Auffahrunfall - Einigung ohne Versicherung?
Hallo Allerseits,
Zur Vorgeschichte: Ich fuhr gestern Abend einen steilen Berg hinauf, als auf einmal ein Golf V GTI von hinten angeschossen kam, hinter mir eine Notbremsung durchführte und mir dennoch mit gehöriger Wucht ins Heck schoss ( Ich war am fahren ca. 40 km/h ).Nachdem ich die Polizei verständigt hatte, beging der Arsch Fahrerflucht. Die unmittelbare Fahndung nach dem Fahrer / Fahrzeug war natürlich erfolglos. Also bin ich eben zur Polizei gefahren und hab mir die Adresse des Verursachers geholt. Vorbeigefahren, einmal geklingelt und schon stand er vor mir ( So einfach kanns sein ). Er fing auch gleich an sich zu entschuldigen und beichtete mir, dass er betrunken und deshalb abgehauen war. Auch hat er mir erzählt, dass er den Wagen schon in einer Werkstatt stehen hat und diesen dort reparieren lässt. Er hat mir angeboten bzw mich gefragt ob wir das auch ohne Versicherung klären können und da ich kein Unmensch bin, habe ich zugesagt unter der Bedingung dass ich mich erkundige wie und ob das geht. Schließlich möchte ich nicht später dumm da stehen.
Nun meine Fragen: Gibt es da Möglichkeiten sich privat zu einigen? Sollte ich nur einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten anfertigen lassen – so ein Gutachten ist immerhin sehr kostenintensiv.
Wie würdet ihr vorgehen? Anzeige bei der Polizei besteht. Versicherung, Anwalt ( Verkehrsrechtsschutz) und Gutachter sind noch nicht eingeschaltet.
Ich möchte nur meinen Schaden bezahlt haben und das so einfach und so schnell wie möglich, da ich mich ungerne mit Versicherungen, Gutachtern etc. rumschlagen will.
Ich bin zum ersten Mal geschädigter bei einem Unfall, weiß daher also nicht wie man sowas möglichst unkompliziert abwickelt.Ich hoffe auf eure Erfahrung. Vielleicht ist es noch erwähnenswert das ich eine AHK habe.
Im Voraus vielen Dank für eure Antworten
Mfg Christian
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von essi87
Ich werd euch auf dem laufenden halten.
Wer zahlt Dir die ganzen Umkosten. Was ist wenn sich rausstellt das der Wagen doch erheblich schlimmer beschädigt ist als angenommen. Dann hast du aber rein gar nichts um deine Ansprüche durchzusetzen. Ganz erhlich, ich kann dein Handeln nicht nachvollziehen. Dich trifft keine Schuld, hast einen Schaden und Kosten und lässt dich aus Mitleid auf solch einen Handel ein. Schon aus dem Grund das der UV getrunken hat würde ich eine Anzeige erstatten. Ich hoffe für dich er zahlt. Ansonsten hast du was gelernt.
PS: Hast du keine Schmerzen im Nacken. Du bist 40 KmH gefahren und er Dir hinten drauf. Ich hätte da wohl nen kleines Schleudertrauma und wäre zum Arzt.
Du hättest es voll durchziehen sollen, denn dann wäre für eine gewisse Zeit und saufender, fahrender Vollidiot weniger auf unseren Straßen.
LG
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von KapitaenLueck
2000€ für Schaden, Rennerei, Ersatz, Verlust und Schnauze halten. Ansonsten Anwalt, Gutachter und noch einmal der Gang zur Polizei mit dem Hinweis, dass er dir gegenüber die Aussage gemacht hat, dass er besoffen gefahren ist und deshalb abgehauen ist.
Das kann man machen, muss man aber sehr vorsichtig mit sein, da so etwas schnell richtung Erpressung geht. Natürlich ist es keine Erpressung, wenn man jemandem mit einer Anzeige droht um berechtigte Interessen durchzusetzen, doch haben wir hier eine Summe (bsp.weise die 2000 EUR) die "aus der Luft
gegriffen" ist. Ferner dürfte die Trunkenheitsfahrt nicht mehr nachweisbar sein. Wenn mit einer Anzeige gedroht wird, sollte man sich hier auf das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" beschränken und zunächst das Gutachten abwarten. Der Gutachter rechnet direkt mit der Versicherung ab. Da muss man nicht in
Vorlage gehen. Wichtig: Gutachter selbst aussuchen!
So, Gutachter hab ich einen, allerdings hat der erst Montag Zeit. Heute ginge nicht mehr weil ich Mittagschicht habe. Der Sachbearbeiter der Polizei ist auch informiert über die Aussagen die der Verursacher bei mir gemacht hat.
Jetzt heißt es warten. Ich danke euch schon einmal für die Anteilnahme und die vielen Antworten.
Nabend zusammen,
ich gebe auch mal meinen Senf dazu ab. @ Christian: Ich empfehle Dir den Schaden auf jeden Fall über den offiziellen Weg zu regeln, d.h. über die Versicherung des Unfallgegners. Ich nehme an, Du hast von der Polizei eine Unfallmitteilung ausgehändigt bekommen. Eine Kopie davon reichst Du bei der gegnerischen Versicherung ein, wenn der Unfallgegner es der Versichgerung nicht selbst meldet. Tut er das, bekommst Du von der Versicherung ein Schreiben in dem Du aufgefordert wirst, den Unfallhergang zu schildern. Das Antwortschreiben schickst Du dann zusammen mit einem Gutachten über die Schadenshöhe an die Versicherung zurück. Wenn Du selbst kein Gutachten erstellen lässt, wird die gegnerische Versicherung einen Gutachter beauftragen. Da die Trunkenheitsfahrt des Unfallgegners nicht mehr nachzuweisen ist und die Polizei auch keine Kenntnis davon hat, würde ich das in dem Fragebogen der Versicherung auch nicht erwähnen, das sorgt nur für Verzögerungen und Probleme ( grobe Fahrlässigkeit = kein Versicherungsschutz bzw. Regress bei Haftpflicht).
Wenn Dein Unfallgegner den Schaden selbst bezahlen will, kann er das dennoch tun. Er hat in der Regel 1/2 Jahr Zeit der Versicherung die Schadenssumme zurück zu bezahlen und bekommt dann seine alten Prozente wieder.
Was die Fahrerflucht angeht, das braucht Dich nicht zu kümmern, das wird von Amts wegen weiter verfolgt (Straftat) und ist für die Abwicklung Deines Schadens unerheblich.
Sollte sich herausstellen, dass die Versicherung aus welchem Grund auch immer nicht zahlen will, ab zum Anwalt! Solange das nicht geklärt ist, darf an Deinem KFZ nichts gemacht werden, damit keine Beweise flöten gehen. Für die Zeit, bis die Angelegenheit geregelt ist, hast Du zusätzlich zum Schaden am KFZ Anspruch auf Entschädigung für den Nutzungsausfall mindestens vom Unfalltag an bis der Schaden beglichen ist. Das ist ein bestimmter Eurobetrag pro Tag, die Höhe weis ich jetzt nicht, ist Fahrzeugabhängig.
Gruß Jens
Ein etwaiger Regress der Haftpflicht gegen ihren Versicherungsnehmer würde rein gar nichts verzögern.
Die Versicherung muss nämlich bezahlen. Ob sie dann versucht es sich zurück zu holen ist ihre Sache.
Das wirkt sich nicht auf die Abwicklungsdauer aus.
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Sämtlichen Schriftverkehr würde ICH dem Anwalt überlassen (kost dich ja nix).Der sollte eh ran,da die Versicherung den zu erstattenden Betrag aus dem Gutachten garantiert kürzen wird....
Greetz
Cap
Mal ganz erhrlich. Ich kann die Frage nicht verstehen. Da gibt es gar keine 2 Möglichkeiten, sondern nur der Anwalt. Den Rest muss der Unfallverursacher mit sich selbst, der Polizei und seiner Versicherung ausmachen. Solch geistige Tiefflieger sollte man den Schein weg nehmen.
Ich hoffe du warst mittlerweile beim Anwalt, denn Mitleid ist hier fehl am Platz. Ich habe bei meinen unverschuldeten unfällen immer vom Unfallort aus gleich nen Termin beim Anwalt gemacht. Selbst die Polizei schaute erstaunt. Aber mir hat mal jemand als ich in der Lehre war meinen am Straßenrand geparkten Wagen zerlegt. Nen Feuerwehrauto. Der Fahrer hatte nen Anfall. Habe damals auch auf nen Anwalt verzichtet und es hat mich viel Geld gekostet. Da hat die gegnerische Versicherung ihr wahres Gesicht gezeigt. Als ich dann zum Anwalt bin war das Kind schon in den Brunnen gefallen. Soll heißen die Zeit die du abwartest hilft nur dem UV.
LG
Hallo zusammen. Ich hab heut morgen einen Gutachter mal eben so über meinen Wagen schauen lassen. Da dieser ein guter Freund vom Lebenspartner meiner Mutter ist, hat mich das ganze nix gekostet. Er hat mir die Mängel aufgelistet, aber kein Gutachten erstellt. Mit der Liste bin ich zu BMW und habe mir eine Preisauskunft geholt. Mit der Preisliste und anderen aufgeführten Kosten bin ich zum Verursacher und habe einen Vertrag aufgesetzt. Er wird mir die genannte Summe innerhalb 10 Werktagen auf mein Konto überweisen. Somit ist die Sache für mich erledigt wenn er überwiesen hat. Auch wenn eure Meinungen / Empfehlungen in eine andere Richtung gingen. Ich hab mit dem Mann geredet und ich kann diese Entscheidung sehr gut mit mir vereinbaren.Eins sei gesagt, sowohl der UV wie auch ich sind mit dieser Einigung besser weg gekommen als über den " offiziellen Weg". Nähere Details möchte ich hier allerdings nicht nennen.
Ich danke euch trotzdem sehr für eure Hilfe und wünsche allzeit gute Fahrt.
Hoffentlich hast du Glück und bekommst dein Geld...
Hätte aber wahrscheinlich genauso gehandelt...
Wäre schön, wenn du dich bei erfolgreichem Abschluß des Falles nochmal meldest...
@ essi87
Wenn das mal nicht in die Hose geht ......
€: Im übrigen wird um die Fahrerflucht eh nicht rumkommen, sofern Anzeige erstattet wurde.
Zitat:
Original geschrieben von essi87
Ich werd euch auf dem laufenden halten.
Wer zahlt Dir die ganzen Umkosten. Was ist wenn sich rausstellt das der Wagen doch erheblich schlimmer beschädigt ist als angenommen. Dann hast du aber rein gar nichts um deine Ansprüche durchzusetzen. Ganz erhlich, ich kann dein Handeln nicht nachvollziehen. Dich trifft keine Schuld, hast einen Schaden und Kosten und lässt dich aus Mitleid auf solch einen Handel ein. Schon aus dem Grund das der UV getrunken hat würde ich eine Anzeige erstatten. Ich hoffe für dich er zahlt. Ansonsten hast du was gelernt.
PS: Hast du keine Schmerzen im Nacken. Du bist 40 KmH gefahren und er Dir hinten drauf. Ich hätte da wohl nen kleines Schleudertrauma und wäre zum Arzt.
Du hättest es voll durchziehen sollen, denn dann wäre für eine gewisse Zeit und saufender, fahrender Vollidiot weniger auf unseren Straßen.
LG
So, noch ein kurzes Update.
Hab gestern den vollen geforderten Betrag vom Unfallverursacher auf meinem Konto gehabt. Is also doch alles gut gegangen.
Vielen Dank für eure Meinungen und Hilfe
Mfg Christian