Arglist beim Autokauf?

Volvo S60 1 (R)

Moin Gemeinde,

ich habe mir vor ein paar Wochen einen V70 D5 über Mobile gekauft. Das heisst ich habe mir das Fahrzeug über meinen Händler kaufen lassen, da der Verkäufer nur an Firmenkunden verkauft hat. Es war leider kein Serviceheft dabei. Nur die Rechnungen der letzten beiden Inspektionen.

Nun habe ich aber über Volvo ein paar sehr interessante Details erfahren.
Im Kaufvertrag wurde mir das Fahrzeug als UNFALLFREI verkauft mit einem KM-Stand von 115.000 km.

Nun habe ich aber schriftliche Dokumente vorliegen (Rechnungen des ehemaligen Händlers) die mir eindeutig bestätigen, dass das Fahrzeug im Jahre 2006 einen Unfallschaden von fast 10.000€ hatte bei dem diverse Träger ersetzt worden sind, das Radhaus teilweise ersetzt wurde, das Fahrzeug auf der Richtbank gezogen wurde,...

Ausserdem war der km-Stand bei der Reparatur 155.000 km. Weitere Dokumente bescheinigen mir eindeutig eine jährliche Fahrleistung von ca. 60.000 km in Jahr des ehemaligen Besitzers.
Demzufolge wurde der Tachometerstand um mindestens 100.000 km zurückgedreht, wahrscheinlich aber sogar um 200.000km.
Das Fahrzeug stammt aus 1. Hand. Es liegt also kein Besitzerwechsel dazwischen. Daher würde ich hier auf arglistige Täuschung tendieren...

Kennt sich jemand mit solch einer Rechtslage aus?
Was kann ich tun?

Ich habe in der Zwischenzeit bereits weitere 2000€ in das Auto investiert, mein altes Altes verkauft,...
Bin richtig sauer!!!
Am liebsten würde ich hier den ex.- Besitzer des Fahrzeuges mit samt Anschrift, Tel-Nr.,... veröffentlichen, was mir im Falle eines Rechtsstreites aber mit Sicherheit auf die Füsse fallen würde!

Danke für jeden Tipp!

Grüsse von der Insel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MickKnatterton


@ xc90er: wunderschön, wenn dem so wäre! Die Realität sieht leider anders aus....

Nein, auch das kann ich so nicht stehen lassen. Die Realität ist genau so, wie ich sie beschrieben habe.

Aber, da ich es wohl nicht deutlich genug gesagt hatte, kommt es hier nochmal etwas überspitzt: Das Gericht ist nicht dafür da, die Blauäugigkeit eines Käufers wieder wettzumachen. Und, so ist nun mal das Prinzip unseres Rechtsstaats (Unschuldsvermutung), wenn der Richter Zweifel hat, ob der Kläger die für ihn günstigen Tatsachen hinreichend dargelegt hat (Begründetheit), ganz zu schweigen davon, dass diese günstigen Tatsachen den angeblichen Anspruch überhaupt tragen (Schlüssigkeit), dann muss der Richter die Klage abweisen.

Viele Leute machen den Fehler, dass sie sich auf mündliche Aussagen verlassen. Insbesondere dann wenn man ein "Schnäppchen" machen kann, lassen viele Leute den Verstand sausen. Später das herauszufinden, was tatsächlich besprochen wurde, ist für ein Gericht fast unmöglich. Du bist als Kläger grundsätzlich in der Situation, dass Du etwas belegen/beweisen/plausibel machen musst. Was Dich in der Position des Klägers ärgert, schützt Dich in der Situation des Beklagten, denn derjenige, der etwas von Dir will, muss erstmal darlegen, dass er den Anspruch gegen Dich überhaupt hat.

Machen wir es an einem ganz einfachen Beispiel fest. Ich habe jemandem 100 EUR geliehen. Jetzt meine ich, dass es an der Zeit ist, dass ich das Geld mal zurückbekomme, aber er kann sich nicht mehr so richtig an das Darlehen erinnern. Ich ziehe jetzt vor Gericht und sage, dass ich die 100 EUR zurück haben möchte. Einen Beleg habe ich nicht, man vertraut sich ja, und wie es zu der Übergabe kam, wozu das Geld dienen sollte ist nun nach, sagen wir einem Jahr, auch nicht mehr so ganz klar. Wenn sich nicht noch andere Umstände zeigen, die meinen Standpunkt belegen, kann der Richter meine Klage nur abweisen. Das ist für mich sehr unbefriedigend, denn ich habe die 100 EUR ja wirklich verliehen. Aber, der Richter ist nicht das Korrektiv dafür, dass ich blauäugig ohne Beleg 100 EUR verliehen habe.

Daher: Wenn man mal auf die Nase gefallen ist, muss man bei der Fehlersuche auch immer die eigene Person einbeziehen und aus den Fehlern lernen. Fehler, die man bei der Vertragsanbahnung oder bei Vertragsschluss gemacht hat, sind aus den oben genannten Gründen schwer oder gar nicht zu beheben. Wir haben eines der besten Rechtssysteme der Welt (wenn nicht das beste) und unser Bürgerliches Gesetzbuch in Verbindung mit der Zivilprozessordnung sind Meisterstücke ohne Gleichen (ähnlich wie ein 855 mit 440PS 😉 ). Natürlich wird auch unser Rechtssystem von fehlbaren Menschen betrieben, aber besser wirst Du es nirgendwo antreffen, und durch eigene Wachsamkeit beim Vertragsabschluss kann man sich viel Ärger ersparen.

Gruß
xc90er

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.. bei der auf jeden Fall das Verhältnis zum Händler drauf geht.

Schönen Gruß
Jürgen

aber nochmal...Dein Händler hat für Dich gekauft...? Hat er den dann an Dich offiziell weiterverkauft?
Ist die Ust ausgewiesen? Wenn dem so wäre ist es völlig unerheblich, was mit dem dritten im Bunde ist, da Du Dich lediglich mit Deinem Händler streiten musst; bzw. er muss Dir ein den umständen entsprechend einwandfreies Fahrzeug zur Verfügung stellen. Und da stehen widerum die Chancen nicht schlecht. Direkt an den dritten kannst Du nicht gehen, da ihr keine "Beziehung" habt. Dies müsste Dein Händler tun, was jedoch mit Dir überhaupt nichts zu tun hat.

Wenn Du aber nebenbei - quasi unter der Hand - die Abwicklung vorgenommen hast, biste gekniffen..

@Jürgen - genau so ist es; und im Grunde kann derr Händler ja nicht mal was dafür

gruß

Zitat:

Original geschrieben von Skydizer


Wenn Du aber nebenbei - quasi unter der Hand - die Abwicklung vorgenommen hast, biste gekniffen..

Oder der Händler! Der hat ein Fahrzeug gekauft und an einen Privatmann verkauft. Und damit muss er dem Privaten Gewährleistung geben. 🙄

Schönen Gruß
Jürgen

na das habe ich doch hiermit geschrieben
"Hat er den dann an Dich offiziell weiterverkauft?
Ist die Ust ausgewiesen? Wenn dem so wäre ist es völlig unerheblich, was mit dem dritten im Bunde ist, da Du Dich lediglich mit Deinem Händler streiten musst; bzw. er muss Dir ein den umständen entsprechend einwandfreies Fahrzeug zur Verfügung stellen."

geschrieben ;-)

gruß

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Hi,

kann ein 🙂 so blöd sein und ein Fahrzeug ohne Rechnung o.ä. schwarz anzukaufen und dann ebenso ohne Beleg weiterzuveräußern?

Mal schauen.

Schönen Gruß
Jürgen

Denkbar ist alles, schlimmstenfalls eine gute "interne Händlerkommunikation" und ein (saudämliches) "Versuch macht kluch". Eine Antwort auf den Zusammenhang Rueg und 🙂 steht ja auch noch aus.

hallo,

zur "verhältnisklärung":

Ich - servicepartner von volvo (werkstattvertrag)
mein 🙂 - gebrauchtwagenhändler der u.a. auch volvo fahrzeuge über einen neuwagenhändler vermittelt/verkauft und lange zeit bei volvo mit mir zusammen gearbeitet hat (jetzt aber selbständig ist)

wir sitzen zusammen in einem gebäude und sind quasi kollegen - nur eben 2 firmen.

und mein auftrag an meinen "kollegen" lautete eben "ich such nen v70,..."

alles weiteret hat dann mein 🙂 geklärt und ich habe das fahrzeug natürlich von ihm gekauft!
nur leiden hatten wir vorher keine fahrzeugdaten um im vorfeld zu recherchieren.
bei übernahme des wagens war noch alles einihermaßen gut und schlüssig (vorliegende rechnungen, tüv-bericht,...) auch wenn leider nicht vollständig...
auch nach begutachtung war alles super. fahrzeug war tadellos gepflegt und technisch in einem richtig guten zustand.
die angegebenen daten haben mit einem durchschnittsfahrer übereingestimmt (was die km betrifft) - 5 jahre und 120.000 km. das sind gut 25.000 im jahr. für mich eine relativ normaler wert.
dann nochmal zu nem volvo-partner in der nähe und fahrzeug dort umgehend geprüft - alles in bester ordnung...

naja, leider aber nur fast. der rest ist ja doch schon bekannt.

werd jetzt doch wirklich allen ernstes gegen meinen 🙂 kollegen vorgehen müssen um dann irgendwann klärung in den falle zu bekommen 🙁

ich hoffe ich habe etwas licht ins dunkel bringen können und ihr könnt euch nun in etwa ein bild von der situation machen...

schönen abend.

bei Geschäften hört sich leider oft die beste Freundschaft auf....

Wenn du zu deinem Recht kommen willst, kannst und mußt du deinen unmittelbaren Vertragspartner - und somit deinen Freund - klagen, und der kann/müßte sich anschließend bei seinem Vertragspartner ebenso schadlos halten,....

Aus meinen Erfahrungen vermute ich mal: bis du das durch hast, seid ihr nicht nur spinnefeind, sondern Greise....., denn durch die denkbar ungünstige Konstellation dauert da alles mehrfach so lange!

Alternative? Ich denke, die gibt es sehr wohl - abgesehen davon, das Lehrgeld wortlos zu zahlen:
Schließe mit deinem Freund einen Pakt, wobei du vom (Privat)Kauf zurücktrittst und er den Verkäufer/Händler/... klagt, woran du dich fairerweise beteiligst, sonst werden nur die Anwälte reich, die ihr im Grunde großteils ja wahrscheinlich gar nicht bräuchtet, oder?
Damit wird zwar das Risiko auf deinen Freund übergewälzt, aber er kommt da sowieso nicht raus. Ihr müßtet euch halt irgendwie gegenseitig absichern.
Du hast ein umfangreicheres Rücktrittsrecht vom Kauf, wenn du als Privatkäufer aufgetreten bist: hier gilt das Konsumentenschutzgesetzt; dieses gilt aber nicht für deinen Händlerfreund! Da gelten dann andere Fristen, etc., aber dafür reagieren bei gewerbsmäßigem Betrug unter Geschäftsleuten die Gerichte üblicherweise schneller, da sonst womöglich ein Firmenkonkurs im Raum steht... (der Private/Konsument hingegen ist ohnehin nur der Trottel vom Dienst....😉 ).
Wirklich aufschlüsseln können wird dir das aber nur ein Anwalt bzw. die Rechtsberatung bei Gericht. Letztere ist ohne pekunäres Interesse und somit wahrscheinlich ehrlicher was Chancen, Kosten und Zeitaufwand betrifft....

Hi,

das erklärt es - auch ich würde da versuchen gemeinsam mit meinem Kollegen zu handeln - es macht nicht wirklich Sinn, sich wegen dieses Problems in die Haare zu kriegen.

Bitte pass aber auf: Da du gewerblich mit Fahrzeugen zu tun hast, offensichtlich selbständig bist und sicher mit dem Fahrzeug auch die ein oder andere gewerbliche Fahrt machst kann es sein, dass du nicht unbedingt als Privatkonsument in der Geschichte gehandhabt wirst.

Wie gesagt: Macht da lieber "gemeinsame Sache".

Ich verstehe offen gestanden nicht, welche Hilfe Du Dir hier versprichst. nach eigenen Angaben bist Du doch schon anwaltlich beraten. Du wirst doch nicht ernsthaft glauben, hier öffentlich besseren Rechtsrat zu bekommen...

Gruß
Frank - der hier seit langem nach einem "Kopfschüttelsmily" sucht

... vielleicht findet er hier den besseren Anwalt. 😉

Schönen Gruß
Jürgen

....wohl nur den mit der Keule....😉

Aber mal am Rande gefragt: ihr habt beide bei Volvo gewerkt, steht immer noch in einem Naheverhältnis?, und habt keinen Zugang zu den Volvo Daten, zumindestens über einen Dritten???

Und: ihr habt trotz besseren Wissens auf die Angaben vertraut, also "als Profis" fast fahrlässig gehandelt? Das wird vom Richter bestimmt auch nicht eben positiv bewertet....

Was spricht dagegen, den euch den Wagen verkaufenden (Volvo-)Händler mal aufzusuchen, am besten gleich mit Anwalt im Schlepptau, und dem mal die Konsequenzen klar zu machen! Möglicherweise lenkt der ob des vereinten Gegenwindes eh gleich ein, und dieses Kapitel wäre schon wieder geschlossen?

Die Sache auch bei Volvo selbst bekannt zu machen kann wohl auch nicht verkehrt sein; da ist man ob solch schwarzer Schafe bestimmt auch nicht hoch erfreut.....?

PS: wie schon gesagt, den Wagen auf gar keinen Fall nutzen!
Dann kannst du sogar - im Ggs. zum Beklagten - den Nutzungs/Geschäftsentgang geltend machen!

Mick: Ich denke du gehst davon aus, dass der Kollege ein Volvohändler ist oder zumindest bei einem Volvohändler gekauft hat.
Wenn ich das korrekt verstanden habe, ist hier nirgendwo ein "richtiger" Volvohändler involviert.

Schönen Gruß
Jürgen

Zitat:

Aber mal am Rande gefragt: ihr habt beide bei Volvo gewerkt, steht immer noch in einem Naheverhältnis?, und habt keinen Zugang zu den Volvo Daten, zumindestens über einen Dritten???

Und: ihr habt trotz besseren Wissens auf die Angaben vertraut, also "als Profis" fast fahrlässig gehandelt? Das wird vom Richter bestimmt auch nicht eben positiv bewertet....

hallo,

wir haben es ja nur über mehrere umwege geschafft die händler ausfindig zu machen, die das fahrzeug vorher in der pflege hatten.
es gibt leider noch kein system bei volvo mit dem man jegliche aufträge bei einem fahrzeug nachverfolgen kann (zumindestens keine externen kundenaufträge).
garantieaufträge kann man nachvollziehen.
daher hat sich die suche auch etwas hingezogen. deutschland ist schliesslich gross und die anzahl der händler ist ja auch höher als 5 (dann wäre es ja einfach...)

ich verstehe nur nicht wie man hier fahrlässig gehandelt haben soll.
das hiesse ja auf deutsch, dass der richter zu dem betrügenden händler sagt "das hast du ja gut hingekriegt. und die von volvo sind so dämlich und bekommen das nicht raus. pech für sie..."
und somit recht für den betrüger??? (obwohl mich das nach deutscher rechtssprechung nicht wirklich wundern würde)

das fahrzeug war bis zuletzt bei volvo in pflege und daher in einem sehr guten zustand. offensichtlich gab es hier keinen grund zur beunruhigung. das fahrzeug entsprach optisch den vorgegebenen werten....

manchmal hilft es einfach hier kurz mal ein problem zu schildern und man bekommt, so ist es in einem forum eigentlich gedacht, vielleicht ein paar gute tipps zur eventuellen abhilfe (ich tue uch mein bestes meinerseits dafür).
es hilft mir nicht viel weiter wenn gesagt wird: "warum habt ihr nicht, wie konntet ihr,..."
der schaden ist nun mal da. der lässt sich nun erstmal nicht mehr (kurzfristig jedenfalls) beheben.

klar kann man auch immer gleich den anwalt anrufen, aber muss das wirklich immer sein??
ich finde nicht, auch wenn ich jetzt erstmal nicht drum herum komme.

auf jeden fall danke erstmal für die nützlichen hinweise.

grüsse von der insel

Danke für den Hinweis, dann liegt bei mir wohl ein Mißverständnis vor......

Handelt es sich somit dann um einen Privatverkauf/Ankauf?
Wozu dann die ganzen merkwürdigen Konstruktionen,.....?

Wenn es sich um einen Privatverkauf handelt, würd' ich wohl dort mal mit Verstärkung inkl. Anwalt persönlich vorsprechen, ...., bevor ich hier so ein Gezeter veranstalte...

Aber, ich versteh gar nix mehr.....und bin raus!

PS: und ja, wenn ihr quasi vom Fach seid und euch so "reinlegen" laßt, wird das der Richter so sehen, euch quasi "Fahrlässigkeit" vorwerfen - ob das nun gerechtfertigt ist oder nicht!
Gerechtigkeit und Logik darfst du vom Gericht nicht erwarten, dieses schützt im Grunde nur die Gauner vor den Geschädigten. Wenn du diesen Tatsachen ins Auge siehst, spart das eine Menge Geld und Ärger 😉

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