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Audi A8 Lang Kaufen jedoch Frage ?Dringend

Audi A8 D3/4E
Themenstarteram 15. November 2010 um 19:21

Hallo nach Langer zeit möchte ich mir wieder einen Audi a8 Kaufen ,nun Meine Frage Habe mir gestern einen Audi A8 4.2 lang Angeschaut aus 1 Hand Checkheft usw Jedoch sind nur 4 Gurte Vorhanden und im Fahzeug Brief Steht Sitze inkl,Notsitz 5 es sind aber 2 einzelsitze Elektrisch ,usw Kann ich mit dem Fahrzeug jetzt 5 Personen mitnehmen oder nicht Habe 3 Kinder deshalb Sonst gefällt der wagen mir gut ,Oder ist es so wie ich in einem Forum gelesen habe das es eine Gesetztlücke gib die Sagt wenn 4 gurte vorhanden sind müssen die Personen Angeschnallt sein aber mann kann eine 5 mit im Auto haben , Stimmt das ? Oder ist Ärger damit Vorprogrammiert ? Bitte keine Antworten von wegen kauf dir einen 7 Sitzer der A8 ist einfach nur ein Traumauto habe 2 Schon gehabt Altes Modell war super Zufrieden mit 3,7 l wie ist der verbrauch bei einen 4,2 Liter wäre dankbar für alle Antworten möchte ihn morgen kaufen gebt mir Tipps , Der A8 steht bei mobile mit bilder Silber 4,2 l 15,450euro Schaut euch bitte mal die bilder von den Rücksitzen an Danke euch !!!!!

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33 Antworten

Hallo,

hast du den Eintrag im Brief gesehen,

oder war es eine telefonische Information?

Über die Strafen solltest du dir keine Gedanken machen,

sondern um die Gefahren von Leib und Leben.

Aber das weißt du ja auch selber sehr gut ;-)

Kläre vorher verbindlich ab, ob es ein vollwertiger 5. Sitzer ist.

Wenn nicht, oder Zweifel bestehen, lass besser die Finger davon,

auch wenn es schwer fällt, der Mark hält genug gute A8 bereit.

Matthias

Hier mal ein Link vom ADAC darin mal nach Notsitz suchen und dann liest man das der Notsitz nur für kurze strecken geeignet ist da eher unbequem aber eben geeignet daher ja da muss ein Gurt sein wenn in den Papieren 5 Sitze steht.

http://www1.adac.de/.../...1_Audi_A8_4_2_TDI_quattro_tiptronic_DPF.pdf

Themenstarteram 16. November 2010 um 19:00

Ja habe den Brief gesehen und es selber gelesen waar ja da und habe ihn mir angeschaut ! Auf dem Markt sind aber nicht sehr viele gut mehr Schwätzer von wegen Checkheft usw dann fährst du 300 km und es ist nicht vollständig usw. Werde den Verkaüfer nochmals Kontaktieren ob err mal bei Den freundlichen sich informieren kann von wegen 5 Gurt Danke an euch , wenn ihr noch ideen habt her damit

Hallo,

es kommt nicht darauf an, ob das Auto 4 oder 5 Sitze hat, sondern auf wieviele Sitze es zugelassen ist. Es können auch 5 vollwertige Sitze verbaut werden, das Auto jedoch nur auf 4 Sitze zugelassen sein.

Lt. Audi können im Fahrzeugschein auch 5 Sitze stehen, wenn es jedoch nur auf 4 Sitze zugelassen ist, ist es ein 4 Sitzer!

Wenn nur 4 Gurte vorhanden sind, gehe ich mal stark davon aus, dass es sich um einen 4 Sitzer handelt. Einen "versteckten" Gurt habe ich noch nie gesehen.

Wollte vor einiger Zeit einen 4 Sitzer kaufen und auf 5 Sitze umbauen lassen, der Audihändler hat mir aber dringend davon abgeraten, da es zu aufwendig und teuer ist. (obwohl er das Fahrzeug ja verkaufen wollte!)

Ansonsten A8 L mit 3 Kinder super. 3 Kindersitze passen zwar auch nicht leicht rein, aber die Kids haben genügend Beinfreiheit damit du nicht andauernd eine ins Kreuz bekommst.

Verbrauch

4,2 Benzin, Mod 07. 14,5 Liter. Vor allem Stadtverkehr. Auf der Autobahn auch mal nur 11 - 12,5 Liter bei zügiger Fahrweise. Darunter komme ich nie weg.

viele Grüße und viel Spaß mit deinem zukünftigen!

Nassaya

Also ich habe die gleiche Ausstattung!

Es ist ein 4-Sitzer!!! es sind hinten zwei belüftette Massagesitze!!! (die beiden Kinder die du dann mitnimmst werden sich freuen! ;)

Die belüftung und Massage gibt es nicht beim 5 Sitzer!!!

Du kannst es auch nicht einfach nachrüsten, da du auch die Hutablage wechseln müsstest, da da die Gurtdurchführung fehlt!

ich habe meinen aus Deutschland importiert, bei der Vollabnahme haben Sie mir in meinen Schweizer Brief auch 5-Sitzer eingetragen (ich würde da aber nie jemanden mitnehmen, wenn mal was passieren sollte, NEIN DANKE)

such dir einen Langen 5-Sitzer, davon wird es auch welche geben!

Themenstarteram 16. November 2010 um 21:29

Zitat:

Original geschrieben von Nassaya

Hallo,

es kommt nicht darauf an, ob das Auto 4 oder 5 Sitze hat, sondern auf wieviele Sitze es zugelassen ist. Es können auch 5 vollwertige Sitze verbaut werden, das Auto jedoch nur auf 4 Sitze zugelassen sein.

Lt. Audi können im Fahrzeugschein auch 5 Sitze stehen, wenn es jedoch nur auf 4 Sitze zugelassen ist, ist es ein 4 Sitzer!

Wenn nur 4 Gurte vorhanden sind, gehe ich mal stark davon aus, dass es sich um einen 4 Sitzer handelt. Einen "versteckten" Gurt habe ich noch nie gesehen.

Wollte vor einiger Zeit einen 4 Sitzer kaufen und auf 5 Sitze umbauen lassen, der Audihändler hat mir aber dringend davon abgeraten, da es zu aufwendig und teuer ist. (obwohl er das Fahrzeug ja verkaufen wollte!)

Ansonsten A8 L mit 3 Kinder super. 3 Kindersitze passen zwar auch nicht leicht rein, aber die Kids haben genügend Beinfreiheit damit du nicht andauernd eine ins Kreuz bekommst.

Verbrauch

4,2 Benzin, Mod 07. 14,5 Liter. Vor allem Stadtverkehr. Auf der Autobahn auch mal nur 11 - 12,5 Liter bei zügiger Fahrweise. Darunter komme ich nie weg.

viele Grüße und viel Spaß mit deinem zukünftigen!

Nassaya

Hallo, das komische ist doch das er als 5 zugelassen ist ! oder obwohl da nur 4 gurte sind Habe den Verkäufer heute abend angerufen und er fragt morgen bei Audi nach wie es nun ist da er ja als 5 sitzer im Brief vermerkt ist ,Aber möchte mich nochmals bei euch Allen Bedanken für die rasche Hilfe , so habe ich das Forum hier Damals Kennengelernt Viele hilfsbereite leute und gute Schrauber Danke werde morgen euch dann mal bescheid geben was sich ergeben Hat !!!

ICH gehe davon aus, dass im Brief des A8 dieser immer als 5-Sitzer zugelassen ist, unabhängig von der Ausstattung. Vielleicht kann das hier jemand Bestätigen oder Wiederlegen...

Wie gesagt unabhängig was im Brief steht: 4 Gurte = 4 Personen!

ALLES ANDERE IST WAHNSINN!!! vor allem wenn es noch um die eigenen Kids geht...

Wenn du wirklich aus irgendwelchen Gründen genau dieses Auto möchtest, musst du die hohen Umbaukosten mit zum Kaufpreis einkalkulieren. Einfacher ist es dennoch sie einen passenden 5-Sitzer zu suchen.

um nochmal auf die rechtliche situation einzugehen:

es ist völlig egal wie viele sitze eingetragen sind. es müssen so viel leute angeschnallt sein wie gurte vorhanden sind. weiterhin darf das zgg nicht überschritten werden. also extrembeispiel: du hast nen 2 sitzer - und fährst mit 4 leuten - alles ok wenn 1. zwei personen angeschnallt sind und 2. das zulässige gesamt gewicht nicht überschritten wird - hier kommt es auf die zuladung an die möglich ist.

und das ist keine rechtliche auslegung - sondern stvo und stvzo

Zitat:

Original geschrieben von xxl69

um nochmal auf die rechtliche situation einzugehen:

es ist völlig egal wie viele sitze eingetragen sind. es müssen so viel leute angeschnallt sein wie gurte vorhanden sind. weiterhin darf das zgg nicht überschritten werden. also extrembeispiel: du hast nen 2 sitzer - und fährst mit 4 leuten - alles ok wenn 1. zwei personen angeschnallt sind und 2. das zulässige gesamt gewicht nicht überschritten wird - hier kommt es auf die zuladung an die möglich ist.

und das ist keine rechtliche auslegung - sondern stvo und stvzo

Hi

Das ist interessant. In der Schweiz ist die Anzahl der zugelassenen Personen im Fahrzeugschein, separat davon meistens (2 vorne).

Unser Mini ist ein 4 Plätzer, somit 4 Gurte. Fahre ich mit 5 Personen, dann Busse bis Führerscheinentzug, jedenfalls die 5. Person geht sofort zu Fuss, unabhängig vom zgg (zulässigen Gesamtgewicht).

Bau ich einen Überrollkäfig oder -Bügel ein, entfallen mir die Zulassungen der hinteren Sitzplätze.

Mit einem A8 4-Plätzer darf ich definitiv in der Schweiz keine 5 Personen drin haben, ist das in Deutschland tatsächlich anders oder habe ich jetzt etwas falsch interpretiert ?

LG René

 

Zitat:

Original geschrieben von AUDI_RS800

Mit einem A8 4-Plätzer darf ich definitiv in der Schweiz keine 5 Personen drin haben, ist das in Deutschland tatsächlich anders oder habe ich jetzt etwas falsch interpretiert ?

Nein.

In einem 4-Sitzer darf ich immer nur max. 4 Personen befördern (inkl. Fahrer!).

In einem 5-Sitzer max. 5 Personen.

Die Ausnahme gibt es nur nach unten: wenn die Anzahl der Gurte kleiner ist als die Anzahl der eingetragenen Sitze, dann gilt die Anzahl der Gurte. Ist Sie grösser, ändert sich nichts.

Das Gleiche mit dem zusässigen Gesamtgewicht:

Dieses darf nicht überschritten werden.

Selbstverständlich darf ich keine 10 Kinder mitnehmen, nur weil das Gewicht noch innerhalb des Erlaubten wäre.

Zitat:

Original geschrieben von Single Malt

Zitat:

Original geschrieben von AUDI_RS800

Mit einem A8 4-Plätzer darf ich definitiv in der Schweiz keine 5 Personen drin haben, ist das in Deutschland tatsächlich anders oder habe ich jetzt etwas falsch interpretiert ?

Nein.

In einem 4-Sitzer darf ich immer nur max. 4 Personen befördern (inkl. Fahrer!).

In einem 5-Sitzer max. 5 Personen.

Die Ausnahme gibt es nur nach unten: wenn die Anzahl der Gurte kleiner ist als die Anzahl der eingetragenen Sitze, dann gilt die Anzahl der Gurte. Ist Sie grösser, ändert sich nichts.

Das Gleiche mit dem zusässigen Gesamtgewicht:

Dieses darf nicht überschritten werden.

Selbstverständlich darf ich keine 10 Kinder mitnehmen, nur weil das Gewicht noch innerhalb des Erlaubten wäre.

sorry - aber was ist denn das für ein schwachsinn (entschuldige das ich das nun so hart ausspreche) nenne mir doch mal eben den § dazu der dieses belegt. sicherlich ist es möglich die vielen kinder mitzunehmen - sicherlich keine 10 - da bräuchte ich einen personenbeförderungsschein - aber sonst ist es völlig legal. auf jeden fall was die deutschen gesetze betrifft. wie das in der schweitz ist weiß ich nicht - mir reichten die über 400 gesetze die ich lernen musste. und da ist es fakt - 5 sitzer - 7 personen drin - 5 angeschnallt - gesamtgewicht nicht überschritten - alles ok - ohne wenn und aber - aber wenn du das so gut weißt bin ich gern lern willig - also bitte genauen § und am besten noch die vwv dazu (du weißt sichedrlich was vwv heißt) und dann können wir weiter diskussieren - wenn darüber keine angaben - einfach ruhig bleiben und wieder setzen.

also leute gibt es tz tz tz

Zitat:

Original geschrieben von xxl69

Zitat:

Original geschrieben von Single Malt

 

Nein.

In einem 4-Sitzer darf ich immer nur max. 4 Personen befördern (inkl. Fahrer!).

In einem 5-Sitzer max. 5 Personen.

Die Ausnahme gibt es nur nach unten: wenn die Anzahl der Gurte kleiner ist als die Anzahl der eingetragenen Sitze, dann gilt die Anzahl der Gurte. Ist Sie grösser, ändert sich nichts.

Das Gleiche mit dem zusässigen Gesamtgewicht:

Dieses darf nicht überschritten werden.

Selbstverständlich darf ich keine 10 Kinder mitnehmen, nur weil das Gewicht noch innerhalb des Erlaubten wäre.

sorry - aber was ist denn das für ein schwachsinn (entschuldige das ich das nun so hart ausspreche) nenne mir doch mal eben den § dazu der dieses belegt. sicherlich ist es möglich die vielen kinder mitzunehmen - sicherlich keine 10 - da bräuchte ich einen personenbeförderungsschein - aber sonst ist es völlig legal. auf jeden fall was die deutschen gesetze betrifft. wie das in der schweitz ist weiß ich nicht - mir reichten die über 400 gesetze die ich lernen musste. und da ist es fakt - 5 sitzer - 7 personen drin - 5 angeschnallt - gesamtgewicht nicht überschritten - alles ok - ohne wenn und aber - aber wenn du das so gut weißt bin ich gern lern willig - also bitte genauen § und am besten noch die vwv dazu (du weißt sichedrlich was vwv heißt) und dann können wir weiter diskussieren - wenn darüber keine angaben - einfach ruhig bleiben und wieder setzen.

also leute gibt es tz tz tz

Hey Leute ;)

Ich wollte hier weder abfällige Bemerkungen hervorrufen noch jemanden mit Paragraphen totgeschlagen sehen... Habe eine einfache Frage gestellt und eine sachliche und anständige erhalten, danke @Single Malt.

Denke wir können das doch auf einer niveauvolleren Ebene diskutieren, zumindest darf ich das doch erwarten von jemandem der über 400 Gesetze lernen durfte ;)

Ohne dass Ihr jetzt die Waffen mit Paragraphen und Begriffen wie vwv (= VoksWagenVerein??) - ich kenne den nicht - bestückt, bleibt sachlich und freundlich.

Mein Partner hat einen Stretch-Hummer mit 11 Sitzplätzen sowie mehrere Lincoln Stretchlomos mit ebenfalls 11 Plätzen, sind aber alle nur mit max. 8 Plätzen zugelassen. einen A8 4Plätzer darf ich in der Schweiz nur mit 4 Personen (anzahl Gurte) fahren, darf ich das in Deutschland nun auch oder nicht ? - Eine plausible Antwort von Single Malt habe ich ja bereits. Sollte jemand etwas anderes wissen, dann bitte sachlich und nicht wie im deutschen Bundestag oder im schweizer Parlament ;), sonst lasse ich meine Frage löschen.

Danke Euch und Mahlzeit und seid friedlich, es ist bald Weihnachten :)

LG René

sorry für die ausschweifung - mich regt es einfach auf wenn personen etwas behaupten vom dem sie irgendwo von einem freund dessen tante und so weiter mal was gehört haben. damit wir auf die sachliche und paragraphen ebene zurück gelangen hier folgendes - ich habe die unterlagen rausgewühlt: (bei solchen fragen geht es eben nicht darum was wir denken oder was logisch ist - sondern lediglich was das gesetz hergibt - ich habe ja auch keine stellungnahme dazu abgegeben ein kind ohne gurt in einem auto mit zu nehmen)

 

Erläuterung 7 zu § 34 StVZO:

Zitat:

Besetzung von Kfz.

1 Bei Pkw wie bei Pkw-Kleinbussen stellt die im FzSchein angegebene Anzahl

der Sitzplätze lediglich eine unverbindliche Höchstzahl dar. Das bedeutet für die

Besetzung dieser Fz, dass die Zahl der mitgenommenen Personen unter Hinzurechnung

des mitgeführten Gepäcks die Nutzlast voll ausnutzen darf, dh weder die

zul Achslasten noch das zul Gesamtgewicht dürfen überschritten werden. Auch

dürfen keine Behinderungen des Fahrers oder Beeinträchtigungen der Sicherheit

der Fahrgäste eintreten (§ 23 Abs 1 StVO).

Hinsichtlich der Gurtanlegepflicht bedeutet dies aber nicht ohne weiteres, dass alle

Personen auf den hinteren Plätzen unangeschnallt bleiben dürfen. Vielmehr müssen

vorgeschriebene Gurte gem § 21a Abs 1 StVO während der Fahrt angelegt

sein.Welche Gurte vorgeschrieben sind, ergibt sich aus § 35a Abs 4 bis 6. Es ist aber dennoch nicht verboten, mehr Personen mitzunehmen, als Gurte vorgeschrieben

sind. Das Gleiche gilt sinngemäß bei der Beförderung von Kindern unter 12 Jahren.

Allerdings sind Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm

sind, in Kfz auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, durch amtlich

genehmigte u geeignete Kinderrückhaltesysteme zu sichern (§ 21 Abs 1a StVO).

Dies gilt nicht in Kom von mehr als 3,5 t sowie für den Fall, dass auf Rücksitzen

wegen der Sicherung von anderen Personen für die Befestigung von Kinderrückhalteeinrichtungen keine Möglichkeit mehr besteht.

In Kom dürfen im Übrigen nicht mehr Personen befördert werden, als nach dem

FzSchein Plätze zul sind; dabei werden Kinder erwachsenen Personen gleichgestellt.

2 Zur Beförderung von mehr als 8 Personen in einem Pkw-Kleinbus wird nach den

derzeit geltenden Vorschriften kein Führerschein der Fahrerlaubnisklassen D oder

D1 (§ 6 FeV) benötigt. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen ist

für die nicht gewerbemäßige Beförderung von mehr als 8 Personen der Führerschein für die Klasse B ausreichend. Nur wer einen Kom (ein nach Bauart u Einrichtung

zur Beförderung von Personen bestimmtes Fz mit mehr als 8 Fahrgastplätzen)

führt, bedarf einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1. (2001)

Dazu:

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. 10. 1975, 3 Ss OWi 1116/75, VRS 50, 315: Es

stellt keinen Verstoß dar, wenn die Zahl der in einem Pkw beförderten Personen die

Anzahl der im FzSchein angegebenen Sitzplätze überschreitet, solange dabei das

zul Gesamtgewicht eingehalten u die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.

OLG Karlsruhe, 3. StrSen, Beschluss vom 11. 8. 1980, 3 Ss 96/80, VerkMitt 1981

Nr 40: Die höchstzulässige Zahl von in einem Pkw zu befördernden Personen ist

gesetzlich nicht bestimmt.

 

so - nun hoffe ich das man dem glaubt, was geschrieben steht und über was die richter geurteilt haben. sicherlich ist es ein urteil aus dem frühen mittelalter - aber es hat nach wie vor bestand. und die vwv (verwaltungsvorschrift) erklärt die meisten gesetze und bringt sie für uns vom beamtendeutsch ins deutsche.

also ich hab mal meinen alten Deutschen Fahrzeugschein rausgekramt.

unter 12. steht, Sitzplätze einschl. Fahrerpl. u. Nots. "5"

und weiter unter Bemerkung:

ZIFFER 12: WAHLW.4*

Ich werd heut nach feierabend mal bei uns auf der Polizeistation nachfragen wie es sich hier in der Schweiz verhält?

am 19. November 2010 um 1:28

Zitat:

Original geschrieben von Bordell A8

Hallo nach Langer zeit möchte ich mir wieder einen Audi a8 Kaufen ,nun Meine Frage Habe mir gestern einen Audi A8 4.2 lang Angeschaut aus 1 Hand Checkheft usw Jedoch sind nur 4 Gurte Vorhanden und im Fahzeug Brief Steht Sitze inkl,Notsitz 5 es sind aber 2 einzelsitze Elektrisch ,usw Kann ich mit dem Fahrzeug jetzt 5 Personen mitnehmen oder nicht Habe 3 Kinder deshalb Sonst gefällt der wagen mir gut ,Oder ist es so wie ich in einem Forum gelesen habe das es eine Gesetztlücke gib die Sagt wenn 4 gurte vorhanden sind müssen die Personen Angeschnallt sein aber mann kann eine 5 mit im Auto haben , Stimmt das ? Oder ist Ärger damit Vorprogrammiert ? Bitte keine Antworten von wegen kauf dir einen 7 Sitzer der A8 ist einfach nur ein Traumauto habe 2 Schon gehabt Altes Modell war super Zufrieden mit 3,7 l wie ist der verbrauch bei einen 4,2 Liter wäre dankbar für alle Antworten möchte ihn morgen kaufen gebt mir Tipps , Der A8 steht bei mobile mit bilder Silber 4,2 l 15,450euro Schaut euch bitte mal die bilder von den Rücksitzen an Danke euch !!!!!

wennst an unfall hast und dei kind fliegt durch die scheibe was machst dann?

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