Auffahrunfall auf die Anhängerkupplung
Hallo zusammen ,
Ich bräuchte mal Eure Hilfe bzw. Eure Einschätzung ; mir ist eben an einer Ampel jemand auf die ausgefahrene AHK gefahren. Laut seiner Aussage ist er bei seinem Fahrzeug mit Automatikgetriebe kurz von der Bremse runter um hinten die Kinder zu Regeln. Seine Stosstange ist natürlich total gerissen , bei mir sieht man absolut gar nichts. Meine AHK Fährt auch ganz normal rein und raus , das habe ich mehrfach getestet. Jetzt die Frage : Sollte ich das bei BMW Überprüfen lassen ob wirklich alles in Ordnung ist , oder meint Ihr da kann nichts passiert sein ? Ich ziehe halt ab und an einen Pferdehänger mit zwei Gäulen, wäre uncool wenn damit dann was passieren würde.
Beste Antwort im Thema
Das Thema ist hier folgendes: Bei einer elektrischen AHK muss diese (laut Stvzo) ohne Anhänger im Fahrbetrieb eingeklappt sein.
Weiß der Unfallgegner das, gibt es eine Teilschuld.
31 Antworten
Da steht "könnte", nicht "muss". Daher ist das dann im Einzelfall eine Ansichtssache.
Richtig ist, dass man es nicht pauschal für Alle verallgemeinern kann.
Ich bleibe dabei, dass die AHK mehr aushalten muss, als so einen kleinen Bums von einer Stoßstange aus Plastik. Wenn ich z.B. einen Pferdeanhänger ziehe, dann kann ich den Wagen auch nicht mit Samthandschuhen ankoppeln. Und beim Anfahren entstehen große Kräfte, die auf die AHK entstehen.
Zitat:
@Celelawar schrieb am 23. April 2018 um 15:57:07 Uhr:
Zitat:
@bmw-toni schrieb am 23. Apr. 2018 um 14:58:18 Uhr:
@Celelawar schrieb am 22. April 2018 um 23:44:10 Uhr:*@Gallusxx schrieb am 21. Apr. 2018 um 21:14:46 Uhr:*
Das Thema ist hier folgendes: Bei einer elektrischen AHK muss diese (laut Stvzo) ohne Anhänger im Fahrbetrieb eingeklappt sein.
Weiß der Unfallgegner das, gibt es eine Teilschuld.Wo steht das?
Da steht, dass es keine solche Vorschrift gibt! Laut Stvzo schon mal gar nicht.
Wollte auch nur den Stand der Dinge verlinken.
Wie ein Rechtsanwalt diese Thematik jetzt wie verdreht, werden wir hier wohl nicht eruieren.