Arglist beim Autokauf?
Moin Gemeinde,
ich habe mir vor ein paar Wochen einen V70 D5 über Mobile gekauft. Das heisst ich habe mir das Fahrzeug über meinen Händler kaufen lassen, da der Verkäufer nur an Firmenkunden verkauft hat. Es war leider kein Serviceheft dabei. Nur die Rechnungen der letzten beiden Inspektionen.
Nun habe ich aber über Volvo ein paar sehr interessante Details erfahren.
Im Kaufvertrag wurde mir das Fahrzeug als UNFALLFREI verkauft mit einem KM-Stand von 115.000 km.
Nun habe ich aber schriftliche Dokumente vorliegen (Rechnungen des ehemaligen Händlers) die mir eindeutig bestätigen, dass das Fahrzeug im Jahre 2006 einen Unfallschaden von fast 10.000€ hatte bei dem diverse Träger ersetzt worden sind, das Radhaus teilweise ersetzt wurde, das Fahrzeug auf der Richtbank gezogen wurde,...
Ausserdem war der km-Stand bei der Reparatur 155.000 km. Weitere Dokumente bescheinigen mir eindeutig eine jährliche Fahrleistung von ca. 60.000 km in Jahr des ehemaligen Besitzers.
Demzufolge wurde der Tachometerstand um mindestens 100.000 km zurückgedreht, wahrscheinlich aber sogar um 200.000km.
Das Fahrzeug stammt aus 1. Hand. Es liegt also kein Besitzerwechsel dazwischen. Daher würde ich hier auf arglistige Täuschung tendieren...
Kennt sich jemand mit solch einer Rechtslage aus?
Was kann ich tun?
Ich habe in der Zwischenzeit bereits weitere 2000€ in das Auto investiert, mein altes Altes verkauft,...
Bin richtig sauer!!!
Am liebsten würde ich hier den ex.- Besitzer des Fahrzeuges mit samt Anschrift, Tel-Nr.,... veröffentlichen, was mir im Falle eines Rechtsstreites aber mit Sicherheit auf die Füsse fallen würde!
Danke für jeden Tipp!
Grüsse von der Insel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MickKnatterton
@ xc90er: wunderschön, wenn dem so wäre! Die Realität sieht leider anders aus....
Nein, auch das kann ich so nicht stehen lassen. Die Realität ist genau so, wie ich sie beschrieben habe.
Aber, da ich es wohl nicht deutlich genug gesagt hatte, kommt es hier nochmal etwas überspitzt: Das Gericht ist nicht dafür da, die Blauäugigkeit eines Käufers wieder wettzumachen. Und, so ist nun mal das Prinzip unseres Rechtsstaats (Unschuldsvermutung), wenn der Richter Zweifel hat, ob der Kläger die für ihn günstigen Tatsachen hinreichend dargelegt hat (Begründetheit), ganz zu schweigen davon, dass diese günstigen Tatsachen den angeblichen Anspruch überhaupt tragen (Schlüssigkeit), dann muss der Richter die Klage abweisen.
Viele Leute machen den Fehler, dass sie sich auf mündliche Aussagen verlassen. Insbesondere dann wenn man ein "Schnäppchen" machen kann, lassen viele Leute den Verstand sausen. Später das herauszufinden, was tatsächlich besprochen wurde, ist für ein Gericht fast unmöglich. Du bist als Kläger grundsätzlich in der Situation, dass Du etwas belegen/beweisen/plausibel machen musst. Was Dich in der Position des Klägers ärgert, schützt Dich in der Situation des Beklagten, denn derjenige, der etwas von Dir will, muss erstmal darlegen, dass er den Anspruch gegen Dich überhaupt hat.
Machen wir es an einem ganz einfachen Beispiel fest. Ich habe jemandem 100 EUR geliehen. Jetzt meine ich, dass es an der Zeit ist, dass ich das Geld mal zurückbekomme, aber er kann sich nicht mehr so richtig an das Darlehen erinnern. Ich ziehe jetzt vor Gericht und sage, dass ich die 100 EUR zurück haben möchte. Einen Beleg habe ich nicht, man vertraut sich ja, und wie es zu der Übergabe kam, wozu das Geld dienen sollte ist nun nach, sagen wir einem Jahr, auch nicht mehr so ganz klar. Wenn sich nicht noch andere Umstände zeigen, die meinen Standpunkt belegen, kann der Richter meine Klage nur abweisen. Das ist für mich sehr unbefriedigend, denn ich habe die 100 EUR ja wirklich verliehen. Aber, der Richter ist nicht das Korrektiv dafür, dass ich blauäugig ohne Beleg 100 EUR verliehen habe.
Daher: Wenn man mal auf die Nase gefallen ist, muss man bei der Fehlersuche auch immer die eigene Person einbeziehen und aus den Fehlern lernen. Fehler, die man bei der Vertragsanbahnung oder bei Vertragsschluss gemacht hat, sind aus den oben genannten Gründen schwer oder gar nicht zu beheben. Wir haben eines der besten Rechtssysteme der Welt (wenn nicht das beste) und unser Bürgerliches Gesetzbuch in Verbindung mit der Zivilprozessordnung sind Meisterstücke ohne Gleichen (ähnlich wie ein 855 mit 440PS 😉 ). Natürlich wird auch unser Rechtssystem von fehlbaren Menschen betrieben, aber besser wirst Du es nirgendwo antreffen, und durch eigene Wachsamkeit beim Vertragsabschluss kann man sich viel Ärger ersparen.
Gruß
xc90er
55 Antworten
@VolvoRueg: Ist es denn so, dass dein Kollege den Wagen von einem anderen herstellerunabhängigen Gebrauchtwagenhändler gekauft hat?
Nach meinem Gefühl solltest ihr (wie schon gesagt) zusammen gegen diesen vorgehen - oder macht dein Kollege das nicht mit?
Schönen Gruß
Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von gseum
@VolvoRueg: Ist es denn so, dass dein Kollege den Wagen von einem anderen herstellerunabhängigen Gebrauchtwagenhändler gekauft hat?Nach meinem Gefühl solltest ihr (wie schon gesagt) zusammen gegen diesen vorgehen - oder macht dein Kollege das nicht mit?
Schönen Gruß
Jürgen
hallo jürgen,
mein kollege macht hier alles mit, da er ja hier als erstes betrogen worden ist und das auto dann unwissentlich der bestehenden mängel an mich weiter verkauft hat.
es haldelt sich um einen ehemaligen firmenwagen den die firma selbst veräussert hat.
gruss
Soll heißen: diese Firma hat selbst den km-Stand zurückgedreht, den Wagen manipuliert, etc...???
Wenn du das beweisen kannst - wie's scheint, ist das ja so - so hat dein Anwalt ja leichtes Spiel: Wahrscheinlich reicht da schon ein entsprechend energisch formulierter Brief, denn schwerer gewerbsmäßiger Betrug ist kein Kavaliersdelikt, das kann für die Firma rasch ruinös werden!
Üblicherweise sind das Leasingrückläufer, die dann vom Händler manipuliert werden (war jedenfalls noch bei allen bisher von uns retour gegangenen Firmenwagen so): von der "Kleinschadensrep." bis zur massiven Tachomanipulation (100t km lösen sich da ruck-zuck in Luft auf 😉 ist da alles drin!
Warum unsere ach so unabhängigen Staatanwaltschaften und Gerichte dem gegenüber völlig blind auf beiden Augen sind, überlaß ich euch zu beurteilen.....
Hi
Versuch mal folgendes:
Dein Kumpel wurde ja betrogen und nicht Du. Du trägst ja "nur" die Nachwehen des ersten Betrugs. Wenn jetzt Dein Kumpel wirklich ein Kumpel ist, dann tritt auch nur er als Geschädigter auf, und den Rest klärt ihr untereinander.
Ich würde an Eurer Stelle so vorgehen: ein Brief mit allen Fakten zu dem Wagen drauf mit der Bitte um vollständige Rückabwicklung des Kaufes. Andernfalls würdest Du weitere Schritt einleiten. Dies sollen sie Dir innerhalb einer Woche schriftlich bestätigen. Andernfalls würdest Du weitere Schritte einleiten.
Wenn Das nix bringt, gibst Du denen nochmal schriftlich 3 Tage Zeit mit der Androhung andernfalls Anzeige wegen Betrugs zu machen. Erwähne dabei die Rechtsschutzversicherung, das zeigt, dass Dich ein Verfahren nichts kosten würde.
Ziel muss sein von ihm die Kohle zurück zu bekommen. Wenn Du von beginn weg den Rechtsweg einschlägst kann es sehr lange gehen bis Du was von der Kohle siehst. Und ob dann 100% zurück kommen ist nochmals unklar...
Viel Glück
Hobbes
Ähnliche Themen
Hallo, meiner Ansicht nach hast Du sehr gute Aussichten die Sache vor Gericht für Dich entscheiden zu lassen. Vorraussetzung ist aber, dass Deine Beweise hieb-und stichfest sind. Meine Empfehlung: Gehe zu einem Anwalt und lasse Dich beraten. Sollte das ganze dann auf eine Rückabwicklung hinauslaufen solltest Du aber bedenken, dass Du nicht mehr so viele Kilometer mit dem Auto abspulst, da die Gerichte in der Regel pro gefahrenem Kilometer eine Wertminderung des Wagens berechnen. Also möglichst schnell zum Anwalt und diesem Betrüger das Handwerk legen
Grüsse aus dem Steigerwald
Juergen
nun, zu der Vorgehensweise wird ja hier schon lang und breit diskutiert....., mit einhelligem Ergebnis!
Ganz wichtig wäre jedoch, auf gar keinen Fall den Wagen zu nutzen!
Die Gerichte errechnen da nämlich die absurdesten Zahlen was das Benutzungsentgelt angeht; da kommen rasch Zahlen zustande, die den Neuwagenpreis erreichen oder gar übersteigen - mehr brauch ich dazu wohl nicht sagen!
Umgekehrt hast du im Klagsfalle die Möglichkeit, Nutzungsentgang bzw. Schadensersatz - den mußt du natürlich genau begründen und belegen, der Beklagte muß hingegen kaum was 😉 - einzufordern, womit du u.U. die Verluste am anderen Ende aufwiegen kannst!
Merke: Eine Klage ist stets ein Verlust, auch dann, wenn du zu 100% "recht" bekommen solltest - denn, wie schon gesagt: Gerichte dienen vornehmlich dem Selbstzweck, dem Wohlhaben der sgn."Sachverständigen" und Anwälte, vorallem aber dem Schutz der Gauner vor ihren Opfern!
Blöde Frage:
Wenn der Händler A das Fahrzeug von B für C kauft:
a) Gibt es einen Kaufvertrag zwischen A und B und einen zwischen A und C.
b) War A "Bote" des C?
c) Handelte A im Namen des C?
Das dürfte ja auf den letztlichen Vertrag und damit das Vorgehen durchaus eine nicht ganz wurschtige Auswirkung haben`
Zitat:
Original geschrieben von TobiV70
Blöde Frage:Wenn der Händler A das Fahrzeug von B für C kauft:
a) Gibt es einen Kaufvertrag zwischen A und B und einen zwischen A und C.
b) War A "Bote" des C?
c) Handelte A im Namen des C?Das dürfte ja auf den letztlichen Vertrag und damit das Vorgehen durchaus eine nicht ganz wurschtige Auswirkung haben`
hallo,
a) ja und ja
b) nein kein bote, c war der fahrzeugsuchende und a verdient damit sein geld nach kundenwünschen ein fahrzeug zu besorgen um dies dann an c weiterzuverkaufen...
c) natürlich nicht. a ist selbständiger unternehemer der , wie in antwort b schon geschildert, eben mit solchen geschäften seine brötchen verdient... c ist nur der suchende
gruss
Zitat:
Original geschrieben von volvo-rueg2206
b) nein kein bote, c war der fahrzeugsuchende und a verdient damit sein geld nach kundenwünschen ein fahrzeug zu besorgen um dies dann an c weiterzuverkaufen...
c) natürlich nicht. a ist selbständiger unternehemer der , wie in antwort b schon geschildert, eben mit solchen geschäften seine brötchen verdient... c ist nur der suchende
gruss
AHA!!!! Jetzt ist alles klar der "Checker" hat also daneben gehauen! Wann kommt denn Deine Folge auf DMAX?! 😁 😉 😁
Zitat:
Original geschrieben von MickKnatterton
Merke: Eine Klage ist stets ein Verlust, auch dann, wenn du zu 100% "recht" bekommen solltest - denn, wie schon gesagt: Gerichte dienen vornehmlich dem Selbstzweck, dem Wohlhaben der sgn."Sachverständigen" und Anwälte, vorallem aber dem Schutz der Gauner vor ihren Opfern!
Hier ist aber jemand ziemlich desilusioniert. Mußt ja schlimme Erfahrungen mit dem deutschen Rechtssystem gemacht haben.......
Zitat:
Original geschrieben von MickKnatterton
Merke: Eine Klage ist stets ein Verlust, auch dann, wenn du zu 100% "recht" bekommen solltest - denn, wie schon gesagt: Gerichte dienen vornehmlich dem Selbstzweck, dem Wohlhaben der sgn."Sachverständigen" und Anwälte, vorallem aber dem Schutz der Gauner vor ihren Opfern!
Nein, Gerichte dienen nicht dem Selbstzweck, sie sind ein integraler und entscheidender Teil für die Sicherung unserer Demokratie. Aber, Gerichte können nicht hellsehen und müssen unvoreingenommen dem Sachvortrag beider Parteien zuhören. Dabei gilt der Grundsatz, dass die klagende Partei alle für sie günstigen Tatsachen beweisen muss. Da es bei Gericht die freie Beweiswürdigung gibt, kann es dabei in bestimmten Fällen auch reichen, wenn man eine überwiegende Wahrscheinlichkeit darlegen kann. Aber, es tatsächlich so, dass derjenige, der etwas haben will, auch die besseren Karten haben muss als derjenige, der das eben nicht geben will.
Zu diesem konkreten Fall: Klar, wenn die Behauptungen des Käufers unwidersprochen bleiben sollten, dann wird ein Gericht ohne jeden Zweifel der Klage des Käufers stattgeben. Aber, in der Praxis ist es halt so, dass der Verkäufer eine ganz andere Geschichte parat haben wird. Das Gericht würde sich beide Seiten anhören und dann in freier Beweiswürdigung entscheiden - im Zweifel für den Angeklagten.
Gruß
xc90er
@ v70 hutte: nicht mit dem deutschen, sondern dem österreichischen 😉
Schlimm ist relativ, die Realität spricht für sich 😉
@ xc90er: wunderschön, wenn dem so wäre! Die Realität sieht leider anders aus - und damit meine ich gar nichtmal mich persönlich betreffende Fälle!
Jährlich werden zig Autokäufer auf's übelste betrogen, von privaten Verkäufern und sehr "professionell" von zahlreichen Neu.-&Gebrauchtwagenhändler! Die Foren sind voll von diesen Fällen, die Dunkelziffer der Ahnungslosen und nicht in Foren vertretenen Opfer wohl noch sehr viel höher! Und: wieviele Urteile kennst du bzw. kannst du finden, in welchem dem Opfer vor Gericht Gerechtigkeit wiederfuhr? Wieviele dieser Betrüger wurden verurteilt oder sitzen gar ein???
Was wird generell gegen diese Betrüger unternommen, egal wo???
Und, das ist nur einer von vielen Fällen/Bereichen unserer ach so seriösen Gerichtsbarkeit, wo der Täterschutz weit über den Opferschutz gestellt wird!
Schon klar. In unserer Welt kommen die Bösen einfach immer durch. Ich sollte mal das Lager wechseln...
Gruß
Markus
... der hier den Ironiedetektor mal ganz fein eingeschaltet hat...
Zitat:
Original geschrieben von MickKnatterton
@ xc90er: wunderschön, wenn dem so wäre! Die Realität sieht leider anders aus....
Nein, auch das kann ich so nicht stehen lassen. Die Realität ist genau so, wie ich sie beschrieben habe.
Aber, da ich es wohl nicht deutlich genug gesagt hatte, kommt es hier nochmal etwas überspitzt: Das Gericht ist nicht dafür da, die Blauäugigkeit eines Käufers wieder wettzumachen. Und, so ist nun mal das Prinzip unseres Rechtsstaats (Unschuldsvermutung), wenn der Richter Zweifel hat, ob der Kläger die für ihn günstigen Tatsachen hinreichend dargelegt hat (Begründetheit), ganz zu schweigen davon, dass diese günstigen Tatsachen den angeblichen Anspruch überhaupt tragen (Schlüssigkeit), dann muss der Richter die Klage abweisen.
Viele Leute machen den Fehler, dass sie sich auf mündliche Aussagen verlassen. Insbesondere dann wenn man ein "Schnäppchen" machen kann, lassen viele Leute den Verstand sausen. Später das herauszufinden, was tatsächlich besprochen wurde, ist für ein Gericht fast unmöglich. Du bist als Kläger grundsätzlich in der Situation, dass Du etwas belegen/beweisen/plausibel machen musst. Was Dich in der Position des Klägers ärgert, schützt Dich in der Situation des Beklagten, denn derjenige, der etwas von Dir will, muss erstmal darlegen, dass er den Anspruch gegen Dich überhaupt hat.
Machen wir es an einem ganz einfachen Beispiel fest. Ich habe jemandem 100 EUR geliehen. Jetzt meine ich, dass es an der Zeit ist, dass ich das Geld mal zurückbekomme, aber er kann sich nicht mehr so richtig an das Darlehen erinnern. Ich ziehe jetzt vor Gericht und sage, dass ich die 100 EUR zurück haben möchte. Einen Beleg habe ich nicht, man vertraut sich ja, und wie es zu der Übergabe kam, wozu das Geld dienen sollte ist nun nach, sagen wir einem Jahr, auch nicht mehr so ganz klar. Wenn sich nicht noch andere Umstände zeigen, die meinen Standpunkt belegen, kann der Richter meine Klage nur abweisen. Das ist für mich sehr unbefriedigend, denn ich habe die 100 EUR ja wirklich verliehen. Aber, der Richter ist nicht das Korrektiv dafür, dass ich blauäugig ohne Beleg 100 EUR verliehen habe.
Daher: Wenn man mal auf die Nase gefallen ist, muss man bei der Fehlersuche auch immer die eigene Person einbeziehen und aus den Fehlern lernen. Fehler, die man bei der Vertragsanbahnung oder bei Vertragsschluss gemacht hat, sind aus den oben genannten Gründen schwer oder gar nicht zu beheben. Wir haben eines der besten Rechtssysteme der Welt (wenn nicht das beste) und unser Bürgerliches Gesetzbuch in Verbindung mit der Zivilprozessordnung sind Meisterstücke ohne Gleichen (ähnlich wie ein 855 mit 440PS 😉 ). Natürlich wird auch unser Rechtssystem von fehlbaren Menschen betrieben, aber besser wirst Du es nirgendwo antreffen, und durch eigene Wachsamkeit beim Vertragsabschluss kann man sich viel Ärger ersparen.
Gruß
xc90er