Anspruch auf welchen Leihwagen

BMW 5er

Hai

Ich fahre seint Jan 2012 F11 520D.
Er muss nun vor dem ersten Service in die Werkstatt.
5 Punkte will ich beheben lassen:
1. Stoßstange entlackt sich selbst. (Lack blättert in großen Fetzen ab)
2. DVD und CD laufen nicht (habs erst nach 20000km bemerkt)
3. Klima stinkt von Anfang an
4. BMW Nieren haben schwarzgraue Flecken auf dem Chrom - gehen nicht weg zu putzen
5. Fahrer und Beifahrertür sind nicht ordentlich eingestellt (versatz in den Linien)

Ich habe also einen Termin beim sog. Freundlichen gemacht (BMW wird die Stoßstange neu lackieren lassen). Nun aber zu meiner Frage:
1. Habe ich Anspruch auf einen Leihwagen? Wenn ja wie groß?
Der 🙂 reagierte überhaupt nicht freundlich und sagte nur knapp sie hätten da einen Einser mit Benzinmotor.
Das kommt für mich nicht in Frage, ich will einen großen Diesel-Kombi. Ich brauche den Platz für das ganze Zeugs welches ich spazieren fahren muss.
Wiederwillig versprach er sich nach einem Leihwagen bei einem Vermieter umzusehen, aber er könne eben nichts versprechen.
Ich spiele mit dem Gedanken den Termin am Mo. wegen falschem Leihwagen platzen zu lassen.
2. Wie viele Km darf ich auf den Leihwagen Fahren? Ich habe ein 50000km Leasing weil ich tatsächlich 1000km in der Woche abspule. Das müsste dann beim Leihwagen auch so sein oder? Ich will nicht drauf zahlen.

Wo kann ich entsprechend detailierte Konditionen finden?
Ich würde mich gerne auskennen wenn ich wieder vorstellig werde, aber ich kann bei BMW selbst zum Thema Garantieabwicklung > Leihwagen nichts finden. Sowas passiert da offensichtlich einfach nicht ...
Der Freundliche ist nicht freundlich, deshalb kommt er als Auskunftspartei nicht in Frage.

Beste Antwort im Thema

Wären die Händler klug und verkaufsorientiert, würden sie dem Kunden im Fall der Fälle IMMER interessante Alternativfahrzeuge zur Verfügung stellen. ich würde immer eine halbe bis eine Klasse höher ansetzen, als derjenige gerade im Service abgibt, oder eben zumindest dieselbe mit einem Motor stärker, als der aktuelle (oderoder). So würden sie sich Probefahrten sparen und den Kunden "heißmachen" auf die nächste Bestellung.

Ich fahre siehe unten und hatte bisher X1, 3er Limo und Mini Clubman. Nichts davon ist für mich von Interesse. Wär ich mein Händler, hätte ich mir gegeben: 53Od GT, 525/530d touring.....oder eben einfach nur einen geradeaus laufenden 520er, oder einen A6 Avant 🙂

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Also bei Versicherungsangelegenheiten ist es ja immer eine Klasse niedriger worauf man Anspruch hat aber ich glaube bei einem Werkstattermin selbst in der Garantiezeit hat man glaube ich lediglich Anspruch auf Mobilität. Aber genau weiß ich es nicht.
Aber trotzdem sollte Dein 🙂 wenigstens einen 3er herausrücken. Wenn er sich natürlich quer stellt und angibt er hätte nichts adäquates zur Verfügung, vielleicht ist es ja tatsächlich so, wird Dir wohl nichts anderes übrig bleiben als diesen zu wechseln.

Moin,

wechseln würde ich eh, weil:

Zitat:

Original geschrieben von Pomuk


Der Freundliche ist nicht freundlich, deshalb kommt er als Auskunftspartei nicht in Frage.

Wenn da schon so ein Mißverhältnis besteht, macht das wohl

nur noch wenig Sinn da zu bleiben.

munter bleiben
Skotty

Erst einmal biete BMW für neuwagen keine Garantie. Der Händler bietet seine gesetzliche Gewährleistung. Die Mängel würde ich sehr schnell anmelden. In den ersten 6 Monaten muss der Händler nachweisen, dass die Mängel noch nicht bei Lieferung vorhanden waren.

Rein rechtlich kann man Schadensersatz verlangen, ähnlich wie bei einem unverschuldeten Unfall.

Grds. hat der Kunde keinen (einklagbaren) Anspruch auf Ersatzwagen/ kostenlose Mobilität. Es ist also immer goodwill des Händlers, ob es ein kostenloses Ersatzfahrzeug gibt oder nicht.

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Zitat:

Original geschrieben von zzz100


Grds. hat der Kunde keinen (einklagbaren) Anspruch auf Ersatzwagen/ kostenlose Mobilität. Es ist also immer goodwill des Händlers, ob es ein kostenloses Ersatzfahrzeug gibt oder nicht.

Genauso schaut es aus, alles andere ist Käse... Wofür bitte schön Schadensersatz?

Ein Anspruch auf einen Ersatzwagen bzw. auf Erstattung der Kosten für einen Ersatzwagen besteht im Gewährleistungsfall erst nach fehlgeschlagener Mängelbeseitigung, also nicht schon beim ersten (und zweiten) Werkststattaufenthalt.

Diese "Lücke" wird vom Leasinggeber durch die Leasing Card geschlossen, die dem Kunden für solche und andere Serviceaufenthalte die Stellung eines Ersatzwagens ermöglicht. Auf die Leasing Card kannst Du jährlich mind. 2 x 24 h einen Ersatzwagen beanspruchen, musst Dich dabei wohl oder übel mit dem abfinden, was der 🙂 zu bieten hat. Auch die Frage, wieviel Du mit dem Ersatzwagen verheizen kannst, ist zwischen Dir und dem 🙂 zu klären.

Also lass mal Deinen Charme spielen 😉.

Nabend Jungs, versteht mich nicht falsch, aber kann es sein das die Qualität vom F10/F11 immer schlechter wird, man liest ja doch in letzter Zeit immer häufiger von Qualitätsmängeln..

Grüße

Kleiner Trost:

Bekannter neulich mit Garantiefall MB S-Klasse in Werkstatt.
Ersatzwagen: Smart.

Das sind wir mit unserern 1ern bzw. Minis noch gut bedient

Hi,

also ich kann mich nur positiv über meine BMW NL in punkto Leihwagen äußern.
Bisher wurde ich immer toll mobil gehalten. Fahre einen f11 523i.
Habe meist 5er als f10 oder f11 bekommen oder X5 bzw. 7er.

Gerade heute habe ich für 2 Tage einen niegenagelneuen f11 mit 3km Laufleistung bekommen, weil meiner die zündspulen gewechselt bekommt.
Alles ohne nachzufragen und ohne Kosten. Brauchte noch nicht mal die Leihwagen Gutscheine zu verwenden.

Bei normalen Servicearbeiten wie Ölwechsel braucht man die meistens natürlich.

Gruß
Richard

Bezüglich Ersatzfahrzeug kann ich mich auch nicht beklagen: wegen eines kniffligen technischen Problems mit meinem F10 535i kam ich in letzer Zeit öfters in den "Genuss" von Leihwagen (kostenlos). Es waren durchwegs F10 oder F11 vom Typ 535i.

Es handelt sich allerdings um eine grosse Niederlassung, die sich einen eindrucksvollen Leihwagenfuhrpark leistet. Kleine Händler können das in der Regel nicht bieten.

Gruss
Otistarda

Zitat:

Original geschrieben von otistarda


Bezüglich Ersatzfahrzeug kann ich mich auch nicht beklagen: wegen eines kniffligen technischen Problems mit meinem F10 535i kam ich in letzer Zeit öfters in den "Genuss" von Leihwagen (kostenlos). Es waren durchwegs F10 oder F11 vom Typ 535i.

Es handelt sich allerdings um eine grosse Niederlassung, die sich einen eindrucksvollen Leihwagenfuhrpark leistet. Kleine Händler können das in der Regel nicht bieten.

Gruss
Otistarda

ist das nicht eher umgekehrt ?

alle NL, die ich kenne haben das an Ersatzwagenthema an Vermieter outgesourct

Im Rahmen der Gewährleistung hat man ein Recht auf Schadensersatz. Der kann in Form eines gleichwertigen Ersatzwagens oder anders erfolgen. Ein Ersatzwagen ist für beide Seiten sicher die einfachste Lösung. Stellt sich der Händler stur kann man ihn ja darauf aufmerksam machen, dass man Ansprüche in jedem Fall geltend machen wird. Das wird in der Regel für den Händler teurer.

Zwar schon etwas älter, aber hiernach gibt es im Gewährleistungsfall eine Garantie auf Mobilität (Ersatzfahrzeug).

http://blog.meinauto.de/.../...e-ubersicht-die-10-groessten-automarken

Gruß
Micha

Zitat:

Original geschrieben von Janet2



Zitat:

Original geschrieben von otistarda


Bezüglich Ersatzfahrzeug kann ich mich auch nicht beklagen: wegen eines kniffligen technischen Problems mit meinem F10 535i kam ich in letzer Zeit öfters in den "Genuss" von Leihwagen (kostenlos). Es waren durchwegs F10 oder F11 vom Typ 535i.

Es handelt sich allerdings um eine grosse Niederlassung, die sich einen eindrucksvollen Leihwagenfuhrpark leistet. Kleine Händler können das in der Regel nicht bieten.

Gruss
Otistarda

ist das nicht eher umgekehrt ?

alle NL, die ich kenne haben das an Ersatzwagenthema an Vermieter outgesourct

Gut möglich, dass es in DE so ist. Mein Beispiel bezieht sich auf die Schweiz, da gibt es kaum Outsourcing der Ersatzwagen.

Gruss

Otis

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