Anregung zum Schweinwerfer reinigen

Audi A6 C4/4A

Es gibt ja sehr viele gut geschriebende Anleitungen um die Scheinwerfer zu reinigen.Ich habe das auch gemacht (In verbindung mit guten Birnen) ein toller erfolg.Nur was mich wundert ist das niemand ein wort über die nebelscheinwerfer verliert.Die habe ich auch gleich mit gereinigt.Denn dort gehts den Linsen ja nicht besser.Ist auch nicht wirklich zauberrei die auszubauen.Denn das normale Licht in verbindung mit Nebelscheinwerfern ist wirklich ausreichend.(Und ich bin sehr pingelig was Licht betrifft)Ich empfehle jeden das auch zu machen

Gruß Dennis

Beste Antwort im Thema

Na ganz einfach.
Jeder Scheinwerfer wird mit einer Leuchtquelle geprüft und durch das Lichttechnische Institut und das KBA zugelassen. Damit erhält der Scheinwerfer sein ABE....d.h. der Scheinwerfer darf nur mit der Lichtquelle betieben werden, mit dem er zuglassen und freigegeben wurde.
Jede Veränderung des Scheinwerfers z.B. duch den Einbau eines eBay Nachrüstsatzen  (dein fuffi 🙂) in einen für Hallogen zugelassenen Scheinwerfers erlischt die ABE ( allgemeine Betriebs Erlaubniss) und damit dein Versicherungsschutz. Du zahlst also quasi Versicherung für nichts 😁

Legal umrüsten geht nur mit Bauartgenehmigten Scheinwerfern die mit Xenon ( Gasentladungslampe) zugelassen wurde für unser Modell C4. 
Frag Marco ( S6V8freund ) was ich für ein extremer Zweifler war....er hat es mit mir wirklich nicht leicht gehabt 😁. Ich kenne mich mit den Vorschriften ziemlich gut aus und habe eine saubere legale Lösung zur Umrüstung auf Xenon gesucht.

Ist das verständlich und sachlich genug ????

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Zitat:

Original geschrieben von nogaroc4


Na ganz einfach.
Jeder Scheinwerfer wird mit einer Leuchtquelle geprüft und durch das Lichttechnische Institut und das KBA zugelassen. Damit erhält der Scheinwerfer sein ABE....d.h. der Scheinwerfer darf nur mit der Lichtquelle betieben werden, mit dem er zuglassen und freigegeben wurde.
Jede Veränderung des Scheinwerfers z.B. duch den Einbau eines eBay Nachrüstsatzen  (dein fuffi 🙂) in einen für Hallogen zugelassenen Scheinwerfers erlischt die ABE ( allgemeine Betriebs Erlaubniss) und damit dein Versicherungsschutz. Du zahlst also quasi Versicherung für nichts 😁
Legal umrüsten geht nur mit Bauartgenehmigten Scheinwerfern die mit Xenon ( Gasentladungslampe) zugelassen wurde für unser Modell C4. 
Frag Marco ( S6V8freund ) was ich für ein extremer Zweifler war....er hat es mit mir wirklich nicht leicht gehabt 😁. Ich kenne mich mit den Vorschriften ziemlich gut aus und habe eine saubere legale Lösung zur Umrüstung auf Xenon gesucht.

Ist das verständlich und sachlich genug ????

So und jetzt sage ich mal was dazu....

Nach dem ja meine Erkentnisse aus Marcos Blog gelöscht wurden 😠😠

Legal im C4 ist einzig und alleine das Xenon das Original vom Audi-Werk kommt.
Mann müsste sogar wenn man es nun (also im Jahre des herren 2009) einbaut eine SWRA und eine ALR nachrüsten.
Allerdinsg fällt das beim C4 in eine Art Grauzone, da er vor 2000 gebaut wurde und dir im Grunde sehr schwer nachzuweisen ist wann du die Umrüstung vorgenommen hast.
Jedoch kann es da auch schon zu Problemem kommen... Es muss nur in irgendeinem Belagbaren Schreiben stehen (TÜV-Bericht, Versicherunsgfall, Gutachten) das du z.B. 2004 noch Halogen hattest... Schon kann es Ärger geben.

Das das Xenon aus Ebay (der Fuffi 😛) illegal ist darüber brauchen wir nicht reden ich denke das ist klar.

So und nun zum Xenon von s6v8freund
Es ist die Lösung die am nächsten am Original ist...Dennoch ist sie auch nicht 100% legal.
Er nimmt zwar Original Xenon Scheinwerfer aber er baut Brenner ein die NICHT original verbaut waren.
Das ist somit eine Bauartänderung.
Es sieht alles sehr Original aus, ich denke es fällt auch keinen TÜV-Prüfer oder Polizisten auf den ersten Blick auf, allerdings wenn es im Schadensfall hart auf hart kommt und der Unfallgegner behauptet er wurde geblendet... Dann kann das schon eine sehr saftige Unterrsuchung des KFZ nach sich ziehen, das kann auch bei einer Kontrolle passieren....

ICH WILL HIER MARCOS ARBEIT NICHT SCHLECHT MACHEN; DER MACHT DAS GANZE SUPER !! ICH WILL NUR AUF DEN RECHTLCIHEN STAND HINWEISEN

Da die DS2 Brenner ein anderes Lichtbild haben als die DS1 (wenn auch nur minimal) sind sie nicht zulässig.(auch wenn auf der Phillipsseite vorgschlagen) Sprich auch das ist ein Illegales Xenon in Original Verpackeung 🙂

Man könnte das ganze wenn es wirklich nur so ein geringer Unterschied ist wie Marco schrebt über ein Lichttechnisches Gutachten Prüfen lassen! Dies kostet allerdings ein bisschen...
Jedoch denke ich wenn man über so ein Gutachten verfügt wäre ein Verkauf des Xenon noch besser 😉

habe mich letzten Freitag gut 1,5std mit meinen TÜV-Prüfer unterhalten um Umbauten durchzusprechen....
Dabei habe ich auch das Xenon Thema angeschnitten da ich ja auch am überlgen bin.... Daher auch meine Infos...

Zitat:

Original geschrieben von maxl 909


Da die DS2 Brenner ein anderes Lichtbild haben als die DS1 (wenn auch nur minimal) sind sie nicht zulässig.(auch wenn auf der Phillipsseite vorgschlagen) Sprich auch das ist ein Illegales Xenon in Original Verpackeung 🙂

maxl, da muss ich dich leider enttäuschen. Mit der Legalität haben wir ein Problem.

Wie haben zwei Leuchtmittel (D1 und D2S) die defintiv das gleiche Lichtbild erzeugen aber verschiedene Sockel haben.

In der Bauartgenehmigung ist z.B. bei Halogenscheinwerfern das Leuchtmittel auch vorgeschrieben:

Ein H1-Scheinwerfer wird mit einer H7 genau so illegal wie mit dem Fuffi 😉

Bei den Halogenlampen werden alle Daten die das Leuchtmittel aufweisen muss in seiner Sockelbezeichnung festgehalten. Sprich eine H1-Lampe hat bestimmte Vorgaben wo der Glühfaden sitzen muss, welche Befestigungspunkte wo liegen, wie die Form der Anschlüsse ist etc pp.

Ich denke bei den Brennern sieht es nicht anders aus und damit wäre ein D2S in einem D1-Scheinwerfer genauso illegal (wenn auch weniger auffällig) wie der Fuffi aus der Bucht. Einzige Möglichkeit damit legal wie original zu fahren: die Änderung abnehmen lassen. Ob das nun durch ein Lichttechnisches Gutachten passiert oder sich ein Prüfer evtl damit begnügt einen Vergleich D1 und D2S zu haben , das müsste man ausprobieren. Dann wäre aber auch genauso leicht ein Umabu auf andere Steuergeräte wie bei flesh-gear und mir legal zu machen nur viel billiger. Wenn auch sicher nicht so schön.

Zitat:

Original geschrieben von gandhara05


maxl, da muss ich dich leider enttäuschen. Mit der Legalität haben wir ein Problem.

Das meine ich doch das das nicht Legal ist🙂

Aber gibt ja einige die haben die Einstellung LEGAL? ILLEGAL? SCHEISSEGAL!!

Zitat:

Original geschrieben von maxl 909



Zitat:

Original geschrieben von gandhara05


maxl, da muss ich dich leider enttäuschen. Mit der Legalität haben wir ein Problem.
Das meine ich doch das das nicht Legal ist🙂
Aber gibt ja einige die haben die Einstellung LEGAL? ILLEGAL? SCHEISSEGAL!!

ich meine, dass das Lichtbild nicht unterschiedlich ist, was es auch nicht legaler macht.

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Zitat:

Original geschrieben von gandhara05



Zitat:

Original geschrieben von maxl 909


Das meine ich doch das das nicht Legal ist🙂
Aber gibt ja einige die haben die Einstellung LEGAL? ILLEGAL? SCHEISSEGAL!!

ich meine, dass das Lichtbild nicht unterschiedlich ist, was es auch nicht legaler macht.

Doch er sagt doch immer es ist leicht unterschiedlich 🙂 aber egal Illegal ist Illegal...

Auch wenn ne Audi Nummer drauf steht...

Das wollen zwar einige nicht hören aber egal....

Wenn Philips bestätigen könnte, dass die Brenner bis auf die Sockel gleich wären, wär eine Eintragung ggleich mit welchem Steuergerät möglich.

Zitat:

Original geschrieben von gandhara05


Wenn Philips bestätigen könnte, dass die Brenner bis auf die Sockel gleich wären, wär eine Eintragung ggleich mit welchem Steuergerät möglich.

Die Frage ist nur ob Philipps das kann.

Und wer es sich antut das Geld zuzahlen für eine Lichttechnisches Gutachten...

Im Prinzip habt Ihr beiden ja recht. Aber Marco hat sich da ja ausführlich mit beschäftigt und mit Phillips das durchdiskutiert, ob das mit den D2S Brennern geht. Schließlich kannst Du ja heute auch bei den modernen Xenon Systemen statt einem Phillips Brenner ein Osram Brenner rein machen und der Scheinwerfer ist immer noch legal...das Lichtbild wird aber genauso leichte Abweichungen haben...das nennt man einen Tolleranzbereich.

Bei Hallogen Scheinwerfern kannst Du ja auch statt einer normalen Birne eine Xenon Look Birne reinbauen, ohne die ABE zu verlieren....da kann sich das Lichtbild sogar DEUTLICH unterscheiden.
Die Birnen müssen eine E Prüfzulassung haben...und das haben die Xenon Brenner wo Marco einbaut ja und werden sogar für die Xenon des S6 C4 vorgeschlagen. Und sogar eine E1 ( Deutschland ) Zulassung. Warum sollte die Prillips denn sonst vorschlagen ???
Der Scheinwerfer wäre auch noch legal, wenn er OSRAM statt Phillips Brenner einbauen würde.

Das heißt, das jeder Scheinwerfer mit einer gewissen Tolleranz geprüft wird.... Ansonsten dürftest Du ja nur wenn Original OSRAM Normal Birnen eingebaut hast NUR diese verwenden, auch wenn die nicht mehr hergestellt werden.

Also was soll das ganze jetzt ????

www.daylightrunninglights.com/page2.htm

Das ist zwar jetzt für Tagfahrlicht, aber da steht drin, das es eben diese gewisse Tolleranz für Scheinwerfer gibt, da dort eben das Abblendlicht gedimmt wird.

Die Xenon Brenner werden auf Xenon Systemen geprüft und zugelassen und bekommen dafür die E Zulassung.

Du darfst nur kein Xenon System in ein für Hallogen geprüften Scheinwerfer einsetzen, da das auch völlig unterschiedliche Licht-Systeme sind auch wenn beide eine E Prüfzulassung besitzen.
Du tust ja auch in ein PKW mit Otto Motor ( Benzin ) kein Diesel tanken...weil der billiger ist.

Zitat:

Original geschrieben von nogaroc4


Im Prinzip habt Ihr beiden ja recht. Aber Marco hat sich da ja ausführlich mit beschäftigt und mit Phillips das durchdiskutiert, ob das mit den D2S Brennern geht. Schließlich kannst Du ja heute auch bei den modernen Xenon Systemen statt einem Phillips Brenner ein Osram Brenner rein machen und der Scheinwerfer ist immer noch legal...das Lichtbild wird aber genauso leichte Abweichungen haben...das nennt man einen Tolleranzbereich.

Das ist ja nicht das problem...

Einzig und alleine Das der DS1 Brenner die 1.Generation Brenner war und der DS2 die 2. Generation.

Das wäre so wenn ich einen Motor aus dem 4B einbauen würde das müsste ich auch TÜV abnehmen lassen auch wenn es ein Original Audi Teil ist.

Das sich Marco damit befasst hat ist uns klar, aber leider ist es immer noch eine Grauzone die bei Hart auf Hart zum Problem werden kann.

Ja der Scheinwerfer ist solange Original solange er DS1 Brenner einsetzt. ( Egal ob von Phillips Osram oder was weiß ich) jedoch ist der DS2 Brenner ein anderer Typ ist.
Das ist das Problem.
Gut die DS2 Brenner unterscheiden sich kaum aber es gibt kein Gutachten das das Bescheinigt, und nur weil das Philipps vorschlägt heist das nicht das es erlaubt ist....

und was das ganze soll?

Ich habe eben mit einen TÜV-Prüfer über die ganze Sache gesprochen, habe ihn einiges Erklärt und auch am PC gezeigt.
Und ich sehe mich in der Pflicht dies Mitzuteilen, da eben viele glauben es ist Legal, was es aber nicht ist!

Also gut... ich fahre mit illegalen Scheinwerfern rum....so wie tausend andere mit H1 Nachrüstsätzen. 

Zitat:

Original geschrieben von nogaroc4


Also gut... ich fahre mit illegalen Scheinwerfern rum....so wie tausend andere mit H1 Nachrüstsätzen. 

Du kannst das nicht mit den Osram Night-Breakern vergleichen 🙂

Schließlich bau ich ja auch wieder ne H1 Birne ein und keine H4 oder H7.

Allerdings ist das beim Xenon von Marco der Fall das dort ein anderer Brenner Typ verbaut wird

DS2 statt DS1 und hier liegt das Problem.

Das werde ich dann wohl drauf ankommen lassen 🙄
Das Risiko bin ich allerdings bereit einzugehen, wenn ich sehe, was für abendeuerliche Umbauten der Scheinwerfer es hier gibt. Der Prüfer muss dazu ja das Brennergehäuse öffnen um einen Illegalen Umbau zu erkennen. Und bis es dazu kommt.....selbst bei einem Unfall....

So ist es.
Es ist eben unauffälliger. Nicht dadurch gleich legal, aber es ist so unauffällig dass es wohl nie jemand merken wird.

P.S.: zu den H1 und XenonLook. Wenn du eine Xenon Look H1 mit E-Zulassung einbaust ändert sich maximal die Lichtfarbe und evtl die Helligkeit in einer gewissen Toleranz. Genau diese ist festgelegt. Aber der Scheinwerfer ist eben auch auf H1 festgelegt und geprüft und nicht auf Halogen allgemein.
Ähnlich sieht es bei Xenon aus. Ein Scheinwerfer für D1S Brenner (A4 8K) ist mit D2S genau so illegal wie ein H7 mit Xenonkit. Es gibt eben leider nur legal und illegal und nicht "weniger illegal".
Theoretisch ist also alles illegal an unseren Xenons. Bei marco ist es eben nur sehr sehr gut versteckt.

@maxl: ein Lichttechnisches Gutachten würde sich durch eine Äquivalenzbestätigung seitens Philips erübrigen. Der Scheinwerfer ist mit D1 geprüft und abgenommen (sofern das damals überhaupt festgehalten wurde um welche Leuchtmittel es sich handelt, hier wäre das Gutachten der Scheinwerfer interessant), wenn also die D2S lichttechnisch der D1 gleichen sollten wäre auch die Zulassung damit eigentlich erhalten oder zumindest stünde einer EIntragung nichts im Wege.

@gandhara05

Gib bei EBay einfach als Suchbegriff "Xenon Kit H1" ein, dann bekommst Du jede Menge Angebote. Gehen mit bieten so um die 35€ über den Tisch. Empfehle bei der Lichtfarbe 4300K (reines Weiß, siehe Bild Hauptscheinwerfer C3 ) oder max. 6000K (leicht bläulich).

An den Rest.

Mag ja sein, das manches bei mir "illegal" ist. Allerdings lebe ich damit sehr gut, wenn ich es mit meinem Gewissen vereinbaren kann. Und ein nicht blendendes aber helleres Licht bringt mir und anderen mehr Sicherheit. Egal ob von irgendwelchen Beamten geprüft oder nicht. So viel Flexibilität kann man auch nicht erwarten.
Wenn ich dran denke, das es seit über 25Jahren ABS gibt und ESP und andere Sicherheitseinrichtungen auch nicht brandneu sind, aber bei der HU NICHTS davon geprüft wird, frage ich mich, wozu ich all diese Bestimmungen brauche, wenn ich letztendlich doch wieder selbst dafür zuständig bin, das es funktioniert oder mir zumindest auffällt, das es evtl. nicht geht.

Ich sag nur..leben und leben lassen.
Wenn das Licht beim C4 so toll wäre gäbe es hier im Forum nicht so viele Themen dazu.

Ganz nebenbei. Inzwischen habe ich mit meinen Umbauten. ca. 10 HU Untersuchungen, 5 allg. Verkehrskontrollen (in 20Jahren und 500tkm) und ca. 7 Unfälle/Gutachten (nur1x selber Schuld) hinter mir und denke da kann man inzwischen schon ganz beruhigt mit leben.
Vielleicht sind in meiner Gegend die Polizisten/HU Prüfer auch nur etwas realitätsnaher und nicht so engstirnig und reklamieren nur Sachen, die wirklich was mit Sicherheit zu tun haben und nicht nur auf dem Papier als illegal stehen.

Aber das muß jeder selbst mit seinem Gewissen klar machen.

Zwei H1 Kits in 4300K hab ich schon hier.
Mich interessiert speziell der H4 BiXenon. Dass man die auch in derBucht bekommt weiß ich, aber wie sieht das Lichtbild damit aus?

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