Audi A3 Rückgabe.
Hallo ihr Lieben,
ich liebäugele aktuell mit dem Gedanken, meinen Audi A3 35 TFSI Sportback zurückzugeben.
Das Auto läuft bei mir auf Finanzierung und da ich zukünftig bestimmte Umstellungen vornehmen will und nicht mehr auf ein Auto angewiesen bin, überlege ich mir Momentan, dass Auto zurückzugeben.
Ich besitze das Auto nun etwas über ein Jahr und habe mal meine Rechtsschutzversicherung angeschrieben bezüglich einer Kostenübernahme, auf deren Antwort warte ich noch.
Folgende Fehler wurde durch den Anwalt im Finanzierungsvertrag gefunden - Zitat:
Vorab können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Hinsichtlich der Punkte Beschwerdeverfahren, Vorfälligkeitsentschädigung und Kündigungsmöglichkeiten sehen wir Fehler in Ihrem Vertrag. Auch ist der sog. Kaskadenverweis darin zu finden.
Viele von euch sollten ja mittlerweile wissen, dass das Europäische Gerichtshof am 09.09.2021 entschieden hatte, das viele Darlehensverträge unzulässig sind, weil sie Fehler enthalten.
Ich will hier keine Rechtsberatung oder sonstiges, aber vielleicht hat ja jemand von euch schon ähnliches durchgemacht oder schon ausgeführt?
Vielen Dank!
Liebe Grüße - Lisa
19 Antworten
Zitat:
@AndreS1985 schrieb am 22. November 2022 um 10:37:38 Uhr:
So in meinen Augen Sinnlos es eh schon ist sich durch Formfehler aus einem Vertrag klagen zu wollen.
@jambalya. Vielleicht kein Gefährliches Halbwissen verbreiten.
Auf welcher Grundlage soll sie denn Audi in Verzug setzen und mit was?
Niemand hier weiß überhaupt wie sie Finanziert? Ob über Hausbank, Audi, Santander oder der Buxterhudter Stadtsparkasse.Und an Lisa kann ich nur einen Rat geben. Ich kenne deine persönliche Situation nicht.
Und im Leben kann immer etwas schief gehen und finanziell kann es blöd laufen. Oder was auch immer der Grund ist für deine Entscheidung.Aber bevor man so einen Käse macht und auf Rechtsschutz hofft.
Ganz ehrlich, Verkauf die Kiste doch einfach und lös damit die Finanzierung aus.
Im schlimmsten falls kostet dich das ein „blaues Auge“.
Das wäre in meinen Augen der effektivste und schnellste weg. Du darfst mal nicht vergessen das bis es zur Einigung kommt egal wie diese ausgeht du weiterhin deine Raten bedienen musst. Unter Umständen auch 1-2Jahre.
In keinster Weise verbreite ich hier gefährliches Halbwissen. Wenn es eine Möglichkeit gibt, den Vertrag anzufechten und rückabzuwickeln, fordert man Audi dazu auf unter Fristsetzung. Wenn diese Frist verstrichen ist ist die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, befindet sich Audi in Verzug. Erst dann übernimmt die RSV, weil es erst dann ein Rewchtschutzfall ist. Erst dann müsste nämlich auch Audi im Falle eines Unterliegens die außergerichtlichen Kosten als Verzugsschaden ersetzen. Ich habe während meiner anwaltlichen Tätigkeit hunderte von sogenannten Diesel-Skandalen bearbeitet. Wir haben für unsere Mandanten extra außergerichtliche Schreiben vorbereitet, die diese an die Autohersteller verschicken sollten, damit diese in Verzug gesetzen können.
Hier geht es aber nicht um Diesel Skandale sondern um die Finanzierung und evtl. Fehler.
Und deswegen hier nochmal.
Niemand weiß über welche Bank o.ä. Finanziert wurde.
Du kannst Audi 5 Jahre zur Rückabwicklung bitten und es bringt nichts wenn die Erstellerin über die Santander oder whatever finanziert hat.
Denke aber das Thema wurde ausgiebig hier breitgetreten und die Möglichkeiten welche vorhanden sind aufgezeigt. Inkl. der vorhandenen Risiken.
Zitat:
@JensS3 schrieb am 24. November 2022 um 11:09:29 Uhr:
Zitat:
@PoloTSI schrieb am 22. November 2022 um 07:25:15 Uhr:
Auch wenn ich selbst Jurist bin, finde ich dieses Vorgehen absolut nicht ok. Wenn im Vertrag z.B. eine Verlängerungsklausel ist, die unzulässig ist und man vergessen hat zu künden, ist das ja ok. Aber Verträge auf Nichtigkeit anfechten, bei denen man genau wusste was man macht, ist ein absolutes Nogo. Da hilft es dir auch nichts gegen die „bösen Konzerne“ wettern. Auch diese müssen Geld verdienen, um normalen Familienvätern ihre Löhne zu zahlen.Grundsätzlich gebe ich Dir recht.
Wenn man jedoch die andere Seite betrachtet, wie Händler bzw. Audi als Hersteller dem Kunden gegenüber verhalten, so kann ich dies durchaus nachvollziehen.
Ich kann den Ersteller verstehen, wenn er Lücken sucht - gleiches Recht für alle.
Ich kann gut nachvollziehen, daß man gefrustet ist wenn der Wagen nicht so funktioniert wie er sollte - das ist die eine Seite.
Die andere Seite ist aber wenn jemand sein Auto, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr braucht oder will und deshalb nach Fehlern im Vertrag suchen lässt nur um irgendwie billig aussteigen zu können - dafür fehlt mir ehrlich gesagt das Verständnis.
Ganz genau, wer wirklich ein Montagsauto erwischt hat, den verstehe ich absolut, wenn er wandelt. Aber doch nicht weil ich kein Bock mehr habe.
Mein A3 hat übrigens nur leichte Softwareprobleme. Ausserdem kann es ganz selten bei Parkbuchten sein, dass pre sense reagiert. Drücke ich dann aber nach den Piepsen und vor dem Bremsen auf das Gas, ist der Assistent übersteuert. Alle anderen hier beschrieben Probleme habe ich zumindest nicht und wenn ich sie hätte, würde ich wahrscheinlich auch versuchen zu wandeln.
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Zitat:
@AndreS1985 schrieb am 24. November 2022 um 17:04:01 Uhr:
Hier geht es aber nicht um Diesel Skandale sondern um die Finanzierung und evtl. Fehler.
Und deswegen hier nochmal.
Niemand weiß über welche Bank o.ä. Finanziert wurde.
Du kannst Audi 5 Jahre zur Rückabwicklung bitten und es bringt nichts wenn die Erstellerin über die Santander oder whatever finanziert hat.
Denke aber das Thema wurde ausgiebig hier breitgetreten und die Möglichkeiten welche vorhanden sind aufgezeigt. Inkl. der vorhandenen Risiken.
Das Prinzip ist dennoch das gleiche. Es geht ja darum, ob die Rechtschutz es übernimmt. Und da ist es egal, ob du aufgrund von behaupteten Mangel die Rückabwicklung verlangst oder den Widerruf des Leasing- oder Darlehnsvertrages erklärst aufgrund falscher Widerrufsbelehrung. Du musst erst einmal selbst tätig werden. Und wenn das keinen Erfolg hat, tritt die RSV ein.