Anspruch auf welchen Leihwagen

BMW 5er

Hai

Ich fahre seint Jan 2012 F11 520D.
Er muss nun vor dem ersten Service in die Werkstatt.
5 Punkte will ich beheben lassen:
1. Stoßstange entlackt sich selbst. (Lack blättert in großen Fetzen ab)
2. DVD und CD laufen nicht (habs erst nach 20000km bemerkt)
3. Klima stinkt von Anfang an
4. BMW Nieren haben schwarzgraue Flecken auf dem Chrom - gehen nicht weg zu putzen
5. Fahrer und Beifahrertür sind nicht ordentlich eingestellt (versatz in den Linien)

Ich habe also einen Termin beim sog. Freundlichen gemacht (BMW wird die Stoßstange neu lackieren lassen). Nun aber zu meiner Frage:
1. Habe ich Anspruch auf einen Leihwagen? Wenn ja wie groß?
Der 🙂 reagierte überhaupt nicht freundlich und sagte nur knapp sie hätten da einen Einser mit Benzinmotor.
Das kommt für mich nicht in Frage, ich will einen großen Diesel-Kombi. Ich brauche den Platz für das ganze Zeugs welches ich spazieren fahren muss.
Wiederwillig versprach er sich nach einem Leihwagen bei einem Vermieter umzusehen, aber er könne eben nichts versprechen.
Ich spiele mit dem Gedanken den Termin am Mo. wegen falschem Leihwagen platzen zu lassen.
2. Wie viele Km darf ich auf den Leihwagen Fahren? Ich habe ein 50000km Leasing weil ich tatsächlich 1000km in der Woche abspule. Das müsste dann beim Leihwagen auch so sein oder? Ich will nicht drauf zahlen.

Wo kann ich entsprechend detailierte Konditionen finden?
Ich würde mich gerne auskennen wenn ich wieder vorstellig werde, aber ich kann bei BMW selbst zum Thema Garantieabwicklung > Leihwagen nichts finden. Sowas passiert da offensichtlich einfach nicht ...
Der Freundliche ist nicht freundlich, deshalb kommt er als Auskunftspartei nicht in Frage.

Beste Antwort im Thema

Wären die Händler klug und verkaufsorientiert, würden sie dem Kunden im Fall der Fälle IMMER interessante Alternativfahrzeuge zur Verfügung stellen. ich würde immer eine halbe bis eine Klasse höher ansetzen, als derjenige gerade im Service abgibt, oder eben zumindest dieselbe mit einem Motor stärker, als der aktuelle (oderoder). So würden sie sich Probefahrten sparen und den Kunden "heißmachen" auf die nächste Bestellung.

Ich fahre siehe unten und hatte bisher X1, 3er Limo und Mini Clubman. Nichts davon ist für mich von Interesse. Wär ich mein Händler, hätte ich mir gegeben: 53Od GT, 525/530d touring.....oder eben einfach nur einen geradeaus laufenden 520er, oder einen A6 Avant 🙂

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Wären die Händler klug und verkaufsorientiert, würden sie dem Kunden im Fall der Fälle IMMER interessante Alternativfahrzeuge zur Verfügung stellen. ich würde immer eine halbe bis eine Klasse höher ansetzen, als derjenige gerade im Service abgibt, oder eben zumindest dieselbe mit einem Motor stärker, als der aktuelle (oderoder). So würden sie sich Probefahrten sparen und den Kunden "heißmachen" auf die nächste Bestellung.

Ich fahre siehe unten und hatte bisher X1, 3er Limo und Mini Clubman. Nichts davon ist für mich von Interesse. Wär ich mein Händler, hätte ich mir gegeben: 53Od GT, 525/530d touring.....oder eben einfach nur einen geradeaus laufenden 520er, oder einen A6 Avant 🙂

Zitat:

Original geschrieben von daggimicha


Zwar schon etwas älter, aber hiernach gibt es im Gewährleistungsfall eine Garantie auf Mobilität (Ersatzfahrzeug).

http://blog.meinauto.de/.../...e-ubersicht-die-10-groessten-automarken

Das kann ich dem Text nicht entnehmen. Und stünde es dort, wäre es m. E. falsch.

Zitat:

Original geschrieben von jeipee


oder eben einfach nur einen geradeaus laufenden 520er, oder einen A6 Avant 🙂

Aber sicher doch einen geradeaus laufenden. Wenn er zur Seite zieht, ist das ja keine Werbung! ;-)

Der Schmunzelfaktor mit dem A6 war hoffentlich offensichtlich. Ich entschuldige mich aber nicht für den Seitenhieb, denn BMW hat sich einfach bisher nur unverschämt verhalten.

Zitat:

Original geschrieben von Dadof3



Zitat:

Original geschrieben von daggimicha


Zwar schon etwas älter, aber hiernach gibt es im Gewährleistungsfall eine Garantie auf Mobilität (Ersatzfahrzeug).

http://blog.meinauto.de/.../...e-ubersicht-die-10-groessten-automarken

Das kann ich dem Text nicht entnehmen. Und stünde es dort, wäre es m. E. falsch.

In der Tabelle steht 5 Jahre Garantie auf Mobilität.

Mein Händler hält es so. Wartungsarbeiten/Inspektionen werden über den Ersatzfahrzeuggutschein abgerechnet bzw. bezahlt, bei Garantiearbeiten/technischen Defekten etc.  bekomme ich vom Freundlichen ein gleichwertiges Fahrzeug kostenlos. Er macht das im Rahmen von BMW Mobile Care.

Unabhängig davon war das bisher bei allen Händler aller Fabrikate so.

Gruß
Micha

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Zitat:

Original geschrieben von daggimicha



Zitat:

Original geschrieben von Dadof3


Das kann ich dem Text nicht entnehmen. Und stünde es dort, wäre es m. E. falsch.

In der Tabelle steht 5 Jahre Garantie auf Mobilität.

Ja, das hat aber nichts mit der Gewährleistung zu tun.

Zum einen ist das eine freiwillige Leistung, keine gesetzliche, zum anderen greift sie nur, wenn du eine Panne hast und nicht mehr weiter fahren kannst. Die Probleme des TE zum Beispiel fallen allesamt nicht darunter.

Ich habe ja auch nichts von Gewährleistung geschrieben, heißt ja auch 5 Jahre Garantie auf Mobilität, kommt also von BMW direkt.

Sowohl mein Händler in Ahaus (E90) als auch mein Händler in Mülheim (F10) stellen mir kostenlos ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung wenn es einen ausserplanmäßigen Werkstattaufenthalt gibt. Wenn also Gewährleistungs/Garantiearbeiten am Fahrzeug ausgeführt werden. Beide Händler rechnen das über BMW Mobile Care ab.

Ob sie es dürfen oder nicht ist für mich erstmal sekundär. Sie machen es.

Gruß
Micha

Zitat:

Original geschrieben von zzz100


Grds. hat der Kunde keinen (einklagbaren) Anspruch auf Ersatzwagen/ kostenlose Mobilität. Es ist also immer goodwill des Händlers, ob es ein kostenloses Ersatzfahrzeug gibt oder nicht.

Das sehe ich anders. Als Leasingkunde von BMW erhält man Gutscheine bzw. heute eine BMW-Card über einen Ersatzwagen (2 mal pro Jahr). Somit kann ich alle 25TKM die Inspektion durchführen lassen, ohne für einen Ersatzwagen bezahlen zu müssen.

Einschränkung:
(1) Es wird von einem eintägigem WS-Aufenthalt ausgegangen. Wie es sich verhält, falls die Inspektion länger dauern sollte (z.B. durch ein Softwareupdate oder weil Teile nicht verfügbar sind), weiß ich nicht.
(2) Daraus geht leider nicht hervor (Frage des TE), welche Fahrzeugkategorie einem zustehen würde. Und wenn der Händler sich eh dämlich anstellt .....?!?

Gruß
Martin

Dieser Fall hat nicht mit Mobilitätsgarantie, Ersatzwagen währen eines Service, etc. zu tun.

Hier geht es darum, dass währen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ein Sachmangel aufgetreten ist, der durch den Händler behoben werden muss. Hierdurch ist dem Käufer ein Schaden entstanden, nämlich der, dass er sein Fahrzeug nicht nutzen kann. Für diesen Schaden kann man vom Händler Schadensersatz fordern. Diesem kann der Händler in Form eines angemessenen Ersatzwagens nachkommen, Taxi zahlen, etc. Dieses Recht kann man einklagen.

Stellt sich der Händler stur, sollte man ihn darauf hinweisen. Das könnte helfen.

Zitat:

Original geschrieben von daggimicha


Ich habe ja auch nichts von Gewährleistung geschrieben,

Irgendwie bekomme ich diese Aussage nicht mit dieser zusammen:

Zitat:

Original geschrieben von daggimicha


... hiernach gibt es im Gewährleistungsfall eine Garantie auf Mobilität (Ersatzfahrzeug).

Wie das dein Händler handhabt, ist seine Sache, die meisten Händler sehen das als Teil ihres Service an. Aber es gibt für Neuwagenkäufer keine Garantie oder einen Rechtsanspruch auf ein Ersatzfahrzeug, solange das gekaufte Auto noch fahren kann. Und wenn dir der Händler einen Mini als Ersatz für deinen defekten 7er anbietet, ist das immer noch mehr als er leisten müsste.

Zitat:

Original geschrieben von DaimlerDriver


Hier geht es darum, dass währen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ein Sachmangel aufgetreten ist, der durch den Händler behoben werden muss. Hierdurch ist dem Käufer ein Schaden entstanden, nämlich der, dass er sein Fahrzeug nicht nutzen kann. Für diesen Schaden kann man vom Händler Schadensersatz fordern. Diesem kann der Händler in Form eines angemessenen Ersatzwagens nachkommen, Taxi zahlen, etc. Dieses Recht kann man einklagen.

Das ist nicht korrekt. Siehe § 281 BGB.

Halodri

Also Danke erstmal für die vielen Statements.
Ich bin kein Rechtsanwalt, und auch grundsätzlich nicht auf Streit aus. Ich hoffe mich mit 🙂 einigen zu können.

Ungeachtet dessen muss ich entweder einen freien Tag schaffen oder opfern bzw. Kundentermine die u.U. viel Geld wert sind, absagen. Das ist eben einfach Kacke!
Und warum? Weil bei BMW das DVD Laufwerk nicht dreht und der Lack abfällt!

Das ist nicht so schön.
Ich habe aber inzwischen meinen "Qualitätsbrief" gezückt und dort folgendes nachgelesen:

1. Der Qualitätszeitraum beträgt 24 Monate und
beginnt mit der erstmaligen Auslieferung oder der
Erstzulassung des Fahrzeugs, wobei der jeweils
frühere Zeitpunkt maßgeblich ist.
2. Innerhalb des Qualitätszeitraums gilt für den
Anspruch des Käufers auf Mängelbeseitigung
eine vollständige Beweislastumkehr zu seinen
Gunsten.

...
4. Dauert die Beseitigung eines Sachmangels
voraussichtlich länger als 2 Stunden, so wird <-- die Lackierung einer SS dürfte Tage dauern...
der Käufer bis zum Abschluss der Reparatur
wahlweise <-- WER wählt hier? mit einer der folgenden Möglichkeiten
mobil gehalten:
- ein Ersatzfahrzeug aus der Modellpalette der
BMW Group (falls verfügbar) für die Dauer von
maximal 2 Tagen <-- also ist ein Einser adäquat! Und nach zwei Tagen hat er wieder auf dem Hof zu stehen.
- eine oder mehrere Taxifahrten bis zu einem
Gesamtbetrag von 65,– EUR
- einen Hol- und Bring-Service, bei welchem
der Käufer und die Begleitpersonen bis zur
nächstgelegenen Anschlussmöglichkeit
gebracht werden. <-- mit dem Picanto der Sekretärin bis zum nächsten Busstop?!

Na ja.
Mein Problem ist die Große Menge an Material etc. welches ich immer dabei haben muss.
Ich würde ja auch einen Passat nehmen oder einen Peugeot, Laguna, KIA, was weis ich. Aber eben keinen Einser.

Nun, ich werde mich damit abfinden.
Manche Hersteller werben mit 7 Jahren Garantie. Das das im Zweifelsfalle keine vollwertige Garantie ist, weis ich auch, aber BMW gibt gar keine???
Allerdings beträgt der sog. Qualitätszeitraum" 24 Monate mit- Zitat: "völliger Beweislastumkehr zugunsten des Käufers". Wo ist der Unterschied?

Zitat:

Original geschrieben von Dadof3



Zitat:

Original geschrieben von DaimlerDriver


Hier geht es darum, dass währen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ein Sachmangel aufgetreten ist, der durch den Händler behoben werden muss. Hierdurch ist dem Käufer ein Schaden entstanden, nämlich der, dass er sein Fahrzeug nicht nutzen kann. Für diesen Schaden kann man vom Händler Schadensersatz fordern. Diesem kann der Händler in Form eines angemessenen Ersatzwagens nachkommen, Taxi zahlen, etc. Dieses Recht kann man einklagen.
Das ist nicht korrekt. Siehe § 281 BGB.

Stimmt, juristisch ist Schadensersatz hier nicht der richtige Ausdruck. Es müsste vielmehr Erstattung von Aufwendungen aufgrund eines Sachmangels heißen.

Diese sind nach § 437 (Kaufrecht, Gewährleistung) zu erstatten. Das gilt auch für Leihwagen. Es gilt aber auch hier die Schdensminderungspflicht, also kein Leihwagen für 10km pro Tag. Das ist ähnlich wie bei einem Unfallersatzwagen.

Es ist nur gut sein Recht zu kennen, wenn man mit dem Verkäufer darüber verhandelt. Ich habe mich übrigens bei einem RA erkundigt, als mein BMW 10 Tage wegen eines Schadens während der Gewährleistung in die Werkstatt musste. Mit meinem Händler hatte ich aber kein Problem.

Hi

Als Abschluss der Sache:
-man hat mir heute einen 3er Diesel 2L 130kw Kombi präsentiert. Ich habe zwar keinen Anspruch, aber bekomme Ihn trotzdem - gut so, großes Lob.
Letztlich hatte ich mit dem Serviceleiter zu tun und nicht mit dem Chef. Der Servicemann war freundlich und kompetent, hat sich schließlich sogar ums umräumen meiner Sachen gekümmert u.u.u.

Sehr fein. Bin hoch zufrieden.

Übrigens OT: Der Dreier (neueres Baujahr, aber nicht neuestes Modell) fährt mit dem 177PS Motor und 6Gang Automatik ganz spritzig und einigermaßen Sparsam.
Aber wenn man aus einem top ausgestatteten 5er in einen mittelmäßigen 3er steigt ist es trotzdem wie sterben.
Alles irgendwie nur halbe Lösungen. Kleines Navi, Spracheingabe unbrauchbar, Telefonbedienung zum ko..., --- Der Sprung im Komfort ist enorm obwohl der 3er kein schlechtes Auto ist.
Da merkt man wie im f11 auf hohem Niveau gejammert wird.

Zitat:

Original geschrieben von DaimlerDriver



Stimmt, juristisch ist Schadensersatz hier nicht der richtige Ausdruck. Es müsste vielmehr Erstattung von Aufwendungen aufgrund eines Sachmangels heißen.

Diese sind nach § 437 (Kaufrecht, Gewährleistung) zu erstatten. Das gilt auch für Leihwagen. Es gilt aber auch hier die Schdensminderungspflicht, also kein Leihwagen für 10km pro Tag. Das ist ähnlich wie bei einem Unfallersatzwagen.

Das ist nicht ganz richtig. Par. 437 III verweist auf Par. 284, der den sogenannten Vertrauensschaden regelt. Das ist zum Beispiel, wenn du im Vertrauen auf die Lieferung des BMW einen passenden Satz Winterreifen kaufst. Wenn dann der Händler keinen funktionierenden BMW liefern kann, kannst du von ihm deren Kaufpreis abzüglich des Erlöses für den Wiederverkauf verlangen.

Es entspricht dem vollen Willen des Gesetzgebers, dass man dem Verkäufer erst Gelegenheit zur Nacherfüllung geben muss. Erst wenn dies fehlschlägt (normalerweise nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen (siehe Par. 440), kann man Rechte wie Schadenersatz, Rücktritt usw. geltend machen.

Mit Vertrauensschaden hat die Angelegenheit doch nichts zu tun.

Nehmen wir den Fall, dass der Neuwagen geleast wurde und für einen Monat aufgrund eines Gewährleistungsfall in die Werkstatt muss. Die Leasingrate für den Monat kann der Käufer als Schaden geltend machen, es sei denn er erhält einen Ersatzwagen vom Händler.

Wie gesagt, ich hatte micht, weil vor einigen Wochen in der Situation war, bei einem Anwalt erkundigt. Für entstandene Aufwendungen aufgrund des Sachmangels muss der Verkäufer aufkommen.

Bist du Anwalt oder sagt deiner etwas anderes?

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