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ATM + Wertminderung während Gewährleistung. Ausgleich BMW?

BMW 3er

Hallo Zusammen,

ich habe leider vor kurzer Zeit einen Motorschaden während der Gewährleistungsphase erlitten und deswegen einen neuen Motor (oder Austauschmotor?) bekommen.

Nun wollte ich die Gelegenheit nutzen und mein Auto ggf. Wertgesteigert auf den Markt bringen, indem ich es mit dem neuen Motor zu einem höheren Wert als vorher anbiete. Nunja, soweit erstmal im Vorfeld.

3 Monate zuvor, also vor dem unerwarteten Motorschaden, hatte ich bereits mit dem Gedanken gespielt ,meinen BMW zu verkaufen und mit ein höher Motorisiertes Gefährt zuzulegen. Dabei habe ich mir von meinem BMW Händler eine Bewertung meines Fahrzeugs erstellen lassen, um zu sehen, wieviel ich noch bekommen würde, falls ich bei ihm ein größeres Fahrzeug kaufe.

Nunja, der Bewertete Preis entsprach nicht meinen Vorstellungen, deshalb habe ich an dieser Stelle auf einen VErkauf verzichtet. Nun ereignete sich der zuvor genannte Motorschaden während der Gewährleistungsfrist.
Daraufhin rechnete ich damit, dass ich deswegen eine Wertsteigerung erfahre und ggf. einen etwas besseren PReis für mein Baby bekomme. Nun kommt der Hammer. Der BMW Händler sagte mir, dass mein Auto 25% weniger wert als in der letzten Bewertung wäre, eben wegen des neuen Motors.

Frage von mir: Kann das sein? In meinen Augen ist das doch totaler Blödsinn! Sollte es wider erwarten so sein, so müsste es doch möglich sein eine Ausgleichszahlung von BMW zu erhalten, welche den potentiellen Wertverlust an dieser Stelle deckelt! Schließlich habe ich ein Auto gekauft, welches während der Gewährleistungsfrist keinen Wert verlieren sollte, sofern dieser wertverlust nicht selbversverschuldet ist ?!?!?!

Ich bitte um Meinungen und Erfahrungsberichte. Vielleicht hat ja der ein oder Andere schonmal eine ähnliche Erfahrung gemacht?

/EDIT
Der genannte Motorschaden ist auf einen Konstruktionsfehler seitens BMW zurückzuführen und hat nichts mit meiner Fahrweise oder ähnlichen von mir verursachbaren Sachen zu tun. Ein Nachweis diesbezüglich ist seitens BMW vorhanden

Beste Antwort im Thema

HiHi..., na das ist ja mal ein Ding... 😁 Also ich würde mich über einen BMW AT-Motor sicher nicht ärgern... 😁

Prinzipiell kann man aber schon mal sagen, dass meine Vorschreiber recht haben. Eine Wertminderung ist nicht drin und theoretisch auch gar nicht vorhanden.

1. Zum Thema Gewährleistung

Der BMW Händler ist seiner Gewährleistungspflicht in vollem Umfang nachgekommen - sogar mehr als er müsste. Rein rechtlich hätte es ausgereicht, wenn Dir ein Gebrauchtmotor mit gleicher oder geringerer Laufleistung eingebaut worden wäre. Auch die weit günstigere Instantsetzung bei einem externen Fachbetrieb wäre möglich gewesen. Sogar mit Gebrauchtteilen. Da Du aber von einem AT-Motor schreibst, gehe ich davon mal nicht aus.

Was zum Beispiel gar nicht ginge, Du hast 50.000 Km runter und die bauen Dir einen Gebrauchtmotor mit 80 oder gar 100 Tkm ein. Dies würde eine derartige Verschlechterung der Sache darstellen, dass es zwangsläufig zu Schadenersatzansprüchen führen würde. Gegebenenfalls bis zur Rückabwicklung, da das Fahrzeug nicht mehr die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.

Das Elend mit der Wertminderung:

Die gibt es in dem Fall nicht... Das Fahrzeug hat durch den AT-Motor definitiv eine Werterhöhung erfahren. Warum Dir der Händler nun aber weniger bietet als zuvor ist klar. Er wird auf einem Teil der Kosten des AT-Motorwechsels sitzengeblieben sein, denn die Versicherungen der Autohändler sind auch kein Rundum-Sorglospaket und von BMW selbst bekommt der Händler den AT-Motor auch nicht geschenkt. Das heißt, für den Händler war es im Moment ein Draufzahlgeschäft, dessen Verlust gemindert werden könnte, wenn er Dir den Wagen möglichst billig wieder abkauft und dann teuer wieder verkauft.

Hier würde ich an deiner Stelle schlichtweg ein Wertgutachten von Tüv/Dekra machen lassen. Du wirst sehen, dass sich der At-Motor nicht wertmindernd auswirkt. Danach mal ein oder zwei andere BMW Händler abklappern und um ein Inzahlungnahmeangebot bitten.

Die Berechnung:

Ist zwar von der Verfahrensweise her etwas umstritten, aber prinzipiell wird im gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren davon ausgegangen, dass Fahrzeug und Motor die gleiche Laufleistung haben. Sagen wir mal pauschal ein 320i mit 100 Tkm aus Erstzulassung 2005 hat einen Wert von 10.000 Euro (nur ein Beispiel). Durch den AT-Motor bleibt es natürlich bei Laufleistung und Wert der Karosserie, doch der Motor, immerhin werttechnisch einer des größten Posten am Auto, hat jetzt 0 Km und nicht mehr wie zuvor 100.000 Km. Er ist also mehr wert als zuvor. Neu ist er aber auch nicht, weil es ja ein überholter AT-Motor ist. So nimmt man 40% des Differenzbetrages zwischen Ursprungswert und dem Wert mit der nun tatsächlichen Laufleistung des Motors, nebst Inverhältnissetzung zur Differenzlaufleistung.

Fahrzeug hat 100.000 Km runter
Motor hat 0 Km runter
Berechnungsgrundlage 50.000 Km

Wert mit 100 Tkm Laufleistung = 10.000 Euro
Wert mit 50.000 Km = 13.000 Euro
40% der Differenz = 1200 Euro

Dieser Wert ist gesetzlich nicht festgeschrieben und durchaus variabel, je nach Verhandlungsgeschick. Im Falle eines Falles jedoch zeigt er eine reale Berechnungsgrundlage auf, derer man zumindest in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren zum Teil folgen würde. Spielt beim Verkauf (ohne Rechtsstreit) jetzt aber keine übergeordnete Rolle, aber pauschal könnte man wohl sagen, gut 500 bis 1000 Euro Mehrerlös würden in jedem Fall drin sein...

Um es aber weniger kompliziert zu machen - pauschal kannst davon ausgehen, dass der Verkaufswert mit AT-Motor höher ist, als der Verkaufswert zuvor, weil der Motor eben nicht die Laufleistung des Restfahrzeuges teilt. Zumindest aber ist er jetzt definitiv nicht weniger wert... 😁

So Leute, jetzt hab ich einen ellenlangen Text geschrieben (es überkommt mich gelegentlich) und dennoch kann man das Ganze so ziemlich kurz zusammenfassen...

Gewährleistung des Händlers erfüllt? Ja!
Wertminderung vorhanden? Nein!
Ausgleichsanspruch gegen BMW? Nein!

😁 😁 😁

15 weitere Antworten
15 Antworten

Also,
1. BMW hat den Mangel in Deine Richtung behoben. Mehr ist nicht drin IMO.
2. Zum Mehrwert beim Verkauf. Versetze Dich doch in die Situation eines potenziellen Käufers. Würdest Du eher mehr oder eher weniger zahlen wollen bei der Historie ?

Zitat:

Original geschrieben von adhoma


Also,
1. BMW hat den Mangel in Deine Richtung behoben. Mehr ist nicht drin IMO.
2. Zum Mehrwert beim Verkauf. Versetze Dich doch in die Situation eines potenziellen Käufers. Würdest Du eher mehr oder eher weniger zahlen wollen bei der Historie ?

zu 1) OK damit komme ich klar

Zu 2) Ich pers. würde beim Privatkauf MEHR bezahlen (=Wertsteigerung). Dabei handelt es sich aber um MICH und meine Subjektiven Empfindungen. Der Händler machte mir mit seinen Bewerutungen eindeutig klar, dass eine

Wertminderung

vorliegt.

Die Frage ist weiterhin, ob an in dieser Richtung irgendwelche Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Es ist übrigens allgemein bekannt ,dass sich Fahrzeuge mit ATM schlechter auf dem privaten Markt verkaufen - da potentielle Käufer angst davor haben, dass der vorherige fahrer das Auto verheitzt hat.

Vielleicht sagt Dir "Neo" was zu 2..

IMO schließt sich eine Wertminderungsentschädigung seitens BMW durch 1. aus.

Zitat:

Original geschrieben von Tokenizer



Zitat:

Original geschrieben von adhoma


Also,
1. BMW hat den Mangel in Deine Richtung behoben. Mehr ist nicht drin IMO.
2. Zum Mehrwert beim Verkauf. Versetze Dich doch in die Situation eines potenziellen Käufers. Würdest Du eher mehr oder eher weniger zahlen wollen bei der Historie ?
Zu 2) Ich pers. würde beim Privatkauf MEHR bezahlen (=Wertsteigerung). Dabei handelt es sich aber um MICH und meine Subjektiven Empfindungen. Der Händler machte mir mit seinen Bewerutungen eindeutig klar, dass eine Wertminderung vorliegt.

Sehe ich dennoch als "subjektiv"... Da Du nun ziemlich angepi... bist, weil BMW Dir sagt, dass Du mit dem ATM noch weniger für den Wagen bekommen solltest, als vorher, was Dir ja auch schon zu wenig war.

Ich persönlich würde zwar erst einmal denken "wow" neuer Motor. Aber irgendwie hätte ich da ein komisches Gefühl bei und es würde mich vom Kauf auch eher abschrecken. Der Materielle Wert des Wagens scheint durch einen neuen Motor vielleicht höher zu sein aber das würde sich wohl nur im EINZELVERKAUF des Motors bemerkbar machen. Es ist ein Auto mit ATM und daher nicht mehr im Originalzustand (auch wenn es ein Original Motor von BMW ist) - daher der Wertverlust.

BMW hat seine Garantieverpflichtung erfüllt. Mehr steht Dir nun mal nicht zu. Tut mir leid.

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HiHi..., na das ist ja mal ein Ding... 😁 Also ich würde mich über einen BMW AT-Motor sicher nicht ärgern... 😁

Prinzipiell kann man aber schon mal sagen, dass meine Vorschreiber recht haben. Eine Wertminderung ist nicht drin und theoretisch auch gar nicht vorhanden.

1. Zum Thema Gewährleistung

Der BMW Händler ist seiner Gewährleistungspflicht in vollem Umfang nachgekommen - sogar mehr als er müsste. Rein rechtlich hätte es ausgereicht, wenn Dir ein Gebrauchtmotor mit gleicher oder geringerer Laufleistung eingebaut worden wäre. Auch die weit günstigere Instantsetzung bei einem externen Fachbetrieb wäre möglich gewesen. Sogar mit Gebrauchtteilen. Da Du aber von einem AT-Motor schreibst, gehe ich davon mal nicht aus.

Was zum Beispiel gar nicht ginge, Du hast 50.000 Km runter und die bauen Dir einen Gebrauchtmotor mit 80 oder gar 100 Tkm ein. Dies würde eine derartige Verschlechterung der Sache darstellen, dass es zwangsläufig zu Schadenersatzansprüchen führen würde. Gegebenenfalls bis zur Rückabwicklung, da das Fahrzeug nicht mehr die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.

Das Elend mit der Wertminderung:

Die gibt es in dem Fall nicht... Das Fahrzeug hat durch den AT-Motor definitiv eine Werterhöhung erfahren. Warum Dir der Händler nun aber weniger bietet als zuvor ist klar. Er wird auf einem Teil der Kosten des AT-Motorwechsels sitzengeblieben sein, denn die Versicherungen der Autohändler sind auch kein Rundum-Sorglospaket und von BMW selbst bekommt der Händler den AT-Motor auch nicht geschenkt. Das heißt, für den Händler war es im Moment ein Draufzahlgeschäft, dessen Verlust gemindert werden könnte, wenn er Dir den Wagen möglichst billig wieder abkauft und dann teuer wieder verkauft.

Hier würde ich an deiner Stelle schlichtweg ein Wertgutachten von Tüv/Dekra machen lassen. Du wirst sehen, dass sich der At-Motor nicht wertmindernd auswirkt. Danach mal ein oder zwei andere BMW Händler abklappern und um ein Inzahlungnahmeangebot bitten.

Die Berechnung:

Ist zwar von der Verfahrensweise her etwas umstritten, aber prinzipiell wird im gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren davon ausgegangen, dass Fahrzeug und Motor die gleiche Laufleistung haben. Sagen wir mal pauschal ein 320i mit 100 Tkm aus Erstzulassung 2005 hat einen Wert von 10.000 Euro (nur ein Beispiel). Durch den AT-Motor bleibt es natürlich bei Laufleistung und Wert der Karosserie, doch der Motor, immerhin werttechnisch einer des größten Posten am Auto, hat jetzt 0 Km und nicht mehr wie zuvor 100.000 Km. Er ist also mehr wert als zuvor. Neu ist er aber auch nicht, weil es ja ein überholter AT-Motor ist. So nimmt man 40% des Differenzbetrages zwischen Ursprungswert und dem Wert mit der nun tatsächlichen Laufleistung des Motors, nebst Inverhältnissetzung zur Differenzlaufleistung.

Fahrzeug hat 100.000 Km runter
Motor hat 0 Km runter
Berechnungsgrundlage 50.000 Km

Wert mit 100 Tkm Laufleistung = 10.000 Euro
Wert mit 50.000 Km = 13.000 Euro
40% der Differenz = 1200 Euro

Dieser Wert ist gesetzlich nicht festgeschrieben und durchaus variabel, je nach Verhandlungsgeschick. Im Falle eines Falles jedoch zeigt er eine reale Berechnungsgrundlage auf, derer man zumindest in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren zum Teil folgen würde. Spielt beim Verkauf (ohne Rechtsstreit) jetzt aber keine übergeordnete Rolle, aber pauschal könnte man wohl sagen, gut 500 bis 1000 Euro Mehrerlös würden in jedem Fall drin sein...

Um es aber weniger kompliziert zu machen - pauschal kannst davon ausgehen, dass der Verkaufswert mit AT-Motor höher ist, als der Verkaufswert zuvor, weil der Motor eben nicht die Laufleistung des Restfahrzeuges teilt. Zumindest aber ist er jetzt definitiv nicht weniger wert... 😁

So Leute, jetzt hab ich einen ellenlangen Text geschrieben (es überkommt mich gelegentlich) und dennoch kann man das Ganze so ziemlich kurz zusammenfassen...

Gewährleistung des Händlers erfüllt? Ja!
Wertminderung vorhanden? Nein!
Ausgleichsanspruch gegen BMW? Nein!

😁 😁 😁

Coole Beschreibung, die Berechnung kannte ich noch nicht.

Ist wie gesagt auch etwas umstritten und eher als Berechnungsgrundlage für gerichtliche und außergerichtlichte Verhandlungen geeignet. Dort würde man dann prozentual noch etwas feilschen oder eben gleich ein Gutachten erstellen lassen.

Ich selbst kenne aber niemanden, der sich über einen originalen AT-Motor geärgert hat und deswegen vor Gericht gezogen wäre... 😁

Wäre dann ein Streitpunkt, wenn man von dem AT-Motor beim Kauf nichts wüsste und der Verkäufer nur die Laufleistung dessen angibt und nicht die Gesamtlaufleistung. Zum Beispiel wenn der Motor schon ein paar Jahre drin wäre und das Fahrzeug mit 50 Tkm gekauft worden wäre, aber zum Zeitpunkt des Kaufs schon 80 Tkm runter gehabt hätte...

Abgesehen davon wird der Verkäufer den ATM nur beim Ankauf des Fahrzeug beim Vorbesitzer als Wertminderung anführen.
Beim Verkauf gegenüber einem potentiellen Käufer wird er den ATM dann als positives und wertsteigerndes Merkmal anpreisen, da kannst Du mal sicher sein ;-)

Zitat:

Original geschrieben von torre01


Beim Verkauf gegenüber einem potentiellen Käufer wird er den ATM dann als positives und wertsteigerndes Merkmal anpreisen, da kannst Du mal sicher sein ;-)

Genau so schaut es aus... 😁

Hatte ich in ähnlicher Form, als ich mich für einen Audi A5 Coupe interessierte. War eigentlich nur am schauen und wollte gar nicht kaufen. Da kam aber auch gleich der Verkäufer angesprungen und hat den AT-Motor extrem positiv und wertsteigernd hervorgehoben. Nun ja, allerdings bei 270 Tkm Gesamtfahrleistung törnt mich ein AT-Motor mit knapp 100 Tkm auch nicht mehr an... 😁 Der Preis war trotzdem happig und entsprach wohl eher einem Fahrzeug mit 100 Tkm, nicht aber einem mit fast dreifacher Gesamtlaufleistung... 😁

Hallo Zusammen,

vielen Dank für die guten Beiträge. Ich wollte nicht dass es so rüberkommt als würde ich mich über den AT Motor ärgern. Ganz im Gegenteil - ich finde es besser als irgendeine andere Motorreparatur am Motor. Fehlerhafte Reparaturen oder fehlerhaftes Material am Motor macht sich i.d.R. erst erst viel später bemerkbar und würde mich evtl außerhalb der Gewähreistungsfrist in große Reparaturkosten verstricken. Bezugspunkt dafür ist entweder der Zeitpunkt der ersten Motorreparatur oder halt eben das Auftreten des Schadens (Beispiel: Undichtikeit in der Zylinderkopfdichtung oder ähnliches).
Der Einbau eines ATM ist da definitiv die beste Lösung mit der die Wahrscheinlichkeit eines weiteren Fehlers so gering wie möglich gehalten wird.

Ich bin mit dem Service bei dieser Werkstatt weitestgehend zufrieden und möchte denen ich nichts böses. Ich hatte nur Bedenken, dass ich ggf. später Probleme bekommen könnte, wenn ich das Auto Wechsel. Als der Händler mir den neuen "Preis" für mein Auto angegeben hatte, hat mich das ziemlich aus den Socken gehauen. Ich rede hier ja nicht über 100 - 1000 eur sondern wir bewegen uns hier vom Erwartungswert im 5 Stelligen Bereich.

Zitat:

Original geschrieben von torre01


Abgesehen davon wird der Verkäufer den ATM nur beim Ankauf des Fahrzeug beim Vorbesitzer als Wertminderung anführen.
Beim Verkauf gegenüber einem potentiellen Käufer wird er den ATM dann als positives und wertsteigerndes Merkmal anpreisen, da kannst Du mal sicher sein ;-)

Das ist soweit nachvollziehbar und offensichtlich. Er ist ein Händler - er muss handeln ;-)

Auf kurz oder lang wird sich der ATM vermutlich eher als Wertsteigernd erweisen. Spätestens in weiteren 30 - 40K KM. Da wird sich ein Gebrauchtwagenkäufer sicher sein können, dass ich mein Baby nicht verheizt habe und dass ein neuer Motor eine gute Sache ist. Ich hatte halt nur "jetzt schon" einen Modellwechsel in Erwägung gezogen und wurde dahingehend enttäuscht. Kann mir auch gut vorstellen dass es genug andere Menschen auf der Welt gibt, die ebenfalls schonmal in so einer Situation waren und sich hier über die Wertminderung des Händlerangebotes massiv geärgert haben. Es ist jedenfalls gut so ein Thema mal in einem öffentlichem Forum besprochen zu haben. Vielleicht hilft es dem Einem oder Anderem ja, sollte er ebenfalls einen ATM kurz vor dem Verkauf seines Fahrzeuges bekommen.

Wow - das ist auch ein langer Text und es relativ früh für einen Sonntag morgen ;-). Nochmals: Danke für die Anteilnahme!

Wenn Du über einen Modellwechsel nachdenkst, fahr doch einfach mal ein paar andere Händler ab... Du wirst sehen, die zahlen Dir in jedem Fall den ursprünglichen Fahrzeugwert im Zuge einer Inzahlungnahme. Selbst wenn Du nicht mehr rausholen solltest als zuvor geplant - dann zumindest aber noch genauso viel... 😁

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28


Wenn Du über einen Modellwechsel nachdenkst, fahr doch einfach mal ein paar andere Händler ab... Du wirst sehen, die zahlen Dir in jedem Fall den ursprünglichen Fahrzeugwert im Zuge einer Inzahlungnahme. Selbst wenn Du nicht mehr rausholen solltest als zuvor geplant - dann zumindest aber noch genauso viel... 😁

Wird wohl nicht aus bleiben, dass ich mein Auto anderweitig in Zahlung nehmen lasse. Das Ursprungsanngebot war bereits um ca 20% zu niedrig gegenüber dem Marktwert.

Danke für die Anteilnahme :-)

Die Zeiten, wo man bei einer Inzahlungnahme vom Händler bei Neuwagenkauf weit mehr rausgeholt hat, sind eh weitestgehend vorbei. Würde einen realen Wert ermitteln und den Wagen dann privat verkaufen. Ich weiß zwar nicht, von welcher Preisklasse wir hier gerade sprechen, aber in der Regel dauert es über einen Privatverkauf zwar etwas länger, es macht sich aber finanziell positiv bemerkbar.

Und wenn da beim Neuen ein gutes Navi oder Soundsystem bei rausspringt, vielleicht ein bessere Satz Alufelgen aus dem Aufpreisprogramm, dann hat sich der Aufwand ja irgendwo doch gelohnt... 😁

Ich gebe kein Auto mehr in Zahlung, man bekommt einfach zu wenig und die Angebote sind einfach besser wenn man seit Auto selber verkauft. So habe ich meistens 4000€ mehr bekommen wenn ich ihn selber privat verkauft habe.
Also ich hatte meinen Audi A6 3.2 FSI mit neuen Motor (mit Rechnung von Audi) besser verkauft und das auch ohne Probleme, aber privat. Manche freuen sich halt doch über einen neuen Motor mit geringer Laufleistung.
Und den nächsten Wagen kannst du auch besser runterhandeln wenn du kein Auto an den Händler bringen musst.

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