AUDI Preiserhöhung ab 18.09
Hallo,
habt Ihr auch schon vernommen das AUDI eine Preiserhöhung von 0,5 % vornehmen wird und zwar ab 18.09 ???
habe diese Info eben von meinem Freundlichen erhalten !!
gruss
Matthias
63 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von stef4n
Solang die Rechnung auf den 31.12.2006 datiert ist (oder halt vorher), ist ja alles im Lot!
Ist leider nicht richtig...
Auf dem Homepage von Audi steht auch:
"Die angegebenen unverbindlichen Preisempfehlungen basieren auf einem Umsatzsteuerregelsatz in Höhe von 16% und verstehen sich für Vertragsabschlüsse mit Auslieferungen bis zum 31.12.2006.
Auslieferungen ab dem 1.1.2007gilt der erhöhte Umsatzsteuerregelsatz in Höhe von 19% mit der entsprechenden Erhöhung des Bruttopreises."
Die Mehrwertsteuer wird nämlich zum Termin der "erbrachten Leistung" berechnet ...nicht nach Rechnungstermin...
Das ist nicht nur bei Audi so sondern auch gesetzliche Regelung. Rechnungsdatum ist das Lieferdatum. Also solltest du dein Auto am 01.01.2007 um 0:05 abholen zahlste 19% Mehrwertsteuer(bitte jetzt keine Kommentare das es das nicht gibt 😉 )
Zitat:
Original geschrieben von cope2k6
Ist leider nicht richtig...
Auf dem Homepage von Audi steht auch:
"Die angegebenen unverbindlichen Preisempfehlungen basieren auf einem Umsatzsteuerregelsatz in Höhe von 16% und verstehen sich für Vertragsabschlüsse mit Auslieferungen bis zum 31.12.2006. Auslieferungen ab dem 1.1.2007 gilt der erhöhte Umsatzsteuerregelsatz in Höhe von 19% mit der entsprechenden Erhöhung des Bruttopreises."Die Mehrwertsteuer wird nämlich zum Termin der "erbrachten Leistung" berechnet ...nicht nach Rechnungstermin...
DASZitat:
Original geschrieben von Kay82
Wenn du vor dem 18.9 bestellst hast, brauchst du dir da keine gedanken machen 😉
halte ich (leider) für ein Gerücht.
Meine Information diesbezüglich lauten, dass eine Preiserhöhung hingenommen werden
muss
.
Es sei denn, dass die Bestellung ein halbes Jahr zurück liegt (was ja wohl erst recht 'ne Frechhheit wäre)!
Ruuuf hat da leider auch Recht. 🙁
Zitat:
Original geschrieben von input ct
DAS halte ich (leider) für ein Gerücht.
Meine Information diesbezüglich lauten, dass eine Preiserhöhung hingenommen werden muss.
Es sei denn, dass die Bestellung ein halbes Jahr zurück liegt (was ja wohl erst recht 'ne Frechhheit wäre)!Ruuuf hat da leider auch Recht. 🙁
Wenn sie das bei mir bringen...dann können sie das Ding behalten und schauen wie sie das Auto für (dann) ca. 44.000€ loswerden...
Das wäre wirklich die Höhe!!!! 😠 😠
Jep...Ruf und ich 🙂 haben leider Recht! 🙁
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Naja.. als Selbstabholer bekam ich die Rechnung 2 Wochen vor "Auslieferung".. wenn ich das Szenario nochmal durchsipiel und die Rechnungsstellung in 2006 passiert, die Abholung aber erst 2007 ist werde ich ja trotzdem nur 16% MwSt zahlen...
so richtig?!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Nein!!!
Rechnungstellung ist nach Auslieferung!!! Du bezahlst ja nichts was Du noch nicht hast!!! Oder doch😉😁
Zitat:
Original geschrieben von How Knows
Nein!!!
Rechnungstellung ist nach Auslieferung!!! Du bezahlst ja nichts was Du noch nicht hast!!! Oder doch😉😁
In dem Fall könnte es das aber wert sein 🙂
Zitat:
Original geschrieben von How Knows
Nein!!!
Rechnungstellung ist nach Auslieferung!!! Du bezahlst ja nichts was Du noch nicht hast!!! Oder doch😉😁
Rechnungsstellung ist VOR Auslieferung! (Zumindest in meinem Fall)
Ergo kann mir das Lieferdatum egal sein!
Zitat:
Original geschrieben von stef4n
Rechnungsstellung ist VOR Auslieferung! (Zumindest in meinem Fall)
Ergo kann mir das Lieferdatum egal sein!
NEIN!!
Es zählt der Moment der Übergabe des Eigentums!!
Das ist nunmal der Auslierungstermin oder Abholung...wie auch immer...
§433 BGB -> Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer
*Cope ...der BWL nebenbei studiert* 🙂
Zitat:
Original geschrieben von cope2k6
NEIN!!
Es zählt der Moment der Übergabe des Eigentums!!
Das ist nunmal der Auslierungstermin oder Abholung...wie auch immer...§433 BGB -> Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer
*Cope ...der BWL nebenbei studiert* 🙂
Föllig korreckt
*gelernter Industriekaufmann im Rechtswesen^^*
Ich spinn jetzt mal ein mögliches Szenarium (das ich evtl. auch so machen werde)
Auto wird bestellt 09/2006
Auto wird gebaut 12/2006
Auto wär zur Abholung bereit 12/2006
Rechnung wird erstellt 12/2006
Abholtermin Ingolstadt wird mir mitgeteilt (könnte 01/2007) werden.
Auto wird abgeholt 🙂
Fertig.
Audi kann mir keine Rechnung erstellen in 2006 mit MwSt 2007. Die Rechnungsstellung erfolgt aber definitiv auch nicht nach / bei Abholung.
Zitat:
Original geschrieben von stef4n
Ich spinn jetzt mal ein mögliches Szenarium (das ich evtl. auch so machen werde)
Auto wird bestellt 09/2006
Auto wird gebaut 12/2006
Auto wär zur Abholung bereit 12/2006
Rechnung wird erstellt 12/2006
Abholtermin Ingolstadt wird mir mitgeteilt (könnte 01/2007) werden.
Auto wird abgeholt 🙂Fertig.
Audi kann mir keine Rechnung erstellen in 2006 mit MwSt 2007. Die Rechnungsstellung erfolgt aber definitiv auch nicht nach / bei Abholung.
Dann bekommst du am 01.01.07 (bei Übergabe) ne neue Rechnung in die Hand wo plötzlich 19% irgendwo steht!
Klingt komisch ... is aber so...!! LEIDER!!!
Zitat:
Original geschrieben von cope2k6
Dann bekommst du am 01.01.07 (bei Übergabe) ne neue Rechnung in die Hand wo plötzlich 19% irgendwo steht!
Klingt komisch ... is aber so...!! LEIDER!!!
ah ok.. ich bekomm ne neue Rechnung.
Den bereits überwiesenen Betrag statten sie mir dann rück und ich muss nochmal überweisen mit +3 %
Zitat:
Original geschrieben von cope2k6
Dann bekommst du am 01.01.07 (bei Übergabe) ne neue Rechnung in die Hand wo plötzlich 19% irgendwo steht!
Klingt komisch ... is aber so...!! LEIDER!!!
Ist korrekt!!!
Genauso werden auch evtl. Finazierungsverträge geändert(muss ich sagen bin ich mir aber jetzt nicht sicher)
Aber der Liefertag/Abholtag ist auch gleichzeitig Zahlungstag/Rechnungstag, das heißt 3% mehr!! Leider!!!! Aber so ist unser Rechtsstaat
Zitat:
Original geschrieben von stef4n
ah ok.. ich bekomm ne neue Rechnung.
Den bereits überwiesenen Betrag statten sie mir dann rück und ich muss nochmal überweisen mit +3 %
Wenn sie das so machen.... ja dann könnte das so ablaufen!
Vielleicht nochmal zur Erhebung der Mehrwertsteuer:
Es wird der Mehrwertsteuersatz erhoben, der BEI ÜBERGABE DES EIGENTUMS bzw. ABSCHLUß DES KAUFVETRAGES (Kaufvertrag §433 BGB blabla ... Abschluss eines Kaufvetrages ist nicht bei Bezahlung sondern bei abgeschlossener Übergabe des Eigentums und natürlich Annahme des Eigentums...dein Auto möchtest du natürlich haben...) zu Grunde liegt!
Is wirklich so....glaub mir!!