Audi S5 Sitze in Audi A3 Sportback einbauen
hallo
Ich würde an günstige Audi S5 Sitze kommen.... passen die bei meinem Audi A3 sportback.....???
danke schon mal
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Geile-Natter
Ich durchmische hier garnichts ! Ausgangsbasis war das die OEM Airbags der alten Sitze in die "neuen S5 Sitze" wieder eingebaut werden. Dabei wird also der orginale Airbag nur versetzt. Die Airbagtaschen sind laut Aussage anderer User identisch. Die Stecker und Leitungen zum Anschliessen werden entsprechend übernommen. Es handelt sich also nicht um eine Systemdurchmischung in irgendwelcher Form wie Du sie in Deinem vorletzten Posting als Argument für mögliche Fehlfunktionen angeführt hast...wo soll also jetzt die Fehlfunktion herrühren ???
Dem Sitz ist es scheiss egal welchen Airbag er beinhaltet genauso wie es dem Airbag egal ist in welchem Sitz er platz nimmt ! Entscheidend ist das die Steuergeräte miteinander sprechen und die Airbags korrekt wieder verbaut und angeschlossen werden. Ist die geschehen gibt es keinen logischen Grund warum die Airbags plötzlich nur wegen eines nicht mehr orginale A3 Sitzes Ihren Dienst versagen sollten !
Und ich versuche hier weder etwas "legal zu reden" noch mich mit "Spitzen" durchzusetzen. Ich bat um eine fachlich fundierte Erklärung warum hier in diesem Beispiel die Airbags plötzlich Fehlerhaft sein sollen oder nicht mehr richtig funktionieren sollen und darauf kommt von Dir nur Polemik . Meine Argumente habe ich hinreichend und wie in diesem Posting nochmal zu lesen dargelegt. Rein Logisch gibt es keinen Anhalstpunkt für Deine Argumentation, abgesehen davon das man das vielleicht TÜV-technisch absegnen lassen müsste.
Und ob das jemand macht oder nicht ist einzig allein dessen Sache.
Das man das per Rechnung dokumentieren muss war mir nicht bewusst und halte ich ohne Kenntnis des entsprechenden Gesetzestextes auch für abwegig, denn wie bereits beschrieben...jemand der selbst an seinem Auto arbeiten kann und darf muss ich ja nicht selbst eine Rechnung schreiben ! Hat jemand mal den Gesetzestext zur Hand ?
Bevor Du weiter irgendwas rumsülzt, erkläre doch mal, in welchem Fahrzeug sich welches Airbagsystem befindet, wie welches System aufgebaut ist und wie die Systemfunktion ist.
Dazu erläuterst Du dann bitte, warum die Sitze des S5 Sitzpositionssensorik verbaut haben und die Sitze des A3 eben diese Sensorik nicht haben.
Bezüglich rechtlicher Grundlagen:
- Lesenswert
- ebenfalls lesenswert ist das SprengG. dazu, insbesondere Punkte 3, 4, 5, 8.
Zitat:
Original geschrieben von Geile-Natter
Nur weil es Herstellerseitig keine Freigabe für die Kombi gibt die ein Hersteller ja nicht für imeneses Geld in Auftrag gibt wenn sie in der Serie keine praktische Anwendung findet, heisst das ja nicht das diese Sitz-Airbagkombi nicht fahrbar oder technisch bedenklich oder fehlerhaft ist. Sie ist eben in diesem Fall einfach nur Herstellerseitig nicht erprobt .
Und damit ist derjenige, der solche Umbauten durchführt, rechtlich betrachtet, System- / Bauteilhersteller !
Und das hat durchaus weiterreichende Folgen, z.B. die Produkthaftung.
Als Hersteller von Bauteilen im Bereich Insassenschutz, die unter das SprengG. fallen, müsstest Du nun VOR Verbau in einem Fahrzeug ein Gutachten zur Funktion durch die BAM erstellen lassen.
Ein positiv beschiedenes Funktionsgutachten wiederum wäre Grundlage für eine ggf. möglich Abnahme durch amtlich anerkannte Prüfstellen (z.B. TÜV).
127 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von tobiasgsa
Kompatibel bedeutet korrekt und vollständig funktiuonsfähig.
Kein fehlereintrag bedeutet NICHT funktionsfähig.
Genau das wüsste man, wenn man halt Ahnung davon hätte.
[/quotena das kappiere jetzt selbst ich nicht mehr... ?
Wenn ich nen log hätte, der mir das "vorhandensein" des Airbags bestätigt, dann funktioniert alles, da wäre logisch, allerdings sagst du hier, es müsste eine Fehlermeldung im Log sein?
Erklärs mal bitte 😁
Ist ganz einfach:
Beim "einstufig adaptiven Airbagsystem" haben die Zünder die gleichen Widerstandswerte, wie beim "zweistufigen Airbagsystem".
=> Sind beide Zünder angeschlossen erkennt das Airbagsteuergerät keinen Fehler bezüglich der Zünder.
Die Steuerung hingegen hat eine andere Steuerungslogik.
Kurzer Zeitversatz der Ansteuerung beim zweistufigen Airbagsystem hat einen "hart" geöffneten Airbag zur Folge.
Kurzer Zeitversatz der Ansteuerung beim "einstufig adaptiven Airbagsystem" hat hingegen einen "weiche" geöffneten Airbag zur Folge.
Beim "zweistufigen Airbag" werden beide Zündkreise einer Airbageinheit zum Öffnen benötigt.
Beim "einstufig adaptiven Airbagsystem" (die neueren und aktuellen Systeme bei Audi) wird hingegen die zweite Zündstufe zum belüften genutzt, NICHT ZUM BEFÜLLEN.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Nein, gemeint ist "kein Fehlereintrag bedeutet nicht zwingend, daß das System funktionsfähig ist".Zitat:
Original geschrieben von tobiasgsa
...allerdings sagst du hier, es müsste eine Fehlermeldung im Log sein?
Achso, ja das ist klar 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Nein, gemeint ist "kein Fehlereintrag bedeutet nicht zwingend, daß das System funktionsfähig ist".Zitat:
Original geschrieben von tobiasgsa
...allerdings sagst du hier, es müsste eine Fehlermeldung im Log sein?
Achso dann sind alle originalen Airbag-Systeme nicht
zwingendfunktionsfähig!
Zitat:
Original geschrieben von naomy
Achso dann sind alle originalen Airbag-System nicht zwingend funktionsfähig!Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Nein, gemeint ist "kein Fehlereintrag bedeutet nicht zwingend, daß das System funktionsfähig ist".
Es gab eine Zeitpunkt, da hat der Herr das Hirn vergeben.
Es gab einige Zeitgenossen, die dabei laut gerufen haben: Oh Herr, gib es bloss den Anderen.
Du scheinst zu diesen Leuten gehört zu haben.
Wenn niemand ohne Ahnung ein solches System manipuliert hat, ist das System bei nicht leuchtender Warnlampe aktiv und funktionsfähig.
Wenn hingegen HIRNLOSE Flachpfeifen am System Dinge manipuliert / umgenbaut haben, ggf. Bauteile verbaut haben, die nicht zum System passen, ist das System trotz nicht leuchtender Warnlampe nicht korrekt funktionsfähig.
Und genau das ist der Fall, wenn man den MURKS verzapft, den Du bezüglich Lenkrad / Airbagumbauten in vorstehendem Beitrag publiziert hast.
Übrigens ist das genau der Grund, warum ich vorhin genau diesbezüglich nachgehakt hatte.
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Immer diese Streitereien auf MT 😁
Leute, immer schön entspannt bleiben 😉
Die einen versuchen ihre Erfolge breitzutreten und die andren versuchen ihnen zu erklären, das ihr Erfolg in Wirklichkeit Mist ist...
Ich glaube wir sollen dieses Thema nun ruhen lassen, da es zu nichts mehr führt außer doofes Gemeckere^^
Es wurde oft genug gesagt was passieren könnte, wenn das System nicht funktioniert, aber er hat einfach seinen Spaß an den Sitzen, was auch verständlich ist 😉
Mehr gibts nicht mehr zu sagen denke ich 😁
Ja, ich denke auch, daß das hier zu nichts mehr führt. Die Eckpunkte der Zulässigkeit in technischer und rechtlicher Hinsicht wurden ja jetzt eingehend erörtert.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Es gab eine Zeitpunkt, da hat der Herr das Hirn vergeben.Zitat:
Original geschrieben von naomy
Achso dann sind alle originalen Airbag-System nicht zwingend funktionsfähig!
Es gab einige Zeitgenossen, die dabei laut gerufen haben: Oh Herr, gib es bloss den Anderen.
Du scheinst zu diesen Leuten gehört zu haben.Wenn niemand ohne Ahnung ein solches System manipuliert hat, ist das System bei nicht leuchtender Warnlampe aktiv und funktionsfähig.
Wenn hingegen HIRNLOSE Flachpfeifen am System Dinge manipuliert haben, ist das System trotz nicht leuchtender Warnlampe nicht korrekt funktionsfähig.
Und genau das ist der Fall, wenn man den MURKS verzapft, den Du bezüglich Lenkrad / Airbagumbauten in vorstehendem Beitrag publiziert hast.
Ich lass das mal so stehen und verabschiedene mich.
Der Spezialist Herr furz100 übernimmt jetzt eure Fragen und Antworten an nicht
zwingendfunktionstüchtigen Airbags-systemen.
Lieber bin ich ein Hirnlose Flachpfeife als ein furz100
Hab meine kostbare Zeit mit Superhelden verbracht
Zitat:
Original geschrieben von tobiasgsa
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Ich glaube wir sollen dieses Thema nun ruhen lassen, da es zu nichts mehr führt außer doofes Gemeckere^^
Es wurde oft genug gesagt was passieren könnte, wenn das System nicht funktioniert, aber er hat einfach seinen Spaß an den Sitzen, was auch verständlich ist 😉
Mehr gibts nicht mehr zu sagen denke ich 😁
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ja, ich denke auch, daß das hier zu nichts mehr führt. Die Eckpunkte der Zulässigkeit in technischer und rechtlicher Hinsicht wurden ja jetzt eingehend erörtert.
Beiden Beiträgen ist nichts mehr hinzuzufügen, zumal einige Beiträge hier doch etwas unter die Gürtellinie gingen.
Zitat:
Original geschrieben von naomy
Ich lass das mal so stehen und verabschiedene mich.
Da sich der heimliche Thread-Eigentümer auch verabschiedet, ist es Zeit, hier zu schließen.