Arglist beim Autokauf?

Volvo S60 1 (R)

Moin Gemeinde,

ich habe mir vor ein paar Wochen einen V70 D5 über Mobile gekauft. Das heisst ich habe mir das Fahrzeug über meinen Händler kaufen lassen, da der Verkäufer nur an Firmenkunden verkauft hat. Es war leider kein Serviceheft dabei. Nur die Rechnungen der letzten beiden Inspektionen.

Nun habe ich aber über Volvo ein paar sehr interessante Details erfahren.
Im Kaufvertrag wurde mir das Fahrzeug als UNFALLFREI verkauft mit einem KM-Stand von 115.000 km.

Nun habe ich aber schriftliche Dokumente vorliegen (Rechnungen des ehemaligen Händlers) die mir eindeutig bestätigen, dass das Fahrzeug im Jahre 2006 einen Unfallschaden von fast 10.000€ hatte bei dem diverse Träger ersetzt worden sind, das Radhaus teilweise ersetzt wurde, das Fahrzeug auf der Richtbank gezogen wurde,...

Ausserdem war der km-Stand bei der Reparatur 155.000 km. Weitere Dokumente bescheinigen mir eindeutig eine jährliche Fahrleistung von ca. 60.000 km in Jahr des ehemaligen Besitzers.
Demzufolge wurde der Tachometerstand um mindestens 100.000 km zurückgedreht, wahrscheinlich aber sogar um 200.000km.
Das Fahrzeug stammt aus 1. Hand. Es liegt also kein Besitzerwechsel dazwischen. Daher würde ich hier auf arglistige Täuschung tendieren...

Kennt sich jemand mit solch einer Rechtslage aus?
Was kann ich tun?

Ich habe in der Zwischenzeit bereits weitere 2000€ in das Auto investiert, mein altes Altes verkauft,...
Bin richtig sauer!!!
Am liebsten würde ich hier den ex.- Besitzer des Fahrzeuges mit samt Anschrift, Tel-Nr.,... veröffentlichen, was mir im Falle eines Rechtsstreites aber mit Sicherheit auf die Füsse fallen würde!

Danke für jeden Tipp!

Grüsse von der Insel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MickKnatterton


@ xc90er: wunderschön, wenn dem so wäre! Die Realität sieht leider anders aus....

Nein, auch das kann ich so nicht stehen lassen. Die Realität ist genau so, wie ich sie beschrieben habe.

Aber, da ich es wohl nicht deutlich genug gesagt hatte, kommt es hier nochmal etwas überspitzt: Das Gericht ist nicht dafür da, die Blauäugigkeit eines Käufers wieder wettzumachen. Und, so ist nun mal das Prinzip unseres Rechtsstaats (Unschuldsvermutung), wenn der Richter Zweifel hat, ob der Kläger die für ihn günstigen Tatsachen hinreichend dargelegt hat (Begründetheit), ganz zu schweigen davon, dass diese günstigen Tatsachen den angeblichen Anspruch überhaupt tragen (Schlüssigkeit), dann muss der Richter die Klage abweisen.

Viele Leute machen den Fehler, dass sie sich auf mündliche Aussagen verlassen. Insbesondere dann wenn man ein "Schnäppchen" machen kann, lassen viele Leute den Verstand sausen. Später das herauszufinden, was tatsächlich besprochen wurde, ist für ein Gericht fast unmöglich. Du bist als Kläger grundsätzlich in der Situation, dass Du etwas belegen/beweisen/plausibel machen musst. Was Dich in der Position des Klägers ärgert, schützt Dich in der Situation des Beklagten, denn derjenige, der etwas von Dir will, muss erstmal darlegen, dass er den Anspruch gegen Dich überhaupt hat.

Machen wir es an einem ganz einfachen Beispiel fest. Ich habe jemandem 100 EUR geliehen. Jetzt meine ich, dass es an der Zeit ist, dass ich das Geld mal zurückbekomme, aber er kann sich nicht mehr so richtig an das Darlehen erinnern. Ich ziehe jetzt vor Gericht und sage, dass ich die 100 EUR zurück haben möchte. Einen Beleg habe ich nicht, man vertraut sich ja, und wie es zu der Übergabe kam, wozu das Geld dienen sollte ist nun nach, sagen wir einem Jahr, auch nicht mehr so ganz klar. Wenn sich nicht noch andere Umstände zeigen, die meinen Standpunkt belegen, kann der Richter meine Klage nur abweisen. Das ist für mich sehr unbefriedigend, denn ich habe die 100 EUR ja wirklich verliehen. Aber, der Richter ist nicht das Korrektiv dafür, dass ich blauäugig ohne Beleg 100 EUR verliehen habe.

Daher: Wenn man mal auf die Nase gefallen ist, muss man bei der Fehlersuche auch immer die eigene Person einbeziehen und aus den Fehlern lernen. Fehler, die man bei der Vertragsanbahnung oder bei Vertragsschluss gemacht hat, sind aus den oben genannten Gründen schwer oder gar nicht zu beheben. Wir haben eines der besten Rechtssysteme der Welt (wenn nicht das beste) und unser Bürgerliches Gesetzbuch in Verbindung mit der Zivilprozessordnung sind Meisterstücke ohne Gleichen (ähnlich wie ein 855 mit 440PS 😉 ). Natürlich wird auch unser Rechtssystem von fehlbaren Menschen betrieben, aber besser wirst Du es nirgendwo antreffen, und durch eigene Wachsamkeit beim Vertragsabschluss kann man sich viel Ärger ersparen.

Gruß
xc90er

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Dann hoffe ich mal Du hast einen Rechtsschutz!?

Zitat:

Original geschrieben von ziner


Dann hoffe ich mal Du hast einen Rechtsschutz!?

Hallo,

ja die habe ich!

Nur bin ich mir jetzt nicht ganz sicher ob ich hier gegen den ehemaligen Besitzer klagen müsste oder mein Händler. Schliesslich wurde der Kaufvertrag auf diesen meinen Händler ausgestellt und ich habe das Auto dann eben von meinem Händler gekauft.

Grüsse

Guten Abend.
So etwas hatte ich mit einem BMW der 7 er Reihe.
Kaufpreis 16.000 DM
Nach meinen Nachforschungen hatte der Wagen 100.000 KM mehr auf der Uhr.
Schriftliche Bestätigung des Vorbesitzer lag vor, damit zum Verkäufer und weiterbestehendes Interrese an dem Wagen bekundet zum Preis von 6.000 DM.
Verkäufer schlug die Hände über dem Kopf zusammen und zeterte was von Ruin.
OK, keine anteilige Kaufpreisrückerstattung, dann Anzeige wegen Betrug.
Ich fuhr 10 Minuten später mit 10.000 DM in meiner Tasche vom Hof und war mit dem Auto viele Jahre sehr zufrieden.
Setze Ihm die Pistole auf die Brust, du hast die besten Karten.
Viel Glück.

Als gebranntes Kind (*) kann ich dir nur sagen: stell dich auf einen jahrelangen Rechtsstreit ein!

Die Gerichte arbeiten extrem langsam, die SV sind allesamt abgeschmiert und bloß Handlanger der betrügerischen Autohändler, etc..., die sind allesamt - bis zu den Anwälten - nur auf ihre eigen Kohle bedacht und das Verfahren somit solange wie möglich in die Länge zu ziehen, auf gar keinen Fall in deinem Sinne rach eine Lösung herbeizuführen!

Mein Tip:
Wende dich an deine Rechtsschutzversicherung, und such dir einen besonders "scharfen" und erfahrenen Anwalt! Dokumentiere alles, laß die Laufleistung etc. allesamt vom Vorbesitzer und den Werkstätten bestätigen, nimm dir einen unabhängigen SV.
Rasch, es eilt, bevor womöglich alle wichtigen Daten verschwinden, "rein zufällig" oder gar "versehentlich" gelöscht werden,....
Mir ist klar, daß das eine Menge Geld kostet, aber wenn der Verkäufer - das ist offenbar der dir in der Pflicht stehende Händler - nicht sofort wandelt und dir alle Kosten ersetzt, bleibt dir nichts anders übrig! Du/dein Anwalt muß dazu eine Frist stellen - 2Wo reichen da aber wohl! Wenn der nicht augenblicklich in deinem Sinne handelt, reiche ohne Zeitverzögerung sofort Betrugsklage ein - das ist schwerer gewerbsmäßiger Betrug, da der Händler als Volvo-Dealer alle zugehörigen Daten erheben kann und hätte müssen! - und Schadensersatzklage ein! Und: fahre den Wagen auf gar keine Fälle, sonst kannst du auch noch unverhältnismäßig hohes Benutzungsentgelt zahlen....
Viel Glück - das wirst du brauchen!

(*) ich habe bei einem Amstettner Citroen-Händler anno 2004 - zum Modellwechsel vergünstigt -einen angeblich neuen C5 V6 exklusiv erstanden, der sich anschließend als jahrelang gebrauchter, verbastelter und ausgeschlachteter Unfallwagen herausstellte! Der Händler - wo nochdazu die Familie jahelang Stammkunde war - hat alles geleugnet und, der SV pinkelt seinem Händlerkollegen nicht ans Bein, etc..., folglich prozessiere ich nun seit 5 Jahren, und ein Ende ist weit nicht in Sicht!
Solange unsere Gerichte diese Betrüger nicht entsprechend drastisch bestrafen sondern im Gegenteil europaweit decken - die großen Autofirmen sind bekanntlich ja gar keine "Mafia", und unsere Gerichte ja absolut unbestechlich und weisungsfrei 😉 - wird sich auch in Zukunft an dieser Situation wohl nicht viel ändern.....

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Zitat:

Die Gerichte arbeiten extrem langsam, die SV sind allesamt abgeschmiert und bloß Handlanger der betrügerischen Autohändler, etc..., die sind allesamt - bis zu den Anwälten - nur auf ihre eigen Kohle bedacht und das Verfahren somit solange wie möglich in die Länge zu ziehen, auf gar keinen Fall in deinem Sinne rach eine Lösung herbeizuführen!

hallo,

na ich habe zum glück nen sehr guten anwalt bei der hand den ich persönlich gut kenne.
da sollte es gerade in richtung "kohle" keine grossen probleme / zeitverzögerungen geben.

am montag gehts dann in die vollen...

grüsse

Moin.
Schade das dir das mit einem Volvo passieren mußte. Also drück ich dir die Daumen und hoffe das du uns so anonym wie nötig auf dem laufenden hältst. Nur so können auch andere davon lernen und provitieren.

🙁 na dann, viel glück 🙁

hoffe der AW ist echt gut 😉

Lg
Vidaman

Zitat:

Original geschrieben von volvo-rueg2206


ich habe mir vor ein paar Wochen einen V70 D5 über Mobile gekauft. Das heisst ich habe mir das Fahrzeug über meinen Händler kaufen lassen, da der Verkäufer nur an Firmenkunden verkauft hat. Es war leider kein Serviceheft dabei. Nur die Rechnungen der letzten beiden Inspektionen.

Bei Händlergeschäften ohne Serviceheft würde ich aufhorchen. Welche VIN, welche KM-Stände und welche Rechnungsposten sind auf den Rechnungen vermerkt? Stimmt die VIN mit der von Deinem Volvo überein? Warum Dein Händler sich nicht schon im Vorfeld die Daten geholt hat, sollte er Dir auch noch beantworten.

Viel Glück bei der Sache.

Das ist ja eine miese Masche!

Ist es richtig, dass der tatsächliche Km-Stand nicht manipulierbar im Motor-Steuergerät hinterlegt ist?
Kann natürlich ausgewechselt werden; aber davon mal abgesehen.

@volvo-rueg2206,
ich wünsch Dir allen Sachverstand Deines AW und viel Glück. Da werden sicher Gutachten noch und nöcher notwendig sein.
Und wichtig ist natürlich auf etwas zu klagen wo lt. bisheriger Rechtsprechung realistische Erfolgsaussichten bestehen.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Ullei


Moin.
Schade das dir das mit einem Volvo passieren mußte. Also drück ich dir die Daumen und hoffe das du uns so anonym wie nötig auf dem laufenden hältst. Nur so können auch andere davon lernen und provitieren.

hallo,

danke an alle für die empfehlungen, beileidsbekundungen,...
ich halte euch auf dem laufenden.

grüsse

Hi volvo-rueg2206,

bisher hatte ich den Eindruck gewonnen, du bist selbst Händler.

Wie sind denn dann hier die Zusammenhänge?

Schönen Gruß
Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von gseum


Hi volvo-rueg2206,

bisher hatte ich den Eindruck gewonnen, du bist selbst Händler.

Wie sind denn dann hier die Zusammenhänge?

Schönen Gruß
Jürgen

Hmmmm....

bin gespannt, wie dies nun erklärt wird!

Gruß
weflydus
...sauber...

naja;

welche Ansprüche willst Du geltend machen??
Du bist nicht Vertragspartner sondern Dein Händler - ich bin nun kein Rechtsverdreher, aber ich würde mich schon wundern, wenn Du direkt Ansprüche geltend machen könntest.

gruß

Das der Verkäufer nur an Händler verkauft hätte einen warnen können, da nur hier der Verkäufer nach einmal getätigtem Verkauf fein raus ist, da juristisch der hohe Sachverstand des Händlers vorausgesetzt wird. D.h., dass der Händler es sehr schwierig hat, wenn er den Wagen an den Exbesitzer aufgrund verschwiegener/übersehener Mängel rückabwickeln will.
Du stehst da schon besser da, denn du bist (hoffentlich) kein Sachverständiger sondern 0815 Autokäufer. Hast du aber den Händler direkt mit dem Kauf dieses speziellen Fahrzeugs beauftragt, hat er es also auf deinen speziellen Wunsch erworben und quasi danach nur weitergereicht wird das für dich ne langwierige Nummer.
Viel Glück

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