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Ansprechpartner/Kontakt für Wandlung in WOB

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo, hat jemand eine Adresse bzw. den richtigen Ansprechpartner für eine Wandlung in WOB?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von solberg


Hallo, hat jemand eine Adresse bzw. den richtigen Ansprechpartner für eine Wandlung in WOB?

.

Für die Rückabwicklung des Kaufvertrages ist der

Verkäufer (Händler) zuständig !

E.

18 weitere Antworten
18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von berlinboi


Ich werd NIE WIEDER einen VW kaufen!

Typischer Standardspruch bei Mängel. Pech kannst du leider mit jedem Hersteller haben. Was machst du, wenn mal alle Hersteller wegen Mängel ausscheiden? Fußgänger werden? Viel Glück mit deinem nächsten "nicht VW".

Zitat:

Original geschrieben von Teufelsblume



Zitat:

Original geschrieben von berlinboi


Ich werd NIE WIEDER einen VW kaufen!
Typischer Standardspruch bei Mängel. Pech kannst du leider mit jedem Hersteller haben. Was machst du, wenn mal alle Hersteller wegen Mängel ausscheiden? Fußgänger werden? Viel Glück mit deinem nächsten "nicht VW".

Da hast Du teilweise Recht. Überall können Mängel und Fehler auftreten. Allerdings ist für mich das Wichtige daran, wie der Hersteller bzw. Händler damit umgeht und bemüht ist eine Lösung für das Problem zu finden...ganz gleich, ob der Fehler behoben oder das Fahrzeug getauscht oder gewandelt wird. Wenn sich Händler oder Hersteller "quer stellen" kann ich den Frust verstehen und auch den Entschluß, zukünftig kein Fahrzeug dieser Marke mehr zu kaufen. Ich würde genauso handeln! Leider ist in dieser Hinsicht Deutschland noch immer eine "Servicewüste"...

die Wandlung geht wenn ich es recht weiß nur über den Händler mit dem der Kaufvertrag gemacht wurde.
hatte mit meinem Golf auch Probleme & hab mich vorsorglich beim Anwalt beraten lassen.

Wenn der Händler mit dem der Kaufvertrag zustande gekommen ist mehrerer 100Km entfernt ist (wie auch in meinem Fall) würde ich mir von diesem immer die "Genehmigung" zur Nachbesserung bei einem anderen VW Händler(in deiner Nähe) geben lassen. nur dann zählt es glaube ich als Nachbesserungsversuch.

Ich hab`s zumindestens so gemacht!

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Zitat:

Nein, wie oben schon gesagt: Rücktritt vom Kaufvertrag und Rückabwicklung ist eine Sache zwischen Käufer und Verkäufer. Der Hersteller hat rein formal damit nichts zu tun. (Kann natürlich sein, dass er in diesem Fall aus Kulanz irgendein Angebot macht.)
@Holsteiner72: Bei Privatkunden dürfte es generell so sein, dass die Kaufverträge mit den Händlern vor Ort geschlossen werden, nicht mit der Volkswagen AG. Bei mir war es so.</blockquote>
diese Auffassung teile ich nicht.

Man muss sich denke ich gedanklich davon verabschieden, dass der Händler der Verkäufer ist, mit dem man einen Vertrag schliesst. Man hat zwar nur mit diesem Händler zu tun, aber dieser tritt letztlich nur als Absatzmittler auf.

Gruß
Stefan

Vertragspartner ist das Autohaus. Mit diesem wurde der Kaufvertrag ausgehandelt und mit diesem erfolgt auch die Abwicklung des Vertrages (Abnahme, Kaufpreiszahlung, ggfs. Sachmängelhftung und auch Rückabwicklung).  Einschaltung des Werkes erfolgt durch Händler, um sich abzusichern. Dies ist allein Sache des Händlers, weshalb er auch keine Details über seine Absprache mit dem Werk dem Käufer mitteilt. 

O.

.

fast richtig 😉

Da sich der Händler mit dem Hesteller absprechen oder absichern muß  ist nur ein Vorwand.

Bei dieser Rückfrage geht es nur darum, daß der Händler eine Zusage vom Hersteller erwartet.

Und zwar um die Kosten, die das zu 'wandelnde' Fahrzeug beim Wiederverkauf an Minus erwirtschaftet.

Diese Kosten möchte sich der Händler beim Hersteller absichern.

Oder denkt ihr die Fahrzeuge gehen zurück ins Werk 😉 ?

Nein, gehen sie nicht (Ausnahmen bestätigen die Regel)

E.

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