Auffahrunfall ACC vs. Anhängerkupplung

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo zusammen,
hatte heute mit meinem schönen oryxweißen Golf 7 GTI Performance einen Auffahrunfall.

Zum Hergang:
Ich fuhr auf einer sich gabelnden Spur auf eine Ampel zu die gerade grün wurde. Ich war aber noch ganz hinten während dem Umschalten und sah aber dass die rechte Spur brechend voll und die linke bis auf ein Auto frei war.
Während ich auf der fast komplett freien linken Spur beschleunigt habe um an den LKWs und Autos auf der rechten vorbei zu ziehen, hat der dem ich hinten drauf bin nach dem Anfahren aber wieder voll gebremst, weil so ein Aloch von der Seite bei Rot in die Kreuzung gefahren ist.
Ich konnte weder ausweichen noch rechtzeitig bremsen und auch die City Notbremsfunktion hatte keine Chance mehr 😁

Bin dann ordentlich auf die Anhängerkupplung von nem eh schon fast schrottreifen, alten Golf 3 gerauscht, Airbags sind nicht aufgegangen.
Der Unfallverursacher hat sich sofort aus dem Staub gemacht und im Schock-Moment konnte ich leider auch auf kein Kennzeichen achten. Da ich den Vordermann zufällig kenne, haben wirs für seinen Karren gut sein lassen, dem hat es eh nur die Anhängerkupplung hoch gebogen, aber ich bleib auf meinem Schaden sitzen (Vollkasko 1000 EUR).

Ich hab einen Riss in der Stoßstange aus dem ein PDC - Kabel raushängt, der ACC Sensor ist gebrochen und die Lamellen vom Ladeluftkühler sind nach hinten gebogen. Außerdem ist der Grill beschädigt und an der Karosse hats auch was verzogen. Die Beifahrertüre geht einen ganz kleinen ticken schwerer auf als sonst (Fahrertüre ist i.O.). Im Anhang noch Bilder

Der Gutachter der Versicherung schaut sich den Schaden erst am Donnerstag an, deshalb würde mich euer fachmännischer Rat interessieren was da ungefähr auf mich zukommt.
Keine genaue Kalkulation sondern nur die Meinung von ein paar Leuten, die davon mehr verstehen als ich.

Ich hab da gerade keine Ruhe 😁

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Turbokiffer schrieb am 22. September 2016 um 13:07:05 Uhr:



Zitat:

@cohabit schrieb am 21. September 2016 um 17:32:54 Uhr:


Ich sehe die gefährliche Handlung eher beim TE. Siehe auch STVO § 1 Grundregeln!

Aber da das hier ja weitgehend anonym ist, kann man leicht die eigenen Verfehlungen auf andere abwälzen.
So einen Thread würde ich schon aus Scham nicht eröffnen.

Den Schaden kann nur ein Gutachter beziffern, auch das nur unter Vorbehalt - Fachjargon "im nicht zerlegtem Zustand"

Da du nicht dabei warst, kannst du das gar nicht beurteilen. Der dem ich Aufgefahren bin sieht das wie ich. Außerdem scheinst du unfehlbar zu sein im Straßenverkehr, wenn ein Auffahrunfall gleich Schamgefühle hervorruft. Es gibt Threads, die sind beschämender. Und eben - die Anonymität lässt es zu, dass man auch von solchen Dingen berichten kann. Ist in 8 Jahren Führerschein übrigens mein erster Unfall.
Und davon abgesehen geht es hier weder um die Schuldfrage (hätte weglassen sollen, wie es zum Unfall kam) und darüber was irgendwelche selbsternannten Foren-Richter vom Stapel lassen, noch um eine genaue Schadenskalkulation (wie im Ausgangspost ja schon beschrieben), sondern um einen ganz grob geschätzten Betrag des entstandenen Schadens, da ich leider überhaupt keine Ahnung habe und es hier im Forum evtl. Leute gibt die den ganz grob abschätzen können. Der Gutachter verspätet sich eh um eine Woche und so hab ich zumindest mal einen Anhaltspunkt.

...Deine Schilderung des Unfallherganges reicht mir völlig um zu meiner Meinung zu finden. Das ich unfehlbar bin würde ich nun nicht sagen, aber zumindest nehme ich seit 40 Jahren aktiv und unfallfrei am Straßenverkehr teil. Auf der Rennstrecke sieht es zwar anders aus, aber das ist ja eine andere Geschichte. 😛

Sei froh dass Du/ ihr die Rennleitung nicht hinzugezogen hast, die hätten Dir Deine Verfehlung quittiert. Und ja, ein selbst verschuldeter Auffahrunfall mit einem Fahrzeug mit City-Notbremsfunktion und ACC würde schon Schamgefühle in mir erzeugen. Der Schaden an Deinem Fahrzeug schreit ja förmlich "unangepasste Geschwindigkeit". Aber rede Dir nur alles schön, geht ja auch solange kein Mensch zu Schaden kam.

Schwätz Du nur weiter dummes Zeug von "Foren-Richtern"; was bleibt, ist Dein Unvermögen eine/ diese Verkehrssituation richtig einzuschätzen und daraus resultierend der Sachschaden der entstand. Was ich, in diesem Zusammenhang, allerdings nicht hoffe ist, dass Dein Nickname Programm ist/ war.

In diesem Sinne wünsche ich Dir noch ein schönes Leben und bleibe meiner Stoßstange fern!

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Leichenschänder!

Autsch, nicht gesehen 🙁

Ich gebe folgenden TIPP:

Der Threadersteller hätte nach einer abnehmbaren AHK des Vorausfahrenden gucken sollen.
Die sind nämlich bei Nichtnutzung abzunehmen, der hätte zumindest eine Teilschiuld aufgebrummt bekommen 😉

Da der Ursprungsthread aus September 2016 war, und es hier vom TE wohl keine Antwort mehr geben wird, mache ich hier mal zu.

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