlich gar nicht geht! (da die geldsumme, die ich erhalte, vorher von einem gerichtlich beeideten sachverständigen nach normstandard ermittelt wurde)
das geld für die reparaturleistung erhalte ich von der versicherung des schadenverursachers, nicht vom kunden oder vom verursacher selbst (dafür ist die versicherung ja da)!
ausserdem hätte ich nichts davon, irgendwelche kunden hinters licht zu führen!
ich bekomm mein geld im normalfall sowieso, fühlt sich der kunde jedoch betrogen (aus welchem grund auch immer) wird er nicht mehr so schnell erscheinen, womit ich mir ins eigene fleisch geschnitten hätte!
dieses risiko des kundenverlustes geht bestimmt keine firma ein, das kannst du mir glauben! 😉
Zitat:
Original geschrieben von Fox906bg
erstmal hab ich hier niemanden geraten, auf den anwalt zu verzichten, wenn die schuldfrage unklar ist! auch ist es keinesfalls ein nachteil, von seinen rechten gebrauch zu machen!Zitat:
Original geschrieben von Nyxo
und ob, das gebietet schon die Logik.Um deine Argumentation mal aufzugreifen: nur weil es bei Dir funktioniert kann man das nicht verallgemeinern.
Denn Schaden kann dem Opfer nur dann entstehen, wenn es auf deinen Rat hört und dann reinfällt.
Beachtet man die von ihm beschriebene Vorgehensweise, dann kann nichts passieren, ob die Werkstatt oder die Versicherung nun abzockt oder nicht. Andersrum ist das alles andere als garantiert, da finde ich es etwas verantwortungslos, ihm entgegen der ihm zustehenden Rechte, zu raten auf einen Anwalt zu verzichten!
worauf ich jedoch hinaus will ist, dass es unnötig ist, wenn der sachverhalt klar ist und keine probleme seitens der gegn. versicherung auftreten!dieses risiko des kundenverlustes geht bestimmt keine firma ein, das kannst du mir glauben! 😉
und das weiss man vorher?
Oh, da habe ich ganz andere Erfahrungen gemacht...gerade im KFZ Gewerbe steht kurzfristiger Profit häufig vor Kundenbindung.
Zeigen ja regelmässig alleine diverse Werkstatttests bei 0815 Inspektionen....
@fox096bg:
Wie's jeder macht, ist einem selbst überlassen.
Ich dachte wohl auch, ich nehm den einfacheren "nervenschonenderen" Weg ohne Anwalt...
Am Unfallort war ja auch noch alles klar! Aaaalles kein Problem... nur als die Tussi wieder bei Sinnen war (sie rief am anderen Tag sogar noch an, was den da passiert wäre!!!!), ging die Streiterei los...
Wohl dem, der das Ganze ohne Anwalt übersteht, so fair sind die Unfallgegner heutzutage nicht mehr. Man kann ja nicht zugeben, daß man's war und gut is. Irgendein schlauer Bekannter hat dann noch "gute Tips" und schon hast den Salat.
... und irgendein Richter wird schon so entscheiden, daß man dem Anderen wenigstens noch ne Teilschuld in die Schuhe schieben kann...
Rausholen was drin ist... :
Passierte ner Kollegin neulich: kleiner Parkrempler mit Kratzern (shit happens, angeblich nicht wegpolierbar), das andere Auto war schon relativ verschrabbelt... der Typ sagt, er sei in "ner Werkstatt" gewesen, "Kostenvoranschlag 500 EUR"... aber 250 cash in d'Täsch dann isses ok...
So läuft das heute... noch Fragen?
natürlich sind unfallgegner heutzutage oft nicht fair, das stimmt!
dafür kann aber die Reparaturwerkstätte nichts, die repariert nur den schaden!
ich persönlich mach es so: solange der sachverhalt nicht 100% klar ist, wird das fzg. nicht mal angerührt!
ansonsten könnte es passieren, dass die reparaturarbeiten in vollem gange sind und dann kommt die meldung von der versicherung "schaden wird nicht bezahlt, weil......" od. ähnliches!
dann würde der kunde auf den reparaturkosten sitzen bleiben, was zu großem unmut aller beteiligter führen würde!
ein kostenvoranschlag/gutachten einer werkstätte ist leider so gut wie nichts wert, da allein der sachverständige über die schadenhöhe entscheidet, da hat die werkstätte keinen einfluss drauf!
was du mit "cash in d´Täsch" meinst, ist wahrscheinlich die sog. abfertigung!
hierbei wird die schadenhöhe geschätzt und an den kunden ausbezahlt, die werkstätte sieht dabei keinen cent (es sei denn, der kunde entschließt sich anschließend für eine reparatur ohne rechnung, um den restbetrag kassieren zu können)
tricks und hintertürchen sind natürlich immer wieder zu beobachten, da geb ich dir recht!
ich persönlich muss allerdings zugeben, dass eine werkstätte bei einem versicherungsfall ausreichend gut verdient, um (hoffentlich) nicht eins dieser hintertürchen zu benutzen zu müssen!
daher würd ich mir mit sowas nicht die finger schmutzig machen (das ganze kann schlimme folgen haben), jedoch is das nur meine meinung und lässt sich nicht verallgemeinern!
Nochmal: es ist nix gegen die Werkstätten!
Es sollten lediglich ein paar Gedanken darüber sein, wie man auf jeden Fall auf der sicheren Seite ist.
Mit "Cash in d'Täsch" meinte ich den dezenten Hinweis des feinen Herrn (man könnte es auch Nötigung nennen, welch böses Wort), daß der Schaden 500 EUR (Grobschätzung !! eines Bekannten !!!! in einer Werkstatt) betrage, was man über die Versicherung abrechnen könne (mit Hochstufung etc) ODER man eben 250 EUR bezahle, dann sei die Sache vergessen...
Aber das ist jetzt schon zu weit vom Thema weg...
Hallo Freunde,
ich bin am Freitag bei meinem Freundlichen zur ersten Schadensbegutachtung gewesen. Getauscht wird, was notwendig ist. Die Werkstatt rechnet direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Falls der Schaden über 500€ liegt, erstellt die Werkstatt ein Schadensgutachten. Leihwagen (A4, Golf VI, Scirocco - Fahrzeuggröße von der Versicherung genehmigt) wird gestellt. So wird die Lösung für alle Beteiligten am besten und am günstigten sein. Am 28.07 gehts loß.
Danke für alle Antworten und viele Grüße
Mark