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Anzeige wegen Falschparken im Naturschutzgebiet!

Themenstarteram 26. Juni 2010 um 12:28

Hallo zusammen,

habe Heute einen netten Brief bekommen!

Am 29.05 habe ich mit 4 Freunden ausversehen 5min in einem Naturschutzgebiet im Wald geparkt, wir haben nach Freunden schauen müssen die dort eine Grillstelle hatten!

 

Im Brief steht folgendes :

Sie haben als Führer des Fahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen ...., entgegen den naturschutzrechtlichen Vorschriften, am 29.05.10 gegen 21.15Uhr das ...sträßle beim ....Tal im Naturschutzgebiet befahren und das Fahrzeug abgestellt.

§ 51 Abs.2, §80 Abs.2 Nr.14 Naturschutzgesetz.

Zeugen: Förster ....

 

Kann Einspruch einlegen innerhalb einer Woche oder es so stehen lassen und mir wird ein Bußgeldbescheid zugeschickt.

Lohnt es sich Einspruch einzulegen? Was wird es mich kosten?

Es war bloß der Förster als Zeuge da, wir waren zu 5.. Das Parken war nicht mit Absicht im Naturschutzgebiet!

 

Mfg

Beste Antwort im Thema
am 26. Juni 2010 um 16:41

Klassisches Problem ...

Bitte folgende Reihenfolge:

1. Lesen

2. Denken

3. Handeln

Schritt 1: Lesen ...

"§80 Abs.2 Nr.14 Naturschutzgesetz"

Schritt 2: Denken ...

... alternativ im Internet recherchieren:

http://dejure.org/gesetze/NatSchG/80.html

"Ordnungswidrig handelt [...], wer vorsätzlich oder fahrlässig auf Flächen, die nicht dafür bestimmt sind, [...] mit motorgetriebenen Fahrzeugen [...] fährt oder sie abstellt,"

Da es absolut ausreichend ist vom Förster mit dem Auto in diesem Gebiet gesehen worden zu sein, ist es egal ob gefahren oder geparkt. Es ist egal ob absichtlich oder aus Versehen.

Schritt 3: Handeln ...

... Fehler einsehen und zahlen.

Ich frage mich sowieso wieso Du das hier postest ... Du bist es gewesen, Du warst der Fahrer, Du hast einen Fehler gemacht, Du wirst für diesen Fehler nun zur Rechenschaft gezogen. Also zahl bitte Deine Strafe selber!

... falls es Dir nur um Hinweise und Tipps geht, wie Du um Deine gerechte Strafe herumkommen würdest, halte ich dies für den falschen Platz. Denke selber nach und überlege Dir wie Du Dich darum drücken kannst.

Es gibt Möglichkeiten, die sehr, sehr einfach sind. Ich müsste den Wisch an Deiner Stelle nicht bezahlen. ... aber ich würde auch nicht solche Themen im Internet diskutieren. :D

Gruß, Frank

39 weitere Antworten
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39 Antworten

Haha, das ist einem Freund von mir auch Passiert... auf seinem eigenen Waldgrundstück !

Kannst du nichts machen :p

Vieleicht den Förster kontaktieren und mal fragen

Themenstarteram 26. Juni 2010 um 12:59

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

Haha, das ist einem Freund von mir auch Passiert... auf seinem eigenen Waldgrundstück !

Kannst du nichts machen :p

Vieleicht den Förster kontaktieren und mal fragen

Was musste der zahlen??

Leider kann ich dir nicht Helfen, aber wenn man falsch Parkt, kostet es 15€. Ich denke mal in diesem Fall wird es leider mehr kosten.

am 26. Juni 2010 um 13:37

Zitat:

Original geschrieben von Equatis

Hallo zusammen,

habe Heute einen netten Brief bekommen!

Am 29.05 habe ich mit 4 Freunden ausversehen 5min in einem Naturschutzgebiet im Wald geparkt, wir haben nach Freunden schauen müssen die dort eine Grillstelle hatten!

 

Im Brief steht folgendes :

Sie haben als Führer des Fahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen ...., entgegen den naturschutzrechtlichen Vorschriften, am 29.05.10 gegen 21.15Uhr das ...sträßle beim ....Tal im Naturschutzgebiet befahren und das Fahrzeug abgestellt.

§ 51 Abs.2, §80 Abs.2 Nr.14 Naturschutzgesetz.

Zeugen: Förster ....

 

Kann Einspruch einlegen innerhalb einer Woche oder es so stehen lassen und mir wird ein Bußgeldbescheid zugeschickt.

Lohnt es sich Einspruch einzulegen? Was wird es mich kosten?

Es war bloß der Förster als Zeuge da, wir waren zu 5.. Das Parken war nicht mit Absicht im Naturschutzgebiet!

 

Mfg

naja,so ein bischen ist mir dein thread ein Rätsel.

Du schreibst:

Zitat:

Am 29.05 habe ich mit 4 Freunden ausversehen 5min in einem Naturschutzgebiet im Wald geparkt, wir haben nach Freunden schauen müssen die dort eine Grillstelle hatten!

ausversehen ist nicht möglich.Jedes Naturschutzgebiet ist ausgeschildert.

zudem:

Zitat:

Es war bloß der Förster als Zeuge da, wir waren zu 5.. Das Parken war nicht mit Absicht im Naturschutzgebiet!

Wozu brauchst du 5 Zeugen?? :confused:

Was willst du denn gegenzeugen?

Das du nicht im Naturschutzgebiet warst oder wie? Du kannst nur das gegenteil von etwas bezeugen wenn es nicht stimmt.Aber du schreibst doch selber das du dort geparkt hast. :confused:

Nimms hin wie ein Mann und fertig.Kostet mit Sicherheit keine 200€

Aber 15€ werden es auch nicht:

http://www.cento-world.de/...im-naturschutzgebiet-t22351,start,15.html

"wir hatten nach freunden schauen müssen, die eine grillstelle hatten"

("zur sicherheit unserer freunde hatten wir vorsorglich auch gleich den alkohol mit vernichten müssen")

:D :D

Dumm gelaufen würde ich sagen.

cheerio

Wird so ein Naturschutzgebiet eigentlich angekündigt ?

Keine Ahnung, der Bescheid ist noch nicht da. Die Polizei hat uns beim Paintballen erwischt, was sie nicht sonderlich gestört hat, ist ja ein riesiges Privates Waldgrundstück, aber die geparkten Autos hat sie sich aufgeschreiben und gemeint, sie würden einen Bußgeld bescheid schicken lassen.

HA hahaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa:confused::D:confused::D:confused::o

wusste gar nicht das es sowas gibt... normalerweise müsste da ein durchfahrt verboten schild gewesen sein...

und wenn kein parkverbot gekennzeichnet ist müsste man doch parken dürfen...

Durch einen geparkten BMW entstehen natürlich weitaus größere Schäden am Wald, als durch einen Geländewagen fahrenden Förster, der mit Bleikugeln schießt ;) Einen Orden für diesen Förster :D

am 26. Juni 2010 um 16:41

Klassisches Problem ...

Bitte folgende Reihenfolge:

1. Lesen

2. Denken

3. Handeln

Schritt 1: Lesen ...

"§80 Abs.2 Nr.14 Naturschutzgesetz"

Schritt 2: Denken ...

... alternativ im Internet recherchieren:

http://dejure.org/gesetze/NatSchG/80.html

"Ordnungswidrig handelt [...], wer vorsätzlich oder fahrlässig auf Flächen, die nicht dafür bestimmt sind, [...] mit motorgetriebenen Fahrzeugen [...] fährt oder sie abstellt,"

Da es absolut ausreichend ist vom Förster mit dem Auto in diesem Gebiet gesehen worden zu sein, ist es egal ob gefahren oder geparkt. Es ist egal ob absichtlich oder aus Versehen.

Schritt 3: Handeln ...

... Fehler einsehen und zahlen.

Ich frage mich sowieso wieso Du das hier postest ... Du bist es gewesen, Du warst der Fahrer, Du hast einen Fehler gemacht, Du wirst für diesen Fehler nun zur Rechenschaft gezogen. Also zahl bitte Deine Strafe selber!

... falls es Dir nur um Hinweise und Tipps geht, wie Du um Deine gerechte Strafe herumkommen würdest, halte ich dies für den falschen Platz. Denke selber nach und überlege Dir wie Du Dich darum drücken kannst.

Es gibt Möglichkeiten, die sehr, sehr einfach sind. Ich müsste den Wisch an Deiner Stelle nicht bezahlen. ... aber ich würde auch nicht solche Themen im Internet diskutieren. :D

Gruß, Frank

am 27. Juni 2010 um 0:50

Naja, ich hab grad vom vorschreiber gelesen, deswegen hab ichs gelöscht. 

 

Strafe umgehen ist einfach.

Zitat:

Original geschrieben von Equatis

Es war bloß der Förster als Zeuge da, wir waren zu 5.

über die glaubwürdigkeit deiner "zeugen" urteilt immernoch ein richter.....

und rate mal wem der mehr glaubt, nem förster dem durch seine anzeige weder vor- noch nachteile entstehen, oder nem ganzen auto voller "jungspunde" die auf sauftour waren?!

im übrigen was sollen deine freunde (die sich durch ihre event. falschaussage strafbar machen!!!) bezeugen?! billiger wirds dadurch für dich jedenfalls nicht!

Zitat:

Das Parken war nicht mit Absicht im Naturschutzgebiet!

ob absichtlich oder nicht, ändert nichts daran, die ihr dort geparkt habt wo ihr es nicht druftet!

am 27. Juni 2010 um 20:22

Ach komm der richter wo nicht glaubt, nur weil wir jung sind.

 

Mich hat auch mal ein Polizist angezeigt, aber nicht wegen Verkehrsstraftaten.

Er war alleine uns beobachten wir wir besoffen scheise gebaut haben, er war nicht im Dinst.

 

Ound was kam raus, hab das gegenteil beahauptet, meine Freunde auch und nix ist passiert, danach kam noch ein Streifenwagen des wars aber auch schon, dann nen Brief von der Jugendsgerichtshilfe oder Landratsamt, musste ich hingehen und weiterhin so behaupten, fertig.

 

Also wenn du zahlst biste meiner meinung nach selber schuld.

am 27. Juni 2010 um 20:47

Hi Chris,

Du hast das Gegenteil behauptet und Dich durch die Lügengeschichte nochmal ein Stück weiter strafbar gemacht.

das ist Deine eigene Entscheidung gewesen, die Du alleine ohne Hilfe von unbeteiligten Dritten (Internet) getroffen hast, Du hast Dir auch überlegt (hoff ich), was passiert wenn die Lüge herauskommt.

Das war Deine eigene Entscheidung.

Ich hab das auch schon mehrfach gemacht. Einfach den richtigen Tatsachen entgegen etwas Flasches behauptet und mir meine eigene Story erzählt.

Aber auch ich habe das ganz bewusst gemacht und ich bin von allein auf die Idee gekommen mir eine Story auszudenken, die von mir selber verantwortet werden konnte.

 

Und naja, diese Handlungsoption steht natürlich jedem frei - aber ich bin strikt dagegen jemandem so etwas zu empfehlen.

... und bitte, bitte Equatis, ich hab Dir auf Deine erste Mail geantwortet, dass Du Dein Hirn schon selber bemühen musst und ich antworte auf Deine zweite PN nicht mehr ...

Du hast mindestens drei Möglichkeiten:

a) schlau sein und zahlen

b) dämlich sein und weiter Leute nach Tipps fragen wie's geht

c) clever sein und mit eigenem Geschick um die Strafe drumrum kommen - zumal die Lösung doch sooooo einfach ist und Dir doch geradezu ins Gesicht springen muss! Oh man ...

Gruß, Frank

am 27. Juni 2010 um 21:09

Mhh überlegt hab ich mir da nichts, wir waren zu 7 oder 8, die hälfte davon unschudlige Mädchen, und was denkst du wenn alle sagen es war nichts, dann haben wir das halt so entschieden.

 

Mir ist schon klar wenn die Lüge ans licht kommt was dann ansteht, aber ist ja schon lange her und lägst verjährt, sonst würde ich es hier nicht publick machen.

 

Also rate ich den TE aufjedenfall nicht hier reinzuschreiben wie er sich jetzt entschieden hatt.

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