Auf einmal war ein Loch in der Straße
Mein Jan hats entschärft. Auf einmal war ein riesen Loch in der Straße und ich konnte gerade noch ausweichen, aber es hat nicht ganz gereicht. Die Aufhängung ist im Ar...😠 Jetzt muß ich mich erstmal mit der Stadt auseinander setzten.
Beste Antwort im Thema
Es ist nicht alles schwarz weiß. Frau sagt "schau mal ein Loch", er "wo" und bremst; ohne Frau komplett drin mit Kommentar von Frau nur halb drin.
Wie einige sich im Internet erdreisten können jede wirklich jede Situation schon mal erlebt zu haben und wenn nicht nachvollziehbar für diejenigen zu sagen "geht nicht". Und wenn ich immer höre "das geht nicht" dann muss man sich mal überlegen das es unendlich viele Möglichkeiten gibt wie es gewesen sein kann aber nö die Internet Leute habe ja wie immer von allen Ahnung und müssen erst mal widersprechen. Warum sollte man erst mal neutral darüber nachdenken wenn man schon vorher sagen kann "bist doch selber schuld, hätte man sehen müssen oder was fährst auch so schnell".
181 Antworten
Vielleicht ist auch ein Tempolimit relevant, wenn es eines gab. 30? 50? Könnte sein...
Ansonsten natürlich schon heftig, nur kann ich sonst nichts beitragen. Viel Glück!
Das hätte aber auch ganz schlecht ausgehen können, da hast Du und Deine Frau wirklich Glück im Unglück gehabt. Das ist ja mal ein echt heftiges Loch.
Mein Beileid für den Schaden am Dicken!
Das Loch sieht aus wie frisch eingebrochen, war das schon so groß bevor Du da „hängen“ geblieben bist oder ist es erst da soweit aufgebrochen?
Tippe auch wie alle hier das es ohne Anwalt nicht gehen wird, wahrscheinlich wird man erst mal Probleme haben einen „Schuldigen“ zu finden.
Wünsche Dir jedenfalls dass alles schnell in Deinem Sinne reguliert wird!
PS: Wann war den der Unfall? Die Bäume sehen da alle noch so kahl aus, bei uns sind die schon alle grün.
Problem könnte werden - "Man muss so fahren, dass man jederzeit anhalten kann"
Das Bild zeigt aber eindeutig, dass es sich nicht um ein Schlagloch, sondern einen Straßeneinbruch handelt, der von jetzt auf sofort geschieht. Dies sollte der Argumentationsansatz sein 😉
Solche ,,Loecher`` zaehlen nicht als Schlagloch. Hier wird entweder die eigene Versicherung (Kasko) eintreten oder der Verursacher wenn es z.b. nachweislich Pfusch am bau war. Allerdings scheint mir die Strasse nicht die neuste zu sein.
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Zitat:
Original geschrieben von twindance
. Dies sollte der Argumentationsansatz sein 😉
Das ist er auch für die Stadt. Wäre in dem Fall ein unabwendbares Ereignis. Mal schauen, ob die Versicherung was tut.
Moin.
Ist bei mir in der Nähe auch passiert, die Stadt ist für den Schaden komplett aufgekommen.
Dabei handelte es sich um einen Strasseneinbruch aufgrund eines Kanalisationsrohr welches marode war.
Viel Erfolg TE.
Gruss TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Moin.
Ist bei mir in der Nähe auch passiert, die Stadt ist für den Schaden komplett aufgekommen.
Dabei handelte es sich um einen Strasseneinbruch aufgrund eines Kanalisationsrohr welches marode war.Viel Erfolg TE.
Gruss TAlFUN
Das ist echt heftig!
Allerdings sehe ich die Sache nicht ganz so klar: Sichtfahrgebot vs. Verstoss gegen Verkehrssicherungspflicht!
Was ist denn an Deinem Auto kaputt (hab ichs überlesen?)? Reine Reifenschäden sind in der Vollkasko idR ausgeschlossen...
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Das ist echt heftig!Allerdings sehe ich die Sache nicht ganz so klar: Sichtfahrgebot vs. Verstoss gegen Verkehrssicherungspflicht!
Was ist denn an Deinem Auto kaputt (hab ichs überlesen?)? Reine Reifenschäden sind in der Vollkasko idR ausgeschlossen...
Ich glaube auf dem Foto erkannt zu haben das es ihm die ganze Achse nach hinten gedrueckt hat.
Ich bin echt nicht schnell gefahren und auf der hinfahrt war garnichts. Bin nämlich mittig von der Straße gefahren. Vom ersten augenschein ist Aufhängung,Felge,Reifen,Unterboden,Radhausschale und wahrscheinlich der Dämpfer von der Luftfederung defekt. Aber genaueres wird mir Audi sagen. Jetzt fahre ich erstmal A4 Kombi
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Allerdings sehe ich die Sache nicht ganz so klar: Sichtfahrgebot vs. Verstoss gegen Verkehrssicherungspflicht!
Den Verstoß gegen die Verkehrssicherungpflicht wird man nur schwer nachweisen können.
Dafür hätte die Gemeinde von dem Schaden wissen müssen...
Zitat:
Was ist denn an Deinem Auto kaputt (hab ichs überlesen?)? Reine Reifenschäden sind in der Vollkasko idR ausgeschlossen...
auf den ersten Blick dürfte das mittlere vierstellige Summe allein für die Reparaturkosten sein.
Zitat:
Original geschrieben von hk_do
Den Verstoß gegen die Verkehrssicherungpflicht wird man nur schwer nachweisen können.Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Allerdings sehe ich die Sache nicht ganz so klar: Sichtfahrgebot vs. Verstoss gegen Verkehrssicherungspflicht!Dafür hätte die Gemeinde von dem Schaden wissen müssen...
Naja, ganz so einfach ist es auch nicht für die Gemeinde! Hier muss schon nachgewiesen werden, dass regelmässig kontrolliert wurde, usw.
Ein Bekannter ist mal in "normales" Schlagloch am Strassenrand gefahren, der hat seinen 950 EUR-Schaden ganz einfach ersetzt bekommen! (Haftung für mich persönlich fraglich, aber gemeldet ist gemeldet und mehr als "Nein" sagen können sie nicht)!
Zitat:
Original geschrieben von misterandreas79
Ich bin echt nicht schnell gefahren und auf der hinfahrt war garnichts. Bin nämlich mittig von der Straße gefahren.
Es muss also faktisch durch seinen PKW eingebrochen sin. , weil es halt unterspült war. Soll heissen, die Gemeinde konnte es gar nicht wissen. Denn selbst eine Kontrolle der Strasse hätte diese Unterspülung nicht gezeigt. Sowas bricht eben erst bei Belastung ein.
Ich denke mal, dass es schwer wird, der Gemeinde eine Schuld nachzuweisen.
Ich wünsch dem TE aber viel Glück dabei.
Hi,
an die Sichtfahrgebot-Jünger. Guckt euch mal das Bild aus der etwas größeren Entfernung an und sagt mir ob das ein Loch, oder vielleicht doch eine Pfütze ist.
Wie schnell glaubt ihr, dürfte man außerorts fahren wenn man mit soetwas rechnen müsste?
Ich würde auch mal annehmen, daß es da keinerlei Probleme mit der Kostenübernahme gibt.
Laß uns wissen wie es ausgeht.
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Hi,an die Sichtfahrgebot-Jünger. Guckt euch mal das Bild aus der etwas größeren Entfernung an und sagt mir ob das ein Loch, oder vielleicht doch eine Pfütze ist.
Wie schnell glaubt ihr, dürfte man außerorts fahren wenn man mit soetwas rechnen müsste?
Ich würde auch mal annehmen, daß es da keinerlei Probleme mit der Kostenübernahme gibt.
Laß uns wissen wie es ausgeht.Gruß Metalhead
Wieso außerorts? War doch in ner 50er Zone..
Wenn du in 30er Zone ein Kind anfährst, egal wo auch immer es her kommt, dann kommst du mit deiner Argumentation nicht weit.
Als Führer eines Fahrzeuges hat man auch eine Sorgfaltspflicht..im Zweifelsfall entscheidet dies ein Richter..was man darüber denkt, wie sinnig es ist etc. spielt dabei keine Rolle..waren wohl einige noch nie vor Gericht...sehr naive Sicht der Rechtssprechung.