Anzeige wegen ,,Urkundenfälschung"
Hallo Leute,
ich habe vor ein paar Tagen mein Winterauto (E30 Touring) auf die Straße gebracht und habe fast 5 km geschafft bis die Kelle kam.
Grund, die Rückleuchten.
Originale schwarze MHW`s mit ABE.
Ich gebe dem Wachtmeister die ABE,der vergleicht die Nummern auf den Leuchten,sagt : Ok,passt. Ich schreibe ihnen aber jetzt trotzdem eine Anzeige wegen Urkundenfälschung.Die ABE ist gefälscht. Hätten sie mir die ABE nicht gezeigt wäre alles iO gewesen,die haben ja ein E Prüfzeichen und man siegt auch das die nicht lasiert sind.
OK,Anzeige !!
Anhörungsbogen kommt,ausgefüllt,abgeschickt,Fafahren eingestellt. Prima !!
Eine woche später Post ! Anzeige wegen nicht zugelassener Rückleuchten im Deutschen Straßenverkehr. 75,- Euro und 3 Punkte.
Die Sache liegt jetzt beim Anwalt. Mal sehen was daraus wird.
Habt ihr auch schon Probleme mit ,, ORIGINALEN" MHW`S gehabt?
22 Antworten
Habe zwar schon lange jeine Zubehörleuchten gekauft, aber früher lag meinen inpro Leuchten stets eine ABE bei.
Aber ich dachte mit dem E Prüfzeichen wäre es nicht getan, denn lt TÜV ist die Zahl hinter dem E das entscheidende, nämlich für welches Land die Zulassung gilt !!!
Aber wenn das so ist wundert es ja kaum warum bei ebay NEUE 100 € E30 Scheinwerfer die runde machen und das mit E.
Einprägen kostet die Fälscher halt nix !!!!
Sinnlos !!
Ich habe mir sagen lassen das die Inpro Leuchten absolut identisch mit den MHW`s sein sollen. Mich würde mal interessieren ob auf den Leuchte auch die selben Nummern stehen und ob die ,,ABE`s" gleich sind.
Moin,
es fahren gefühlte 10.000 E30 mit den Rückleuchten rum, warum meint nun gerade dieser Schulabbrecher, dass die Rülis verboten sind?
Würde abwarten und mir keine Sorgen machen.
Grüße
Ronny
Worin ein Zusammenhang zwischen der Zulässigkeit der Rückleuchten und der Anzahl der Fahrzeuge, welche damit herumfahren bestehen soll, kann ich nicht nachvollziehen.
Ähnliche Themen
@ Drahkke,
du gibst immer ziemlich schlaue Kommentare ab,aber so richtig weiter helfen kannst du mir auch nicht. Was müsste ich dem Wachtmeister denn vorlegen wenn schon eine ABE nichts wert ist ?
Mit der E-Nummer wird gesagt, daß sich das Teil als Rückleuchte gemäß STVO bewährt hat und auch auf der Straße bewegen darf.
Allerdings gibt es dafür natürlch ein Gutachten (der E-Nummer geht eine Prüfung vorraus) und dieses Dokument sagt zB für welches Auto diese Leuchten freigegeben sind. Und das Dokument kann man denen sehr wohl auch zeigen. (muss man aber nicht, ich glauben die müssen im zweifel nachweisen, daß die Nummer nicht für das Auto ist)
So passen zB die Scheinwerfer an nen E30 und E34. Da isses schon wichtig, ob die Dinger für beide Fahrzeuge zugealssen sind oder eben nicht.
Denn nicht alles was ne E-Nummer hat darf auch überall dran. Da nehm ich zB irgendnen E-geprüften Auspuff von nem Diesel und zimmer mir den dran - super Sound, trotzdem verboten...
ABE hat man aber nur bei Anbauteilen, die für verschiedene Fzge und mit Auflagen sind (zB kleine Sportlenkräder nur mit Servolenkung zulässig) usw. Dafür braucht man ne ABE und die MUSS man auch mitführen..(Oder eben das Teil eintragen lassen).
Ein E-Nummern teil hingegen darf man IMMER und ohne Auflagen dranmachen - solange sie eben für das Fahrzeug gedacht ist.
Alles allerdings ohne Gewähr, aber das war bis jetzt immer mein Verständnis von ABE und E-Nummer.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Worin ein Zusammenhang zwischen der Zulässigkeit der Rückleuchten und der Anzahl der Fahrzeuge, welche damit herumfahren bestehen soll, kann ich nicht nachvollziehen.
Macht doch nix, bist deshalb doch kein schlechter Mensch!