Auf einmal war ein Loch in der Straße
Mein Jan hats entschärft. Auf einmal war ein riesen Loch in der Straße und ich konnte gerade noch ausweichen, aber es hat nicht ganz gereicht. Die Aufhängung ist im Ar...😠 Jetzt muß ich mich erstmal mit der Stadt auseinander setzten.
Beste Antwort im Thema
Es ist nicht alles schwarz weiß. Frau sagt "schau mal ein Loch", er "wo" und bremst; ohne Frau komplett drin mit Kommentar von Frau nur halb drin.
Wie einige sich im Internet erdreisten können jede wirklich jede Situation schon mal erlebt zu haben und wenn nicht nachvollziehbar für diejenigen zu sagen "geht nicht". Und wenn ich immer höre "das geht nicht" dann muss man sich mal überlegen das es unendlich viele Möglichkeiten gibt wie es gewesen sein kann aber nö die Internet Leute habe ja wie immer von allen Ahnung und müssen erst mal widersprechen. Warum sollte man erst mal neutral darüber nachdenken wenn man schon vorher sagen kann "bist doch selber schuld, hätte man sehen müssen oder was fährst auch so schnell".
181 Antworten
Nach dem gleichen Grundsatz werden aber alle Verkehrsunfälle bewertet.
Wenn jemand vor einen Fehler macht, und du wirst dadurch in einen Unfall verwickelt, wird geschaut ob du den Unfall hättest verhindern oder zumindest mildern können.
Kommt man zu dem Schluss das du den Unfall hättest vermeiden können, dann bekommst du eine Teilschuld.
Sehe ich in dem Fall hier nicht anders, nur das der Fehler beim Straßenbau zum einen nicht feststeht (oder wil hier etwa plötzlich jemand über die Ausführung beim bau der Straße spekulieren?) und niemand unmittel beteiligt war. Das Loch war eben da, und ist nicht unter dem Fahrzeug entstanden.
Zitat:
@AcJoker schrieb am 13. Oktober 2014 um 17:05:21 Uhr:
Nach dem gleichen Grundsatz werden aber alle Verkehrsunfälle bewertet.Wenn jemand vor einen Fehler macht, und du wirst dadurch in einen Unfall verwickelt, wird geschaut ob du den Unfall hättest verhindern oder zumindest mildern können.
Kommt man zu dem Schluss das du den Unfall hättest vermeiden können, dann bekommst du eine Teilschuld.
Das gilt aber nur für "gewöhnlich" Unfälle mit einem klaren Unfallgegner. Wenn "höhere Gewalt" im Spiel ist, kann man auf seinem Schaden auch mal sitzen bleiben. Das gilt zB für Wildunfälle (die bezahlt immer der Autofahrer oder seine Kasko, nicht der Jagdpächter). Bei Sturmschäden zahlt der Besitzer eines Baumes, das auf das Auto stürzt, in der Regel auch nicht - es sei denn, es ging von dem Baum von vorneherein eine bekannte erhöhte Gefahr aus (dh etwa der Baum war schon vor dem großen Sturm morsch und das war dem Eigentümer bekannt - dann hätte er ihn sichern/entfernen lassen müssen).
Bei dem Fall in diesem Thread ist es genauso. Die bloße Tatsache, dass die Stadt für die Straße verantwortlich ist, reicht noch nicht aus für einen Anspruch gegen die Stadt. Wenn man der Stadt keine Verletzung der Sorgfaltspflicht nachweisen kann, dann wird sie auch nicht zahlen müssen. Selbst dann nicht, wenn der TE nicht die geringste Schuld an dem Unfall haben sollte.
Nach allem, was ich vom TE gesehen habe, gehe ich fest davon aus, dass der Unfall tatsächlich unvermeidlich war. Aber - wie gesagt - selbst wenn das Gericht der gleichen Meinung sein sollte wie ich, heißt das noch nicht automatisch, dass die Stadt zahlen muss. Die alles entscheidende Frage, die das Gericht beantworten muss ist also die Frage: Sorgfaltspflichtverletzung durch die Stadt oder nicht.