Arglist beim Autokauf?
Moin Gemeinde,
ich habe mir vor ein paar Wochen einen V70 D5 über Mobile gekauft. Das heisst ich habe mir das Fahrzeug über meinen Händler kaufen lassen, da der Verkäufer nur an Firmenkunden verkauft hat. Es war leider kein Serviceheft dabei. Nur die Rechnungen der letzten beiden Inspektionen.
Nun habe ich aber über Volvo ein paar sehr interessante Details erfahren.
Im Kaufvertrag wurde mir das Fahrzeug als UNFALLFREI verkauft mit einem KM-Stand von 115.000 km.
Nun habe ich aber schriftliche Dokumente vorliegen (Rechnungen des ehemaligen Händlers) die mir eindeutig bestätigen, dass das Fahrzeug im Jahre 2006 einen Unfallschaden von fast 10.000€ hatte bei dem diverse Träger ersetzt worden sind, das Radhaus teilweise ersetzt wurde, das Fahrzeug auf der Richtbank gezogen wurde,...
Ausserdem war der km-Stand bei der Reparatur 155.000 km. Weitere Dokumente bescheinigen mir eindeutig eine jährliche Fahrleistung von ca. 60.000 km in Jahr des ehemaligen Besitzers.
Demzufolge wurde der Tachometerstand um mindestens 100.000 km zurückgedreht, wahrscheinlich aber sogar um 200.000km.
Das Fahrzeug stammt aus 1. Hand. Es liegt also kein Besitzerwechsel dazwischen. Daher würde ich hier auf arglistige Täuschung tendieren...
Kennt sich jemand mit solch einer Rechtslage aus?
Was kann ich tun?
Ich habe in der Zwischenzeit bereits weitere 2000€ in das Auto investiert, mein altes Altes verkauft,...
Bin richtig sauer!!!
Am liebsten würde ich hier den ex.- Besitzer des Fahrzeuges mit samt Anschrift, Tel-Nr.,... veröffentlichen, was mir im Falle eines Rechtsstreites aber mit Sicherheit auf die Füsse fallen würde!
Danke für jeden Tipp!
Grüsse von der Insel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MickKnatterton
@ xc90er: wunderschön, wenn dem so wäre! Die Realität sieht leider anders aus....
Nein, auch das kann ich so nicht stehen lassen. Die Realität ist genau so, wie ich sie beschrieben habe.
Aber, da ich es wohl nicht deutlich genug gesagt hatte, kommt es hier nochmal etwas überspitzt: Das Gericht ist nicht dafür da, die Blauäugigkeit eines Käufers wieder wettzumachen. Und, so ist nun mal das Prinzip unseres Rechtsstaats (Unschuldsvermutung), wenn der Richter Zweifel hat, ob der Kläger die für ihn günstigen Tatsachen hinreichend dargelegt hat (Begründetheit), ganz zu schweigen davon, dass diese günstigen Tatsachen den angeblichen Anspruch überhaupt tragen (Schlüssigkeit), dann muss der Richter die Klage abweisen.
Viele Leute machen den Fehler, dass sie sich auf mündliche Aussagen verlassen. Insbesondere dann wenn man ein "Schnäppchen" machen kann, lassen viele Leute den Verstand sausen. Später das herauszufinden, was tatsächlich besprochen wurde, ist für ein Gericht fast unmöglich. Du bist als Kläger grundsätzlich in der Situation, dass Du etwas belegen/beweisen/plausibel machen musst. Was Dich in der Position des Klägers ärgert, schützt Dich in der Situation des Beklagten, denn derjenige, der etwas von Dir will, muss erstmal darlegen, dass er den Anspruch gegen Dich überhaupt hat.
Machen wir es an einem ganz einfachen Beispiel fest. Ich habe jemandem 100 EUR geliehen. Jetzt meine ich, dass es an der Zeit ist, dass ich das Geld mal zurückbekomme, aber er kann sich nicht mehr so richtig an das Darlehen erinnern. Ich ziehe jetzt vor Gericht und sage, dass ich die 100 EUR zurück haben möchte. Einen Beleg habe ich nicht, man vertraut sich ja, und wie es zu der Übergabe kam, wozu das Geld dienen sollte ist nun nach, sagen wir einem Jahr, auch nicht mehr so ganz klar. Wenn sich nicht noch andere Umstände zeigen, die meinen Standpunkt belegen, kann der Richter meine Klage nur abweisen. Das ist für mich sehr unbefriedigend, denn ich habe die 100 EUR ja wirklich verliehen. Aber, der Richter ist nicht das Korrektiv dafür, dass ich blauäugig ohne Beleg 100 EUR verliehen habe.
Daher: Wenn man mal auf die Nase gefallen ist, muss man bei der Fehlersuche auch immer die eigene Person einbeziehen und aus den Fehlern lernen. Fehler, die man bei der Vertragsanbahnung oder bei Vertragsschluss gemacht hat, sind aus den oben genannten Gründen schwer oder gar nicht zu beheben. Wir haben eines der besten Rechtssysteme der Welt (wenn nicht das beste) und unser Bürgerliches Gesetzbuch in Verbindung mit der Zivilprozessordnung sind Meisterstücke ohne Gleichen (ähnlich wie ein 855 mit 440PS 😉 ). Natürlich wird auch unser Rechtssystem von fehlbaren Menschen betrieben, aber besser wirst Du es nirgendwo antreffen, und durch eigene Wachsamkeit beim Vertragsabschluss kann man sich viel Ärger ersparen.
Gruß
xc90er
55 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von xc90er
Wir haben eines der besten Rechtssysteme der Welt (wenn nicht das beste) und unser Bürgerliches Gesetzbuch in Verbindung mit der Zivilprozessordnung sind Meisterstücke ohne Gleichen
Bin ich doch nicht der einzige in D, der eben dieses denkt. 😉
Danke xc90er für das Mühewalten; klasse Beitrag!
Zu dem "100er-Verleiher": In solchen Fällen findet sich ja nicht selten zeitversetzt in Foren wie hier ein Beitrag à la: "Hallo Leute, jetzt behauptet so eine Kanaille, er hätte mir 100€ geliehen und verlangt sie klagender Weise zurück! Tatsächlich aber hatte er mir das Geld schon geschuldet! Was soll ich tun? Bitte helft mir!" 😁
Die andere - und oftmals auch mögliche - Seite wird gerne ausgeblendet.
Moin.
Also du bist auf jeden Fall übern Tisch gezogen worden. Einen Unfall kann und darf man NICHT VERSCHWEIGEN. Oder haben die Herren alle Gedächtnisschwund??????
Es ist auch egal, wann ,was wo, wie vom zuständigen Gericht entschieden oder verhandelt wird. Entscheidend ist das du überhaupt Klagst, es also Aktenkundig machst (sonst Verjährung usw usw).
Komisch finde ich allerdings, dass du jetzt auch noch DEINEN Händler verantwortlich machst. Schließlich konntest du den Wagen nur über ihn Kaufen (weil Händlerkauf). Ich denke du hast dir den Wagen erst mal angesehen und evtl probe gefahren, oder?
Zitat, dein text:
Nur bin ich mir jetzt nicht ganz sicher ob ich hier gegen den ehemaligen Besitzer klagen müsste oder mein Händler. Schliesslich wurde der Kaufvertrag auf diesen meinen Händler ausgestellt und ich habe das Auto dann eben von meinem Händler gekauft....
Geh zum Anwalt und schilder den Fall und gib Gas. Mit spekulationen kommste nicht weit...
PS: Recht bedeutet nicht immer gleichzeitig Recht haben....
Trotzdem alles gute. bleib am Ball und gib mal durch wie der Stand der Dinge ist...
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Danke xc90er für das Mühewalten; klasse Beitrag!Die andere - und oftmals auch mögliche - Seite wird gerne ausgeblendet.
Danke für die Blumen! 🙂
Genau so ist es, und man kann seine Chancen vor Gericht nur dann richtig einschätzen, wenn man sich von seiner eigenen, "etwas" voreingenommenen Einstellung löst und sich fragt, was kann ich vorbringen, wenn der Gegner genau das Gegenteil behauptet. Wenn es einem da an Belegen/Beweisen fehlt, dann muss man sich damit "anfreunden", dass man vor Gericht wohl unterliegt. (Auch wenn der Rechtsanwalt gesagt hat, dass "man da was machen kann" 🙂 Klar, "machen" kann man immer was.)
Zitat:
Original geschrieben von Krappi71
... es also aktenkundig machst (sonst Verjährung usw usw).
Was Du meinst, in die Hemmung der Verjährung durch eine Klage (
§ 204 BGB). Da die Verjährung aber noch lange nicht abläuft, ist aus diesem Aspekt heraus jedenfalls noch keine Klage notwendig. (Lieber erstmal
Wikipedia, und dann das Gesetz,
§§ 194 ff BGB.)
Zitat:
Original geschrieben von Krappi71
Recht bedeutet nicht immer gleichzeitig Recht haben....
Ok, auch ein interessanter Satz, aber gemeint war wohl: "Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge." Dieser Satz beschreibt (m.E.) genau die Diskrepanz zwischem dem gefühlten "ich habe Recht" und der Tatsache, dass ein Gericht mit objektiver Sichtweise dies erst noch bestätigen muss.
Gruß
xc90er
Zitat:
Wenn es einem da an Belegen/Beweisen fehlt, dann muss man sich damit "anfreunden", dass man vor Gericht wohl unterliegt.
hallo xc90er,
unter den von dir genanten umständen, laut zitat, gebe ich dir zu 100% recht.
der fall ist nun aber so, dass ich eine unfallschadenrechnung und 7 inspektionsrechnungen habe, bei denen der kilometerstand höher ist als im kaufvertrag (der letzte km-stand ist fast 160.000 km höher).
und das ganze in kopie der originalrechnungen mit kennzeichen, fahrgestellnummer,...
belege/beweise fehlen somit nicht.
auf jeden fall möchte ich hier nicht kampflos aufgeben und dieser art von betrug kein wasser in die mühlen geben.
ob es sich zum schluss auszahlt wird sich dann, auf kurz oder wahrscheinlich eher lang, zeigen.
aber wie heisst es so schön: "wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpf hat bereits verloren!"
gruss
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Zitat:
Original geschrieben von volvo-rueg2206
belege/beweise fehlen somit nicht.
Nur als weitere Klarstellung: Ich will niemanden davon abbringen, sein (vermutetes) Recht gerichtlich prüfen zu lassen und ggf. durchzusetzen. Ich weise nur dringend darauf hin, dass man die eigene Position objektiv einschätzen muss, um die Erfolgsaussichten realistisch bewerten zu können. Es spricht ja auch grundsätzlich nichts dagegen, dass Du in einem Rechtsstreit obsiegen würdest, aber Du musst halt im Zweifel mehr Belege/Beweise bringen, als Dein Gegner abstreiten kann 🙂 Und dann sollte der Gegner auch noch Geld haben, damit Du nicht mit einem vollstreckbaren Titel später ins Leere läufst....
Alles Gute!
xc90er
Zitat:
Original geschrieben von MickKnatterton
Was spricht dagegen, den euch den Wagen verkaufenden (Volvo-)Händler mal aufzusuchen, am besten gleich mit Anwalt im Schlepptau, und dem mal die Konsequenzen klar zu machen! Möglicherweise lenkt der ob des vereinten Gegenwindes eh gleich ein, und dieses Kapitel wäre schon wieder geschlossen?
Man stelle sich mal vor, man würde
in Kenntnisder Fahrzeughistorie den Kauf scheinbar ahnungslos abwickeln, um dann auf der Bildfläche zu erscheinen: "Ey Alder, jetzt mal 90% des Kaufpreises zurück, oder ich verpfeif Dich!"
Schnäppchenmarkt à la 3,2,1, meins ... 😁😁😁
moin,
da ich selbst kein freund von unabgeschlossenen threads bin, versuche ich das jetzt mal und schildere mal, wie´s aussieht bzw. ausgegangen ist.
ich hatte den wagen ja von einer firma aus niedersachsen gekauft. laut papieren war das auch der einzige vorbesitzer, was auch wirklich stimmte.
im kaufvertrag stand dann auch fein die firma mit stempel + unterschrift.
NUR - dass diese firma den wagen ca. 4 wochen vorher bereits an einen wald- und wiesenhändler verkauft hatte. es waren also jegliche unterschriften, stempel, ... auf meinem kaufvertrag gefälscht. die firma aus niederschsen,der das auto vorher gehörte, haben wir um den kaufvertrag des wald- und wiesengeschäftes gebeten und ihn auch bekommen. aber, wie man es sich vielleicht schon denken kann, ist die käuferfirma nur eine scheinfirma gewesen die nicht aufzufinden war. in dem kaufvertrag war auch alles wichtige gefälscht sodass keine spuren zurückverfolgt werden konnten.
das fahrzeug wurde damals bar bezahlt sodass auch keine bankgeschäfte nachvollziehbar waren.
die rechnungen die ich zum fahrzeug bekommen hatte, waren auf originalvordrucken von einem volvohaus gedruckt worden. NUR - das fahrzeug war nach recherchen nie bei diesem händler gewesen. also auch gefälscht.
ebenso hatte ich die papiere von HU und AU dazubekommen. doch, was soll ich sagen, das fahrzeug war bei der prüforganisation noch nie geprüft worden. also auch gefälscht.
insofern sind sämtliche anhaltspunkte die wir hatte buchstäblich im sande verlaufen...
ich habe also ne 2jährige gebrauchtwagenversicherung abgeschlossen und fahre nun seit 1 jahr ohne probleme. ich hoffe und wünsche, dass es auch so bleiben wird.
man sieht also: auch als recht guter kenner der gesamten prozedur im fahrzeuggewerbe, spezielle bei der marke, ist man vor betrug nie geschützt. das es nun gleich solche ausmaße annimmt hätte ich nie zu träumen gewagt. aber man muss es eben nehmen wie es ist und nun das beste daraus machen.
gruss
Wirst du noch eine Anzeige "gegen Unbekannt" d.h. die Wald- und Wiesenfirma erstatten?
Sollte durch einen Zufall das Ganze durch weitere Fälle doch noch geklärt werden, hättest du vielleicht jemanden, an den du Regreßansprüche geltend machen kannst.
Der Volvohändler, dessen Briefbögen verwendet worden sind, wird sicher ebenso ein Interesse daran haben wie der TÜV.
Bei Urkundenfälschung verstehen die Jungs wirklich keinen Spaß.
Bye
Tex
Zitat:
Der Volvohändler, dessen Briefbögen verwendet worden sind, wird sicher ebenso ein Interesse daran haben wie der TÜV.
Bei Urkundenfälschung verstehen die Jungs wirklich keinen Spaß.
hallo,
die prüforganisation hatte reges interesse daran. es hat sich zwar bis heute nichts ergeben, aber man weiß ja nie.
der händler hingegen hat überhaupt kein interesse gehabt. ich habs zwar zugefaxt, aber ein späterer anruf meinerseits brachte nur wie vorher schon telefonisch "wie schon gesagt, war nicht bei uns"...
gruss
Zitat:
das fahrzeug wurde damals bar bezahlt sodass auch keine bankgeschäfte nachvollziehbar waren.
Hi,
der Wald-und Wiesenhändler (W & W) hat das "Geschäft" mit der Fa. in bar abgewickelt? - wenn ich es richtig verstanden habe.
Dein Händler, welcher das Fahrzeug in gutem Glauben für Dich
(vom W & W Händler) angekauft hat, hat das Geschäft auch in bar abgewickelt? - eigentlich doch völlig unüblich für einen 🙂?
Falls nicht, müsste sich doch über diese Bankdaten was machen lassen??
Gruß
Stefan
Zitat:
Original geschrieben von Textron
Bei Urkundenfälschung verstehen die Jungs wirklich keinen Spaß.
Tja, aber hier kommt wieder die Praxis zum Tragen: Geahndet würde das Ganze von der Staatsanwaltschaft. Die sind personell aber so klamm, das sie so einem Einzelfall nie und nimmer nachgehen. Wenn es tatsächlich eine massive Häufung gibt, vielleicht, aber sonst nicht.
Aber es freut mich natürlich sehr, dass unserem Rechtsstaat soviel Vertrauen entgegen gebracht wird 😁
Gruß
xc90er