ATM + Wertminderung während Gewährleistung. Ausgleich BMW?

BMW 3er

Hallo Zusammen,

ich habe leider vor kurzer Zeit einen Motorschaden während der Gewährleistungsphase erlitten und deswegen einen neuen Motor (oder Austauschmotor?) bekommen.

Nun wollte ich die Gelegenheit nutzen und mein Auto ggf. Wertgesteigert auf den Markt bringen, indem ich es mit dem neuen Motor zu einem höheren Wert als vorher anbiete. Nunja, soweit erstmal im Vorfeld.

3 Monate zuvor, also vor dem unerwarteten Motorschaden, hatte ich bereits mit dem Gedanken gespielt ,meinen BMW zu verkaufen und mit ein höher Motorisiertes Gefährt zuzulegen. Dabei habe ich mir von meinem BMW Händler eine Bewertung meines Fahrzeugs erstellen lassen, um zu sehen, wieviel ich noch bekommen würde, falls ich bei ihm ein größeres Fahrzeug kaufe.

Nunja, der Bewertete Preis entsprach nicht meinen Vorstellungen, deshalb habe ich an dieser Stelle auf einen VErkauf verzichtet. Nun ereignete sich der zuvor genannte Motorschaden während der Gewährleistungsfrist.
Daraufhin rechnete ich damit, dass ich deswegen eine Wertsteigerung erfahre und ggf. einen etwas besseren PReis für mein Baby bekomme. Nun kommt der Hammer. Der BMW Händler sagte mir, dass mein Auto 25% weniger wert als in der letzten Bewertung wäre, eben wegen des neuen Motors.

Frage von mir: Kann das sein? In meinen Augen ist das doch totaler Blödsinn! Sollte es wider erwarten so sein, so müsste es doch möglich sein eine Ausgleichszahlung von BMW zu erhalten, welche den potentiellen Wertverlust an dieser Stelle deckelt! Schließlich habe ich ein Auto gekauft, welches während der Gewährleistungsfrist keinen Wert verlieren sollte, sofern dieser wertverlust nicht selbversverschuldet ist ?!?!?!

Ich bitte um Meinungen und Erfahrungsberichte. Vielleicht hat ja der ein oder Andere schonmal eine ähnliche Erfahrung gemacht?

/EDIT
Der genannte Motorschaden ist auf einen Konstruktionsfehler seitens BMW zurückzuführen und hat nichts mit meiner Fahrweise oder ähnlichen von mir verursachbaren Sachen zu tun. Ein Nachweis diesbezüglich ist seitens BMW vorhanden

Beste Antwort im Thema

HiHi..., na das ist ja mal ein Ding... 😁 Also ich würde mich über einen BMW AT-Motor sicher nicht ärgern... 😁

Prinzipiell kann man aber schon mal sagen, dass meine Vorschreiber recht haben. Eine Wertminderung ist nicht drin und theoretisch auch gar nicht vorhanden.

1. Zum Thema Gewährleistung

Der BMW Händler ist seiner Gewährleistungspflicht in vollem Umfang nachgekommen - sogar mehr als er müsste. Rein rechtlich hätte es ausgereicht, wenn Dir ein Gebrauchtmotor mit gleicher oder geringerer Laufleistung eingebaut worden wäre. Auch die weit günstigere Instantsetzung bei einem externen Fachbetrieb wäre möglich gewesen. Sogar mit Gebrauchtteilen. Da Du aber von einem AT-Motor schreibst, gehe ich davon mal nicht aus.

Was zum Beispiel gar nicht ginge, Du hast 50.000 Km runter und die bauen Dir einen Gebrauchtmotor mit 80 oder gar 100 Tkm ein. Dies würde eine derartige Verschlechterung der Sache darstellen, dass es zwangsläufig zu Schadenersatzansprüchen führen würde. Gegebenenfalls bis zur Rückabwicklung, da das Fahrzeug nicht mehr die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.

Das Elend mit der Wertminderung:

Die gibt es in dem Fall nicht... Das Fahrzeug hat durch den AT-Motor definitiv eine Werterhöhung erfahren. Warum Dir der Händler nun aber weniger bietet als zuvor ist klar. Er wird auf einem Teil der Kosten des AT-Motorwechsels sitzengeblieben sein, denn die Versicherungen der Autohändler sind auch kein Rundum-Sorglospaket und von BMW selbst bekommt der Händler den AT-Motor auch nicht geschenkt. Das heißt, für den Händler war es im Moment ein Draufzahlgeschäft, dessen Verlust gemindert werden könnte, wenn er Dir den Wagen möglichst billig wieder abkauft und dann teuer wieder verkauft.

Hier würde ich an deiner Stelle schlichtweg ein Wertgutachten von Tüv/Dekra machen lassen. Du wirst sehen, dass sich der At-Motor nicht wertmindernd auswirkt. Danach mal ein oder zwei andere BMW Händler abklappern und um ein Inzahlungnahmeangebot bitten.

Die Berechnung:

Ist zwar von der Verfahrensweise her etwas umstritten, aber prinzipiell wird im gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren davon ausgegangen, dass Fahrzeug und Motor die gleiche Laufleistung haben. Sagen wir mal pauschal ein 320i mit 100 Tkm aus Erstzulassung 2005 hat einen Wert von 10.000 Euro (nur ein Beispiel). Durch den AT-Motor bleibt es natürlich bei Laufleistung und Wert der Karosserie, doch der Motor, immerhin werttechnisch einer des größten Posten am Auto, hat jetzt 0 Km und nicht mehr wie zuvor 100.000 Km. Er ist also mehr wert als zuvor. Neu ist er aber auch nicht, weil es ja ein überholter AT-Motor ist. So nimmt man 40% des Differenzbetrages zwischen Ursprungswert und dem Wert mit der nun tatsächlichen Laufleistung des Motors, nebst Inverhältnissetzung zur Differenzlaufleistung.

Fahrzeug hat 100.000 Km runter
Motor hat 0 Km runter
Berechnungsgrundlage 50.000 Km

Wert mit 100 Tkm Laufleistung = 10.000 Euro
Wert mit 50.000 Km = 13.000 Euro
40% der Differenz = 1200 Euro

Dieser Wert ist gesetzlich nicht festgeschrieben und durchaus variabel, je nach Verhandlungsgeschick. Im Falle eines Falles jedoch zeigt er eine reale Berechnungsgrundlage auf, derer man zumindest in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren zum Teil folgen würde. Spielt beim Verkauf (ohne Rechtsstreit) jetzt aber keine übergeordnete Rolle, aber pauschal könnte man wohl sagen, gut 500 bis 1000 Euro Mehrerlös würden in jedem Fall drin sein...

Um es aber weniger kompliziert zu machen - pauschal kannst davon ausgehen, dass der Verkaufswert mit AT-Motor höher ist, als der Verkaufswert zuvor, weil der Motor eben nicht die Laufleistung des Restfahrzeuges teilt. Zumindest aber ist er jetzt definitiv nicht weniger wert... 😁

So Leute, jetzt hab ich einen ellenlangen Text geschrieben (es überkommt mich gelegentlich) und dennoch kann man das Ganze so ziemlich kurz zusammenfassen...

Gewährleistung des Händlers erfüllt? Ja!
Wertminderung vorhanden? Nein!
Ausgleichsanspruch gegen BMW? Nein!

😁 😁 😁

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So schaut es aus... 😁

Die Händlerangebote seinerzeit für meine Mercedes C-Klasse (W203) und Rexton (TypI) lagen doch deutlich unter dem, was ich am Ende beim Verkauf an Privat erziehlt habe. Macht insgesamt schon ein paar Tausender aus - im visuellen Gegenwert gerechnet einen schönen E46 mittleren Alters und mittlerer Laufleistung... 😁

...und das nur bei diesen 2 letzten Autos meiner Kfz-Ahnenreihe gerechnet! 😁

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